Ansichten eines Informatikers

Urheberrecht auf Wanderroute?

Hadmut
3.2.2007 21:11

Inzwischen gibt es sehr gute und preisgünstige GPS-Empfänger, die ohne weiteres mehrere Tage Wanderung, Radtour, Segelturn, Skatestrecke aufzeichnen. Mittlerweile gibt es eine ganze Menge von Webseiten, die aufgezeichnete Touren zum nachwandern anbieten. Runterladen, rein in’s GPS und los gehts. Es gibt als Alternative zu teuren Digitalkarten schon Projekte wie Tracks4Africa und Tracks4Australia, die Wegekarten für ganze Kontinente aus Trackdaten erstellen, die Freiwillige und Reisende bei ihren Wanderungen und Fahrten mit GPS-Empfängern aufzeichnen und abliefern. Diese Projekte sind vielleicht das für Atlanten, was Wikipedia für Lexika ist.

Ähnlich wie Wikipedia fordern diese Projekte, daß die Daten nicht abgeschrieben sind. Man darf keine Daten aus dem Internet übernehmen und schon gar nicht aus Karten ausmessen oder digitalem Kartenmaterial übernehmen. Alles muß “selbstgemessen” sein.

Es gelten also auch für Kartenmaterial und Reiserouten Urheberrechte (bzw. Copyright und was sonst noch, weil es ja hier international zugeht) – oder zumindest wird die Möglichkeit des Schutzes in Betracht gezogen. Das ist nicht ganz selbstverständlich, denn die Frage ist schon, worin in einer Vermessung der Natur (oder existierender Straßen) die Schöpfungstiefe liegt. Die liegt höchstens bei dem, der die Straße geplant hat. Allerdings sind Stadtpläne usw. ja auch bei uns urheberrechtlich geschützt, wegen der Leistung der Darstellung, Übersichtlichkeit usw. Gerade das aber würde bei einem Vermessen der Straßen und einer Neudarstellung ja nicht übernommen.

Eine größere Menge von Meßwerten gilt allerdings wohl als Datenbank und genießt einen Schutz als solche. Aber auch dann nur wieder, wenn sie in wesentlichen Teilen übernommen würde. Eine einzelne Straße ist noch keine Kartendatenbank.

Eine andere Situation ist die, wenn ein Reiseführer sich eine besonders schöne oder pfiffige Wanderroute ausgedacht hat. Denn in der Wahl des Weges, insbesondere dann, wenn es quer durch die Wüste oder den Urwald geht, kann sicherlich eine schöpferische Leistung liegen. Die Frage ist, ob schon darin oder erst in der Darstellung der Route ein Werk im Sinne des Urheberrechtes liegt.

Was ist aber nun, wenn man hinter einem Fremdenführer/Reiseleiter/Ortskundigen einfach hinterherläuft, der eine Gruppe führt, und dabei seinen GPS-Rekorder mitlaufen läßt? Ist das eine Vervielfältigung? Verstößt es gegen Recht, wenn man so eine Route veröffentlicht oder an eines der Kartenprojekte einschickt? Muß man den Weg nicht nur selbst messen, sondern auch selbst finden?