Ansichten eines Informatikers

Die “Leitlinien der Promotionskultur an der Humboldt?Universität zu Berlin”

Hadmut
16.10.2012 22:56

Normalerweise müht man sich als Wissenschaftskritiker, an der Promotionspraxis die Inkompetenz der Prüfer und der Universität nachzuweisen und Fehlerstrukturen hinterherzuspüren.

Die Humboldt-Uni ist da jetzt progressiv und Kritiker-freundlich und beweist gleich selbst und offiziell, dass sie nicht weiß, was eine Promotion ist.

Die haben da neulich neue Leitlinien herausgegeben. Der Akademische Senat habe am 26.6.2012 beschlossen, „die Transparenz der Promotionsverfahren sicherzustellen und die Funktionsfähigkeit der Qualitätsbewertung zu stärken”.

Mit der Transparenz ist das aber so eine Sache. Grundsätzlich gut, aber für sich alleine noch keine Verbesserung. Wenn man etwas, das nichts taugt, transparent macht, dann taugt es immer noch nichts, nur sieht man es dann. Ein Auto ohne Bremsen kracht genauso gegen die Wand, wenn man es transparent macht, aber man sieht’s besser krachen. Die Qualität der Promotion hätte man verbessern sollen, aber gerade das machen sie nicht. Wollen sie wohl auch nicht.

Die Humboldt?Universität zu Berlin versteht die Promotionszeit als eine Phase eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit.

Jau, denkste. Die Promotion ist zunächst mal eine Prüfung, die im Landeshochschulgesetz geregelt sein muss. Das festzulegen ist nämlich Sache des Gesetzgebers. Er hat die Leistungsanforderungen und Bewertungsmaßstäbe festzulegen. Und zwar so, dass da eben gerade nicht jede Hochschule daherkommen und das verstehen kann, wie sie Lust hat. Nach BVerfG muss der Gesetzgeber das so klar festlegen, dass es unmissverständlich ist und damit eigentlich kein nennenswerter Verstehensspielraum mehr bleibt.

Die Formulierung zeigt aber schon, auf wessen Mist der Mist gewachsen ist. Denn etwas mit der Formulierung „verstehen als…” zu beschreiben ist notorisch für die Sozial- und die bildungsfernen Geisteswissenschaften. So ne typische Schwafel-Formulierung, die mit Wissenschaft eigentlich nichts zu tun hat. Denn wenn man etwas „versteht als”, dann ist das nicht nur willkürlich, sondern meistens auch falsch.

Jede Fakultät regelt ihre Promotionsverfahren in einer Promotionsordnung, die sich an diesen Leitlinien orientiert.

Nöh. Das ist Sache des Gesetzgebers. Und erst in dem Rahmen, in dem er die Verwaltung zur Regelung der Einzelheiten explizit ermächtigt und ermächtigen darf, kann die Verwaltung dies auf dem Verordnungswege (=Prüfungsordnung, Studienordnung) tun.

Die Zulassung zur Promotion, die Eröffnung des Promotionsverfahrens und die Feststellung des Gesamtergebnisses erfolgen durch den Fakultätsrat, der diese Aufgaben der Dekanin bzw. dem Dekan oder einem Promotionsausschuss übertragen kann.

Systematischer Konstruktionsfehler, Verletzung der Gewaltenteilung: Die Fakultät in Form des Fakultätsrates hat die Doppelfunktion, die alleinige Macht über die Promotionsordnung (unerlaubt, aber faktisch die Festlegung der Anforderungen und Maßstäbe) und die Bewertung im Einzelfall vorzunehmen. Legislative und Exekutive in Personalunion. Verfassungswidrig.

Einige verstreute Textstellen, zur direkten Konfrontation zusammengezogen:

Die Humboldt?Universität zu Berlin versteht die Promotionszeit als eine Phase eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit. […] Zur Sicherung der Qualität der Betreuung in den Promotionsverfahren wird empfohlen, dass jede Promotion an der Humboldt?Universität zu Berlin von zwei Betreuerinnen und/oder Betreuern
begleitet wird. […] Die Promovierenden werden durch ihre Betreuerinnen und Betreuer regelmäßig beraten. […] Die Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Tätigkeit des/der Promovierenden bleibt von der Betreuungsvereinbarung unberührt.

Zwei „Begleiter” als „Berater”. Was man da halt so unter „eigenständig” versteht. Eigentlich ist es nicht eigenständig, aber man definiert es einfach so, dass die Arbeit auch bei zwei Helfern „eigenständig” ist, weil die Eigenständigkeit „unberührt” bleibt. Muss wohl das „Frauen-eigenständig” und nicht das „Männer-eigenständig” sein. Aber im Zeitalter der Plagiatsdissertationen gilt ja Abschreiben mit Quellenangabe auch schon als selbstgemacht. Eine Frage der Zeit wann in einer PromO steht, dass die Eigenständigkeit durch Abschreiben „unberührt” bleibt.

Ein Vehikel, um auch die ganz Doofen durch die Promotion zu ziehen wie Autos durch die Waschanlage, zweifellos mit dem Ziel der feministischen Karriere-Aufzüge.

Im Zentrum der Promotion steht mit der Dissertation die eigenständige Bearbeitung einer wissenschaftlichen Fragestellung mit angemessenen Methoden. […] Erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten erfordert fachliche und methodische Qualifikationen,…

Das ist neu. Und hat sich in der Humboldt-Uni auch noch nicht überall rumgesprochen. Denn erst kürzlich hat mir die Humboldt-Uni auf den Vorhalt, dass die Gender Studies von sich selbst behaupten, keine Methodik (bzw. „Methodologie”) zu haben, mithin nach BVerfG keine Wissenschaft und Forschung sind, entgegengehalten, dass ich da Methodik mit „Methodenkompetenz” verwechsle. (Soll heißen, dass sie keine eigenen Methoden haben, aber sich die Kompetenz anmaßen, alle Methoden der anderen Fächer als frauenausgrenzend abzulehnen. Dazu demnächst mehr.)

Würde mich interessieren, wie sie die Selbstdefinition der Gender Studies, die Methodiken ablehnen, mit dieser Anforderung in Einklang bringen. Und es wirft die Frage auf, was denn „angemessene Methoden” sind. Denn eigentlich sollte die Methodik im Fach selbst festgelegt und nachgewiesen sein.

Hört sich an wie „nach besonderem Gutdünken”.

Die Teilnahme an Konferenzen und anderen Veranstaltungen wird in einem Supplement aufgelistet, das auf Wunsch der bzw. des Promovierenden der Urkunde beigefügt werden kann. Sofern der erfolgreiche Besuch bestimmter Veranstaltungen als Auflage bei der Zulassung zur Promotion erteilt wurde, sind diese Teilnahmen Bestandteil des Promotionsverfahrens.

Schlichtweg unzulässig. Damit nämlich würden die, die bei den Konferenzen über die Annahme entscheiden, zu Prüfern gemacht. Zumal die Annahme nicht als Prüfung taugt und im Zweck und Ermessen der Konferenz steht. Konferenzen müssen nicht seriös sein, sie können nach Lust, Laune und Korruption entscheiden, wer angenommen wird. Zumal das ja oft auf Gegenseitigkeit beruht. Da werden dann Promotionsleistungen vorgetäuscht, die keine sind.

Neben der Schriftform wird die Dissertation auch in elektronischer Form eingereicht. Dies soll sicherstellen, dass bei entsprechendem Anlass eine Überprüfung der Arbeit auf unerlaubte Textübernahmen von anderen bzw. fehlerhafte Zitationen erfolgen kann.

Na wenigstens etwas. Aber auch nur ein Bluff. Denn ich könnte mich nicht erinnern, dass in den Plagiatsskandalen jemals eine Uni selbst drauf gekommen wäre. Das wurde immer von außen aufgedeckt. Es reicht also nicht, sie elektronisch einzureichen. Sie muss auch elektronisch publiziert werden.

Davon abgesehen wäre es auch elektronisch, wenn die Arbeit als Seitengraphik statt als Text eingereicht wird. Überprüfen kann man damit aber auch nicht viel (bzw. muss erst OCR probieren).

Zur Qualität des Promotionsverfahrens gehört eine unabhängige Bewertung der Dissertation nach in der jeweiligen wissenschaftlichen Community gültigen Qualitätsmaßstäben.

Doppelfalsch. Nicht nur, weil die Zuständigkeit zur Festlegung der Bewertungsmaßstäbe beim Gesetzgeber und nicht bei der „Community” liegt (was genau soll das überhaupt sein?). Denn schließlich geht alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Deshalb darf diese Festlegung nur über den Gesetzgeber, nicht über eine nebulös-willkürliche Personengruppe der „Community” festgelegt werden.

Und was ist, wenn – wie in vielen „Geisteswissenschaften” – das wissenschaftliche Niveau der „Community” einfach gleich Null ist? Müssen die Dissertationen dann auch nur Niveau Null erreichen?

Hat man hier die Freigabe geschrieben, dass etwa in den Gender Studies die Doktors jetzt auch offiziell gratis verteilt werden dürfen, weil das Niveau der Community per Konsens unter Null ist und Wissenschaft und Qualität schlechthin als frauenausgrenzend ablehnt? Setzt man diese Richtlinie und die Inhalte der Gender Studies zusammen, kommt heraus, dass an Gender-Dissertationen überhaupt keine Qualitätsanforderungen gestellt werden dürften. Sowas liest sich isoliert unverfänglich, ist im Kontext aber nichts anderes als die komplette Sabotage des Prüfungsverfahrens und das frei Verschleudern von Doktorgraden ohne jede Leistung. Ein Schwindel-Fach zieht damit zwangsläufig Schwindel-Promotionen nach sich.

…mindestens 14 Tage vor der Disputation ist der bzw. dem Promovierenden Einsicht in die Gutachten zu gewähren

Das ist die einzige seriöse Stelle. Genau das fordere ich ja schon lange, dass erst die Gutachten vorgelegt werden und dann die Disputation erfolgt. An fast allen Fakultäten war es bisher so, dass der Doktorand die Gutachten – wenn überhaupt – erst nach der Prüfung sieht. Wie aber soll eine Disputation zu Vorwürfen erfolgen, wenn der Doktorand sie nicht erfährt? Schließlich heißt die Veranstaltung auf deutsch ja „Verteidigung” und nicht „Gedankenlesen”.

Die Humboldt?Universität zu Berlin vergibt im Rahmen von Promotionsverfahren die Prädikate „summa cum laude“, „magna cum laude“, „cum laude“, „rite“ und „non sufficit“. […] Die Bewertungsskala wird allen Verfahrensbeteiligten, insbesondere den Gutachterinnen bzw. Gutachtern, mit der Eröffnung des
Verfahrens formell mitgeteilt.

Immerhin, aber reicht nicht. Gerade bei externen Prüfern kommt es häufig vor, dass die nicht mal die Noten kennen. Die Noten selbst genügen aber nicht, weil sie keine Aussagekraft haben. Die Prüfungsordnung muss auch Bezugsgrößen nennen, die eine Einordnung erlaubt. Was soll „magna cum laude” schon sein? Tombola?

Wie gesagt, normalerweise muss man als Kritiker den Universitäten Korruption, Willkür, Inkompetenz und Unwissenschaftlichkeit mühsam nachweisen. Die machen das hier nun gleich selbst. Das ist nicht nur inkompetent und unwissenschaftlich, es ist verfassungswidrig.

Dabei sollte man sich in Erinnerung rufen, dass die Humboldt-Universität nicht nur eine juristische Fakultät hat, sondern auch noch die für Prüfungs- und Hochschulrecht zuständige Verfassungsrichterin Susanne Baer stellt. Wenn an der Humboldt-Universität aber das Wissen über Prüfungs- und Verfassungsrecht fehlt, dann liegt auch auf der Hand, warum Susanne Baer mit ihrem Richteramt fachlich, wissenschaftlich und charakterlich überfordert ist. Von nichts kommt nichts. Auch wenn sie ständig von „Kompetenz“ redet und das der Dauerbegriff der Gender-Studies ist, kompetent wird man weder durch Konsens noch durch Ernennung, noch weniger durch Selbsternennung.

Und da liegt dann auch auf der Hand, dass man bei einer Verfassungsrichterin, die aus einer Uni mit solch hanebüchenen Ansichten kommt, mit einer Verfassungsbeschwerde nicht durchdringen kann, die gleichartige und gesetzliche Grundlagen für Promotionsverfahren einfordert, wie es das BVerfG 1991 für Prüfungen allgemein schon festgelegt hat. Die würde ja ihrer eigenen Uni ins Knie schießen. Was übrigens auch wieder zeigt, dass Verfassungsrichter mehr Lobbyisten als Juristen sind. Und selbst wenn Susanne Baer ehrlich und seriös wäre (was sie nach meiner Überzeugung nicht ist): In ihren Schriften finden sich mehrfach Stellen, wonach sie sehr darunter gelitten hat, von anderen als unwissenschaftlich ausgelacht zu werden. Die sucht krampfhaft nach Anerkennung. Die hat nicht entfernt das Rückgrat um sich als Verfassungsrichterin gegen ihre eigene Uni zu stellen. Denn wenn der akademische Senat das Ding im Juni 2012 beschlossen hat, dann war ein Entwurf dazu im März 2012, als sie über meine Verfassungsbeschwerde entschieden hat, ganz sicher schon bekannt. Und meine Verfassungsbeschwerde lief diesen Leitlinien ja diametral zuwider. Für wen wird sich eine Susanne Baer wohl entscheiden? Für mich oder für ihre Universität? Zumal sie sich mit Prüfungsrecht ja ohnehin nicht auszukennen scheint.

In den Leitlinien bezieht man sich auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates von 2002 und 2011. Die muss ich dann noch prüfen und vergleichen.

11 Kommentare (RSS-Feed)

Herrmann
17.10.2012 14:03
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1.
Der Müller kann als Verfassungsrichter auch nicht gegen den Länderfinanzausgleich votieren, an dessen Tropf das kleine Saarland hängt, dessen Landesvater er mal war. Anderswo würde man das Befangenheit nennen.

2.
Die Kompetenz von Uni-Dozenten konvertiert gegen Null. Daher auch das Beharren auf Konferenzbeiträgen und Journalbeiträgen, die die Gutachtertätigkeit ersetzen sollen. Das muss man sich mal vorstellen, dass anonyme Meckerfritzen im Internet über deutsche Abschlüsse entscheiden, währenddessen der Erst- und Zweitgutachter sein C4 Gehalt einstreicht für nichts.


Herrmann
17.10.2012 14:35
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“konvergiert” natürlich.


Fry
17.10.2012 19:53
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Zum Thema “da werden Konferenzleiter faktisch zu Prüfern gemacht”:

Mein Doktorvater hat damals vor über zehn Jahren mal zur ganzen Gruppe gesagt, bevor die Veröffentlichung bei einer renommierten Zeitschrift (peer-reviewed) “durch” sein, sehe er sich die Arbeit gar nicht an.

Das war sicher arbeits- und skandalvermeidend wohl schon.

Damals war das Internet noch neu, aber gesurft hat der Gute bereits damals sehr gerne…


Hadmut
17.10.2012 20:06
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Eine klare Aussage, dass er sich selbst nicht (zu)traut, eine Dissertation zu beurteilen, und er sich seine Arbeit von anderen machen lassen muss.


Jens
17.10.2012 23:19
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“non sufficit” ist ein Prädikat? 😮


Herrmann
18.10.2012 8:18
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Ich kenne das auch nicht anders.

Hat mein Doktorvater auch so gemacht und macht es heute wohl noch immer so. Entweder ein hochrangier Journalbeitrag mit ihm als Co-Autor fällt ab. Oder ein fachfremder Kooperationspartner lobt die Methode. Ansonsten kann er ja unmöglich alleine über sein Fachgebiet urteilen und es am Ende noch begründen. Gott bewahre!


Heinz
18.10.2012 18:01
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… es gibt auch schon eine Idee, wie man Politikern zum Doktortitel verhelfen und ihnen das Auffliegen ersparen kann(:

http://www.der-postillon.com/2012/10/union-und-fdp-wollen-bedingungslosen.html


soarer
19.10.2012 7:49
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Ich habe selber eine weit überdurchschnittlich uninteressante Promotionsarbeit mit erstaunlich wenig wissenschaftlichen Erkenntnissen in einem aussterbenden Grenzfach zwischen der Biologie und der Psychologie angefertigt und dafür den akademischen Grad Dr. rer. nat mit “cum laude” erhalten. Die Fragestellung der Arbeit konnte ich mir natürlich nicht selber aussuchen – sie war – nachdem man das ganze mehr als 2 min analysiert hatte – auch relativ unsinnig.

Ich hätte das von mir aus niemals getan, habe aber nach meinem Biologiestudium einfach keinen anderen Job gefunden und hatte so 3,5 Jahre wenigstens eine halbe Stelle an der Uni – und mit einer schwangeren, noch studierenden Frau ist man bei seinen Jobs eben nicht so wählerisch. Außerdem war mein Studienkonto aufgebraucht, und die Promotion zählt nicht dazu, so hatte ich weiter das Semesterticket… Hinterher gab’s noch ALG-I und lustige Weiterbildungskurse der Arbeitsagentur.

Der Wert einer Promotionsarbeit für die Menschheit strebt eher gegen null. Sie ist teuer, aufwändig und meist ohne weiteren Nutzen – und das gilt für den Einzelnen und die Gesellschaft.

Ich habe hinterher jedoch erschreckt feststellen müssen, dass diese zwei Buchstaben im Personalausweis in einigen Fällen dazu führen, dass ansonsten vernünftig aussehende Mitmenschen mit der Kenntnisnahme in eine Demutshaltung einem gegenüber fallen, die mir unangenehm und peinlich ist.

Ich selbst halte von Promotionen und dem öffentlichen zur Schau stellen akademischer Grade Nichts. Wo immer diese genannt werden – oder Menschen auf die Nennung ihrer Grade sogar bestehen – strebt der Inhalt einer Veranstaltung meist gegen Null.


@soarer
“Die Fragestellung der Arbeit konnte ich mir natürlich nicht selber aussuchen”
Das ist ja ein dicker Hund, von der Länge ganz zu schweigen!
Der Doktor ist der zweite akademische Grad, der bedeutet, daß man über ein Fachgebiet so viel Überblick hat, daß man dort selbständig arbeiten kann und die Wissenschaft voranbringen kann, im Gegensatz zum ersten Grad, dem Diplom, zu dem man ein Thema gestellt bekommt. Was sind denn das für Sitten? Da fällt man doch vom Glauben ab!

Carsten

http://www.hoesti.de/img/cartoons/schaaf-vollschaafaus.jpg


Hadmut
19.10.2012 17:37
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Bei mir hieß es damals in Karlsruhe auch, dass man sich das Thema und was man schreibt erst ab der Habilitation aussuchen darf, bei der Promotion werden einem Thema und Inhalt noch vorgegeben (was man dann „selbständig erarbeitet” nennt).

Als es aber dann zum Krach kam, meinte die Fakultät, ich sei doch selbst schuld, wenn ich mir das Thema raussuche.


Herrmann
21.10.2012 10:35
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Papier ist geduldig.
In der Realität werden Verstöße gegen den engen Horizont des Doktorvaters durch Rausschmiss geahndet, d.h. Absitzen der Vertragslaufzeit bei einem anderen Dozenten ohne Chance auf Betreuung geschweige denn Promotion. Kenne zwei Leute, denen das so passiert ist beim gleichen Doktorvater.