Gender-Rechtsprechung
Seltsam.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Männer nicht Frauenvertreterin werden können. Was drei Fragen aufwirft: Denn erstens die, ob das Gender-Axiom von den vielen, kontinuierlichen Geschlechtsformen damit hinfällig ist, weil die Welt ja dann doch wieder — genau wie Gender es ja eigentlich angreift und bestreitet — binär in zwei Gruppen eingeteilt wurde, nämlich Menschen die Frauenvertreterin werden können und solche, die es nicht können. Wie können Feministinnen also so einen Antrag auf Klageabweisung stellen?
Die zweite Frage wäre, ob daraus folgt, dass Frauen auch nicht Männervertreter sein können. Denn bisher wurden die Gleichstellungsbeauftragtinnen und Genderbüros ja formal damit begründet, dass sie auch die Männer vertreten sollen. Wenn das nun aber nicht geht, dann müssen die gleiche Zahl von männlichen wie weiblichen Gleichstellungsbeauftragten her.
Die dritte Frage wäre, ob darin nicht eine Benachteiligung von Männern durch die geringere politische Vertretung liegt. Damit aber müsste der Staat nach Art. 3 GG auf die Beseitigung dieses Nachteils hinwirken.
Dafür muss das Verwaltungsgericht Magdeburg jetzt prüfen, ob das Frauenstatut der Grünen zulässig ist. Denn das besagt, dass mindestens (!) die Hälfte der Landeslistenplätze, und zwar die ungeraden Plätze, für Frauen reserviert sein müssen. Da die Grünen dort aber typisch nur einen Platz durchkriegen, muss das folglich immer eine Frau sein. War das nicht mal so, dass auch Parteien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen müssen? Von wegen Benachteiligung und so…
(Danke für die Links!)
20 Kommentare (RSS-Feed)
@Joe
nicht nur die Grünen auch die SPD, die Linken, die CDU usw
@Hadmut
Was ist eine Frauenvertreterin?
Eine Gleichstellungsbeauftragte?
Dass eine Frauenvertreterin weiblich ist könnte ich ja verstehen, solange es einen männlichen Männervertreter gibt.
Und immer diese (wenig neutrale) Rechtsauslegung bei Art. 3 da steht ganz eindeutig:
“Durchsetzung der Gleichberechtigung” und “Beseitigung bestehender Nachteile” da steht nichts von “Durchsetzung der Gleichstellung” und “Beseitigung fiktiver Nachteile”.
Selbst wenn das der Fall wäre, könnte man dagegen klagen, da das dem Gleichheitsgebot widerspricht, das ja eigentlich von der Ewigkeisklausel geschützt ist.
Aber bei unserer Gesetzgebung/-auslegung hab ich mir das Wundern schon abgewöhnt.
“Da die Grünen dort [in der Landesliste] aber typisch nur einen Platz durchkriegen”
Ist das so? Ich hätte vermutet, dass die 5%-Hürde dazu führt, dass wenn überhaupt Abgeordnete der Grünen einziehen (sie also mindestens 5% der Stimmen erreicht haben), dass dann auch zumindest mehrere Abgeordnete einziehen.
Keine Ahnung, aber im Allgemeinen würde ich davon ausgehen, dass die meisten der Sitze, die sie holen, über Direktwahlen gehen und dann die Differenz aus Direktgewählten und Stimmanteil entweder als Überhangmandat gilt oder eben aus der Landesliste ergänzt wird. Da kann das gut sein, dass sie 30 Abgeordnete haben aber davon nur einer aus der Liste und nicht als Direktgewählter reinkommt.
Also erscheint mir das nicht direkt als nicht plausibel…
Also ich habe mit einer einzigen Ausnahme (Christian Ströbele in Berlin) noch nie davon gehört, dass die Grünen in irgendeinem Wahlkreis ein Direktmandat errungen hätten. Die gehen üblicherweise fast immer entweder an die Kandidaten der CDU oder der SPD (im Osten selten mal an die Linke, oder ganz selten mal an einen Unabhängigen).
Wenn das stimmt, dann würde das wohl bedeuten, dass im Gegenteil in der Regel _alle_ Abgeordneten der Grünen über die Landesliste gewählt werden.
Siehe http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/listeBundesland/sachsenanhalt.html
Aus Sachsen-Anhalt kommen 17 Abgeordnete. 5% davon sind weniger als einer. Und in der Tat haben die Grünen momentan eine über die Liste gewählte Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt.
“aber im Allgemeinen würde ich davon ausgehen, dass die meisten der Sitze, die sie holen, über Direktwahlen gehen”
Bei den Grünen? Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, ist ja keine Volkspartei wie CDU, SPD oder Linke.
“Aus Sachsen-Anhalt kommen 17 Abgeordnete. 5% davon sind weniger als einer. Und in der Tat haben die Grünen momentan eine über die Liste gewählte Abgeordnete aus Sachsen-Anhalt.”
Ja okay, das stimmt natürlich. Die Anzahl der Abgeordneten pro Bundesland ist bei gewissen Ländern sehr klein (gemessen an der Gesamtzahl)…
Zur geringeren politischen Vertretung von Männern könnte man beispielhaft die Bundesgleichbehandlungskommission in Österreich anführen. Dort beträgt der Frauenanteil im I. Senat 100 % und im II. Senat 87,5 %. In Summe gibt es also nur einen Mann in der Kommission.
Kaum zu glauben, dass wir hierzulande vor nicht allzu langer Zeit einen männlichen Frauenminister hatten.
schöne argumentationskette, hadmut! hat spass gemacht den beitrag zu lesen.
was gegen frauenrechte entschieden wird ist eben frauenfeindlich, etwas das gegen männerinteressen spricht – eben nicht.
Man darf ja auch Jungen beschneiden, aber Mädels nicht…
…von wegen diese Gesellschaft ist Frauenfeindlich.
…sie ist Männerfeindlich.
Dswegen ist auch die Lebenserwartung von Männern geringer als die von Frauen,
denn die Männer werden verschlissen.
…siehe Klosterstudie…
Man kann doch schon irgendwie den Eindruck gewinnen, daß mir dieser Gender-Überstrapazierung man letztlich wieder im 19. Jahrhundert endet und Männlein und Weiblein wieder strikt voneinander getrennt werden.
Passt auch zu der wieder aufkeimenden Religionsbezogenheit der Politiker in diesem Land…
Aus der Meldung:
“Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen.”
Jau, da haben wir den Salat, der entsteht, wenn man funktionale Analphabeten an Gesetzen herumschreiben lässt. Man darf nunmehr NACHTEILE durch aktive BENACHTEILIGUNG ausgleichen und damit eine strukturelle Ungleichheit durch eine aktive Ungerechtigkeit beseitigen. Ich hatte schon immer den Eindruck, dass man nur dann zum Verwaltungs-Richter taugt, wenn man es mit der deutschen Sprache nicht so genau nimmt …
Aber gut, da alle Welt davon redet, dass Kinder aus bildungsfernen Schichten im deutschen Bildungssystem NACHTEILE haben, fordere ich nunmehr, dass Kinder aus bildungsfernen Schichte PER SE mit einem ABITUR ausgestattet werden, um diesen NACHTEIL auszugleichen.
beati pauperes spiritu…
Hier übrigens mal etwas zu Prioritäten in Behörden…
Es ist ja sowieso egal, was im Grundgesetz steht, denn als Voraussetzung bedarf es ja erstmal eines Staates, der sich an seine eigenen gesetzlichen Regeln hält und wirksame Sanktionsmechanismen für Verstöße vorsieht.
Derartiges kann ich bei der Bundesrepublik nicht erkennen. Diese ist vielmehr auf folgenden Glaubenssätzen konstituiert:
– Wenn alle lieb und nett sind, wird alles gut.
– Staatsdiener sind stets lieb, nett und gut.
– Parteimitglieder sind unfehlbar.
Die Bundesbürger haben also noch einen langen Weg vor sich, um zu einem funktionsfähigen Rechtsstaat zu gelangen. Aber immerhin begründet das einen Anspruch auf Entwicklungshilfe.
In Sachsen-Anhalt gehts aber ja noch. Mit der neuen Uberhangmandatsregelung dürfte wohl jede 5% Partei in SH 2 Mandate erringen. Wobei man beachten muss, dass die 5% Hürde eine bundesweite Hürde ist. In SH kann man ja trotzdem einen deutlich geringeren relativen Stimmanteil bekommen und trotzdem Listenmandate vergeben.
Am übelsten trifft es Männer aus Bremen. Es gibt im Moment 6 Abgeordnete aus Bremen, davon 2 von der SPD (beides Direktmandate) und jeweils einer von Grün, FDP, CDU und Linke. Das heißt: Als grüner und linker Mann aus Bremen hat man KEINE Chance über die Liste in den Bundestag zu kommen.
@Michael Klein:
Deutet die Rechtsprechung nicht darauf hin, dass die bildungsfernen Schichten in Richterämtern überrepräsentiert sind?
Ich bin so froh das ich nicht diese Schizophrenie teile und meine Kollegin einfach als Arbeitspartner betrachte. Ich muss mich nicht in die Ecke verziehen und Sie boese anstarren, weil ich denke das Sie wieder was boeses vorhat. Es muss sehr anstrengend sein alle Menschen des anderen Geschlechts als Feind zu betrachten. Ich wuensche Ihnen gute Besserung
Die Aussage ist richtig und passt auf Genderistinnen. warum der mir jetzt gute Besserung wünscht, hab ich nicht verstanden.
@Stefan W.
Du hast offensichtlich eine normative Definition von “bildungsfern” zu Grunde gelegt, die vielleicht sogar auf “Intelligenz” und “Kompetenz” abzielt. Die Nutzung von “bildungsfern”, auf die ich mich bezogen habe, basiert auf einer deskriptiven Definition: bildungsfern sind demnach all diejenigen, die mit wohlgesetzten Stereotypisierungen an weiterführender Bildung gehindert werden bzw. gehindert wurden.
Natürlich. Die Grünen sind eine verfassungswidrige Partei. Fällt aber keinem auf.