Ansichten eines Informatikers

Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen?

Hadmut
10.11.2013 21:58

Es ist eine offene und bislang ungeklärte, aber auch umstrittene Rechtsfrage, ob auch ein Blogger Presserecht für sich in Anspruch nehmen, also Auskünfte von Behörden usw. einfordern kann. Es ist eine Frage, die viele Blogger und den ganzen Journalismus betrifft.

Ich habe dazu gerade vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Humboldt-Universität erhoben, um genau diesen Punkt zu klären. Deshalb bitte ich in dieser Stelle alle Blogger, die sich dafür interessieren und Presserecht in Anspruch nehmen möchten, um etwas Unterstützung und Publizität. [Update 2]

Viele Leute haben sich (und manche davon auch mich) gefragt, warum ich eigentlich seit über einem Jahr fast nur noch über den Gender-Unfug schreibe und berichte. Das erfolgte nicht ziellos oder aus festkleben an einem Thema, sondern mit einem bestimmten Ziel. Und jetzt geht es darum, auf den Punkt zu kommen.

Denn schon letztes Jahr hatte ich im Zusammenhang mit den Recherchen zum Buch „Frauenquote” jede Menge Ungereimtheiten an den Gender Studies und deren Keimzelle in Berlin entdeckt, die mir mit meinem Hintergrund des Prüfungsrechts ins Auge fielen. Deshalb hatte ich letztes Jahr verschiedene Auskunftsersuchen gestellt. Einige wurden mir gewährt, beispielsweise vom Bundesfamilienministerium, von der Berliner Senatsverwaltung und sogar von der Humboldt-Universität selbst. Seit ich aber schon da auf weitere Ungereimtheiten gestoßen bin, haben die den Rolladen runtergelassen und mir beim wichtigsten Auskunftsersuchen nur ein paar Randfragen beantwortet, die Beantwortung der Kernfragen aber abgelehnt.

Die Argumentation war in meinen Augen erheblich rechtsfehlerhaft. Sie meinten, dass ich keine Presserechte habe, weil ich keinen Presseausweis besitze.

Auch auf das Informationsfreiheitsgesetz könne ich mich nicht berufen, weil das IFG nach seiner Zweckwidmung der Stützung der Meinungsfreiheit diene. Da ich damals noch in Bayern gewohnt habe, Universitäten aber Landessache und die HU somit eine Berliner Angelegenheit sei, könne ich ja nach Auffassung der Humboldt-Universität gar nicht an innerberlinischen Meinungsbildungsprozessen teilnehmen, weshalb das IFG hier für mich nicht gälte.

Zudem wäre ich auch gar nicht befugt zu fragen, weil ich keinen Abschluss in einem geeigneten Studiengang vorweisen könne. Was genau man studiert und welche Befähigungen man dabei erworben haben müsste, um Fragen stellen zu dürfen, teilen sie freilich nicht mit.

Man könne auch deshalb keine Auskunft zu den Gender Studies geben, weil es da keine schriftlichen Unterlagen zu den Inhalten gäbe, und – Jokerargument – die Wissenschaftsfreiheit vor Auskünften schütze. Die Universitätsverwaltung habe auch nicht die Rechtsposition, Auskünfte von den Fachbereichen einzuholen.

Dagegen habe ich nun Klage erhoben.

Nicht nur wegen der – in meinen Augen offenkundigen – Rechtsfehler. Sondern auch um die Frage zu klären, ob Blogger Presserecht in Anspruch nehmen können. Ich war – Leser meines Blogs werden es wissen – im Sommer bei der Journalisten-Tagung des Netzwerks Recherche und habe dort diverse Vorträge zu Auskunftsrechten gehört, auch von Juristen. Da wurde es deutlich gemacht, dass das eine offene und umstrittene Frage ist, die auch Journalisten zwickt. Man muss auch nur mal googlen um diverse Webseiten von Anwaltskanzleien oder Rechtswissenschaftlern zu finden, die das ebenso darstellen. Gerade eben ist das c’t Sonderheft vom 20.10.2013 zum Thema Webdesign erschienen, in dem auf Seite 32 (RAin Maike Brinkert: Blogger und das Presserecht) die Situation ebenfalls als ungeklärt dargestellt wird.

Wer verstehen will, warum ich da nachbohre, der muss meine bisherigen Arbeiten dazu sehen, die sich nämlich – inhaltlich und zeitlich – nahtlos aneinanderfügen und zusammengehören:

  • Die Dissertation (1994-1998)
  • Den Streit um deren Ablehnung und die Aufdeckung von Korruption und Schutzgelderpressung in der Informatik und IT-Sicherheitsforschung: Adele und die Fledermaus (1998-2008)
  • Die Verfassungsbeschwerde dazu (2008-2012)
  • Die erste Untersuchung, warum das Bundesverfassungsgericht mit Wechsel des zuständigen Verfassungsrichters von Brun-Otto Bryde zu Susanne Baer mit seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zum Prüfungsrecht gebrochen hat: Buch Frauenquote (April bis Juni 2012)
  • Im Anschluss daran die weiteren Recherchen seit Sommer 2012 (siehe unten Anlagen zur Klageschrift), dazu meine Blog-Einträge zu diesem Thema, es waren ja mehr als genug
  • Und nun eben die Durchsetzung von IFG und Presserecht: Die aktuelle Klageschrift an das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 27 K 317.13)

Die Zielrichtung ist Lesern des Blogs natürlich klar: Es geht um den Verdacht, dass die Gender-Professorin Susanne Baer als Verfassungsrichterin Recht beugt. Einmal aus ideologischen Gründen, denn sie lehnt ja in ihren eigenen Schriften gleichförmiges und geschriebenes Recht ab und fordert die Ungleichbehandlung und Bevorzugung von Frauen, sowie die subversive Veränderung von Recht. Und zum anderen aus kriminellen Gründen, denn sie hat ja an der HU Berlin den Studiengang „Gender Studies” hochgezogen, der nach meinem Eindruck und Wissensstand überhaupt nicht den Anforderungen an Wissenschaft, einen Studiengang oder Prüfungen entspricht. Ich halte ihn bisher sogar für komplett vorgetäuscht um Gelder abzuziehen und eine feministische Titelmühle zu betreiben. Kurioserweise hat mich der Ablehnungsbescheid der HU Berlin in diesem Verdacht sehr bestätigt, denn nicht nur das, was sie verbergen wollen, sondern auch ihre Begründungen dazu zeigen, dass der Studiengang einer Überprüfung nicht stand hält. Sie können nicht einmal selbst sagen, was in dem Studiengang vorkommt. Wohlgemerkt, die sind seit rund 10 Jahren dran und haben dafür über 3 Millionen Euro ausgegeben. Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand ist das wissenschaftliche Ergebnis gleich Null. Die haben anscheinend überhaupt nichts gemacht außer Geld zu verpulvern und politisch zu agitieren. Es gibt nicht mal ein Skript oder eine greifbare Literaturliste zu den Kernthemen. Und das, was an Literatur zu finden ist, hat mit Wissenschaft auch nichts zu tun, ist nicht mal geordnet. Mein scheitert schon daran, Erläuterungen für die vielen Phantasiebegriffe zu finden, die sie verwenden. Baer würde sich als Professorin und Feministin selbst absägen und für unfähig erklären, wenn sie als Richterin Prüfungsrecht bestätigte.

Davon abgesehen geht es nun aber auch um die Frage, ob ich als Blogger rechtlich wie Presse anzusehen bin. Kann also das Land Berlin die Auskünfte an die Vorlage eines Presseausweises knüpfen, wenn anerkannte Ausweise faktisch nur an solche Leute vergeben werden, die mehr als die Hälfte ihres Jahreseinkommens mit Journalismus verdienen?

Damit wird natürlich auch ein Monopol der etablierten kommerziellen Presse angegriffen. Was ich für interessant halte, denn gerade die betreibt ja momentan ein extremes Durchprügeln von political correctness und hat sich aus der Recherche und kritischen Darstellung vollständig verabschiedet. Auch der politische und wirtschaftliche Einfluss auf die etablierte Presse ist enorm. Deshalb nimmt sie ihre demokratischen Aufgaben schon lange nicht mehr wahr.

Umso prickelnder ist die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen ein privater Blogger als Presse gilt. Denn das bisherige Bild der Presse hing an der Vorstellung vom angestellten Redakteur im Verlagshaus, was aber nie verfassungsrechtliche Gründe hatte, sondern einfach durch die faktischen Anforderungen aus den letzten 200 Jahren erzwungen wurde, weil Publikationen auf Papier so teuer, aufwendig und arbeitsintensiv sind und so vertrieben werden müssen, dass dies eben nur über große Verlagshäuser und Druckereien zu machen war. Nun haben wir die Digitalisierung, billige Computer und das Internet. Man braucht das alles nicht mehr, und auch die finanzielle Komponente ist nicht mehr nötig. Ein Supermarkt-Notebook genügt heute. Demnach ist also das alte Bild der Presse, das den großen Verlage und Journalistenverbänden durch die Hintertür (und zum Wohlgefallen der manipulativen Politik) ein Monopol beschert hat, nicht mehr haltbar.

Ich halte es aber gerade in Zeiten einer großen Koalition und korruptiver Vorgänge wie des Genderismus und der Frauenquote für notwendig, dass wir als Bürger nicht zum Zuschauer und Propagandaempfänger degradiert werden. Es gefällt mir nicht, wenn eine oppositionslose Regierung das nur mit einer anspruchslosen Presse, die nichts mehr tut, als vorgebene Meldungen und political correctness durchzureichen und sich gegenseitig zu zensieren, unter der Decke ausmacht, was die öffentliche Meinung zu sein hat. Mir gefällt schon nicht, wie die Regierungsparteien schon dann, wenn sie nicht mal in einer Koalition, sondern formal Gegner sind, im Hinterzimmer nach Parteienproporz qualitätslos Verfassungsrichter auskungeln.

Deshalb fände ich es auch gut, wichtig und angemessen, Unterstützung durch andere Blogger zu bekommen, denn es betrifft ja schließlich alle. Und weil die Sache teuer werden kann, wären auch Sponsoren nicht schlecht.

Wie immer würde ich mich da auch sehr über Hintergrundinformationen usw. freuen. Besonders interessieren würden mich da Informationen um die Berufung Susanne Baers zur Professorin (von der sie ja in einem Interview kürzlich selbst sagte, dass die Gender-Truppe die damals erkämpfen musste und sie eine Art Quotenfrau ist, es muss also damals schon irgendwelche Streitigkeit gegeben haben). Oder auch zu internen Streitigkeiten der HU Berlin, denn während einerseits die Gender Studies Ärzte der Charite als Wissenschaftler für ihren Studiengang ausgegeben haben, wird andererseits aus der Charite heraus die Gender Theorie als falsch bezeichnet und abgelehnt. Wie passt das zusammen? Da Baer ja neulich in einer Laudatio dahingehend beschrieben wurde, dass sie für „konfliktreiche Begegnungen” stünde, würde es mich erstaunen, wenn sich dieser Wesenszug innerhalb der Universität nicht gezeigt hätte.

Allerdings – und da muss ich die Tippgeber, Informanten und Whistleblower, ebenso die Kommentatoren – vorab um Entschuldigung bitten, mache ich jetzt, nach anderthalb Jahren intensiver Arbeit, auch mal Urlaub. Ich bin dann demnächst mal ein paar Tage weg. Deshalb kann es mitunter einige Zeit dauern, bis Kommentare moderiert und Mails beantwortet sind, denn ich muss mir nicht nur unterwegs Internet besorgen, sondern es ist auch Sinn und Zweck des Urlaubs, dass man nicht ständig am Computer sitzt (was ich zuhause auch billiger haben könnte). Deshalb wird’s auch schwierig werden, mich telefonisch zu erreichen. Das muss dann entweder vorher per E-Mail vereinbart werden oder warten, bis ich wieder da bin. Mein PGP-Schlüssel kann da nützlich sein, aber auch hinderlich, weil ich E-Mail unterwegs vor allem auf dem Handy lese und auf dem Handy kein PGP einsetze, und sowas dann eben dauert.

Deshalb hat sich’s hier im Blog auch vorläufig erst mal ausgegendert. Ich will mir den Urlaub nicht damit verderben. Wenn überhaupt, werde ich über das bloggen, was mir unterwegs so begegnen wird.

Update 1: Nachdem mich jetzt so viele mit positivem Feedback aufgefordert haben, bin ich heute schnell auf die Bank gewetzt und habe ein Konto eröffnet: Hadmut Danisch, Berliner Bank, Konto 305193500, BLZ 10070848, soll angeblich ab morgen „empfangsbereit” sein.

Spendenquittungen kann ich natürlich nicht ausstellen, weil ich keine gemeinnützige Einrichtung bin. Außer im Steuerrecht gibt es die Spende an sich auch nicht, sondern nur die Schenkung bzw. „Freie Unterstützung”. Ich weiß generell noch nicht, wie damit zu verfahren ist, ob ich etwa Gelder für das Blog versteuern muss und ob darauf Umsatzsteuer abzuführen ist. Eigentlich nicht, denn eine Schenkung (ohne Gegenleistung) ist ja kein Erwerb und unterhalb einer gewissen Grenze auch nicht steuerpflichtig.

Anders sieht es aus, wenn Prozesskosten finanziert werden und im Erfolgsfalle oder bei Überzahlung Geld zurückgezahlt werden soll. Denn dss wäre irgendwie so eine Mischform aus Schenkung und Darlehen.

Deshalb wäre meine Bitte, in den Verwendungszweck entweder „Schenkung” oder „Prozesskostenunterstützung” und Name/E-Mail reinzuschreiben.

Da das ganze jetzt sehr kurzfristig vor dem Urlaub war, bekomme ich die Zugangsdaten leider nicht mehr vor dem Urlaub. Ich kann also erst hinterher auf das Konto sehen.

Jedenfalls vielen Dank an die Spender. Denn ich vermute, dass die Sache mindestens bis vor das BVerwG gehen wird, und spästens da erhebliche Kosten anfallen, weil spätestens da Anwälte eingeschaltet werden.

Update 2: Ich habe inzwischen die Telebanking-Zugangsdaten für das Konto bekommen und gesehen, dass schon die ersten Gelder eingegangen sind. Herzlichen Dank! 🙂

Damit habe ich nun auch verbindlich (die Bank hatte mich ja gebeten, die Mitteilung abzuwarten) auch die EU-Kontodaten bekommen, nämlich IBAN DE45100708480305193500 und BIC/SWIFT DEUTDEDB110.

101 Kommentare (RSS-Feed)

Herbert
10.11.2013 22:05
Kommentarlink

Es gibt doch auch bloggende Rechtsanwälte… vielleicht findet sich da jemand, der helfen kann/will?


Heinz
10.11.2013 22:27
Kommentarlink

Verlinkst du den PGP-Key auch in deinem Impressum?


denn
10.11.2013 22:42
Kommentarlink

Kannst du über dem Kommentarfeld den Hinweis setzen, dass die Kommentare manuell freigeschaltet werden müssen und du im Urlaub bist, da sich sonst die meisten (Neuankömmlinge, wenn du ein wenig PR kriegst) wundern werden, warum die eigenen Kommentare “verschwinden” oder ger nicht erst auftauchen?

Ach ja und viel Glück / viel Erfolg mit der Klage.


Jens Schumann
10.11.2013 22:42
Kommentarlink

Hadmut: Bitte richte ein Spendenkonto ein. Auch wenn ich von dem pöbelnden Anti-Gender Anhang hier in der Kommentarspalte ziemlich genervt bin hast du meine volle Unterstützung. Das (finanzielle) Klagerisiko musst/sollst du nicht allein tragen.


Hadmut
10.11.2013 22:55
Kommentarlink

> Bitte richte ein Spendenkonto ein.

Wie macht man sowas eigentlich?

Geht man da einfach zu einer Bank und sagt, ich möcht mal ein Spendenkonto aufmachen?


Susanne
10.11.2013 22:56
Kommentarlink

Ich hoffe du bekommst die nötige Unterstützung der Blogger und Bürgerrechtler. Ich persönlich habe das Gefühl, dass dies leider nicht passieren wird, da du nicht einen politisch korrekten Blog betreibst. Sehr schade.


Hadmut
10.11.2013 23:00
Kommentarlink

@Susanne: Ja, da ist was dran.

„Bürgerrechtler” sind immer äußerst selektiv darin, welcher Bürger Rechte sie vertreten. Meist auch nur ein Euphemismus für Lobbyismus.


Julia
10.11.2013 23:02
Kommentarlink

Ja unbedingt ein Spendenkonto aufmachen. Schon alleine deine wertvollen Blog-Postings sind mir es wert dir min. 50 CHF zu spenden. Für den Gendermist der Müllstreampresse muss man schliesslich Geld bezahlen.. bei dir ist alles kostenlos..


achdomina
10.11.2013 23:09
Kommentarlink

Es gibt ja auch so Crowdfunding-Plattformen. Notfalls würd’s auch ein Paypal-Konto tun. Eine andere Frage wäre, ob sich nicht ein Journalist mit Presseausweis findet, der den Antrag nochmal stellt. Aber das würde natürlich nix für die rechtliche Klärung bringen, und vielleicht hätte der dann auch nicht “das richtige studiert”.

Ich kann es mir in Deutschland nur schwer vorstellen, dass so was auf den Bloggerpöbel ausgeweitet wird, erst recht nicht nachdem die Verlage das Leistungsschutzrecht durchgekriegt haben … aber super, dass Du das machst. Hab’s getwittert und würde auch spenden. Viel Erfolg und schönen Urlaub!


Ich
10.11.2013 23:23
Kommentarlink

Super, weiter so!


Jens Schumann
10.11.2013 23:38
Kommentarlink

Hadmut: Wie das geht, keine Ahnung;). Ich vermute aber mal, dass ein explizites Konto ausreicht.

Vielleicht hat ja Markus Kompa einen Tipp für dich:

http://www.kanzleikompa.de/2012/06/04/aktion-klehranlage-1228-leuten-gefallt-das/

“Ich muss auf alle Fälle das Geld bald von meinem Konto räumen, sonst verdient die Steuer mit.”


anstaltszauber
10.11.2013 23:58
Kommentarlink

Spendenkonto: Normales Konto auf Deinen Namen das nur für diese Sache genutzt wird. Spendenquittungen wirst Du wohl kaum ausstellen können…


ein anderer Stefan
11.11.2013 0:42
Kommentarlink

Das ist tatsächlich eine hochinteressante Frage. Die klassischen Medien können oder wollen bestimmte Fragen nicht (mehr) so hartnäckig verfolgen, wie dies manche Blogger tun. Hier könnte man die Rechtsprechung, dass das Internet ja eine theoretisch weltweite Zuhörerschaft anspricht, durchaus als Argument für die Anwendung des Presserechts auch auf Blogger heranziehen. Ein Blog ist ja grundsätzlich (wenn man zunächst die verschiedenen grundrechtsbeugenden Hamburger Urteile ausblendet) erst einmal von freier Meinungsäußerung gedeckt. Wenn Blogger dann über Dinge berichten, denen man ein allgemeines Interesse der und ein Informationsangebot an die Öffentlichkeit unterstellt (z.B. den Einfluß von Lobbyarbeit auf die Politik, oder den Einfluß des Feminismus auf unsere Gesellschaft), dann ist das eine presseähnliche Tätigkeit. Presse soll ja dazu dienen, dass der Bürger sich eine Meinung bilden kann, und das können auch Blogs sehr gut erfüllen.


Werner
11.11.2013 1:06
Kommentarlink

Hallo Hadmut,
auf mich kannst Du als Spender zählen. Aber bitte kein Paypal-Konto, mit Paypal will ich nichts zu tun haben. Abgesehen von dem Risiko, daß Paypal schnell mal ein Konto sperrt und der Kontoinhaber dann in die Röhre guckt.
Nicht zu vergessen, Dir einen guten und erholsamen Urlaub.


anonKlaus
11.11.2013 1:10
Kommentarlink

Wie wäre es mit einem Telefonat mit dem Verfassungsgericht-Veteranen http://www.kaschachtschneider.de/ ? Er kann dir sicherlich hier und da helfen. Vor über einem Jahr habe ich ihn bzgl. Person Baer angeschrieben, aber leider habe ich keine Antwort erhalten.
Einem grösseren Publikum könnte man das Thema in Zusammenarbeit mit dem Magazin Compakt präsentieren. Jürgen Elsässer wäre einem Telefonat sicherlich nicht abgeneigt. Die Dinosaurier-Presse wird das nicht breittreten, wie du schon zu recht vermutest.
Seitdem Kompa und Vetter stark (?) in der Gendertologenpartei engagiert sind, würde ich sie unter vorbehalt empfehlen.

ps.
wenn du magst, kannst du für Spenden auch eine crypto-currency Adresse angeben..


Hadmut
11.11.2013 1:46
Kommentarlink

@anonKlaus:

> Wie wäre es mit einem Telefonat mit dem Verfassungsgericht-Veteranen http://www.kaschachtschneider.de/ ?

Davon halte ich gar nichts.

Erstens glaube ich nicht (a priori), dass man die Leute auf seiner Seite hat, weder als (Ex-)Verfassungsrichter, noch als Professoren.

Zweitens, selbst wenn, dann bringt man die Leute mit sowas in Konflikte und unangenehme Situationen. Welcher (Ex-)Verfassungsrichter geht schon gegen andere Verfassungsrichter vor, selbst wenn er in der Sache meint, dass sie richtig ist?

Drittens werde ich mich hüten, dabei irgendwie an Verfassungsrichter heranzutreten. Denn das könnte man mir als Versuch der Einflussnahme oder Nötigung auslegen, und damit würde ich mich angreifbar machen.

Ich würde es deshalb für einen erheblichen Fehler halten, irgendwie an aktuelle oder ehemalige Verfassungsrichter heranzutreten. Das werde ich auf keinen Fall tun. Zumal zum Bundesverfassungsgericht der normale Korrespondenzweg bezüglich der Verfassungsbeschwerde besteht, und der ist beendet. Da gibt’s kein vorbei. Werde ich auch nicht tun.

Außerdem habe ich in der Klage ja beantragt, dem Verfassungsgericht ein Gesetz wegen Verfassungswidrigkeit vorzulegen. Da wäre es ganz schlecht, vorher am Verfahren vorbei irgendwas zu probieren.

Davon abgesehen wäre es schlechter Stil.

Nöh, einfach seriös und sauber bleiben.


achdomina
11.11.2013 2:01
Kommentarlink

@Werner: Deswegen “notfalls” Paypal. 😉 Stimmt schon, damit wollen viele nichts zu tun haben.

Kompa ist ja neulich mit den Piratenfemis aneinandergeraten. Weiß nicht, ob der das noch mal haben will. Sah eher so aus, als ob er denen gegenüber Besserung gelobt hat, habe das dann aber nicht mehr verfolgt.

Compact/Elsässer ist ein ziemliches Zwielicht, vorsichtig gesagt.


Jens
11.11.2013 2:48
Kommentarlink

Aus deiner Klageschrift:

Ich erhalte eine Vielzahl von Zuschriften von Lesern, vor allem aus dem Universitätsumfeld, und werde häufig persönlich oder telefonisch angesprochen. Ich bin nicht nur von der Zielsetzung her, sondern auch tatsächlich und wirksam meinungsbildend tätig, wie auch mehrere tausend Leserkommentare im Blog

Warum denn eine Größenordnung zu tief? Du hast doch mittlerweile Zehntausende von Kommentaren.

Es gibt zwar als “Lehrbücher” bezeichnete Werke deutscher Gender-Professorinnen (auch aus Berlin), die inhaltlich aber nichts mit Lehrbüchern gemein haben. Sie weisen weder irgendeine wissenschaftliche Substanz auf, noch »lehren« sie von Aufbau und Struktur her. Obwohl ich inzwischen über einen umfangreichen Bestand deutsch- und englischsprachiger Fachliteratur verfüge, ist keine wissenschaftliche Substanz auszumachen. Es sind Zusammenstellungen plauderhafter Prosa, die letztlich in verschiedenen Variationen immer wieder die gleichen Aussagen repetieren und zitieren, ohne sie jemals zu strukturieren, klar darzustellen oder nachvollziehbar herzuleiten.

oder

Es gibt in Deutschland fast 200 dedizierte Gender-Professuren, dazu kommen viele weitere, die faktisch und bestimmungswidrig nur Gender betreiben weil inkompetent. Ein Lehrstuhl kostet mit Räumen, Ausstattung und Personal jährlich mindestens 500.000 Euro, meistens mehr. Allein das macht mindestens 100 bis 200 Millionen Euro im Jahr aus. Dazu kommen unzählige Gender-Beauftragte, Gender-Büros, Gender-Wächterinnen, die in Universitäten, Fakultäten, Instituten als Polit-Offiziere sitzen. Dazu kommen unglaublich hohe Forschungsgelder, die die Bundes- und die Landesregierungen für unsinnige Gender-Forschungsaufträge ausgeben. Dazu kommen ebenso die Forschungsgelder, die nach Richtlinien der DFG und anderer Forschungsträger auch bei normalen Forschungsaufträgen, die nichts mit dem Thema zu tun habe, quasi wie Schutzgeld an Gender-Vertreterinnen abgeführt werden müssen. Hinzu kommt der Mehraufwand, wenn durch Gender-Politik Stellen mit unqualifizierten Frauen besetzt werden, und zusätzliche Arbeitskräfte nötig werden, um deren Aufgaben zu erfüllen. Dazu kommen bislang nicht erfasste mittelbare Schäden – erste Schätzungen gehen sogar von über 90 Milliarden Euro pro Jahr aus – die durch Desinformation und Betrug entstehen, weil aufgrund falscher verbreiteter Informationen politische Fehler begangen werden.

Wow, Hadmut! Diese Klageschrift ist ja geradezu die Bibel der Gendergegner. Da gibt es ein Juwel nach dem anderen.

Die wäre ja fast geeignet, gegen Gender Studies selbst vorzugehen, nicht nur gegen die FOIA-Ablehnung.


Können Menschen, die dich unterstützen wollen, diese Klageschrift ganz oder teilweise in ihren Blogs zitieren?


Hadmut
11.11.2013 10:18
Kommentarlink

> Können Menschen, die dich unterstützen wollen, diese Klageschrift ganz oder teilweise in ihren Blogs zitieren?

Ja klar.


_Josh
11.11.2013 4:22
Kommentarlink

Gute Reise, eine schöne und erholsame Zeit und reichlich tolle Erlebnisse wünscht (siehe links) neben diesem Eintrag.
🙂


Heinz
11.11.2013 5:01
Kommentarlink

“„Bürgerrechtler” sind immer äußerst selektiv darin, welcher Bürger Rechte sie vertreten.”

Einige sind vielleicht wegen Irgendetwas verunsichert (deine Position zur VDS oder so), aber bei der Klage werde ich dich auf jeden Fall unterstützen.

>> Bitte richte ein Spendenkonto ein.

>Wie macht man sowas eigentlich?

Ich weiß auch nicht, wie das da mit der Steuer ist, ob es sinnvoll wäre eine Stiftung oder so aufzumachen – am besten mal erkundigen.

Oh ich sehe gerade, dass du ein VG-Wort-Tracker auf deiner Seite hast (habs gerad freigeschaltet) – ist der neu?

> Seitdem Kompa und Vetter stark (?) in der Gendertologenpartei engagiert sind, würde ich sie unter vorbehalt empfehlen.

Das Fragezeichen kannst du getrost entfernen, leider

>Kompa ist ja neulich mit den Piratenfemis aneinandergeraten.

Ich denke aber nicht dass man sich deswegen schon irgendwelche Hoffnungen machen kann.


Stefan W.
11.11.2013 6:40
Kommentarlink

Muss man bei der Prozesssorte auch in dem Fall zahlen, dass man gewinnt?

Wenn nicht wäre es noch gut zu erklären, wofür überschüssiges Geld im Falle des Sieges verwendet wird.


Andy
11.11.2013 7:46
Kommentarlink

Sehr interessanter Ansatz. Wirst Du beizeiten auch den Verlauf bloggen, z. B. Veröffentlichung der Klageschrift oder ist das nicht gestattet / verpönt? Eine genauere Erläuterung des juristischen Ansatzes wäre sicher nicht nur für mich interessant, mit Verwaltungsrecht und dem Verlauf solcher Prozesse kennen sich ja nicht viele Laien aus.

Traurig ist natürlich die Tatsache das die Unileitung mit Zustellung der Klage und den sicherlich langen Wartezeiten zum Prozess einiges an Zeit hat um schnell noch Material zu stricken, das Dir den Wind aus den Segeln nehmen könnte.

Und letztlich muss ja auch über diese ein Richter entscheiden, die Problematik das eine Krahe der anderen kein Auge aushackt besteht auch dort, vielleicht sogar noch mehr als bei echten bzw ehemaligen Verfassungsrichtern.

Dennoch viel Erfolg.


Hadmut
11.11.2013 10:20
Kommentarlink

> Veröffentlichung der Klageschrift

Die ist doch oben schon verlinkt 🙂


Martin
11.11.2013 9:38
Kommentarlink

Das Thema wäre mir auch etwas wert. Ein “normales” Konto wäre sicher ausreichend. Kostenloses Girokonto und das reicht. Sonst gerne auch Paypal.
Ich kann mich achdomina da nur anschließen, was compact/Elsässer angeht. Nur das ich sowohl Elsässer, als auch die Finanziers von Compact und das Magazin selbst keineswegs für “zwielichtig” halte, sondern für offen rotbraunen, antisemitischen und islamistophilen Propagandadreck.


anstaltszauber
11.11.2013 10:16
Kommentarlink

Rolf Schälicke (www.buskeismus) ist in Sachen Presserecht, Informationsfreiheit und Zensur sehr aktiv. Ein Netzwerk zu haben ist sicherlich nicht die schlechteste Idee.


Yammiyammi
11.11.2013 11:34
Kommentarlink

Ein Anwalt für Verwaltungsrecht wäre sicher nicht verkehrt gewesen, wenigstens als “Urlaubsvertretung” 🙂


Caless
11.11.2013 11:35
Kommentarlink

Aus der Klage: >>Zynisch gesagt, produziert dieser Studiengang nur „Diplom-Lesben“.<<

You made my day! Wo kann ich ein paar Euros spenden?


Duschbrauser
11.11.2013 13:01
Kommentarlink

Ich wünsche dir viel Erfolg und bin gespannt auf den Verlauf.

Ich hoffe nur, dass dir nicht deshalb irgendwann der Führerschein entzogen wird. Du wirst mit deinem Handeln einigen Staatsdienern wohl unangenehme Arbeit aufhalsen und die Androhung des Entzuges der Fahrerlaubnis und damit das Attest der Unzurechungfähigkeit scheint eine gängige Praxis zu sein unangenehme Demokraten wieder aus Spur zu bringen und die Behörden vor weiteren “Belästigungen” abzuhalten.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/streit-mit-einer-behoerde-der-mann-der-zuviel-schrieb-1.1806107

Vielleicht ist das auch nur auf Bayern beschränkt.


> Spendenkonto
Ganz normales Girokonto. Der “Spende” Teil bezieht sich auf die Frage ob du und der Spender darauf Steuern zahlen musst.

Wenn du als gemeinnützig anerkannt bist musst du auf deine Einnahmen keine (oder weniger, bin nicht sicher) Steuern zahlen und darfst Spendenquittungen ausstellen. Hast aber einen Verwaltungsoverhead.

Bist du nicht als gemeinnützig anerkannt musst du auf die eingegangenen “Spenden” Steuern zahlen wie auf andere Einnahmen auch (das solltest du bei der Menge auch berücksichtigen).

Viele Grüße und schönen Urlaub!

Angelo Neuschitzer

PS: Paypal stinkt. Du könntest Flattr für deine Beiträge einbauen, evtl. kommst du dann aber über die “Halbes Jahresgehalt durch Journalismus” Grenze 😉


Ich möchte übrigens dem Vorposter der gefragt hat ob du den PGP Schlüssel in das Impressum (oder an ähnlich sichtbare Stelle) tun könntest sekundieren. Das fände ich auch cool.

Angelo


u1amo01
11.11.2013 16:28
Kommentarlink

Hadmut Danisch klagt: Presserecht für Blogger?…

Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen? Es ist eine offene und bislang ungeklärte, aber auch umstrittene Rechtsfrage, ob auch ein Blogger Presserecht für sich in Anspruch nehmen, also Auskünfte von Behörden usw. einfordern kann. Es ist eine…


euchrid eucrow
11.11.2013 17:32
Kommentarlink

zum spendenkonto:
man kennt das ja aus dem sommer, als hgm press diverse blogs mit abmahnungen überschüttete. kostenloses konto einrichten, paypal- und sofortüberweisung button, evtl. auch flattr button auf den blog, aufruf starten und fest verlinken. achso, und anfragen von leuten beantworten, die normal überweisen wollen. so einer wäre beispielsweise ich. obwohl sofortüberweisung ja recht komfortabel ist. mal sehen. aber mit paypal will ich auch nix zu tun haben.

ich wünsche einen erholsamen urlaub und hoffe auf einen kurzen bericht, ähnlich deinem südafrikaurlaub.


disel
11.11.2013 17:53
Kommentarlink

In der Klageschrift finden sich ja zahlreiche gute und richtige Argumente für das Auskunftsbegehren.
Aber wenn das auch nur den Hauch eines Erfolgs haben soll braucht es einen Juristen, der weiss, was er im Verfahren tut und vor allem: tun muss.
Du weisst es nicht.
Schade um die Sache.
(Falls es “nur” ums Honorar geht für einen kompetenten Anwalt: das wird sich vermutlich mit einem Spendenaufruf wenigstens teilweise aufbringen lassen.)


Joe
11.11.2013 18:16
Kommentarlink

Falls es nur am Presse-Ausweis scheitern sollte, könntest Du Dir von Journalisten helfen lassen, die den Gender-Unfug auch kritisch beleuchten. Bei eigentümlich frei schreibt z. B. auch Arne Hoffmann ( http://ef-magazin.de/autor/arne-hoffmann ), bekannt für sein Buch “Sind Frauen bessere Menschen?”


DerdieBuchstabenzählt
11.11.2013 18:17
Kommentarlink

@ disel

“Du weisst es nicht.” Woher weißt Du das denn? Kennst Du Hadmut?
BTW Susanne Baer ist auch Juristin und kann kein Recht.

@Hadmut, Deine Klageschrift ist wirklich erhellend. Die wird den Gendersen aber garnicht gefallen. 🙂


Ingmar
11.11.2013 18:41
Kommentarlink

Es ist eine offene und bislang ungeklärte, aber auch umstrittene Rechtsfrage, ob auch ein Blogger Presserecht für sich in Anspruch nehmen, also Auskünfte von Behörden usw. einfordern kann. Es ist eine Frage, die viele Blogger und den ganzen Journalismus betrifft.

Ich habe dazu gerade vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Humboldt-Universität erhoben, um genau diesen Punkt zu klären.

Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 GG:

Art. 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Art. 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Darüber hinaus gibt es die Pressegesetze der Länder, welche jedoch der abschließenden Regelung des Art. 5 Abs. 3 GG unterliegen, insoweit also nicht gegenteiliges bestimmen dürfen. Es beadrf hier also nicht des Informationsfreiheitsgesetzes, welches nichtsdestotrotz den Anspruch eines jeden Bürgers »auf Zugang zu amtlichen Informationen« begründet.

Es handelt sich hier also um eine verfasssungsrechtliche Frage, welche bereits seit dem 23. Mai 1949 abschließend geklärt ist: Du bestimmst im Sinne des Grundgesetzes, ob Du das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübst und welche Mittel Du dazu verwendest.

Da es sich hierbei um eine verfassungsrechtliche Frage handelt, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) auch nicht das Verwaltungsgericht zuständig zur Klärung dieser Frage:

Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit die Streitigkeiten nicht durch Bundesgesetz einem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen sind. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten auf dem Gebiet des Landesrechts können einem anderen Gericht auch durch Landesgesetz zugewiesen werden.

Dort kannst Du also höchstens Deinen Anspruch als Bürger gegenüber einer Behörde auf Auskunft im Sinne des IFG kostenpflichtig (ab 350 € aufwärts) klären lassen, nicht jedoch Dein Grundrecht auf Pressefreiheit; dieses ist wie o.a. als unmittelbar geltendes Recht bereits durch das GG gewährt.

Soweit in Kürze. Bei Fragen bitte hier oder per Mail.

Gruß,
Ingmar


Hadmut
11.11.2013 21:33
Kommentarlink

@Ingmar: Sorry, aber – wie Luc ganz richtig ausführte – das ist Unfug.

Erstens würde ich Dich bitten, hier nicht Gesetzestext wie auf einer Müllhalde abzuladen. Schon gar nicht sie Leuten ohne irgendeinen Gedankengang an den Kopf zu werfen.

Außerdem ist verfassungsrechtlich gar nichts „seit 1949 abschließend geklärt”. Das ist Nonsens. Dann bräuchten wir nicht nur kein Verfassungsgericht, sondern dann gäbs auch keine Verfassungsänderungen, kein EU-Recht usw. Ein Gesetz ist auch kleine Klärung. Geklärt ist etwas, wenn es in der Rechtsprechung entschieden ist, weil sich Gesetze nicht auf konkrete Einzelfälle beziehen.

Ich lasse auch nicht meinen Anspruch auf IFG von einer Behörde kostenpflichtig klären, das ist auch Blödsinn.

Und das Presserecht hat man auch nicht, nur weil man es behauptet. Denn dann hätte es jeder und dann wäre es kein Presserecht mehr.

Und natürlich ist das Verwaltungsgericht zuständig, denn es geht hier um einen Bescheid einer Körperschaft öffentlichen Rechts. Wer sollte dafür sonst zuständig sein? Bevor man zum Verfassungsgericht kann, muss man nämlich erst den Rechtsweg ausschöpfen. Und zwar den Verwaltungsrechtsweg.

Außerdem bezieht sich die Klausel in § 40 VwGO zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte auch nicht auf solche Klagen, in denen sich der Bürger gegen die Behörde auf Grundrechte bezieht (was ja auch widersinnig wäre, denn der Verwaltungsrechtsweg ist ja selbst ein Grundrecht aus Art. 19 IV). Das bezieht sich auf verfassungsunmittelbare Streitigkeiten, etwa Bundestagswahlen usw. Solche Fragen gibt es aber mit dem normalen Bürger nicht. Und hier geht es nicht um verfassungsrechtliche Fragen, sondern um einfachgesetzliches Recht und Behördenhandeln und lediglich die Anwendung der Verfassung darauf. Sonst gäb’s ja auch keine Presserechtskammern.

Und es hilft auch nicht, das Gesetz zu zitieren, wenn eine Behörde sich daran nicht halten will. Dann muss man klagen.

Hast Du überhaupt verstanden, was in der Klage steht? Ich habe nicht den Eindruck.

Sorry, wenn ich Dir das mal so sage, aber wenn man sich schon selbst als „Grundrechtepartei” anpreist, sollte man vielleicht etwas mehr Ahnung von Grundrechten und davon, wie sie „geklärt” und durchgesetzt werden, haben. Mir ist auch nicht ganz klar, was Du eigentlich sagen willst. Einerseits meinst Du, dass das VG nicht zuständig wäre und es eine Verfassungsfrage sei, andererseits zitierst Du das Berliner Pressegesetz.


Ingmar
11.11.2013 18:51
Kommentarlink

Berliner Pressegesetz: § 2 Zulassungsfreiheit

Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf nicht von irgendeiner Zulassung abhängig gemacht werden.

http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnPrG%2Fcont%2FBlnPrG.P2.htm


Ingmar
11.11.2013 18:52
Kommentarlink

Berliner Pressegesetz: § 4 [1] Informationsrecht der Presse

(1) Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse, die sich als solche ausweisen, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe Auskünfte zu erteilen.

(2) Auskünfte können nur verweigert werden, soweit

1.Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder

2.Maßnahmen ihrem Wesen nach dauernd oder zeitweise geheimgehalten werden müssen, weil ihre Bekanntgabe oder ihre vorzeitige Bekanntgabe die öffentlichen Interessen schädigen oder gefährden würde oder

3.hierdurch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder

4.ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.

(3) Allgemeine Anordnungen, die einer Behörde Auskünfte an die Presse verbieten, sind unzulässig.

(4) Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, daß ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.

(5) Die Vorschriften des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 1999 (GVBl. S. 561) bleiben unberührt.

http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata%2Fges%2FBlnPrG%2Fcont%2FBlnPrG.P4.htm


Luc
11.11.2013 19:32
Kommentarlink

@Ingmar: Nichts für ungut, aber die von Hadmut beschriebenen Rechtsprobleme sind ein paar Stufen komplexer als “hier lies doch einfach Artikel 5 iVm Artikel 3 GG da steht alles drin!1”. § 2 BlnPrG hat damit auch überhaupt nichts zu tun. Es ist ja gerade die Frage, ob ein Blogger überhaupt “Presse” ist. Und das ist keineswegs bereits abschließend geklärt, erst recht nicht seit 1949. Das ist grober Unfug, entschuldige.


KaRa
11.11.2013 20:21
Kommentarlink

Hallo Hartmut,

ich habe noch nicht die gesamte Klageschrift gelesen.
Aber wenn die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht landen sollte, würde Frau Baer nicht als “befangen” gelten?
Dieser Punkt sollte im Auge behalten werden um ihn ggf. als Ass aus dem Ärmel ziehen zu können.

Erholsamen Urlaub!


Ole
11.11.2013 21:40
Kommentarlink

Wünsche viel Erfolg und einen schönen Urluab!


Emil
11.11.2013 21:47
Kommentarlink

Die Klageschrift ist ja ganz erfrischend, so wie man es von diesem Blog gewohnt ist. Nur frage ich mich, ob es der Sache dienlich ist, die Causa Baer so in den Vordergrund zu stellen. Es könnte sein, dass die Klage abgewiesen wird, weil letztlich eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Auf dem journalistischen Auskunftsanspruch zu bestehen ist eins, einer Verfassungsrichterin mit den erlangten Informationen ans Bein pinkeln zu wollen was anderes. Vielleicht wäre es taktisch klüger gewesen, nicht gleich alle Karten offen auf den Tisch zu legen.

Wie dem auch sei, ich wünsche dir jedenfalls viel Erfolg mit deiner Klage und hoffe, dass meine Befürchtungen unzutreffend sind.


Hadmut
11.11.2013 21:57
Kommentarlink

So, Zuwendungskonto ist eingerichtet (siehe update oben im Blogartikel). Schon mal lieben Dank an die Spender. 🙂


Hadmut
11.11.2013 22:05
Kommentarlink

@Emil: Hinterher denkt man dann immer, andersherum wär’s besser gewesen.

Aber ich mag solche taktischen Schlenker nicht sonderlich. Ich mag’s lieber offen, ehrlich und geradeaus heraus. Das hat übrigens auch taktische und rhetorische Gründe. Wenn man nämlich nicht gleich sagt, worum es geht, kommen die nacher und sagen „Seht Ihr? Darum geht’s dem eigentlich!” Ich will ja auch klarstellen, worauf ich hinaus will, sonst bekomme ich etwas anderes, als ich haben will.

Ich glaube auch nicht, dass es sachdientlich wäre, einfach nur so ohne näheren Grund in den Gender Studies zu wühlen. Denn da fehlt die Motivation und die Überzeungungskraft. Und wo wäre der Nutzen, jetzt als Feld-Wald-und-Wiesen-Maskulist dazustehen und dann in 2-3 Jahren zu kommen und zu sagen „Guckt mal, was ich gefunden habe!” ?

Nee, ich glaub das ist richtig so.


achdomina
11.11.2013 22:42
Kommentarlink

JOG
11.11.2013 22:49
Kommentarlink

Ich halte es grundsätzlich für eine gute Idee, dagegen vorzugehen, dass staatliche Stellen dem Informationsfreiheitsgesetz mit vorgeschobenen Argumenten nicht nachkommen.

Allerdings wäre es hier wohl zweckdienlich gewesen, in der Klage nur den konkreten Sachverhalt vorzutragen, nämlich wie die Anfragen abgelehnt wurden und keine allgemeinen Meinungen zu verschiedenen Themen, auch wenn diese berechtigt sein mögen. So wirkt der Text jedenfalls sehr provokativ und querulatorisch und dient daher der Gegenseite, indem Sie Sympathie verlieren.

Bis auf den ersten Punkt der Klage sind aber meiner Meinung nach die Anträge unzulässig. Der zweite Absatz dürfte unzulässig sein, da nach §43 Abs. 2 VwGO eine Feststellungsklage nur dann zulässig ist, wenn man sein Interesse nicht durch eine andere Klageform geltend machen kann. Aber das Interesse wird ja bereits durch die Leistungsklage geltend gemacht, die dazu führen würde, dass Sie alle gewünschten Informationen erhalten.
Ein Feststellungsinteresse hätte man hier höchstens dann, wenn wirklich in der Zukunft die Gefahr bestünde, dass die Behörde wegen ihrer abweichenden Rechtsauffassung permanent Fehlentscheidungen treffen würde. Dazu sind aber einmalige Fehlentscheidungen von Behörden nicht ausreichend, da man davon ausgehen wird, dass diese Fehlentscheidungen schon durch das Urteil in der Leistungsklagensache behoben werden, wenn die Behörde die Rechtsauffassung des Gerichts zur Kenntnis nimmt.
Auch dürfte unabhängig davon die begehrte Feststellung gar kein konkretes Rechtsverhältnis beschreiben und bereits deswegen unzulässig sein.

Der dritte Punkt müsste unzulässig sein, weil eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht niemals eigenständig geltend gemacht werden kann, sondern nur, weil das Gesetz auch für die eigentliche Streitfrage entscheidend ist. Aber das Gesetz schließt nicht zwangsläufig Auskünfte an Personen aus, die sich nicht ausweisen, sondern sagt nur, dass Personen, die sich ausweisen, ein Recht auf Auskunft haben.
Wenn Sie der Meinung sind, durch Ihre Grundrechte ebenfalls ein solches Auskunftsrecht zu haben, dann könnte das auch ohne die Erklärung der Verfassungswidrigkeit durchgesetzt werden, etwa indem das Gericht das Gesetz analog anwendet usw.
Der Hilfsantrag ist in jedem Falle unzulässig, weil man mit einer Leistungsklage mit hoher Sicherheit nicht allgemein eine Behörde verurteilen lassen kann, korrekt zu arbeiten, sondern nur, eine konkrete Handlung vorzunehmen.
Bei den restlichen Punkten dürften die gleichen Bedenken wie bei Punkt 2 greifen.


Hadmut
11.11.2013 23:07
Kommentarlink

@JOG:

> Allerdings wäre es hier wohl zweckdienlich gewesen, in der Klage nur den konkreten Sachverhalt vorzutragen

Da habe ich lange drüber nachgedacht. Ich bin aber zu dem Ergebnis gekommen, dass man Presserecht nicht einfach behaupten oder beanspruchen kann, sondern darlegen muss, in einem Thema von öffentlichem Interesse unterwegs zu sein. Denn ansonsten wäre es sehr leicht, dem Antrag vorzuwerfen, dass er unsubstanziiert ist. Presserecht ist nämlich an gewisse Tätigkeiten gebunden, und der, der das Recht für sich in Anspruch nimmt, hat zu belegen, dass er die Voraussetzungen erfüllt. Unsubstanziierter Vortrag gehört zu den größten Prozessfehlern.

§ 43 VwGO zieht hier nicht, weil ich hier ja nicht eine andere Klage erhebe, sondern auch die Leistungsklage drin habe. Wenn die Leistungsklage zum Erfolg führt, ist die Feststellungsklage damit ja auch gegeben. Erst wenn ich nur die Feststellungsklage erhoben hätte, würde das ziehen, zumal ich mit der Feststellungsklage allein den Bescheid nicht angreifen könnte. Außerdem gilt § 43 nur, wenn die Leistungsklage mindestens ebensogut anwendbar wäre (Kopp/Schenke Rn. 26). Das ist sie aber nicht, denn ich habe ja auch für die Zukunft Fortsetzungsfeststellungsantrag gestellt. Es würde den Zweck des Presserechts vereiteln, wenn ich jedesmal jahrelang Leistungsklage in jedem einzelnen Fall erheben müsste. Das gilt vor allem dann, wenn eine Feststellungsklage effektiven Rechtsschutz gewährt, der weiter währt als durch ein einzelnes Leistungsbegehren (Rn. 28). Die Feststellungsklage wird nur dann ausgeschlossen, wenn durch die Leistungsklage der Rechtsschutz in zumindest gleichem Umfang und mit gleicher Effektivität gewährt würde (Rn. 29).

Zum dritten Punkt: Das sehe ich ganz anders, aber genau für diesen Fall habe ich ja den Hilfsantrag gestellt. Nämlich für den Fall, dass die Kammer entgegen der Anwendung durch die Beklagte keine Grundlage für eine Einschränkung sieht. Genau deshalb stellt man ja Hilfsanträge.

Die HU Berlin wird sich aber freuen, wenn Sie hier für sie die Verteidigungsarbeit übernehmen.

Nachtrag: Übrigens muss die Vorlage zum BVerfG nach der Rechtsliteratur beantragt werden. Beantragt man sie nicht, wird man sie auch nicht bekommen.


Andy
11.11.2013 22:50
Kommentarlink

> [Klageschrift] Die ist doch oben schon verlinkt 🙂

Oh, sorry, hab ich übersehen, feedly stellt die Links so wenig auffällig dar…

Viel Erfolg und schönen Urlaub


anonKlaus
11.11.2013 23:07
Kommentarlink

@achdomina & Martin
Dass sich das Magazin nicht nur aus Abogebühren finanziert, ist eine banale Einsicht. Welche Themen sie nicht behandeln ist auch offensichtlich. Aber das gilt auch für alle anderen Medien. Schliesslich sind alle Publikationen (auch dieser Blog) nur Propagandaorgane der verschiedenen Interessen. Wieso auch nicht? Die Gesellschaft hatte lange genug Einheitsbrei von einem einzigen Interessenverband zu ertragen.
Deshalb, was spricht dagegen abzuklopfen wie es mit einer Zusammenzuarbeit aussähe, wenn die Interessenlage eine größere Schnittmenge sein könnte.
In der aktuellen Ausgabe gehts z.B. um “Feindbild Mutter”, Feminismus, Gender, Feindbild Familie, Fr. Schwarzer u.ä.
http://www.youtube.com/watch?v=arO44R75W5k


Michael
11.11.2013 23:18
Kommentarlink

Hadmut: Empfehle auch die Angabe von IBAN und BIC 😉


Hadmut
11.11.2013 23:31
Kommentarlink

> Empfehle auch die Angabe von IBAN und BIC

Konnten sie mir heute nicht sagen, weil da erst ne Prüfsumme berechnet werden müsste. Ich glaube, das kann man auch selbst, aber bevor ich da was falsches angebe, warte ich lieber auf die Mitteilung.

Schon die zwei Nullen am Ende der Kontonummer sind von denen per Hand dazugeschrieben, damit andere Banken damit klarkommen. Eigentlich nur die Kundennummer mit zwei angehängten Nullen.


anstaltszauber
12.11.2013 0:19
Kommentarlink

Hinsichtlich des Fortsetzungsfeststellungsantrages scheint mir da allerdings ein Mißverständnis vorzuliegen. Dieser kommt nur in Betracht, wenn sich das Verwaltungshandeln zwischenzeitlich erledigt hat. Diese Fälle sind Ausnahmen (es geht immer um Zeitablauf). Mit der Zukunft hat es nichts zu tun. Aber im Ergebnis hat das Prozessrecht nur eine dienende Funktion und die Anträge sind nach ihrem Sinn auszulegen.


Hadmut
12.11.2013 0:27
Kommentarlink

@anstaltszauber:

Das ist nicht mein erster Fortsetzungsfestellungsantrag. Den kann man auch prophylaktisch und schon mit der Klage stellen. Und das habe ich getan, weil ich hier ja mehrere, unabhängige Rechte durchsetzen will, die alle zum gleichen Ziel, nämlich der Auskunft, führen.

Bei einer einfachen Leistungsklage könnte das Gericht sich das am einfachsten zu beurteilende Recht auswählen, der Leistungsklage stattgeben, und dann sagen „Hat sich erledigt”, um die anderen Punkte zu umgehen.

Außerdem könnte die Beklagte sich sonst leicht der Sache entziehen, indem sie nun einfach pro forma nichtssagende Auskunft gibt und sagt, die Sache hat sich erledigt. Ein danach gestellter Antrag ist wenig glaubwürdig, und eine einmal geschlossene Akte wieder aufzumachen ist auch nicht leicht.

Da der Fortsetzungsfeststellungsantrag aber kein eigener Klageantrag ist, ist er i. A. unschädlich. Man steht jedenfalls nicht schlechter da, als wenn man ihn nicht gestellt hätte, zumal man ihn auch zurücknehmen kann.


[…] Danisch.de » Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen? – […]


anstaltszauber
12.11.2013 0:41
Kommentarlink

@Hadmut

Nein, das ist ein Mißverständnis. Beim Fortsetzungsfeststellungsantrag geht es immer um einen Zeitablauf, weil das Verwaltungshandeln faktisch nicht mehr nachgeholt werden kann. Lehrbuchbeispiel: Eine Demonstration soll zwingend an einem bestimmten Tag stattfinden. Das wird verboten. Im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ist der Termin verstrichen.

Mit dem Fortsetzungsfeststellungsantrag umgehst Du auch nicht das Problem, eine nichtssagende Auskunft zu erhalten. Letztlich das Kernproblem aller Auskunftsrechte.


Hadmut
12.11.2013 0:58
Kommentarlink

@anstaltszauber:

> Beim Fortsetzungsfeststellungsantrag geht es immer um einen Zeitablauf, weil das Verwaltungshandeln faktisch nicht mehr nachgeholt werden kann. Lehrbuchbeispiel: Eine Demonstration soll zwingend an einem bestimmten Tag stattfinden.

Nein. Das ist eben nur ein Beispiel. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO sagt eindeutig „Hat sich der Verwaltungsakt vorher durch Zurücknahme oder anders erledigt,…”

Dazu zählt allgemein auch der Fall, dass der Bescheid aufgehoben wird oder das Rechtsschutzbedürfnis entfallen ist (Kopp/Schenke, § 113 Rn. 95). Der Zeitablauf ist nur ein Unterfall dessen.

Sowas gehört in den Bereich Verfahrensjudo.

Beliebter Trick in solchen Fällen von Murks-Bescheiden ist nämlich, dass sich die Behörde in die mündliche Verhandlung stellt und einfach sagt „Wir nehmen den Bescheid zurück!”, dass ist das Verfahren vorbei und der Richter kann nichts mehr entscheiden. So können die einen verarschen bis zum geht nicht mehr, indem sie einem ständig einen neuen dummen Bescheid schicken, einen bis zur mündlichen Verhandlung klagen lassen, ihn zurücknehmen und das Spiel von neuem beginnt.

Das sind die dreckigen Tricks, die man im Lehrbuch und der Ausbildung nicht lernt, und gegen die man sich wehren muss.

Find ich aber schräg, dass Ihr mir hier meine Vorsorgemechanismen aus den Rippen leiert. Die HU wird sich freuen, wenn sie hier mitliest.


achdomina
12.11.2013 2:18
Kommentarlink

Noch mal ‘ne Frage: Ich sehe mir gerade die Klageschrift an und bin an der Stelle, an der die Thesen der Gender Studies beschrieben werden. Sollten da nicht besser Fußnoten sein? Weil, wenn ich lese, die behaupten, Geschlechter seien erst im 18. Jahrhundert erfunden worden, dann würde ich mich als Unwissender fragen, was der Danisch denn da für obskure Sachen gelesen hat. Kann doch nicht sein, dass die das behaupten, weil ja nun historische Dokumente mit 1000-prozentiger Sicherheit das Gegenteil beweisen.

Jedenfalls noch mal: Beeindruckende Arbeit!


Hadmut
12.11.2013 2:20
Kommentarlink

> was der Danisch denn da für obskure Sachen gelesen hat.

Ein deutsches Gender-Lehrbuch. Wäre mit einer Fußnote nicht getan. Dafür hab ich ja das Buch „Frauenquote” geschrieben. Ich kann nachlegen, wenn’s gewünscht wird.


Ingmar
12.11.2013 9:52
Kommentarlink

@ Hadmut:

Zunächst bitte ich Dich in Deiner Eigenschaft als Wissenschaftler und hier vor allem als Blogger mit Presserechten und als dementsprechend auch presserechtlich Verantworlichen, um etwas Zurückhaltung gegenüber Kommentatoren, welche ihre Lebenszeit nutzen, um Deine öffentlichen Presseausführungen zu lesen und zu öffentlich kommentieren und dazu zu recherchieren. Gerade die Unterlassung und Unterbindung von persönlichen Angriffen auf einen Kommentator und dessen Kommentare sind ein eklatanter und grundlegender Bestandteil presserechtlicher Arbeit. Die Verwendung von Begriffen wie »Unfug«, »Blödsinn«, »Nonsens«, »keine Ahnung« gegenüber Kommenatoren u.a. ist eher ein Zeichen, dass man eben nicht im presserechtlichen Sinne arbeitet. Führe Deine Berufung auf das Presserecht und damit die Pressegesetze also bitte nicht selbst ad absurdum.

Dementsprechend beziehe ich zu den privaten Angriffen auf meine Ausführungen und gegenüber der Grundrechtepartei keine Stellung. Soweit dazu.

@Luc, @Hadmut:

Die hier von Hadmut grundsätzlich aufgeworfene Rechtsfrage lautet gemäß Titel des Beitrags: »Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen?«

Diese Frage ist eindeutig und abschließend mit dem gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unmittelbar geltenden und in dieser Eigenschaft die öffentliche Gewalt bindenden Grundrecht auf Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG beantwortet. Für dieses Grundrecht gelten die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG, also die »Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.«

Demzufolge dürfen (auch) Blogger das Grundrecht auf Pressefreiheit in Anpruch nehmen.

Das Informationsfreiheitsgesetz hat mit der Klärung o.a. Frage nicht das Geringste zu tun, denn dieses ist ein Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes und gewährt allen Bürgern gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ob der Anspruchsberechtigte das Grundrecht auf Pressefreiheit wahrnimmt oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

Demzufolge kann vom Verwaltungsgericht die Grundsatzfrage »Können auch Blogger Presserecht in Anspruch nehmen?« materiell auch nicht geklärt werden, da sie bereits geklärt ist. Formell kann sie durch die Eingrenzung des § 40 VwGO nicht geklärt werden, da es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Frage verfassungsrechtlicher Art handelt, für welche die Verwaltungsgerichte nicht zuständig sind.

Zur Frage der Durchsetzung Deines Informationsanspruchs gegenüber der Uni verweise ich auf den Kommentar von JOG (11.11.2013, 22:49 – https://www.danisch.de/blog/2013/11/10/konnen-auch-blogger-presserecht-in-anspruch-nehmen/#comment-32994).


Hadmut
12.11.2013 10:08
Kommentarlink

@Ingmar: Aha. Und was sollte ich Deiner Ansicht nach tun, wenn das Verwaltungsgericht Deines Erachtens nicht zuständig ist und die Uni sich nicht an das Gesetz hält?

Mich vor die Uni stellen und so lange Art 3 und 5 rezitieren, bis sie es machen, oder was?

Wie setzt man nach Deiner Auffassung Grundrechte durch, wenn nicht vor dem Verwaltungsgericht?

Außerdem verstehe ich nicht, was Du mit der Aussage sagen willst, dass IFG und Presserecht nichts miteinander zu tun haben. Ich habe in der Klage doch geschrieben, dass sie unabhängig voneinander sind.


Ingmar
12.11.2013 11:09
Kommentarlink

@Hadmut:

Aha. Und was sollte ich Deiner Ansicht nach tun, wenn das Verwaltungsgericht Deines Erachtens nicht zuständig ist und die Uni sich nicht an das Gesetz hält? Mich vor die Uni stellen und so lange Art 3 und 5 rezitieren, bis sie es machen, oder was?

Hier muss unterschieden werden in zwischen der Wahrnehmung des (auch einem Blogger zustehenden) Grundrechts auf Pressefreiheit und dem Anspruch auf Informationsfreiheit gemäß IFG.

Ersteres kann nicht vom VG entschieden werden, wie dargelegt. Zweiteres kann vonm VG entschieden werden, hat jedoch keinen Einfluss auf die Rechtsfrage des Presserechts.

Es handelt sich also um zwei unterschiedliche und von einander unabhängige Rechtsfragen. Die Verbindung wird von Dir hergestellt, indem Du den einen Anspruch aus dem andern ableitest; sie ist jedoch materiellrechtlich nicht vorhanden.

Es bleibt also im Grunde die Rechtsfrage nach dem IFG vor dem VG zu klären. Der Rest ist geklärt.

Übrig bleibt das Problem, dass für Verfassungsbruch durch die öffentliche Gewalt seit dem 1. September 1951 keine Strafe im Grundgesetz mehr vorgesehen ist (ehemals Art. 143 GG Hochverrat).

Wie setzt man nach Deiner Auffassung Grundrechte durch, wenn nicht vor dem Verwaltungsgericht?

Diese sehr spannende Frage hat einige Tücken und ist wohl nur umfassend zu beantworten. Deshalb zunächst in Kürze.

Grundsätzlich gilt gemäß Art. 19 Abs. 4 GG: »Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.«

Der Verwaltungsrechtsweg ist gemäß § 40 VwGO ausschließlich für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art eröffnet. Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art ist in den einzelnen Prozessgesetzen keine Zuständigkeit begründet, weshalb hier gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG »der ordentliche Rechtsweg gegeben« ist. Dieser beginnt bei den Amtsgerichten. Diese verfügen jedoch über kein Prozessgesetz für derartige Streitigkeiten und können daher, obwohl von Verfassung wegen zuständig, eine solche Streitigkeit nicht verhandeln, da kein Prozessgesetz den Verfahrensablauf regelt.

Die Verfassungsgerichte sind lediglich subsidiär und dürfen durch ihre eigenen Prozessgesetze erst tätig werden, wenn der Rechtsweg erschöpft ist. Dieser kann jedoch nicht erschöpft werden, wenn er nicht begehbar ist aufgrund des mangelnden Prozessgesetzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Satz 2 GG für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art.

Das ist zunächst das Problem und dieses ist bewusst hausgemacht aus dem Grunde der (verfassungswidrigen) Nichtanwendbarkeit des Grundrechts aus Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie und Justizgewährleistung) und kann nur durch den Gesetzgeber gelöst werden. Zur weiteren Ausführung verweise ich auf: http://grundrechtepartei.de/Expertise:Rechtsweggarantie.

Außerdem verstehe ich nicht, was Du mit der Aussage sagen willst, dass IFG und Presserecht nichts miteinander zu tun haben. Ich habe in der Klage doch geschrieben, dass sie unabhängig voneinander sind.

Wie schon ausgeführt, das Pressegrundrecht eine ist eine öffentlich-rechtliche Rechtsfrage verfassungsrechtlicher Art und das IGF eine öffentlich-rechtliche Rechtsfrage nicht verfassungsrechtlicher Art.

Wenn Dein Anspruch aus Informationen bereits aus dem IFG ableitbar und durchsetzbar ist, bedarf es keiner verfassungsrechtlichen Prüfung und daher ist das VG der korrekte Ansprechpartner mit der Folge, dass sie zu der verfassungsrechtlichen Frage des Presserechts weder Stellung nehmen werden noch dürfen.


Christian
12.11.2013 13:18
Kommentarlink

In deiner Anlage 5 ist mir noch etwas witziges aufgefallen:

B.A./B.Sc. (Beifach) 17 71
M.A. 12 79
MAHauptfach 9 63
MA Nebenfach 4 17
Internationaler Austausch 0 12
Promotion 4 12

Beim BA ist das Verhältnis Frauen Männer 5:1, beim MA 6,5,:1 und bei der Promotion 3:1

Anscheinend schaffen es die Gender Studies nicht, Frauen angemessen zu fördern 🙂


[…] Danisch in seinem Kampf um die Wissenschaft und gegen Gender-Korruption unterstützen will, sei auf sein Post zu diesem Gegenstand verwiesen. Dort findet sich eine Kontonummer, auf die man Beträge (mit entsprechender Widmung) überweisen […]


Alex
12.11.2013 17:40
Kommentarlink

Mit einem paypal Spendenknopf wäre es noch einfacher. Überweisen mag ich nicht.


null815
12.11.2013 17:48
Kommentarlink

Super Sache. Weiter so! Ich wünsche mir das diese Sache breiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Danke.


Manfred
12.11.2013 17:50
Kommentarlink

Ich hab mir mal die Verfassungsbeschwerde überfliegend reingezogen und bin echt schockiert über die Vorgänge. Dass der ganze akademische Betrieb mit Promotions- Doktor- uns sonstwas für Arbeiten ein schlimmer Sauladen ist, wusste ich ja vorher schon, aber dass es noch viel viel schlimmer ist als ich dachte (und ich bin eh schon Maximal-Pessimist) hat mich sprachlos gemacht.
Der Spruch mit dem “sozialen Aufnahmeritual” scheint so extrem zutreffend zu sein, dass man den ganzen Akademiker-Apparat eigentlich nur als Adels-Ersatz betrachten kann, der mit Wissenschaft nicht das geringste mehr zu tun hat.

Das Adelstum ist nie untergegangen, es hat sich nur umbenannt.


Stefan H
12.11.2013 22:05
Kommentarlink

Bitte IBAN und BIC für deine ausländischen Leser! (sobald bekannt)
Danke.


Hadmut
15.11.2013 19:34
Kommentarlink

@Stefan H:

> Bitte IBAN und BIC für deine ausländischen Leser! (sobald bekannt)

Hab ich gestern abend nachgetragen, siehe Artikel oben.


Jens
13.11.2013 1:05
Kommentarlink

“Aber im Ergebnis hat das Prozessrecht nur eine dienende Funktion und die Anträge sind nach ihrem Sinn auszulegen.”

Im Verwaltungsgerichtsverfahren muss die Klageschrift zwar den Klagegegenstand bezeichnen, _soll_ aber bloß einen bestimmten Antrag enthalten. Zwingend ist das nicht.

Das Gericht wird dann schon in der mündlichen Verhandlung darauf hinwirken, dass Anträge sachdienlich gestellt werden.


Hab gespendet, ich hoffe, das Geld kommt an. Danke, daß du deine Zeit für uns alle in diese Sache investierst. 🙂


@Manfred
Adel — neeee — ne neue Priesterkaste.

Carsten

“Die Ernährungsgewohnheiten der Völker erzeugen einen sogenannten
akustischen Fingerprint, so dass auch Blinde immer wissen können, wo
sie sich befinden. So wird man in Peking auf der Strasse kein
Geschnatter hören, weil man Enten dort nicht zuhört, sondern sie isst.
Wenn man kein Gemuhe hört, ist man in Buenos Aires, kein Gebell deutet
auf Pjöngjang hin.
So ist es auch erklärlich, dass Sprachwissenschaftler nicht in Papua-
Neuguinea arbeiten können.”
mock


WikiMANNia
14.11.2013 3:16
Kommentarlink

Nur mal als Beispiel und zur Erinnerung:

“Nach Angaben des Gender@Wiki e.V. wurden 2006 “Mittel aus dem Innovationsfond der Philosophischen Fakultät III an der Humboldt-Universität zu Berlin” bewilligt. Zu den Unterstützern gehören angeblich: Genderblog, Feministisches Institut Hamburg, FSI Gender Studies, Genderbibliothek, Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien, Multimedia Lehr- und Lernzentrum, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Harriet-Taylor-Mill-Institut.”

Man beachte die vielen “Gender” und “Geschlechter” Wortbruchstücke, wieviele Gender-Initiativen, Büros, Bibliotheken, Institute, etc. da involviert sind und dann haben die ein Wiki ins Netz gestellt, in dem nicht einmal die grundlegendsten Begriffe als Schlagwort enthalten war. Von einer brauchbaren Definition will ich gar nicht erst reden.

Ich sag mal so: Die hatten dann ihr Wiki und wussten aber nicht, was sie da reinschreiben sollen. Ganz wie Hadmut Danisch messerscharf herausgearbeitet hat: Da ist inhaltlich nichts und außer viel Geld ausgegeben ist da nicht passiert.


KlausiKeribert
14.11.2013 5:13
Kommentarlink

IBAN: DE45100708480305193500
BIC: DEUTDEDB110

Darfst du gerne hier validieren: http://www.iban-rechner.de/iban_validieren.html


Holger
15.11.2013 16:26
Kommentarlink

Du hast doch erkannt, dass Richterposten nach politischem Klüngel besetzt werden und dass es nicht um die Rechts- sondern um die politische Lage geht. Am BVG offensichtlich, aber sonst nicht anders. Die Logik mit der Du Dich dennoch an ein Gericht wendest ist mir, auch nach Deiner Erfahrung mit inkompetenten Richtern und Gutachtern in dem Prozess um Deine Dissertation, nicht klar. Es erscheint mir unzweifelhaft dass Du viel Energie und viel Geld, was mir dazu zu dienen scheint das Volk von sowas abzuhalten, investieren musst und keinen Nutzen dafür bekommen wirst.


Hadmut
15.11.2013 17:05
Kommentarlink

@Holger: Es heißt BVerfG. BVG ist das Bundesverwaltungsgericht.

Welche Alternativen schlägst Du vor? Leise in der Ecke sitzen? Wenn Du bessere Ideen hast, immer her damit.


michael
15.11.2013 19:31
Kommentarlink

> Welche Alternativen schlägst Du vor?

Eine Alternative wäre das Engagement in einer Partei, welche die Korrektur des Systems zum Ziel hat.

Aus sehr ähnlichen Gründen bin ich 2006 in eine neu gegründete Partei eingetreten. Wie es dieser Partei ergangen ist, ist hier im Blog ja recht detailiert behandelt worden…

Wer macht mit bei der nächsten Partei?


Hadmut
15.11.2013 19:35
Kommentarlink

@michael:

> Eine Alternative wäre das Engagement in einer Partei, welche die Korrektur des Systems zum Ziel hat.

Jo. Aus dem Grund bin ich mal bei den Piraten beigetreten. Das Ergebnis habe ich in diesem Blog verewigt. Hast Du ja mitgelesen.

Die Frage ist also, welche Partei dafür überhaupt noch in Frage käme. Fällt mir gerade keine mehr ein.


michael
15.11.2013 21:21
Kommentarlink

> Die Frage ist also, welche Partei dafür überhaupt noch in Frage käme. Fällt mir gerade keine mehr ein.

Keine existierende…

Schade, daß niemand von den Piraten einen Snapshot angelegt hat, vor “Wir sind links!”, “Wir brauchen ein Vollprogramm!” und “Berlin hat einen Landesverband.”


Partei: Keine der existierenden, fürchte ich. Aber um eine neue zu machen sind wir wahrscheinlich nicht homogen genug.

Andererseits wärest gerade du, Hadmud, wahrscheinlich in der Lage eine Anti-Korruptionspartei zu gründen. Um sicherzustellen das sie nicht selbst korrupt wird, solltest du dich nur aus der Führung raus halten und statt dessen von der Seitenlinie (hier im Blog) die Situation kommentieren.

Könnte klappen 🙂

Angelo


Holger
16.11.2013 19:42
Kommentarlink

@Hadmut BVG, BVerfG, Entschuldigung. Bin nicht aus Deutschland und bei den Abkürzungen kommt man schonmal durcheinander.

> Welche Alternativen schlägst Du vor? Leise in der Ecke sitzen? Wenn Du bessere Ideen hast, immer her damit.

Ich würde mit der Problemanalyse beginnen und die zeigt meiner Meinung nach dass das System das Problem ist. Michael kam ja auch zu dem Schluss und schlug das vor:

> Eine Alternative wäre das Engagement in einer Partei, welche die Korrektur des Systems zum Ziel hat.

Aber eine Partei ist im System, das geht nicht. Logisch wäre also Korrektur des Systems ohne Hilfsmittel des Systems. Was das System aber als Versuch der Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung oder so verfolgen würde. Schwierig. Konkreten besseren Vorschlag habe ich auch nicht.


Sven
17.11.2013 22:53
Kommentarlink

Was das System aber als Versuch der Beseitigung der verfassungsgemäßen Ordnung oder so verfolgen würde.

Hihi. Ein System, das sich schon lange nicht mehr an die verfassungsgemäße Ordnung hält, will andere wegen “Beseitigung” verfolgen.

Eine neue Partei zu gründen, das haben schon viele versucht. Unser Parteiensystem ist so ausgelegt, daß neue Parteien keine Chance haben.

Wir müssen das Volk zum Aufwachen bringen!
Im Internet sind wir schon auf einem guten Weg. Es gibt politisch unkorrekte Blogs, und wer sie liest, fängt an, nachzudenken.

Aber: Diese Seiten erreichen nur wenige Prozent des Volkes!
Die große Mehrheit des Volkes weiß noch nicht einmal, daß wir [Anmerkung vom Blog-Admin: Mäßige Deine Worte. Verbrecher ist, wer wegen einer Straftat verurteilt – oder mindestens ihrer stark verdächtig – ist. Rechtsbeugung ist zwar nach § 339 StGB mit mindestens einem Jahr Gefängnis belegt, aber so lange ich noch in der Aufklärung des Ganzen bin, halte ich das für einen Ticken verfrüht. Zumal man nur dann Verbrecher sein kann, wenn man auch schuldfähig ist. Und den Punkt will ich mal noch offen lassen.]eine Verbrecherin am Bundesverfassungsgericht sitzen haben.

Der Genderismus ist einigermaßen durchschaut, aber die Wurzeln, die in den 68ern liegen, müssen noch aufgearbeitet werden. Genderismus ist nur die Fortsetzung von dem, was damals mit “Pädagogik” und “Soziologie” begann.
Die 68er-Nachfolger, die Grünen, sitzen heute in den Schulen und Hochschul-Lehrstühlen, indoktrinieren unsere Kinder und bilden unsere Lehrer aus.
Auch da muß gründlich aufgeräumt werden.

Jetzt geht es aber erstmal daran, die breite Masse zu erreichen.


achdomina
18.11.2013 15:23
Kommentarlink

@Holger, Hadmut: Aber es ist doch nicht gesagt, dass ALLE im Rechtssystem, in der Politik und den Medien korrupt sind. Was den Genderismus angeht, bin ich sicher, dass die allermeisten einfach nicht wissen, was da gespielt wird und wie schlimm es ist. Ich hoffe eigentlich fast mehr darauf, dass die Klage Publicity erzeugt, als darauf, dass sie vor Gericht erfolgreich ist. Das alles hat doch viel Potential zur Skandalisierung. Dabei sollten wir nach unseren Möglichkeiten alle mithelfen. Außerdem kommt da ja auch noch ein Buch. Dieses gerichtliche Vorgehen verleiht Hadmuts Büchern zusätzliche Glaubwürdigkeit, weil es vor diesem Hintergrund nicht einfach irgendwelche Meinungen sind, die darin stehen. Ich finde diese Klage im Moment so ziemlich das beste, was man tun kann. Informieren kann und muss man natürlich auch, aber Informieren ist letztlich Reden, das hier ist Handeln.


WikiMANNia
18.11.2013 20:53
Kommentarlink

> Hihi. Ein System, das sich schon lange nicht mehr an die verfassungsgemäße Ordnung hält, will andere wegen “Beseitigung” verfolgen.

Und wo es in diesem System nicht mal eine Verfassung gibt. Hohohaha.
http://wikimannia.org/Grundgesetz


WikiMANNia
18.11.2013 21:00
Kommentarlink

> Genderismus? Wurzeln in den 1968ern?!??

“Hermann J. Muller hat schon 1927 auf einem Internationalen Genetikerkongreß davon gesprochen, die “Erb-Masse Mensch” zu ändern oder noch besser möglichst neu herzustellen, damit ein neuer Mensch geschaffen werden kann, um dadurch den Schöpfungsakt zu überbieten.”

http://de.wikimannia.org/Die_Diktatur_des_Genderismus_-_Die_Schaffung_des_neuen_Menschen_durch_Gender#Herman_J._Muller


WikiMANNia
18.11.2013 21:04
Kommentarlink

> Genderismus ist nur die Fortsetzung von dem, was damals mit “Pädagogik” und “Soziologie” begann.
Wenn die Dampfplauderer aus den Laberwissenschaftler mal nicht die Ablenkung darstellen für die Genetiker, die eher still und ungestört ihren Geschäften nachgehen…

Der oben verlinkte Vortrag von Inge Thürkauf ist lesenswert, weil er eine Menge Namen aus dem Bereich der Natur(!)wissenschaften nennt, die im Hintergrund von “Gender” stehen.
Das Thema ist noch lange nicht ausreichend ausgeleuchtet.


Thomas W
18.11.2013 22:16
Kommentarlink

Ich wünsche Ihnen viel Glück und bewundere das mir Unbekannte, welches Sie in diesem Fall hoffnungsvoll sein lässt. Selbes ist mir inzwischen unzugänglich, insbesondere im Wissenschaftsbereich sehe ich Hopfen und Malz verloren. Auch da ich da inzwischen zwei Freunde sozusagen dran verloren habe, die ihre geistige und vernunftsmäßige Integrität dort hingeopfert haben für ich weiß nicht was.
Ich bewundere auch die Klage selbst, da es in sich alles durchaus schlüssig klingt und die Sache mit der CIA am Ende irgendwo zwischen Paukenschlag und Irrsinn steht, insofern das Thema sehr heiß und gefährlich, der Zeitpunkt aber wohl sehr richtig ist. An dieser Stelle hallo NSA.


Thomas W
18.11.2013 22:36
Kommentarlink

@achdomina: “Aber es ist doch nicht gesagt, dass ALLE im Rechtssystem, in der Politik und den Medien korrupt sind”.

Das behauptet auch niemand im Ernste. Aber die Korrupten und vor allem Betrügerischen in Recht, Politik und Medien sind offenbar nicht nur die tonangebenden, sondern auch tyrannisch genug, dass von intern kaum Schweinerein nach außen dringen, mithin eine Omertá ganz effektiv greift. Die wenigen integren, vermute ich, schmeißen irgendwann das Handtuch und suchen sich etwas, was “mit dem ganzen Kram” gar nichts mehr zu tun hat. Auch Herr Danisch kritisiert Wissenschaft nicht von Innen, sondern von Außen. Das Problem sind vor allem die in Duldungsstarre verharrenden Mitlaufenden. Würde man die akademischen Diskurse, die die Unis und Co. über sich selbst hält, in 50 Jahren untersuchen, man hätte überhaupt gar keinen blassen Dunst, dass da irgendwer irgendwo irgendwie was betrugsartiges problematisch findet oder auf so etwas hinzudeuten versucht. Das gilt für diejenigen, die man früher mal Intellektuelle nannte ebenso wie für die Medien und das Rechtssystem. Man schaue sich nur mal die psychiatrischen Gutachten im Falle Mollath an (die wissenschaftliche wie logische Qualität vor allem), vergegenwärtige sich, dass das bis zum BGH (Bundesgerichtshof) hin überprüft und für rechtens erklärt worden ist und durch mehrere verschiedene Kammern mehrerer Gerichte gegangen ist und absolut niemand hatte da etwas zu beanstanden. Man lese sich alleine nur das Gutachten des Dr. Leipziger durch und vergegenwärtige, dass das beim BGH zur Prüfung lag und wirklich niemand da etwas finden wollte.

Es kommt gar nicht darauf an das “alle” da “mit drin stecken”, sondern darauf, dass an wesentlicher Stelle “mit drin gesteckt” wird und vor dort aus effektiv omerta-diszipliniert werden kann bzw. die integren bis zum freiwilligen gehen demoralisiert, während der Rest ganz einfach das Maul hält und schweigend hinnimmt oder die dumm macht, die sich wehren und Misstände anprangern.

Ich halte es für sehr naiv (mithin auch sehr deutsch) zu behaupten, die meisten wüssten schlicht nicht. Doch, die meisten wissen sehr wohl, ihnen fehlt nur ein bestimmter innerer Regulator, der sie bei offenbarstem Misstand zwingt, nicht mehr auf diese Weise mitzumachen, nicht mehr so behandelt zu werden, nicht mehr so zu behandeln. Gustl Mollath und dessen Odysse ist ein super Lackmustest für den Stand der Gewissen in diesem Land…


Jürgen
18.11.2013 23:42
Kommentarlink

Was den Genderismus angeht, bin ich sicher, dass die allermeisten einfach nicht wissen, was da gespielt wird und wie schlimm es ist.

So ist es. Die Sache spielt sich überwiegend im verborgenen ab. In den Medien hört man nur am Rande davon, und dann falschdarstellend, z.B. alsob es um “Gerechtigkeit” für die Frauen ginge.

Das war schon damals zu unserer Schulzeit nicht anders. Die ersten linken Lehrer waren schon in den 70ern da. Aber wir haben das nicht richtig ernstgenommen, wir waren zufrieden damit, daß es bei diesen Lehrern gute Noten gab.
Erst heute ist uns die ganze Tragweite bewußt.

Da wurde groß verkündet, wir würden bessere Lehrer bekommen, weil sie “Pädagogik” im Studium belegen mußten. In Wirklichkeit dient sie dazu, die Noten zu manipulieren, um die langsame Umbesetzung der Lehrämter in die Wege zu leiten.

Diktaturen fangen immer klein an. Dessen sind sich viele nicht mehr bewußt.


Andrea
18.11.2013 23:49
Kommentarlink

An der HU Berlin findet übrigens vom 6.12. – 8.12.2013 ein Kongreß statt: „Informationsfreiheit und ihre Grenzen – Was darf Journalismus“

Vielleicht kannst, du Hadmut, ja dort sein und dir mal erzählen lassen, warum du als gemeldeter Bayer keine Informationen bekommen hast 😉

Es gibt auch einen Flyer, den ich aber nur auf einer anderen Seite gesehen hab: http://www.presserecht.de/images/nachrichten/unaufmedienkongress2013.pdf


Hadmut
19.11.2013 2:32
Kommentarlink

@Andrea: Toller Hinweis, Danke! Das passt ja wie Faust aufs Auge.

Nur bin ich da leider nicht in Berlin.

Allerdings kann ich mir so ungefähr vorstellen, was da rauskommt, wenn die Quandt-Stiftung da mit drin ist. Über Stefan Quandt bin ich an der Uni Karlsruhe schon mal gestolpert.

Vielleicht ist es aber auch besser, die einfach machen zu lassen, und sie vor Gericht zu zerlegen.


WikiMANNia
20.11.2013 12:11
Kommentarlink

… vorausgesetzt, das Gericht nimmt die Klage “zur Entscheidung an”! 😉

Ist jemand Willens und in der Lage den Artikel
http://wikimannia.org/Hadmut_Danisch
ins Englische zu übersetzen?

Ich fände es gut, wenn auch im Ausland bekannt würde, was hier in Deutschland abläuft, allerdings sind meine Übersetzungsfähigkeiten sehr begrenzt.


[…] Gut wäre es, wenn sich die Blogs auch untereinander durch Links in den Blogrolls verlinken würden. Bekanntlich werden Blogs besser gefunden um so mehr andere Blogs auf sie verlinken, wer also andere Blogs der Szene verlinkt, der erreicht so eine bessere Präsenz bei Google und Co und damit insgesamt eine stärkere Wahrnehmung von entsprechenden Positionen. Dabei sehe ich auch größere Blogs, die schon etwas etablierter sind, in der Verantwortung: Motivation zum Bloggen entsteht, wenn man merkt, dass Leute es auch lesen und das ist eben dann der Fall, wenn auch bereits bestehende Blogs grundsätzlich verlinken, aber auch auf andere Artikel Bezug nehmen. Ich denke jeder Blogbetreiber merkt den Zuwachs, wenn zB Arne, der auch ein sehr eifriger Verlinker ist, auf einen Artikel aufmerksam macht. Andere größere Blogs wie etwa Cuncti halten sich da sehr zurück: Obwohl dort beispielsweise immer wieder Artikel von Lucas Schoppe eingestellt werden gibt es nur eine sehr eingeschränkte Blogroll, man hält sich hier wohl vornehm zurück, ebenso wie bei Danish, der eine hochinteressante Klage gegen die Uni Berlin richtet und sich bemüht den dortigen Gender Studies Sumpf zu katografie…n. […]


[…] Das ist was Neues und daher werde ich die Nabelschau ein wenig anheizen: Die Spieler sind Hadmut, achdomina, Christian – und ich stell mich hiermit auch auf, denn einige Argumente von […]


Steffi
1.12.2013 0:03
Kommentarlink

Vielleicht hilft das Informationsfreiheitsgesetzt und das Portal https://fragdenstaat.de weiter.

Mehr dazu hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Website-fuer-Anfragen-nach-dem-Informationsfreiheitsgesetz-1316620.html


Hadmut
1.12.2013 21:24
Kommentarlink

@Steffi: Hast Du mal die Klageschrift gelesen?


[…] der Männerwelt. Bei einer Szene wie dem Feminismus, die zu einem großen Teil wohl eh von Diplom- und Berufslesben dominiert wird, erstaunt mich aber nicht wirklich, dass dort das sich gegenseitig ergänzende […]


Thomas M.
8.1.2014 14:42
Kommentarlink