Legalisierung des Gattenmords
Wer sich mal vor Augen führen möchte, auf welchem Niveau sich der nordamerikanische juristische Universitätsfeminismus so bewegt:
Elizabeth Sheehy, Rechtsprofessorin an der Universität von Ottawa (Kanada), vertritt, wenn die Berichte stimmen, die Auffassung, dass Frauen ihre Männer straflos umbringen dürfen sollen.
Wird sicher nicht lange dauern, bis entsprechende Anleitungen für Giftmord und so weiter im Internet auftauchen.
Grundsätzlich ist der Gedanke nicht neu und auch schon nach Deutschland eingewandert, schon neulich wurde irgendwo behauptet, dass die Mordmerkmale im § 211 Strafgesetzbuch frauenfeindlich und -benachteiligend seien, weil Männer mit Muskelkraft töten könnten und dafür häufig mit Totschlag und der Tötung im Affekt wegkämen, während Frauen ja nur sowas wie Giftmord usw. bleiben würde, was wegen der Vorbereitung nicht als Affekt gilt und häufig als heimtückisch eingestuft, also als Mord angesehen wird. Deshalb seien Frauen gegenüber Männern in ihrem Recht benachteiligt, Leute umzubringen. Als Grund dafür, dass man den § 211 ändern müsse, wurde dann genannt, dass am Wortlaut der Nazi-Richter Roland Freisler mitgeschrieben habe und das Gesetz schon deshalb geändert werden müsse. Man weiß nicht, wie, aber Hauptsache irgendwie anders. Es schwirren da Vorschläge herum, dass wenn Frauen ihre Männer umbringen, höchstens nur Totschlag in Betracht kommen sollte. Natürlich werden Frauen auch für Totschlag geringer bestraft als Männer. Irgendwo im feministischen Umfeld habe ich sogar die Forderung gelesen, dass man Gefängnisstrafen für Frauen generell abschaffen müsse, weil es in einer matriarchalischen Gesellschaft keine Straftaten gäbe und Frauen ja überhaupt nur wegen Männern kriminell würden, also nur die Männer an allem Schuld sind.
Nur zur Erinnerung: Auch das Gespann Dworkin / MacKinnon bewegte sich auf diesem Level, und das ist auch das Umfeld, in dem sich die Verfassungsrichterin Susanne Baer bewegt. Auch Baer gehört zu den Feministinnen, die (vgl. auch Alice Schwarzer zum Fall Jörg Kachelmann) die Auffassung vertreten, dass man Männern die Schuld nicht mehr nachweisen müsse und die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt, auch nicht das Strafgesetzbuch, denn alleine das „Opfer” dürfe festlegen, ob und welche Straftat vorliege und wer Schuld ist, weil alleine die Opferperspektive zähle. Zusammen mit der obigen Forderung, dass Frauen ihre Männer umbringen dürfen sollen, wenn Männer gewalttätig sind, wird das zur willkürlichen Tötung, weil ja nach feministischer Auffassung alleine die Frau beliebig bestimmen kann, ob und wann Gewalt vorliegt. Sie kann willkürlich behaupten, der Mann sei gewalttätig geworden und ihm Gift in den Kaffee mischen – und selbstverständlich noch erben.
Bin mal gespannt, wann der erste konkrete Fall vorkommt. Und ob das dann vor das Bundesverfassungsgericht kommt.
Irritierend finde ich dabei übrigens, dass die geplante neue Umweltministerin Barbara Hendricks laut einem Bericht der WELT eine Zigarette auf der Hand eines Mannes ausgedrückt hat. Abgesehen von der Frage, wie ein Raucher Umweltminister werden kann, stellt sich natürlich die Frage, ob so jemand charakterlich geeignet sein kann, die Geschicke eines Landes zu führen. Bedenklich ist dabei, dass laut WELT die Presse bisher über den Vorfall nicht berichtet hat. Denkt man daran, was für ein #Aufschrei-Geschrei da wegen einer Bemerkung von Rainer Brüderle veranstaltet wurde, ist es durchaus bemerkenswert, wenn so gar nicht erwähnt wird, dass eine Politikerin Zigaretten auf anderer Leute Hände ausdrückt. Da haben wir schon den Effekt, dass da so ganz andere Maßstäbe angelegt werden.
Warum gab’s da eigentlich kein Strafverfahren? Das ist gefährliche Körperverletzung nach § 224 und damit ein Offizialdelikt, auf das Knast steht. Sind wir da auch schon so seit, dass wir bei Straftaten Frau gegen Mann gar nicht mehr ermitteln und berichten?
Wie das wohl weitergeht?
17 Kommentare (RSS-Feed)
Hat doch nur Vorteile: Da ja größtenteils Männer in Gefängnissen sitzen, weil böse und so, würden die Gefängnisse entlastet, auch finanziell. Und da Frauen somit dann auch Anklägerin, Richterin und Vollstreckerin sind, würden auch deutlich weniger Personen in der Justiz arbeiten müssen. Somit würden weitere Kosten gespart.
Männer brauch man doch nicht, Frauen können eh alles besser, weil is so. Wenn ein gemischtes Team gute Arbeit macht, liegt es an den Frauen, wenn die Mist verzapfen, war es die Männer… holladio
Sorry, ich kann bei solchen Wahnsinnigen nicht ernst bleiben.
Nanana, bei der Kippenattacke von Frau Hendricks traf es doch den richtigen: Einen weißen heterosexuellen Mann, sogar von der CDU… also ein Konservativer kapitalistisch, patriarchalischer Natur. Also schließlich ein Nazi. Und sie, Herr Danisch, stellen sich hier also auf die Seite von Nazis?
Ich möchte sie doch bitten….
bzgl. §211 Das Problem das “Gattenmordes” aus Notwehr wurde ja schon vor längerer Zeit vom BVerfG erkannt und etwas entschärft.
Die Juristen stört es aber, dass dies von den Richtern quasi ohne die entsprechende Kompetenz entschieden wurde und deswegen gegen den Wortlaut des Gesetzes ist. Gefordert wird also, dass das Gesetz der Rechtsprechung angepasst wird – verkehrte Welt.
Natürlich ermorden Frauen ihre Ehemänner auch aus anderen Gründen: Erbe, Liebhaber, Langeweile
In diesen Fällen sollte natürlich wie ein Mord gestraft werden.
So wie der Vorfall in dem Artikel geschildert wird, ist die Dame gemeingefährlich und müßte eine Kandidatin für die Zwangsunterbringung in der Forensik sein. Zumindest in Bayern scheint es durchaus Insassen aufgrund von Vorgeschichten dieses Kalibers zu geben.
Nachschlag gefällig, aber jetzt nicht femitheoretisch, sondern gerichtspraktisch:
Das Landgericht Offenburg plagte sich Juli 2002 mit der Frage, wie es einen Haustyrannenmord ahnden solle. Eine Frau hatte ihren schlafenden Mann mit einem Fleischermesser umgebracht. Sie wusste sich nicht mehr anders zu helfen, nachdem der Koloss sie über Jahre hinweg verprügelt hatte und darauf auch noch stolz gewesen war. Weil ihr niemand half, half die völlig verängstigte Frau sich und ihrem Baby in einem Akt von Selbstjustiz. Die Offenburger Richter umgingen das Lebenslang nicht durch den Rückgriff auf die Heimtücke-Entscheidung des BGH, sondern durch eine andere Konstruktion: Sie billigten der Täterin verminderte Schuldfähigkeit zu, kamen dadurch zu einem “Strafrahmen” von drei bis fünfzehn Jahren – und verringerten die Strafe weiter durch die Zubilligung eines “vermeidbaren Verbotsirrtums”. Die Frau kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon.
Naja, der Vorfall mit Hendricks und der Kippe war in den 80ern. Damit ist er strafrechtlich längst verjährt. Raucht sie denn heute auch noch? Vom Rauchen auf die Nichteignung als Umweltminister zu kommen, ist ein gewagter Gedankensprung. Nach der Logik dürfte ein Verkehrsminister nie zu Fuß gehen. Schlimmer wäre da ein ehemaliger Kraftwerksbetreiber.
Ähnliche Gedanken machen sich auch Antje Schrupp und eine frühere Gefängnisleiterin:
“Da Frauen in den wenigsten Fällen eine wirkliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, wäre ein Verzicht auf den Vollzug der Freiheitsstrafe sozial verantwortbar.”
@ein anderer stefan :
du musst verstehen, dass drogenabhängige, also auch “raucher” sowieso nur begrenzt schuldfähig sind, da sie als drogenabhängige keinen freien willen besitzen, sondern nur erfüllungsgehilfen ihrer drogendealer sind, also strohpuppen.
Soso, Schrupp macht sich Gedanken. Wenn die “wirkliche Gefahr für die Allgemeinheit” das zentrale Kriterium wäre, jemand in den Knast zu stecken oder noch drastischer, gleich abzustechen, dann ist eine derartige Bestrafung eines Haustyrannen allerdings auch abwegig, denn der stellt ebenfalls keine Gefahr für die Allgemeinheit dar, sondern nur für eine sehr spezifische und zahlenmäßig kleine Personengruppe.
Ich verstehe auch nicht, was das Rauchen mit Umweltministeramt zu tun hat. Soll ein Umweltminister durch Vorbild wirken? Und soll man nur das Rauchen untersuchen oder auch allen Energieverbrauch in Haushalt, Freizeit und Beruf? Das Verkehrsverhalten? Darf jmd., der mit dem Rad zur Arbeit fährt, weiterrauchen?
Ich selbst habe vor ein paar Jahren aufgehört zu rauchen, aber habe nicht festgestellt dass ich in sonstiger Weise dadurch umweltbewusster geworden wäre.
Fast immer ist es so, dass man Fehler, die man selbst hat, bei anderen sehr gut bekämpfen kann. Fast wäre ich geneigt zu sagen, dass Raucher wahrscheinlich bessere Umweltminister wären, wenn Rauchen nicht so läppich wäre, verglichen mit anderen Verbrennungspartikeln, die so ausgestoßen werden. Und das ist ja das Hauptthema von Umweltschutz – beim Gesundheitsministerium sähe es anders aus – da ist Rauchen wichtiger.
Was die Körperverletzung betrifft – das müsste verjährt sein und wenn es das Opfer verziehen hat, dann sei’s drum. So schlimm mit der Selbstdisziplin scheint es ja nicht zu sein, wenn dann 30 Jahre nichts mehr vorgefallen ist. Allerdings ist das schon heftig – ich hätte sie angezeigt. Aber bitte.
Mord als Tyrannenmord nachsichtig zu verfolgen – das sehe ich allerdings nicht ein. Der Punkt bei der Unterscheidung zw. Mord und Totschlag ist doch nicht Waffengleichheit, sondern ob man, wenn man längere Zeit nachdenkt, nicht zu alternativen Lösungsmöglichkeiten kommt die weniger heftig sind.
Einerseits. Und das sollte ja immer gegeben sein – den Mann anzeigen, Scheidung, Frauenhaus.
Andererseits kann man da keine Pauschalunterstellung zu Gunsten von Frauen aussprechen. Es gibt Frauen die sind stärker als ihre Männer, schneller, geschickter usw.
Nicht dass ich dafür wäre, aber wenn, dann müsste man von Fall zu Fall prüfen, wie stark wer in der Beziehung war.
@ein anderer Stefan
Naja, der Vorfall mit Hendricks und der Kippe war in den 80ern.
Meinen wir dieselbe Hendricks?
Frau Dr. Barbara Hendricks, Schatzmeisterin der SPD, daß ist auch die kriminell aufgefallene Dame mit der Fahrerflucht!
in die Richtung wird es bei uns auch bald gehen, wenn ich mir so anschaue wer sich jetzt so im Familienministerium tummelt
“Manuela Schwesig ernennt Elke Ferner und Caren Marks zu Parlamentarischen Staatssekretärinnen”
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aktuelles,did=203734.html
Also, der furchtbare Jurist Freisler “erfindet” die Ansicht, dass eine Tötung besonders verwerflich ist, wenn sie (langfristig) geplant ist. Das nennt man doch Gesinnungstrafrecht.
Nun wird die Unterscheidung die Freisler zwischen Mord (z.B. im Affekt) und heimtückischen Mord (per z.B. Gift) eingeführt hat, gerade aufgrund seiner Nazi-Gesinnung angegriffen.
Ist das ein wenig paradox, oder bin ich schon nicht mehr ganz bei der Sache?
An die Legalisierung des Gattenmordes kann man sich später setzen, erst einmal braucht eine feministische Programmiersprache:
http://yacv.wordpress.com/2013/12/16/a-feminist-programming-language/
Eine feministische Programmiersprache? Was soll das sein? Eine Programmierprache, wo es kein true und false gibt, sondern wo true false heißen kann, false hingegen true oder maybe?! Und wenn das Programm nicht gut war, dann heißt true auch wieder false und das Programm printet endlos “rape”, “victim” usw?
Die Reform des Mordparagraphen ist aber beim besten Willen keine rein feministische Baustelle, die Femen haben nur diese eine Facette zusätzlich herausgearbeitet. Es gibt unter Juristen eigtl. keinen Widerspruch gegen die Revision des Paragraphen. Strafrecht hat sich an der Tat selber zu orientieren, und nicht an den Beweggründen. Die Reform ist also IMO nicht schon deshalb abzulehneh weil sie auch unter Femen Fans hat. Mit Messer und Gabel Essen wird ja auch nicht schlechter (als Konzept) nur weil die Femen das auch machen…
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/04/mordparagraf-unter-der-lupe/