Ansichten eines Informatikers

Michigan: Gesetz gegen die “affirmative action”

Hadmut
23.4.2014 20:37

Ausgerechnet Michigan.

Verschiedene Blätter berichteten heute über eine Gerichtsentscheidung aus den USA (z. B. SPIEGEL, Süddeutsche, TAZ) berichtet, wonach der Supreme Court eine Klage gegen ein Gesetz aus Michigan (es gibt wohl in an deren Bundesstaaten vergleichbare Gesetze, und die Klage wäre wohl mit dem zu vergleichen, was bei uns eine Verfassungsbeschwerde wäre) abgewiesen hat.

Leider hat das Urteil 108 Seiten, weshalb ich es noch nicht selbst gelesen habe, sondern mich auf die Presseartikel verlassen muss.

Michigan hatte im Jahr 2006 durch Volksentscheid die sogenannte „Affirmative Action” (deutsch: „positive Diskriminierung”) verboten, wonach Minderheiten an Universitäten usw. bevorzugt wurden bzw. werden sollten. Es ging um Minderheiten wie Schwarze, Latinos, Frauen (letztere eine Bevölkerungsmehrheit, die es irgendwie geschafft hat, sich als Minderheit fördern zu lassen – meine Rede, Feminismus ist Trittbrettfahrerei bei der schwarzen Bevölkerung). Anscheinend (ich hab’s mir noch nicht angesehen) war es wohl eine Besonderheit dieses Gesetzes, dass es nicht durch die Regierung, sondern eben durch Volksentscheid zustandegekommen ist.

Anscheinend hatte sich da eine Bevölkerungsmehrheit daran gestört, dass man eben für manche Bevölkerungsgruppen niedrigere Anforderungen stellte und sie bevorzugte. (Wobei mir sowieso nicht klar ist, wieso man das „affirmative” oder „positiv” nennt, denn mit jeder solchen Bevorzugung wird ja jeder benachteiligt und diskriminiert, der nicht zu einer solchen unter Naturschutz gestellten Gruppe gehört.) Bürgerrechtsgruppen hatten sowas dort lange durchgesetzt, aber die eher schweigende Bevölkerungsmehrheit hatte dies als ungerecht empfunden. Ironisch, dass ausgerechnet die, die für sich die „(Geschlechter- und andere-)Gerechtigkeit” in Anspruch nehmen, von der Bevölkerungsmehrheit als ungerecht empfunden werden. (Dem schließe ich mich an.) Also hat man in Michigan und sieben anderen Bundesstaaten Gesetze dagegen erlassen. Also quasi den Diskriminierungsschutz auch für Weiße, Männer usw. (schon wieder das feministische Feindbild) eingeführt.

Wenn ich das in dieser indirekten Beschreibung richtig verstehe, hat man dort die Frauenquote gesetzlich verboten. Muss ich mir mal durchlesen.

Dagegen hatten nun welche geklagt. Wenn ich das auf den ersten Blick und die ersten Seiten der Gerichtsentscheidung richtig verstehe, war das so eine Koalition:

Among the plaintiffs in the suits were the Coalition to Defend Affirmative Action, Integration and Immigrant Rights and Fight for Equality By Any Means Necessary (BAMN); students; faculty; and prospective applicants to Michigan public universities. The named defendants included then-Governor Jennifer Granholm, the Board of Regents of the University of Michigan, the Board of Trustees of Michigan State University, and the Board of Governors of Wayne State University. The Michigan Attorney General was granted leave to intervene as a defendant. The United States District Court for the Eastern District of Michigan consolidated the cases.

Fehlerkorrektur:

An dieser Stelle ist mir ein peinlicher Lesefehler unterlaufen, auf den mich einige Leser dankenswerterweise hingewiesen haben. Ich hatte leider überlesen, dass es im ersten Satz „among the plaintiffs”, im zweiten „the named defendants” hieß. Ein Wort überlesen und die Sache steht – scheinbar – genau andersherum. (Bei Entscheidungen höherer Gerichte sagt das ohnehin nichts aus, ob man Kläger oder Gegner ist, weil sich das rumdreht, falls der Kläger in Vorinstanzen gewonnen hat und der Unterlegene dann Berufung, Revision, Verfassungsbeschwerde o.ä. einlegt.)

Das ergibt zwar insofern mehr Sinn, als es – im Gegensatz zu meiner Interpration nach meinem Lesefehler – anscheinend doch Studenten waren, die klagten und die Universitäten die Gegner waren, die Universitäten also auf Seiten des Gesetzes standen. Formaljuristisch standen im Gegensatz zu meiner Interpretation die Universität dann wohl doch auf Seiten des Gesetzes und Studenten haben geklagt.

Richtig falsch lag ich zwar sprachlich, aber sachlich nicht. Denn die University of Michigan ist bekannt dafür, in Genderismus usw. zu den extremen zu gehören, gerade auch wegen der Jura-Professorin Catharine MacKinnon, die ja bekanntlich zu den wüstesten gehört. Und als Kläger wurden hier ja die Coalition to Defend Affirmative Action, Integration and Immigrant Rights and Fight for Equality By Any Means Necessary (BAMN) genannt. Zu BAMN heißt es bei Wikipedia:

In 1997, BAMN expanded to Michigan, where it organized student support for the affirmative action policy of the University of Michigan Law School at Ann Arbor (UMLS) as a result of a challenge to that policy via Grutter v. Bollinger.

Und University of Michigan Law School ist ja der Laden, an dem MacKinnon und Baer ihr Unwesen treiben. Also gehörte zumindest die Policy dieser „Fakultät” schon zur Kläger- und nicht zur Gegnerseite (und im Text oben ist ja faculty als Kläger genannt, es könnte also auch die Fakultät selbst gewesen sein). Das war mein Hintergrundwissen, und deshalb habe ich wohl das „defendants” überlesen.

Zugegeben peinlich, aber deshalb im Ergebnis nicht (oder jedenfalls nicht ganz) falsch. Denn zumindest diese juristische (feministische) Law School und deren Policy zugunsten der Affirmative Action war wohl Streitgegenstand. (Deshalb wohl auch mein Lesefehler, denn das war mir ja bekannt, dass die dort auf dem extremfeministischen Trip sind und Baer ja gerade deshalb dort studiert hatte. Dazu hatte es logisch nicht gepasst, dass die als Befürworter des Gesetzes bzw. defendants auftreten.)

Wobei man schon fragen könnte, welche Rechtsposition diese Fakultät da eigentlich haben will, denn es ist eigentlich so gar nicht Aufgabe der Universitäten, Politik zu betreiben, denn Universitäten sind nicht demokratisch legitimiert. Diese juristische Fakultät der University of Michigan scheint dann auch nicht viel zu taugen.

[Ende der Fehlerkorrektur]

Jedenfalls hat der Supreme Court die Klage abgewiesen.

Und zwar – das ist formal durchaus gewichtig – nicht aus materiellen Gründen. Man hat die affirmative action erst gar nicht geprüft. Sondern man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass man einen Volksentscheid gerichtlich nicht angreifen kann. Offenbar gibt es da die demokratische Ähnlichkeit mit der deutschen Verfassungskonstruktion (Kunststück, wenn man bedenkt, wie die nach dem Krieg entstanden ist), denn in Demokratien ist das Volk der Souverän. So wie es auch bei uns im Grundgesetz heißt „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Bei uns besagt die Verfassung, dass das Volk die Staatsgewalt ist, und den Staatsgewalten, auch den Gerichten, vorgibt, was sie zu tun haben, und nicht umgekehrt. Vermutlich werden auch die amerikanischen Richter so gedacht haben, als sie entschieden haben, dass so ein Volksentscheid nicht angreifbar ist. Damit haben sie auch völlig Recht. Denn wenn das Volk der Souverän ist, kann so eine Entscheidung nur geändert werden, wenn man die Meinung des Volkes ändern kann und andere Mehrheiten erreicht.

Die Argumentation ist (so wie ich die Zeitungsartikel interpretiere) also gar nicht mal, dass das Verbot richtig ist, sondern dass das Volk selbst gerichtlich nicht angreifbar ist. Anscheinend gibt es aber auch Passagen, die das Verbot wohl für richtig halten und andere Staaten dazu ermuntern, es nachzuahmen.

Das ist natürlich gerade mit Hinblick auf den Feminismus sehr bemerkenswert. Denn an der University of Michigan sitzt der feministische Großdrachen Catherine MacKinnon, eine Juraprofessorin. Bekannt dafür, dass sie mal die Pornoverbotsgesetze für verschiedene Städte ausgearbeitet hatte, und damit auf die Schnauze gefallen ist, weil die der Supreme Court damals als verfassungswidrig aufgehoben hat. Und jetzt ist wohl der Feminismus aus den Universitäten von Michigan schon wieder mal an der US-Verfassung abgeprallt. (Und an Volkes Meinung.) Zeigt aber auch, dass gerade die Universitäten da besonders uneinsichtig und inkompetent sind.

Und – Leser meines Blogs wissen, dass das jetzt kommen musste – an der University of Michigen studiert und eine Gastprofessur hat eben unsere radikalfeministische Verfassungsrichterin Susanne Baer. Ausgerechnet die, die so auf deutsches Recht pfeift und sich in ihrem feministischen Wahn so streng an amerikanischer Rechtsprechung orientiert. Bumm! Volltreffer!

Denn Baer vertritt ja in ihren Schriften (z. B. ihr Buch über Rechtssoziologie) gerade die Auffassung, dass es kein gleiches Recht für alle geben dürfe, weil jegliches gleiche Recht immer am Mann orientiert sei und Frauen diskriminiere. Deshalb wäre Gerechtigkeit, wenn Frauen immer und überall bevorzugt würden, Erleichterungen erführen und schlechthin von jeglichen Leistungs- und Qualitätsanforderungen befreit würden. Weil es typisch Mann wäre, zu lernen, sei es frauendiskriminierend, von jemand zu verlangen, dass er (sie!) etwas gelernt hat, um einen Beruf ergreifen zu können. Wenn man diese Denkweise nun mit der Position der University of Michigan zur Affirmative Action vergleicht – dann ist das dieselbe Position. Da muss man sich dann auch nicht mehr wundern, wo sie diesen Unfug her hat. Sie setzt ihn aber als Verfassungsrichterin rechtsbrechend durch, denn in meiner Verfassungsbeschwerde ging es ja zentral darum, gleiche Anforderungen für alle durchzusetzen. Und genau das hat sich ja sabotiert. Weil sie genau das – wie sie in ihrem Buch schreibt und wie die University of Michigan wohl mit der Klage verfolgt hat – nicht will.

Insofern dürfte es an der University of Michigan Law School – und vermutlich auch bei Susanne Baer – zu erheblichem Sodbrennen geführt haben, dass sie vom Supreme Court mal darüber belehrt wurden, wer da Hund und wer Schwanz ist, und wer da sagt, wo es lang geht. Nämlich das Volk und nicht der Feminismus. Insofern finde ich es sogar besonders gewichtig, dass es hier gar nicht um die Frage ging, ob Affirmative Action nun falsch oder richtig, verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist, sondern mal klargestellt wurde, dass das eben keine Entscheidung des Gesetzgebers oder der Richter ist, sondern des Volkes, weil die Chef sind.

Damit geht natürlich auch Susanne Baers (eingebildet) auf amerikanische Rechtsprechung basierender Standpunkt flöten, dass Gerechtigkeit durch Richter zu gewähren ist, die auf schriftliche Gesetze zu pfeifen haben, ihrem individuellen „Gerechtigkeitsgefühl” folgen mögen (= urteilen, wozu sie gerade Lust haben) und die Rechtsprechung durch subversive Veränderungen modifizieren sollen. Der Richter als heimlicher Gesetzgeber und Politiker. Zwei Staatsgewalten vereint in einer Person. Mit der Rechtsprechung des Supreme Court ist das nun wohl Makulatur, denn der Supreme Court hat anscheinend klargestellt, dass nicht der Richter über das Volk entscheidet, sondern das Volk sagt, wo es lang geht. Sogar den Feministen. Und den Juristen aus Michigan.

Vielleicht schreibe ich noch was dazu, wenn ich die 108 Seiten gelesen habe (*Seufz*, schon wieder mehr auf dem Lese-Stapel…).

10 Kommentare (RSS-Feed)

Matthias
23.4.2014 21:31
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Das eigentliche Urteil ist viel kürzer. Etwa 2/3 nimmt die abweichende Meinung von Sotomayor ein, i.Ü. eine kluge Frau, von der ich – ungeachtet dessen, dass ich ihre Meinung hier für falsch halte – einiges halte, weil sie sich aus einem ziemlich niedrigen sozialen Umfeld und einer bildungsfernen Schicht nach oben gearbeitet hat…


Nun, ob das Primat von des Volkes Meinung für Deutschland auch so gilt, wage ich mal zu bezweifeln. Formal steht das zwar im GG, aber was damit im Detail genau gemeint ist, ist ja Auslegungssache. Es gibt verschiedene rechtliche und politische Unterschiede zwischen den USA und der BRD, die darauf hindeuten, dass damit nicht das gleiche gemeint ist wie dort.
Beispielsweise gibt es im angelsächsischen Raum die Tradition der Geschworenengerichte. Die gehen aus der Überzeugung hervor, dass das Volk in seiner Gesamtheit am besten wisse, was recht und billig ist – und damit auch besser als einzelne Gelehrte! – weswegen die Jury, sozusagen als Ausschuss des Volkes, vor Gericht auch den Richterspruch überstimmen kann. Dergleichen gibt es in Deutschland nur bei Schöffengerichten, die aber eine wesentlich geringere Bedeutung haben als die Jurys.
Darin äußert sich ein grundsätzlich höheres Vertrauen in Volkes Meinung im angelsächsischen Raum. Deutschland ist von der politischen Kultur her immer noch ein bisschen Heiliges Römisches Reich. Es gibt die Hervorragenden, die dem kleinen Mann sagen, was gut und richtig für ihn ist. Diese Einstellung ist in Deutschland tief verankert, links wie rechts. Die USA hingegen waren von Anfang an ein Land, in dem die Meinung eines jeden, und sei es noch so ein Spinner, gleich viel zählt. Dieser Egalitarismus ist verbunden mit einem massiven Anti-Elitarismus, der sich in einer tiefen Skepsis gegen die intellektuellen Kreise Neu-Englands zeigt. Der Amerikaner ist in seinem Selbstverständnis nach wie vor ein Farmer im Mittleren Westen, der komplett sein eigenes Ding macht und von der Regierung in erster Linie in Ruhe gelassen werden will. Ganz anders in Deutschland, wo bei jedem Furz und Feuerstein sofort nach Staatshilfe gerufen wird, sei es in Form von Rettungspaketen oder in Form von Quoten.

Daher habe ich so meine Zweifel, dass dieses Urteil in Deutschland auf irgendetwas anderes als Unverständnis und den üblichen anti-amerikanischen Reflex stoßen wird. Die deutsche Seele geht davon aus, dass es immer einen geben muss, der uns sagt, wo es lang gehen soll. Das brauchen wir. Alleine schon, damit wir was zum Jammern haben. Und das Jammern ist nun wirklich der deutscheste alle Charakterzüge. Den müssten wir aufgeben, wenn unsere Meinung plötzlich was zählen würde, denn dann müssten wir auch Verantwortung übernehmen. Das wollen wir nicht, das haben wir auch nicht gelernt. Wir wollen, dass die Obrigkeit uns einen Haufen Mist in den Hausflur legt, damit wir wieder einen Grund zum Jammern haben.
Und von dieser Geisteshaltung sind auch die obrigkeitlichen Institutionen, zu denen das BVerfG zählt, selbst geprägt. Die gehen davon aus, dass sie uns sagen müssen, was richtig ist. Die trauen unserer Meinung nämlich nicht – vielleicht auch zurecht, aber das ist ein Teufelskreis. Wenn wir nichts entscheiden dürfen, können wir auch nicht lernen, mit der Verantwortung umzugehen. Da ist der Amerikaner von Grund auf anders. Deswegen sind solche Urteile da möglich, hier aber nicht.


ABCDSchuetze
23.4.2014 23:52
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Wie passt das zu Proposition 8?

? Volksentscheid

? Klage an einem Bundesgericht/Supreme Court

? Klage abgewiesen


Jens
24.4.2014 5:45
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“Größtenteils sind es aber hier Universitäten, also nicht die Bevorzugten, sondern die Bevorzugenden. Die wollten da einklagen, weiter selektiv zu bevorzugen.”

Nein, die waren “defendants”, also Beklagte. Die wurden (nach meinem Logikverständnis) darauf verklagt, weiterhin “positiv” diskriminieren zu müssen.


Hadmut
24.4.2014 7:55
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@Jens, PG: DANKE! für den Hinweis. Wie peinlich. Wie abgrundtief peinlich.

Aber inhaltlich trotzdem nicht falsch, ich hab’s oben korrigiert und erläutert, warum mir der Lesefehler unterlaufen ist. Ein Wort überlesen.

Scheint sich da wohl auch um einen Streit zwischen juristischer Fakultät und Universität gehandelt zu haben, denn (daher auch mein Fehler) deren Law School steht ja bekanntlich für diesen Extremfeminismus, was ja mit der Jura-Professorin Catharine MacKinnon zusammenhängt und gerade der Grund dafür war, dass Susanne Baer dort studiert hat.


PG
24.4.2014 6:43
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Ist mein Englisch so schlecht, oder hast du da was überlesen?

“Among the plaintiffs in the suits were {verschiedene Bündnisse sowie Studenten}”

und dann

“The named defendants included {u.A. verschiedene Unis}” – das heißt doch, die wären im Prozess die Beklagten gewesen (eben weil sie mutmaßlich nicht mehr positiv-diskrimiert hätten), oder lese ich das falsch?


Missingno.
24.4.2014 9:54
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> Sondern man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass man einen Volksentscheid gerichtlich nicht angreifen kann.
Das würde auch erklären, warum unsere Politiker solche Angst davor haben, mehr Bürgerentscheide zu bewilligen. Nachher kommt da etwas vernünftiges bei raus und man kann es nicht mehr kippen. (Im Gegensatz zu den rechtswidrigen Machenschaften in der Regierung, die sie gegen die Gerichte versuchen durchzuschmuggeln.)


Niko
24.4.2014 11:32
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Apropos Universitäten und Professoren, das heißt jetzt “Professx” für die entschlossen Unentschlossenen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/gendertheorie-studierx-lann-hornscheidt-ueber-gerechte-sprache-a-965843.html


Roland K.
24.4.2014 12:15
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Unter Willy Brandt gabs mal das Motto “Mehr Demokratie wagen”.
Leider hat sich das geradezu ins Gegenteil verkehrt bei uns.
In Gedanken hoere ich da immer so was aus “DDR-Zeiten”: “Die Partei, die Partei, die Partei…….” hat immer Recht. Ist das “Demokratie”?


Jens
24.4.2014 13:39
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Aus dem Syllabus: “Michigan voters adopted Proposal 2, now Art. I, §26, of the State Constitution,”

Anders hätte es ggf. ausgesehen, wenn das Volk ein einfaches Gesetz verabeschiedet hätte.

In der Schweiz steht das Minarettverbot ja auch direkt in der Bundesverfassung, genauso wie der Regelungsauftrag betreffend die Vorstandsvergütung von Aktiengesellschaften.