Raucherin der Woche
Soll keiner sagen, der Staat würde seine (künftigen) Steuerzahler nicht fördern… (Soviel zum Nichtraucherschutz in Deutschland.)
10 Kommentare (RSS-Feed)
Seit wann darf ein 19-jähriger eine 15-jährige ballern? 19/2+7 = 16,5. Creepy! Damit hatten die Eltern wohl kein Problem!
Nicht in jedem Fall richtig, Emil!
Falls auf gerichtlichen Beschluss die Fremdunterbringung
laengerfristig wird, dann
wird das JA versuchen, die Kosten von den Eltern zu bekommen.
Ein durchschnittlich verdienendes Eltern-Paar mit so einem Einzelkind
verloere dann das Kindergeld und wuerde barunterhaltspflichtig fuer das Kind.
Aehnlich wie ein getrennt lebender Vater fuer den Unterhalt des Kindes aufkommen muss nach seiner Leistungsfaehigkeit.
Das schlimme daran ist, es ist rechtens was da passiert ist. Schaut euch mal den Paragraphen 42 im Sozialgesetzbuch an. Wenn ein Kind um Inobhutnahme bittet muss es in Obhut genommen werden, egal wie dämlich der Grund auch ist. Im wesentlichen ist das mittlerweile ein erziehungs- Verbots Paragraph.
@foerder-lehrkraft
In diesem Artikel steht etwas mehr:
“Sabrinas Eltern dürfen ihre Tochter nur sehen, wenn sie selbst zustimmt. Aber zum Begleichen der Rechnung für die Unterkunft, sechs Euro pro Tag plus Kindergeld, sind sie verpflichtet.”
D.h. die Eltern zahlen also maximal 400 Euro monatlich bei ca. 3000 Euro Kosten für die Wohngruppe. Das sind dann immer noch 2600 Euro Miese pro Monat für den Steuerzahler.
@Robert S.:
http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/42.html
sagt zwar in der Tat
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder…
aber dann:
(3) Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich
1. das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder…”
Das erste “unverzüglich” mag wie verlangt geschehen sein, bei dem folgenden ist das mindestens zweifelhaft, und ein Rauchverbot stellt selbstverständlich keine “Gefährdung des Kindeswohls” dar.
Interessant wäre, was passiert, wenn die Eltern gem.
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
Strafanzeige/antrag gegen die Jugendamtsmitarbeiter erstatten.
Nun ja die Eltern sind auf alle Fälle gut beraten sich einen in Familienrecht kundigen Anwalt zu nehmen.
Was die Entscheidungen der Jugendämter anbelangt, so fragt man sich schon so manches mal welche Drogen die dortigen Sachbearbeiter so täglich einnehmen …
Die Begründung ist in diesem Fall schon äußerst skurril!
Wenn mich nicht alles täuscht dürfte die Tochter mit ihren 15 Jahren in der Öffentlichkeit gar nicht rauchen. Dafür soll sie nun in einer staatlichen Einrichtung rauchen dürfen?
Was wäre eigentlich wenn das Töchterchen nach Crytal Meth, Heroin oder Kokain verlangt? Bekommt die das dann auch vom Jugendamt gestellt?
Ich denke jeder auch nur halbwegs intelligente Anwalt sollte da recht schnell einen entsprechenden Gerichtsentscheid zu Gunsten der Eltern herbeiführen können …
Das Thema wurde auch in einer SouthPark Folge mal thematisiert:
http://www.southparkstudios.com/full-episodes/s04e16-the-wacky-molestation-adventure
@rjb
Du hast natürlich recht, nur die “erst Inobhutnahme” war/ist rechtens. Hatte ich auch so gemeint, nur nicht so geschrieben (mein Fehler).
Ist irgendwer (?) schon auf die Idee gekommen, daß diese Story möglicherweise nicht so schön simpel ist, wie sie klingt?
Inobhutnahme wegen des Rauchverbots? Klingt doch nach nem richtig geilen Aufreger für militante Nichtraucher, oder? Sowas bringt die Zeitung wieder etwas höher in der Lesergunst (zumindest bei Nichtrauch-Faschisten). Da kann man doch auf Hintergründe (wie bereits bei anderen Themen gewohnt) völlig verzichten. Die würden den schönen Plot eh nur kaputt machen…
Aber gut zu wissen, daß auch Leute, die wissenschaftliche Arbeit gewohnt sind, genauso “menschlich” ihre Agenda befördern, wie die nicht-wissenschaftlich Arbeitenden 😉
> Die Tochter lebt derzeit in einer Wohngruppe …
Sowas kostet den Steuerzahler rund 3000 Euro im Monat. Für eine Stange Kippen die Woche hätte das Jugendamt nur 200 Euro abdrücken müssen, wenn man die Tabak- und die Mehrwertsteuer rausrechnet sogar nur 80 Euro.
Der zuständige Beamte gehört jedenfalls unter Streichung aller Pensionsansprüche wegen Verschwendung von Steuergeldern in den Ruhestand versetzt.