Ansichten eines Informatikers

Von der mündlichen Verhandlung gegen die Humboldt-Universität

Hadmut
30.9.2015 22:57

Heute war mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Ich habe ja vor einiger Zeit gegen die Humboldt-Universität geklagt, weil die mir Auskünfte verweigert haben. Heute war mündliche Verhandlung.

Um es gleich zu sagen: Ich weiß noch nicht, was das Verwaltungsgericht beschlossen hat. Und was ich jetzt aus der Erinnerung schreibe, ist auch nicht belastbar, man muss da einfach Protokoll und Urteil abwarten. Deshalb ist es eigentlich verfrüht und wenig aussagekräftig, und an sich auch nicht so seriös, jetzt schon etwas darüber zu schreiben, aber nachdem nun schon so viele bei mir anfragen, wie es gelaufen ist…

Ein zentraler Punkt ist, dass die Sache noch nicht beendet ist, denn die Kammer hat sich entschieden, die Sache zu trennen und den Informationsanspruch nach IFG und nach Presserecht getrennt zu behandeln. Weil das nun die 27. Kammer, also die Presserechtskammer war, wurde heute nur über den Informationsanspruch nach Presserecht verhandelt, und der Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz wird dann vor der 2. Kammer, die für Informationsfreiheit zuständig ist, nochmal neu verhandelt. Die ganze Sache wird also zweimal verhandelt. Ich bin dazu sogar vor einiger Zeit mal von der Kammer um Stellungnahme gebeten worden und hatte damals geschrieben, dass ich es in der Sache wohl für gut und nützlich halte, beides getrennt zu betrachten und sich jeweils auf ein Thema zu fokussieren, ich aber verfahrensrechtliche Bedenken habe. Denn man kann eine Streitsache nur der Sache nach, aber nicht nach dem anzuwendenden Recht auftrennen, aber sie sahen in meinem Fragekatalog im Prinzip zwei Anträge, über die getrennt entschieden werden könne. Heute ging es also nur um Presserecht.

Dann wurde die Sache nochmal runtergestrippt. Eigentlich hatte ich ja eine Anfechtungsklage gegen den Ablehnenden Bescheid der Humboldt-Universität zu meinem Auskunftsersuchen in Form einer Untätigkeitsklage erhoben. In deren Ablehnungsbescheid sind auch ein paar schräge Klopfer drin, etwa dass ich keinen Auskunftsanspruch hätte, weil ich (damals) noch in Bayern gewohnt hatte und mich Berliner Angelegenheiten deshalb nichts angingen, oder ich den nötigen Studienabschluss nicht hätte, um am Diskurs teilzunehmen. Das ist natürlich Käse, den die Uni da auch mehr oder weniger ungeprüft von den Gender Studies-Leuten übernommen und rausgehauen hatte, und an dem sie nicht mehr festhielt. Das haben sie dann auch gemerkt, dass das nicht stimmt. Das Gericht hatte bezüglich des Bescheides Bedenken geäußert, ob die Uni den Bescheid überhaupt erlassen konnte und mit „angeregt”, dass die HU ihre Bescheide (Bescheid erfolgte in mehreren Teilen) zurücknimmt. Damit sei dann auch meine Anfechtungsklage hinfällig, aber ich könne das Ansinnen natürlich als gewöhnliche Leistungsklage weiterführen, über die dann unabhängig von ehemaligen Bescheid und dessen Fehlern entschieden werden könnte.

Das heißt, man hat die Sache auf die Frage zugespitzt, ob ich einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen die Uni habe.

Im Prinzip eine gute Sache, wenn das Gericht den Streit erst mal „aufräumt” und auf den wesentlichen Punkt bringt. Zumal ich ja gerade das als bisher ungeklärte Rechtsfrage aufgeworfen hatte.

Diese Frage und mein Fragenkatalog (bzw. die davon noch nicht beantworteten Fragen) wurden dann sehr lang besprochen. Ich hatte ursprünglich damit gerechnet, dass es vielleicht 30 bis 60 Minuten Verhandlung geben könnte, dass das eher schnell und nach Aktenlage entschieden wird, aber wir haben etwa zweieinhalb Stunden verhandelt. War übrigens durchaus anstrengend.

Rechtlich – ja, weiß nicht. Das Gericht hat angedeutet, dass sie bezüglich des Presserechts, und das meint hier eben das Berliner Presserecht, daran festhalten könnten, dass Presse sich auf bedrucktes Papier, aber nicht auf Digitales bezöge. Sie hätten übrigens noch einen anderen Fall mit einem Blogger, und müssten sich da grundsätzlich mal entscheiden. (Deshalb vermutlich auch das Ziel, das Verfahren auf die konkrete rechtliche Fragestellung zuzuspitzen und all den Krempel, der über den Fall hinaus und für andere nicht interessant ist, wegzulassen.)

Webseiten wären eher ein Telemedien, und damit nach dem Auskunftsanspruch nach dem Staatsvertrag zu beurteilen. (Ist halt so ne Sache. Man hätte da im Prinzip auch Auskunfsansprüche, aber eine schlechtere Position, weil das Presserecht so Dinge wie Anwesenheitsrechte usw. nur für Pressevertreter vorsieht. Stellt Euch mal vor, man wollte irgendwo rein, wird gefragt, ob man von der Presse ist, und sagt nein, ich betreibe ein Telemedium. Andererseits hätte es den Vorteil, dass man nicht an Landesrecht hängt, sondern ein bundeseinheitliches Recht hätte, was ja auch irgendwo sinnvoll ist, denn Webseiten sind ja nicht so regionsgebunden wie eine auf Papier vertriebene Tageszeitung.)

Allerdings schreibe ich ja auch Bücher, und das könnte nun wieder … man muss es abwarten.

Etwas mit dem Gericht in der Wolle hatte ich mich wegen der gestellten Fragen. Es könnte darauf hinauslaufen, dass das Gericht mir einen Auskunftsanspruch grundsätzlich zugesteht, aber meine Fragen für falsch gestellt hält. Zu viele Fragen seien Fragen nach Wertungen, Rechtsmeinungen oder polemisch, und die müssten nicht beantwortet werden. Sie waren dann aber schon etwas überrascht, als ich mich gegen den Vorwurf der Polemik damit gewehrt habe, dass diese Aussagen ja inhaltlich nicht von mir stammten, sondern aus den Gender Studies entnommen waren. Wie könnte es polimisch sein, nach deren eigenen Aussagen zu fragen? Da waren die schon etwas erstaunt, dass das Aussagen aus den Gender Studies waren und ich mir das nicht als Provokation so ausgedacht hatte. Die dachten, der Käse käme aus meinen Fragen. Uneinigkeit bestand auch darin, ob ich die Uni nach einer Rechtsgrundlage fragen dürfte. Das sei eine Frage nach einer Rechtsmeinung oder Rechtsberatung, und das sei nicht abgedeckt. Ich habe dagegen den Standpunkt vertreten, dass das auch die Frage nach Verträgen usw. abdeckt und damit eine zulässige Frage nach Tatsachen ist.

Einige Fragen zur Sache wurden aber dort gleich dem Uni-Vertreter gestellt und dessen Antworten protokolliert. Darüber habe ich mich gefreut, denn damit habe ich zu einigen wesentlichen Fragen bereits Antworten erhalten.

Um auch mal so einen subjektiven Eindruck zu beschreiben:

Ich glaube, diese Fragen des Gerichts an den Uni-Vertreter waren überaus wichtig. Denn ich hatte den Eindruck, dass das Gericht erst im Laufe der Verhandlung erfasst hat, dass ich da jetzt nicht nur irgendwie rumgöber, sondern dass da bei den Gender Studies wirklich etwas faul ist. Und ich hatte den starken Eindruck, dass das auch dem Uni-Vertreter da erst klargeworden ist. Der konnte eben zuviele Fragen nicht beantworten. Fragen, deren Antwort er eigentlich hätte wissen müssen.

Beispielsweise, dass er überhaupt nicht weiß, was die da eigentlich gemacht haben, und er für eine Auskunft darüber erst mal die Dozentinnen der letzten 10 Jahre ausfindig machen und fragen müsste, was die da eigentlich gelehrt haben. (Und das soll dann der Rechtsweg sein, wenn sich ein Prüfling mal wehrt…)

Oder eben auch, dass er zugeben musste, dass es das »GenderKompetenzZentrum«, als dessen (damalige) »Direktorin« sich Susanne Baer ausgibt, nicht gibt und nicht gab, weil es schlicht nie gegründet wurde.

Oder dass er nicht erklären konnte, warum eigentlich eine Professorin für das Familienministerium arbeitet und für die Beratungen durchführt.

Ich kriege die genaue Formulierung jetzt nicht mehr zusammen, aber auf eine der vielen Fragen, auf die er keine Antwort hatte, hat er mal so in der Art geantwortet, dass die Universität eben auch finanziellen Anforderungen gegenübersteht und sich das nicht alles so genau anschauen kann.

Heißt auf deutsch: Wir haben Geld gebraucht, von denen Geld bekommen und deshalb weggeguckt und die machen lassen, was sie wollen.

[ Einwurf: Nach dem, was dieser Uni-Justiziar da heute sagte, verfestigte sich bei mir deutlich das Bild, was ich da bisher hatte. Und mein Eindruck der Sache ist der:

Es geht um kriminelle illegale Parteienfinanzierung. Denn eine solche Beratung, wie Baer sie für das BMFSFJ durchführte, darf – meines Wissens, sowas wurde aber neulich schon im Zusammenhang mit Pegida-Gegendemos entschieden – nicht aus Bundesmitteln erfolgen, sondern muss von den Parteien (oder deren Stiftungen) selbst bezahlt werden. Hier hat man Baer in der Uni eingepflanzt, um sie aus Bundesmitteln als Förderung zu finanzieren. Die Uni als Tarnung und Geldwaschmaschine. Das alles dann getarnt mit Gender-Studies als Studiengang-Attrappe ohne Inhalt. Deshalb weiß die Uni auch nicht, was da läuft, weil’s da nichts gibt.

Und die Humboldt-Uni hat den ganzen Mist mitgemacht, weil sie Geld bekommen und dafür weggeguckt hat. Und das nennt sich dann Exzellenz-Universität. Ich nenne es eher den akademischen Straßenstrich.

Und ich hatte den Eindruck, dass denen – bzw. deren Justiziar – heute erstmals gedämmert hat, was für ein Ding sie sich da eingeladen haben.]

Für bedenklich hielt ich dann aber den Standpunkt des Gerichts zu meinen wissenschaftskritischen Fragen. Denn das Gericht vertrat die Ansicht, dass es den Wissenschaftsaspekt so, wie ich ihn sehe, nämlich mit nachprüfbaren und verifizierten Aussagen, nur in den Naturwissenschaften/MINT gibt. In den Geisteswissenschaften gäbe es so etwas generell nicht, und der Wissenschaftsbegriff sei ja auch nicht abgeschlossen.

Hat bei mir so den Nachgeschmack hinterlassen, Ogottogott, nur nicht anfangen, bei Geisteswissenschaften nach Wissenschaft zu fragen, da fällt alles zusammen. [Ich musste unwillkürlich an einen anderen, fast 10 Jahre zurückliegenden Fall denken. Damals habe ich vor einem Landgericht in einer inhaltlichen Auseinandersetzung fachlich begründet und einen Waschkorb voller Bücher zum Beleg dabei gehabt, und rhetorisch darauf abgehoben, dass auch die Rechtswissenschaften ja wissenschaftliche Methoden forderten, als ich abrupt vom eigenen Anwalt, vom gegnerischen Anwalt und von der Vorsitzenden Richterin unterbrochen wurde, und mir alle drei einstimmig (!) erklärten, Nöh, die Juristerei habe mit Wissenschaft gar nichts zu tun, das sei keine Wissenschaft. Das ist mir so in Erinnerung geblieben.

Seither fällt mir das immer auf, wieviele Geisteswissenschaftler Fragen nach Wissenschaft meiden wie der Teufel das Weihwasser. ]

Es hat bei mir aber auch den Nachgeschmack hinterlassen, dass da zwischen den Parteien und dem Gericht so ein volens-nolens-Konsens bestand, dass die da wissenschaftlichen Nachfragen nicht standhalten können. Der Unterschied war, dass die meinten, des g’hört so, und ich meinte, des g’hört ned so.

Der Geschmack, der bei mir hängen geblieben ist, ist, dass die Humboldt-Universität ein völlig anspruchsloser und ahnungsloser Haufen ist, bei dem jeder macht, was er will, solange nur das Geld reinkommt. Da guckt man natürlich weg. Und auch aus den Aussagen zur Kommunikation zwischen Uni-Verwaltung und Baer zeigte sich, dass die sich da irgendwie fremd sind und das alles sehr isoliert und distanziert läuft, man den Kontakt knapp hält.

Das wirkt auf mich nicht wie eine Universität. Das wirkt auf mich wie eine dieser neuartigen Büro-Vermietungen, wo sich Firmen einmieten und einfach Fläche, Adresse, Briefkasten mieten. Nur dass hier halt noch der „Professor” und das ganze Brimborium mitgekauft wird. Und des da eben dann auch nicht auffällt, wenn sich da jemand mit ganz anderne Absichten einmietet.

Den Eindruck von Kompetenz vermittelt die HU auf mich überhaupt nicht.

Deren Slogan müsste eigentlich sein „Für Geld bekommen Sie bei uns alles und wir stellen keine Fragen.”

So ne Art Mafia-Dienstleister.

75 Kommentare (RSS-Feed)

Jürgen
30.9.2015 23:39
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und der Wissenschaftsbegriff sei ja auch nicht abgeschlossen

Lustige Argumentation. Da kann man auch gleich sagen:

Weil jeder Begriff verbogen werden kann, ist jeder Begriff “nicht abgeschlossen”.

Wir müssen daran denken, daß die Sprachmanipulation der Linken nun schon fast 50 Jahre vonstatten geht. Wer jünger ist, ist mit den manipulierten Begriffen aufgewachsen, und hält die Umdeutungen für die richtigen.

Im Falle der “Geisteswissenschaften” ist der Mißbrauch offenkundig:

Die Linken nennen ihre Arbeitsgebiete einfach dreist “Wissenschaft”, um einen Absolutheitsanspruch vorzugaukeln.

Das hat noch nicht jeder durchschaut.


Parzival von der Dräuen
1.10.2015 0:05
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Das ist ziemlich dubios. Bilanziert verzetteln sich Juristen offensichtlich in der Beurteilung. Eigentlich schiebt nur einer dem anderen den schwarzen Peter zu; man hüpft durch die Rechtslücken, die nicht mal das Verfassungsgericht schließen könnte. Was Du anekdotisch beschreibst, bedeutet doch, dass Du im Tal der Ahnungslosen gelandet bist. Richterrecht bricht alles, schließlich könnte ja auch ein Genderist von jurisprudenzlichen Gnaden nicht hören wollen, was Du oder dein Anwalt vorträgt. Insofern ist es ohne Belang, wie sich das Verfahren in der Zukunft zeitigt. Die Baer wird wohl klitorial aufseufzen: “Et looft”. Auf Sciencefiles war das schon vor zwei Jahren von Michael Klein und Frau Dr. Heike Diefenbach vorgedacht.


lars
1.10.2015 0:06
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@Hadmut:
Sie haben mehrere (Plural) Buecher geschrieben ? (Adele und Frauenquoten (oder so aehnlich) sind mir bekannt. Gibt es noch weitere ?)

Auf welcher Grundlage werden Massstaebe an einen Studiengang in Bezug des wissenschaftlichen Arbeitens festgelegt ? Eine richterliche Einschaetzung alleine wirkt wie eine unsaubere Definition.


Hadmut
1.10.2015 9:30
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@lars: Ja, auch »Frauenquote« und eine abgelehnte Dissertation.


Stakhanov
1.10.2015 0:18
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Spannend, wusste gar nix davon. Jedenfalls viel Glück, wenn du gewinnst, gewinnen viele mit dir!


Wittmann
1.10.2015 0:50
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Lieber Hadmut, da bleibt mr Einiges im Halse stecken! Habe selbst Anfang der Neunziger an der HU studiert, man wollte sie wieder zu einer führenden Universität machen damals, hat viel frischen Wind in Form von neuen Lehrkräften hereingeholt. Übrigens RechtsWISSENSCHAFTEN. Die gehörten mal zu den Staatswissenschaften; an den meisten West-Unis wurden die aber den sozialwissenschaftlichen Fakultäten zugeschlagen, wie man mir kürzlich erzählte. Dass an denen keine Wissenschaft betrieben wird, weiß jedes Kind.
Aber das, was Sie hier berichten, schlägt dem Fass den Boden aus! Das ist ein wirklicher Skandal; ich meine, das sollte wirklich weiterverfolgt werden und gehört auf die politische Ebene. Bitte informieren Sie über den Fortgang dieser Sache.
PS: Ich darf aber genauso versichern, dass es auch an der HU noch Professoren gibt, die diesen Gender-Quatsch und den ganzen anderen Unsinn, den sich offensichtlich nicht hochschulreife Pfeifen so ausdenken, nicht mitmachen. Die habens aber schwer, weil ihnen öffentlich keiner zur Seite springt. Ich finde das alarmierend.


Oliver K
1.10.2015 0:53
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“Oder eben auch, dass er zugeben musste, dass es das »GenderKompetenzZentrum«, als dessen (damalige) »Direktorin« sich Susanne Baer ausgibt, nicht gibt und nicht gab, weil es schlicht nie gegründet wurde.”

Auf
http://www.genderkompetenz.info/genderkompetenz/index.html
wird ja behauptet:
“Das GenderKompetenzZentrum wurde im Oktober 2003 unter dem Dach des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG) am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. gegründet.”

Auf
http://de.wikimannia.org/GenderKompetenzZentrum
findet man etwas.

Wenn Du das bei Gelegenheit (vielleicht spaeter) mal etwas ausfuehren koenntest, waehre das hilfreich: Ist ja schon ein Punkt, aber z.Z. kann ich das nicht verwenden (als konkretes Beispiel fuer Betrug), da ich nicht genau weiss, was genau damit gemeint ist, “nicht gibt und nicht gab”.


Hadmut
1.10.2015 9:28
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@Oliver K: Die Uni hat klar ausgesagt, dass es nie eine Gründung eines GenderKompetenzZentrums oder irgendeinen Beschluss o.ä. dazu gegeben hat.

Es gibt auch keinerlei Recht, was eine derartige Gründung, wie sie da behauptet wird, ermöglichen würde.

Es gibt dazu auch keinen »Direktor«.

Alles erlogen und schwindelt.


Jens
1.10.2015 2:30
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“Das Gericht hat angedeutet, dass sie bezüglich des Presserechts, und das meint hier eben das Berliner Presserecht, daran festhalten könnten, dass Presse sich auf bedrucktes Papier, aber nicht auf Digitales bezöge.”

Und was ist mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG? Können sich nicht daraus auch Ansprüche ergeben?


Hadmut
1.10.2015 9:26
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> Und was ist mit Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG? Können sich nicht daraus auch Ansprüche ergeben?

Die halten sich an Berliner Pressegesetze.


Benutzername
1.10.2015 3:02
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“Den Eindruck von Kompetenz vermittelt die HU auf mich überhaupt nicht.”

Braucht die HU auch nicht, schließlich ist die exzellent!

___________

Geht also vorwärts und schön zu sehen, wie sich da Augen öffnen bezüglich der Inhalte der sogenannten “Gender Studies”.

Was hat die Jurisprudenz eigentlich an einer Universität zu suchen, wenn es sich nach einhelliger Juristenmeinung (zumindest die Du vor Gericht antrafst) nicht um Wissenschaft handelt? Auf deutsch auch Rechtswissenschaften genannt. Wikipedia und kleiner Brockhaus liegen da wohl auch falsch…


user unknown
1.10.2015 4:38
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Das Gericht hat angedeutet, dass sie bezüglich des Presserechts, (…), daran festhalten könnten, dass Presse sich auf bedrucktes Papier, aber nicht auf Digitales bezöge.

Unterliegen dann Radio und Fernsehen auch nicht dem Presserecht, die erscheinen doch auch nicht auf Papier?

Was ist mit SpOn u.ä., die doch auch vom Printspiegel weitgehend getrennt sind?

Digital ist das sowieso inzwischen alles, außer Zeitung als Endprodukt und Radio gibt es auch noch über UKW.


Hadmut
1.10.2015 9:26
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> Unterliegen dann Radio und Fernsehen auch nicht dem Presserecht, die erscheinen doch auch nicht auf Papier?

Rundfunk.

Wobei ich Rundfunk und Presse nie als Alternativen betrachtet habe, sondern Presse auf das Inhaltliche, und Rundfunk auf den Übertragungsweg bezogen habe, aber Informatiker denk da halt im Schichtenmodell. Juristen denken da eher in Kategorien.


DarkynanMP
1.10.2015 5:31
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“Uneinigkeit bestand auch darin, ob ich die Uni nach einer Rechtsgrundlage fragen dürfte. Das sei eine Frage nach einer Rechtsmeinung oder Rechtsberatung, und das sei nicht abgedeckt.”

Also wenn ich eine übereifrigen oder überforderten Polizisten nach der Rechtsgrundlage einer fragwürdigen Aktion frage, dann erteilt der mir eine Rechtsberatung, wenn er antwortet und würde dadurch die Gewaltenteilung gleich mit sagittal durchstoßen?
Bin verblüfft über solch kühne Gedankenaufschwünge.

“und ich meinte, des g’hört ned so.”

Des g’hört auch ned so. In den höchstricherlichen Grundsatzurteilen (komme wegen Softwareproblem nicht an die Beschlüsse) werden ganz klar die in der Niederjustiz ansonsten recht gerne schwammig eingesetzten Begriffe, wie z.B. “Treu und Glauben” oder “wahrheitsgemäß” oder “allgemeinverständlich” bis auf den Buchstaben konkretisiert und auch die üblicherweise von der Justiz gummiartig überdehnten Formulierungen der Bundestagsdrucksachen zu den beschlossenen Gesetzen werden da auf einmal bretthart in die juristische Systematik eingebaut.

“Das wirkt auf mich wie eine dieser neuartigen Büro-Vermietungen, wo sich Firmen einmieten und einfach Fläche, Adresse, Briefkasten mieten.”

Jaja, coworking in space… wobei ich mich immer fragte, wie man denn eine cow orkt.
Bis heute weiß ich das nicht.

“Ich nenne es eher den akademischen Straßenstrich.”

Schmunzel… ich jetzt auch 🙂

Ich drücke Dir die Daumen, daß da zum Schluß noch eine Aufforderung an die HU zur Gewährung des Anblicks von des Kaisers neuen Kleidern bei rauskommt.


Klaus
1.10.2015 7:26
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Respekt Hadmut, Respekt für Deine Arbeit und Mühen.

cu


Rox
1.10.2015 9:01
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Großartig! Ich bin hochgespannt, we’s weitergeht!
Weißt du, ich bin ja gar nicht überall Deiner Meinung, obwohl ich kein Geisteswissenschaftler bin, aber die sollen sich mal zusammenreißen und wieder mehr auf Empirie achten, sonst können die ihren Laden in irgendeinen Esoterik-Shop in den Prenzlauer Berg verlegen, da kommt auch nicht mehr Handfestes bei raus. Und die Pädagogen zuerst, die machen ja nur noch ungesicherten Ich-wünsch-mir-was-Müll.
Schließlich waren es die Methoden, die uns überhaupt erst aus dem mittelalterlichen Mystizismus rausgeholt und nach vorne gebracht haben. Von der Justiz rede ich gar nicht erst – dank solchen Sachen wie gestern dem Kachelmann-Urteil gibt’s keine Hexenverbrennungen mehr. Ginge es nach den Forderungen der Feministen und Genderleute, dann würden die Scheiterhaufen aber schnell wieder brennen. Oder wie in der Sowjetunion, Grusel….
Ach wie ich die Empirie liebe.


Krischan
1.10.2015 9:08
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Kleine Korrektur: Ich glaube, es muß “nolens volens” heißen.

Ansonsten:

Das wirkt auf mich wie eine dieser neuartigen Büro-Vermietungen, wo sich Firmen einmieten und einfach Fläche, Adresse, Briefkasten mieten. Nur dass hier halt noch der „Professor” und das ganze Brimborium mitgekauft wird. Und des da eben dann auch nicht auffällt, wenn sich da jemand mit ganz anderne Absichten einmietet.

Genau danach sieht’s für mich auch aus. Nagel auf Kopf…


jannndh
1.10.2015 9:40
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das unterscheidet uns von vielen anderen:

wir stimmen Hadmut nicht in allem zu. wir lesen seine Texte kritisch.
Erweitern unseren Horizont.
Wir mbewerten fakten.

Beispiel Steuern.

Wir sind uns fast alle einig das die zu hoch sind. weil eben zuviel blödsinn davon bezahlt wird.
währendesssen Dinge die wichtig sind, und bei denen es nur geht wenn sie aus Steuern bezahlt werden eingespart wird…
Die örtliche Feuerwehr hat noch nicht mal eine anständige ausrüstung, aber es wird für Millionen eine Bibliothek neu gebaut.

Nichts gegen Bibliotheken. ganz im Gegenteil.

oder Quoten, es bringt nix. ausser 100% kompetent Quote. da ist dann auch egal welces der 32768 Geschlechter.


TOPCTEH
1.10.2015 10:50
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Es zeigt sich wieder einmal, dass politische Parteien die Wurzel allen Übels hierzulande sind und eigentlich sofort abgeschafft gehören.

Sehr On-Topic ist GG Art. 21 (1) “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. […] Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.”!


R.
1.10.2015 10:54
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Am Wochenende ist eine schöne Veranstaltung im gleichen Gebäude: Beim Vintage Computing Festival (http://vcfb.de) geht’s um alte und sehr alte Computer mit Ausstellung und Vortragsprogramm. Lustigerweise im gleichen Gebäude wie die Gender Studies, obwohl damit nichts zu tun.


Klaus
1.10.2015 11:21
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Es scheint so, dass Du einem dicken Skandal auf der Spur bist.
Hast Du mal versucht, Medien anzusprechen oder hältst Du das für sinnlos?
Ich fürchte nämlich (auch?), die (Leit-) Medien würden/werden dadrauf nicht anspringen, weil es dem vorherrschenden medialen und politischen Zeitgeist – Gender, Frauen, Feminismus sind immer gut und richtig – nicht entspricht.


Hadmut
1.10.2015 19:06
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> Es scheint so, dass Du einem dicken Skandal auf der Spur bist.

> Hast Du mal versucht, Medien anzusprechen oder hältst Du das für sinnlos?

@Klaus:

In der Sache nicht. Ich habe das zum Thema „Adele und die Fledermaus” jahrelang versucht und da ist nichts gelaufen. Mir haben schon Leute erklärt, dass sie das als Journalist oder als Verlag nicht überleben würden, darüber zu schreiben.

Und ich war ja auf verschiedenen Journalistenveranstaltungen und habe miterlebt, wie die aufeinander eindreschen, wenn jemand Kritik an Feminismus äußert.

Es ist völlig hoffnungslos, von der deutschen Presse da noch ernstliche Kritik an diesem Gender-Betrugs-Sumpf zu erwarten.

> Ich fürchte nämlich (auch?), die (Leit-) Medien würden/werden dadrauf nicht anspringen, weil es dem vorherrschenden medialen und politischen Zeitgeist – Gender, Frauen, Feminismus sind immer gut und richtig – nicht entspricht.

Ja.

Stichwort Lügenpresse.


Alexander
1.10.2015 11:24
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@Oliver K, Hadmut
Schaut mal unter http://www.genderkompetenzzentrum.de/ueber-uns

“Seit August 2010 arbeitet das GenderKompetenzZentrum in Selbstständigkeit. Seit 2011 ist es unter dem Dach des gemeinnützigen Vereins Gender/Queer e.V. aktiv.

Das Vorläuferprojekt des heutigen GenderKompetenzZentrums war von 2003 bis 2010 als Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Susanne Baer an der Humboldt Universität zu Berlin angesiedelt. In enger Zusammenarbeit mit dem Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien (ZtG) wurden Forschung, Beratung und Weiterbildung zu Gender Mainstreaming betrieben.”

Frau Baer war demnach “Direktorin” eines Drittmittelprojektes an ihrem eigenen Lehrstuhl.
Über Herkunft und Verwendung der Drittmittel müsste die HU doch Auskunft geben können?


Hadmut
1.10.2015 19:00
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@Alexander: Man kann nicht Direktor eines Drittmittelprojektes sein. Dhas Hochschulgesetz von Berlin sagt, wovon man Direktor sein kann. Und dazu gehören Drittmitteltätigkeiten nicht. Man kann nicht Direktor eines Vertrages sein. Nach der Verfassung der Humboldt-Universität ist die Bezeichnung „Direktor” nur für Institutsgeschäftsführer möglich. Und das GenderKompetenzZentrum war kein Institut. Natürlich kann die Universität ein Institut gründen, um einen Drittelvertrag zu erfüllen. Das hat sie hier aber nicht.

Und Beratungsdienstleistungen zu erbringen ist für eine Universität auch kein Drittmittelprojekt. Eine Universität ist kein Zeitarbeitsdienstleister.

> Frau Baer war demnach “Direktorin” eines Drittmittelprojektes an ihrem eigenen Lehrstuhl.

Noch einmal: Man kann nicht Direktor eines Drittmittelprojektes sein. Das gibt es nicht.


Anmibe
1.10.2015 12:03
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Unabhängig vom noch ausstehenden Urteil, kann man aber bereits jetzt etwas für zukünftige Aktivitäten lernen, nämlich die Fragen richtig zu stellen. Ich kenne Deinen Fragenkatalog nicht, aber wenn ich in meiner Umgebung jemandem von diversen Aussagen aus Gender Studies erzähle, halten die das auch zunächst für polemische Spinnerei von mir. Erst wenn ich dann Belege zumaile, verschwindet der Unglauben mir gegenüber. Dem Richter scheint dies wohl auch erst während der Verhandlung klar geworden, daß es im Grunde Ziate sind. Viele Aussagen sind halt derart absurd, daß man sie eben nicht als Le{e|h}hrgut einer Uni erkennen möchte.

Kurzum, die Fragen muss man so formuleiren, daß ein unbeteiligter — i.S.v. mit dem Vorgang nicht vertrauter — Dritter (dabei kann es sich am Anfang durchaus auch um einen Pressesprecher der Organisation handeln) sofort erkennt, daß es eine Nachfrage zu getätigten Aussagen ist, damit der Fragenkatalog nicht sofort unter der Rubrik Querulant einegordnet wird, weil es scheinbare Quatschfragen sind.

Formulierungen wie {Nach Ausagen von|gemäß|nach Lehrmeinung der} Gender Studies werden also fester Bestandteil der Fragen werden müssen.

P.S.:
Übrigens war ich auch über die guten 2⅛-Verhandlungsstunden (11:30-14:13, mit kurzer Pinkelpause) erstaunt, zumal es ja nun auch noch aufgeteilt wurde. Ich weiß nicht wie Du es empfunden hast, aber ich hatte den Eindruck, daß Du doch ausgiebig Gelegenheit hattest Deinen Standpunkt zu erläutern.


Hadmut
1.10.2015 18:50
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> Ich weiß nicht wie Du es empfunden hast, aber ich hatte den Eindruck, daß Du doch ausgiebig Gelegenheit hattest Deinen Standpunkt zu erläutern.

Naja, nicht so wirklich.

Zwar schon viel, aber ich hatte durchaus den Eindruck, vom Vorsitzenden immer wieder unterbrochen zu werden, bevor ich Gedankengänge und Aussagen abschließen konnte.

Und am Schluss sind die mir auch zu schnell zu den Anträgen gesprungen. Ich hätte da gerne noch 10 Minuten gehabt um ein paar Sachen auszuführen. Ich glaube nicht, dass die erfasst haben, was für eine Nummer da abläuft.


Anmibe
1.10.2015 12:08
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Typo: 2½ (2,5) Verhandlungsstunden nicht 2⅛.


[…] Heute berichtet Hadmut über die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, und aus seinem Bericht, wollen wir eine Sequenz entnehmen, die den eigentlichen Skandal deutlich macht. In dieser Sequenz berichtet Hadmut über die Unfähigkeit des Justiziars der Humboldt-Universität grundsätzliche Fragen dazu, was an der Humboldt-Universität bei den Genderisten, die dort vom BMFSFJ installiert wurden, überhaupt vorgegangen ist, zu beantworten: […]


Dr. Azrael Tod
1.10.2015 12:37
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Die Linken nennen ihre Arbeitsgebiete einfach dreist “Wissenschaft”, um einen Absolutheitsanspruch vorzugaukeln.

Muss man wissen! Gut dass aus der rechten Ecke nie irgendwelche Pseudowissenschaftlichen Blödsinns-Behauptungen kommen.

typisch linke Rassenlehre und so


Harald
1.10.2015 13:20
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Viel Erfolg, Herr Danisch. Halten Sie uns auf dem Laufenden.


magiccap
1.10.2015 13:26
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@Hadmut
> Rundfunk.

Internet ist Rundfunk. Schliesslich zahlen wir Rundfunkbeitrag für unsere “neuartigen Rundfunkempfangsgeraete”. Vielleicht solltest Du also argumentieren, dass Du ein Rundfunkanbieter bist 😉


Volker
1.10.2015 14:05
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Denn das Gericht vertrat die Ansicht, dass es den Wissenschaftsaspekt so, wie ich ihn sehe, nämlich mit nachprüfbaren und verifizierten Aussagen, nur in den Naturwissenschaften/MINT gibt. In den Geisteswissenschaften gäbe es so etwas generell nicht, und der Wissenschaftsbegriff sei ja auch nicht abgeschlossen.

.

Diese Ansicht ist doch ein Geschenk:

Denn wenn das keine Wissenschaften sind, dann sollten sie sich auch nicht so nennen dürfen.

Ersatzvorschläge … (können gerne noch erweitert werden):
– Geistesglauben
– Lehre vom (heiligen) Geist
– Lehre von der Geistesvielfalt
– Lehre von der geistigen Einfalt
– …

Gruß Volker


Raik Berger
1.10.2015 14:47
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> “Oder eben auch, dass er zugeben musste, dass es das »GenderKompetenzZentrum«, als dessen (damalige) »Direktorin« sich Susanne Baer ausgibt, nicht gibt und nicht gab, weil es schlicht nie gegründet wurde.”

@Hadmut
@Oliver K

Es gibt noch einen anderen Hinweis zur Gründung dieses GenderKompetenzzentrum an der Humboldt-Uni. Sucht mal nach “Ergebnisdokuments der 23. Sondergeneralversammlung”. Dann findet Ihr ein PDF von Mai 2004, hier z.Bsp.: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/bericht-umsetzungsbilanz-weltfrauen

Das Dokument scheint ein Rechenschaftsbericht an die übergeordnete Schaltzentrale der UNO zu sein. Hier ein Auszug, Seite 29:
“GenderKompetenzZentrum
Im Oktober 2003 wurde an der Humboldt-Universität in Berlin das von der Bundesregierung
geförderte GenderKompetenzZentrum eröffnet. Seine Tätigkeit soll insbesondere die
Implementierung von Gender Mains treaming in der Bundesregierung unterstützen. Seine
Hauptaufgabe ist es, die Bundesministerien zu beraten, sowohl bei einzelnen Vorhaben wie
Gesetzen oder Kampagnen als auch durch eine strategische projektbezogene Beratung bei der
Implementierung von Gender Mainstreaming in Strukturen und Planungen. Es nimmt
mittelfristig eine Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion zwischen universitären und
außeruniversitären Einrichtungen, die Gender-Beratungen durchführen, und denjenigen, die
insbesondere in Politik und Verwaltung dieses Wissen abfragen, wahr. Im Rahmen der
wissenschaftlichen Arbeit und Datenanalyse soll das GenderKompetenzZentrum in den
politischen Sachgebiete Gender-Aspekte erkennbar machen, um Politik
zielgruppendifferenzierter und damit erfolgreicher gestalten zu können. Informationen sind unter
http://www.genderkompetenz.info abrufbar.”

Ich glaube der Jurist von der Humboldt-Uni irrt sich. Die Bundesregierung, genauer gesagt das bmfsfj, schafft sich selbst ein Genderkompetenzzentrum an der Humboldt-Uni, finanziert das ganze über mehrere Jahre, und jetzt soll das garnicht stattgefunden haben. Dann wäre ja alles/einiges dort auf Täuschung aufgebaut.


Hadmut
1.10.2015 19:54
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@Raik Berger: Es bestreitet ja niemand, dass die Geld vom BMFSFJ bekommen haben.

Nur: Einer Uni Geld zu geben ist nicht das gleiche, wie ein Institut zu gründen. Ein Institut bedarf eines Gründungsaktes durch die Universität. Und den gab es nie.

Und auch eine Bundesregierung oder ein BMFSFJ kann sich kein Zentrum an einer Uni „schaffen”, denn das würde schon dem föderalen System widersprechen: Universitäten sind Ländersache.

Die haben der Uni Geld gegeben, die Uni hat Geld gebraucht, und dafür haben die weggeschaut und Baer einfach machen und behaupten lassen, was sie will.

Also hat man sich die richtigen Ergebnisse an die UNO einfach bei der HU eingekauft.


jck
1.10.2015 17:30
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Zum Thema “die Genderisten sagen nicht, was sie machen…”:

https://youtu.be/cDiKFtlre00

“The First Rule of Women’s Studies Is…” (ratet mal).


Andy
1.10.2015 17:56
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> Also wenn ich eine übereifrigen oder überforderten Polizisten nach der Rechtsgrundlage einer fragwürdigen Aktion frage, dann erteilt der mir eine Rechtsberatung, wenn er antwortet und würde dadurch die Gewaltenteilung gleich mit sagittal durchstoßen?

Wenn Du eifrig und neugierig genug fragst wird vermutlich eher sein Teleskopabwehrstock irgendwas craniales durchstoßen.


Wolf-Dieter
1.10.2015 18:35
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Ist Termin für nächste Sitzung schon bekannt?


Hadmut
1.10.2015 20:04
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> Ist Termin für nächste Sitzung schon bekannt?

Nein.


chrisi
1.10.2015 19:30
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@Hadmut:

Hast Du in Deinen Schriftsätzen die Quellen dezidiert um ausführlich angegeben woher diese “Aussagen” stammen? Wenn nein wär es vielleicht günstig, dass künftig zu machen, damit solche “Missverständnisse” gar nicht auftauchen. Wenn Du es doch gemacht hast, dann muss man sich fragen, was wir für Richter haben, wenn denen das erst in der Verhandlung auffält.
Ich bekomme es bereits zu spüren, was wir für eine Justiz haben, wobei allen Voran BVR Maidowski zu nennen ist.

http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/ungewoehnliche-klage-beim-verfassungsgericht-mansfelder-kann-nicht-gleichstellungsbeauftragte-werden,20641266,31109972.html

Da bin ich mal gespannt, ob die LVR das Verfahren zulassen und entscheiden.;-)


Hadmut
1.10.2015 20:00
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@chrisi:

> Hast Du in Deinen Schriftsätzen die Quellen dezidiert um ausführlich angegeben woher diese “Aussagen” stammen?

Wenn sich das auf die Schriftsätze an die Uni bezieht:

Nein. Weil ich davon ausgegangen bin, dass sie die entweder schon kennen, oder sie nicht kennen und antworten „Was soll der Quatsch?”.

Ich habe damals nicht damit gerechnet, dass die überhaupt keinen wissenschaftlichen Anspruch mehr haben und sich nur noch als eine Art Hausmeister und Hotelrezeption verstehen.

Wenn sich das auf die Schriftsätze an das Gericht bezieht:

Nur indirekt, nicht mit wortwörtlichen Quellen. Weil ich nicht damit gerechnet habe, dass sie die Formulierung der Fragen anmeckern, und das eigentlich vorher Hinweis und Stellungnahme erfordert hat.

> Wenn nein wär es vielleicht günstig, dass künftig zu machen,

Ich werde mir schon anschauen, was die ins Urteil schreiben, und das bei künftigen Anfragen berücksichtigen.

Das Prinzip, dass man hinterher schlauer ist, werde ich damit aber auch nicht abschaffen können.


[…] Und ich hatte den Eindruck, dass denen – bzw. deren Justiziar – heute erstmals gedämmert hat, was für ein Ding sie sich da eingeladen haben.]” Von der mündlichen Verhandlung gegen die Humboldt-Universität -von Hadmut Danisch 30-09-2015 […]


anonKlaus
1.10.2015 20:18
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//In der Sache nicht. Ich habe das zum Thema „Adele und die Fledermaus” jahrelang versucht und da ist nichts gelaufen. Mir haben schon Leute erklärt, dass sie das als Journalist oder als Verlag nicht überleben würden, darüber zu schreiben.

Und ich war ja auf verschiedenen Journalistenveranstaltungen und habe miterlebt, wie die aufeinander eindreschen, wenn jemand Kritik an Feminismus äußert. //

Der Feind deines Feindes usw.. es gibt durchaus Publikationen die diese Thematik mit Kusshand aufgreifen würden. Webseiten, Zeitschriften, TV-Sender..
Ob das Thema je Springer/Burda/Bertelsmann/Spiegel kombatibel gemacht werden kann bezweifle ich. Ihre oberste Direktive ist schliesslich die Vertuschung dieser Terrorzellen.

etwas anderes:
Hadmut, wenn die Klage fehlschlägt:
Hast du vor dich einfach einzuschreiben, um so an ‘Lerninhalte’ zu kommen?


Hadmut
1.10.2015 20:28
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> Hast du vor dich einfach einzuschreiben, um so an ‘Lerninhalte’ zu kommen?

Wie soll ich das denn machen? Ich muss tagsüber arbeiten.


Anmibe
1.10.2015 20:22
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@Hadmut

Ich hätte da gerne noch 10 Minuten gehabt um ein paar Sachen auszuführen. Ich glaube nicht, dass die erfasst haben, was für eine Nummer da abläuft.

Nunja, ob Du in den 10 min mehr wirklich hättest mehr substantielles vorbringen können ist fraglich, denn wenn es so wichtig gewesen wäre hättest Du es bereits vorher getan. Man hat bei solchen Dingen immer den Eindruck, noch etwas hinzufügen zu können.

Überschätze nicht solche Prozesse. Des Richters Aufgabe ist einzig und allein zu beurteilen, ob das Schweigen der HU rechtmäßig ist oder nicht. Selbst wenn ihm klar werden würde, daß es ein linkes Ding ist, würde (und sollte!) das am Prozess nichts ändern.

Aufgabe in einem Prozess ist es nicht, den gesamten Hergang und das Drumherum aufzuklären, sondern zu ermitteln, ob gemäß der Anzeige Verstöße gegen §§ vorliegen.

Das ist für die am ganzen Thema interessieren oft bedauerlich oder auch schmerzlich (insb. bei Strafprozessen), aber würde man es anders handhaben, würden Prozesse nie zu einem Ende kommen.

Momentan musst Du halt auf das Urteil und den zweiten Prozess warten.


Hadmut
1.10.2015 20:25
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> denn wenn es so wichtig gewesen wäre hättest Du es bereits vorher getan.

Nein, denn ich hatte ja nie freien Vortrag, sondern immer nur zu dem was gesagt, was die Richter gerade vorgegeben haben.

> Selbst wenn ihm klar werden würde, daß es ein linkes Ding ist, würde (und sollte!) das am Prozess nichts ändern.

Naja, hier doch schon. Denn es kommt da schon darauf an, ob man hinter den Fragen eine meinungsbildende Absicht erkennt oder das nur für Tollerei hält. Und da kommt es schon darauf an zu vermitteln, dass ich da ein konkretes Rechercheziel habe und das ernst meine.


Fry
1.10.2015 20:32
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Wirklich großartig, Hadmut. Originäre, exklusive, und relevante Informationen hier. Würde man sich mal von anderen Presseerzeugnissen wünschen. Danke!


Frank Reitemeyer
1.10.2015 21:20
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Hallo, ich 5 Jahre lang gegen den Deutschen Bundestag geklagt, um dessen “UFO-Akte” nach dem IFG zu bekommen. Am 25.06.15 habe ich rechtskräftig mit einem Grundsatz-Urteil des BVerwG gewonnen, Az.: BVerwG 7 C 2.14 – Urteil vom 25. Juni 20157 C 2.14:- Urteil vom 25. Juni 2015

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53.

Das corpus delicti gibt es trotz Untersagung des Bundestages hier: https://fragdenstaat.de/files/foi/30594/2009-11-23-wd-gutachten-wd-8-3000-104-2009.pdf

Darauf kann man sich berufen, da es sich um ein Grundsatzurteil handelt. Viel Erfolg!


Hadmut
1.10.2015 22:33
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@Frank Reitemeyer: Danke! Den Fall mit der UFO-Akte kannte ich, aber Danke für das Update. 🙂


Gast$FF
1.10.2015 22:03
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Wenn ich das richtig verstehe: sie haben sich Zeit genommen, zugehört, gefragt. In meinen Augen ein voller Erfolg, mehr konnte man da wohl erst einmal nicht erwarten. Dafür meinen Glückwunsch.

Erleben wir hier den Aufbruch zu einem Langen (Rück-)Marsch durch die Institutionen?


chrisi
1.10.2015 22:12
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@Hadmut:
Geht das nicht als Fernstudium oder berufsbegleitend?:-(


R.
1.10.2015 22:43
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Eine Gasthörerkarte würde reichen, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen. Und wenn du dich einschreibst musst du ja nicht abschließen, es reicht ja, lediglich an ein paar Veranstaltungen teilzunehmen.


Hadmut
1.10.2015 23:15
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> Eine Gasthörerkarte würde reichen, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

Was ändert das daran, dass ich trotzdem tagsüber hingehen müsste? Leute, ich habe tagsüber zu arbeiten.

Zumal die Gender Studies hauptsächlich in Seminaren stattfinden, und da kann man mit Gasthörerkarte nicht rein.


Emil
1.10.2015 23:03
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@Raik Berger
> Das Dokument scheint ein Rechenschaftsbericht an die übergeordnete Schaltzentrale
> der UNO zu sein.

Zu der UN-BMFSFJ-Feminismus-Connection hatte ich hier schon mal was geschrieben:

https://www.danisch.de/blog/2015/06/03/equal-opportunity-is-not-enough-to-ensure-gender-equality/#comment-83180

Der neuste CEDAW-Rechenschaftsbericht der Bundesregierung ist übrigens im Juni diesen Jahres erschienen:

Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_state_report_germany_7_8_2015_de.pdf

Eine wirklich lesenswertes Machwerk. Man muss sich mal reinziehen wie sich unsere Regierung gegenüber ihren Herrn und Meistern windet und entschuldigt, dass sie die totale Frauenbevorzugung immer noch nicht umgesetzt hat.


Jens
2.10.2015 3:36
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“Darauf kann man sich berufen, da es sich um ein Grundsatzurteil handelt.”

Hä?


Dirk S
2.10.2015 8:51
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@ R.

Lustigerweise im gleichen Gebäude wie die Gender Studies, obwohl damit nichts zu tun.

Darf man das Gebäude nicht auch mal sinnvoll nutzen? 😉

Sinnvolle Grüße,

Euer Dirk


yasar
2.10.2015 9:06
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> Eine Gasthörerkarte würde reichen, um an den Veranstaltungen teilnehmen zu dürfen.

Vielleicht könnten ja auch einfach einige der Leser, die in Berlin ansässig sind, und in Ihrer Arbeitszeit tagsüber nicht so gebunden sind wie Hadmut, sich einschreiben und Hadmut dann mit Material versorgen. 🙂


H.
2.10.2015 9:06
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“Leute, ich habe tagsüber zu arbeiten.”

Einschreiben und hingehen sind AFAIK zwei verschiedene Dinge. 😉

Ich vermute, dass Du nicht einmal einen Urlaubstag für die erste Veranstaltung nehmen müsstest, weil Du mit irgendeiner rechtlich nicht haltbaren Begründung gar nicht erst in den Studiengang reingelassen wirst.


Hadmut
2.10.2015 18:51
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Leute, das ist doch eine Schnapsidee.

Eine Universität kann jemandem, der tagsüber arbeiten geht, völlig problemlos die Immatrikulation verweigern, weil derjenige nicht am Studium teilnehmen kann.

Irgendwie ist da manchen nicht klar, dass es eine Immatrikulationsbedingung ist, dass man keine anderen Tätigkeiten hat, die einen vom Studieren abhalten.


yasar
2.10.2015 9:19
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Zum Thema Paßwortschutz für Lehrmaterialien:

Vermutlich wird nicht jeder Dozent die Lehrmaterialien von Grund auf neu schreiben, sondern vieles “wiederverwerten”, was schon andere in brauchbarer, wenn nicht gar guter Form erstellt haben, um sich Arbeit zu sparen. Zu Zeiten, als die Dinger nur in Papierform verteilt wurden, war die Gefahr, aufzufliegen, daß man ohne vorher zu fragen kopiert hat, gering. In der Anfangszeit der elektronischen Verteilung waren die luser-tauglichen-Tools nicht vorhanden, um Kopien aufzuspüren.

Heutzutage aber, wo Bots das Internet nach Kopien und Plagiaten druchforsten, ist man schneller mit Urheberrechtsansprüchen konfrontiert als man “Plagiat” rufen kann. Ich vermute daher, daß dieser ganze Paßwortschutz und Geheimhaltungsquatsch hauptsächlich auf dieses Ziel zurückzuführen ist, daß man sich nicht zur Zielscheibe von unberechtigten Kopiervorwürfen machen will. Das ist dann natürlich ein willkommener Nebeneffekt, daß auch die dürftigen Inhalte gegenüber Außenstehenden verborgen werden,


yasar
2.10.2015 9:31
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Sollte natürlich heißen:

…, daß man sich nicht zur Zielscheibe von Vorwürfen machen will, unberechtigt kopiert zu haben.


[…] Diese Klage wurde in zwei Klagen aufgeteilt. […]


Cargo Cult Science
2.10.2015 19:40
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@Emil schrieb: »Eine wirklich lesenswertes Machwerk. Man muss sich mal reinziehen wie sich unsere Regierung gegenüber ihren Herrn und Meistern windet und entschuldigt, dass sie die totale Frauenbevorzugung immer noch nicht umgesetzt hat.«

Was bleibt denen denn auch anderes übrig, als herumzueiern? Betrachtet man den Forderungskatalog, wird deutlich sichtbar, daß die UNO stark durch die totalitären Strukturen der meisten ihrer Mitglieder beeinflußt ist. Regierungen mit einem Mindestmaß an Demokratie fehlt einfach die entsprechende Durchsetzungsmacht. Wie wollen die denn bspw. auftragsgemäß die kulturexotischen Frauenrechte gegenüber unseren moslemischen Mitbürgern einfordern? Oder gegenüber der Wirtschaft? Hinzu kommt: Je mehr Gender im Mainstream bekannt wird, desto stärker nehmen Ablehnung und Ablachen zu:

http://www.welt.de/kultur/article146577437/Ein-kleines-Woerterbuch-des-Gender-Wahnsinns.html

Der UNO-Katalog ist eigentlich ausschließlich unter den Bedingungen einer strengen Diktatur umsetzbar — wenn derartige Themen in solchen Diktaturen nur nicht so verdammt unbeliebt wären:

Saudi Arabia is insisting the UN removes gay rights from the organisation’s Global Goals, saying it is “counter to Islamic law”. The protest comes from the Saudi Foreign Minister, Adel Al-Jubeir, who told the UN General Assembly that “mentioning sex in the text, to us, means exactly male and female. Mentioning family means consisting of a married man and woman.”

http://www.independent.co.uk/news/saudi-arabia-insists-un-keeps-lgbt-rights-out-of-its-development-goals-a6671526.html

Nicht nur bei den UNO-Globalzielen hat LGBT einen schwachen Stand, denn aus der Liste der UNO-Entwicklungsziele wurde es jüngst entfernt:

The 193 Member States of the United Nations reached a provisional agreement on Sunday on the new sustainable development agenda that is set to be adopted by world leaders in September. The agreement includes 17 new sustainable development goals – aiming to end poverty, reduce inequality and combat climate change by 2030. However, despite calls from some countries for a more progressive approach, all mentions of LGBT rights were stripped from the final agreement.[…]

However, it adds that Ambassador Usman Sarki of Nigeria “vocally denounced” any attempt to impose LGBT rights on his country – demanding that the draft agreement be “cleaned” during negotiations to remove mention of LGBT rights.

http://www.pinknews.co.uk/2015/08/05/lgbt-rights-stripped-from-un-development-goals/

Aus dieser Perspektive und bei wachsenden globalen Problemen halte ich es für wahrscheinlich, daß auch die Gleichstellungsziele bei der UNO nicht in Stein gemeißelt sind.


Emil
2.10.2015 23:45
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@Cargo Cult Science
> Was bleibt denen denn auch anderes übrig, als herumzueiern? Betrachtet
> man den Forderungskatalog, wird deutlich sichtbar, daß die UNO stark durch die
> totalitären Strukturen der meisten ihrer Mitglieder beeinflußt ist.

Der Witz ist der, dass wir (die Bundesrepunlik Deutschland in Gestalt ihrer Steuerzahler) den Laden zu einem großen Teil finanzieren. Von daher wäre es machtpolitisch überhaupt keinen Problem, denen zu zeigen, wo der Hammer hängt. Aber unsere unterwürfige Regierung macht sich so klein mit Hut und lässt sich auf jede noch so dämliche Argumentation ein.


Cargo Cult Science
3.10.2015 5:21
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@Emil:

Wenn man mal nach ›Merkel UN secretary general‹ googelt, kann man feststellen, daß hinter den Kulissen die Zeit als reif gehalten wird für eine Frau als UNO-Boß — und Merkel ist da eine ganz heiße Kandidatin:

http://m.washingtontimes.com/news/2015/mar/22/woman-un-secretary-general-urged-as-campaign-for-b/?page=all

http://www.rt.com/op-edge/221535-merkel-un-washington-malic/

Diese Artikel sind vom Anfang dieses Jahres und die zitierte Washington Times stellt zurecht fest, daß Merkel Probleme mit der Zustimmung Rußlands bekommen könnte, wohingegen RT meinte, Merkels Unbeliebtheit in Europa wäre problematisch. Aber wie es der Zufall so will, gilt Merkel momantan auch als mögliche Friedensnobelpreisträgerin:

https://krautreporter.de/950–merkel-bekommt-den-friedensnobelpreis-vielleicht

http://m.focus.de/politik/ausland/heimliche-favoritin-insider-angela-merkel-hat-gute-chancen-auf-den-friedensnobelpreis-2015_id_4986099.html

Sogar die kommentierenden Focus-Leser riechen die Logik, welche die ungezügelte Invasion mit dem Nobelpreis verbindet. Ich denke jedoch, daß dieser Preis nur dem Schub zur UNO dienen soll: Ihre Widersacher könnten doch schwer einer Friedensnobelpreisträgerin die Stimme verweigern. Aus dieser Perspektive erscheint mir die scheinbare Unterwürfigkeit machtpolitisch äußerst sinnvoll. Mit Deutschland hat Merkel dabei schon lange abgeschlossen; eigentlich ist ihr dieses Land und seine Symbole nur noch lästig, wie man hier sehen kann:

http://m.youtube.com/watch?v=UQB9A6YhSJg

Merkel hat jedoch einen langen Atem: Lange Jahre hat sie als Kohls Mädchen gewartet, bis sie ihn stürzen konnte. Aber als Kanzerin dürfte sie schnell gemerkt haben, daß es von ganz oben langfristig nur einen Weg gibt: Abwärts. Nur der Sprung an die UNO-Spitze kann ihr die Demütigung einer Abwahl oder einer Intrige von Parteifreunden ersparen. Dem langfristigen Ziel dienen ihr auch diese überflüssigen Berichte, denn Merkel braucht jede Stimme — und überparteilich-weibliche Seilschaften haben noch keiner Frau geschadet. Andere hoffen ja noch immer auf einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat; wenn man Klssensprecher werden will, muß man halt den Streber spielen…


Raik Berger
3.10.2015 9:39
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>Oder eben auch, dass er zugeben musste, dass es das »GenderKompetenzZentrum«, als dessen (damalige) »Direktorin« sich Susanne Baer ausgibt, nicht gibt und nicht gab, weil es schlicht nie gegründet wurde.

In Ihrem Lebenslauf steht sogar drin “2003-2010 Direktorin des GenderKompetenzZentrums”, ziemlich frech.

Laut http://www.genderkompetenz.info war es : 2003-2010 war das Genderkompetenzzentrum als Drittmittelprojekt am Lehrstuhl von Prof. Dr. Baer, LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät angesiedelt.


WikiMANNia
3.10.2015 10:59
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@Jürgen

Weil jeder Begriff verbogen werden kann, ist jeder Begriff “nicht abgeschlossen”.

Der diese Ansicht äußert ist ein Richter/Jurist. Was machen die denn anderes, als Begriffe und Geschriebenes zu verbiegen?!??

In Hadmuts Beispiel vertraten drei Juristen übereinstimmend die Auffassung, dass Jura – vulgo Rechtswissenschaft – nichts mit Wissenschaft zu tun habe.

Hadmut geht von seiner Gedankenwelt davon aus, dass auch anderswo – Jura, Gender – Wissenschaft enthalten sein müsse und im Gegenzug gehen Juristen/Richter von ihrer Warte davon aus, dass Wissenschaft auch andernorts nicht vorhanden sein muss.

SO SIEHT DAS AUS und es ist ähnlich wie beim Turmbau zu Babel, da hat auch einer den anderen nicht verstanden. Muss ich noch erwähnen, wie das damals (in Babel) ausgegangen ist?!??


WikiMANNia
3.10.2015 11:03
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Unterliegen dann Radio und Fernsehen auch nicht dem Presserecht, die erscheinen doch auch nicht auf Papier?

Guter Einwand! Die Antwort dazu von diesen Juriste/Richtern täte mich interessieren.


Hadmut
3.10.2015 17:02
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> Unterliegen dann Radio und Fernsehen auch nicht dem Presserecht, die erscheinen doch auch nicht auf Papier?

Das fällt bei denen unter Rundfunk. Rundfunk hat eigene, schwächere Auskunftsrechte.

Aber das ist das, was ich schon ansprach: Als Informatiker denke ich eher in Schichtenmodelle und sehe den Begriff Presse als inhaltsbezogen, während Rundfunk sich auf das Transportmedium bezieht, beides also unabhängig voneinander ist, aber die Juristen sehen Presse und Rundfunk als unterschiedliche Kategorien an.


klaus
3.10.2015 20:06
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@Hadmut,

bist du Mitglied in einem der Journalistenverbände? Manche nehmen auch Blogger und Buchautoren auf.
Dann hast du so etwas wie eine offizielle Segnung als Journalist mit Presseausweis.
Solange du dich nicht auf das Nivau der Journalisten herablässt könnten dir deine Leser das verzeihen. In einem Obrigkeitsstaat wie dem Unseren zählt nichts mehr als ein Ausweis.
Es gibt auch mehrere Verlegerverbände, vielleicht kannst du dort auch Mitglied werden.

Nächster Schritt ist, dich überall als Journalist akkreditieren zu lassen, z.B. Bundestag, Bundesregierung, Landtag.
Manche akkreditieren sogar Blogger direkt.

Dann kannst du darauf hinweisen, dass du im Bundestag als Journalist akkreditiert bist. Wenn die Richter das hören, dann stehen die stramm und schlagen die Hacken zusammen. Das ist besser, als ein Doktortitel.


Hadmut
3.10.2015 20:13
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> bist du Mitglied in einem der Journalistenverbände? Manche nehmen auch Blogger und Buchautoren auf.

Derzeit nicht. Welche nehmen denn Blogger auf?

“Aufnehmen” heißt ja auch nur, dass sie Mitgliedsbeiträge annehmen. Meines Wissens fordern die alle, dass man mehr als 50% seines Einkommens mit Journalismus verdient. Ich war mal in einem Verband für Fotografen. Hat mich ne Menge Geld gekostet und gar nichts gebracht. Presseausweise gaben die zwar aus, aber nur, wenn man per Steuerbescheid nachweist, das man mehr als die Hälfte seines Einkommens damit verdient.

> Nächster Schritt ist, dich überall als Journalist akkreditieren zu lassen, z.B. Bundestag, Bundesregierung, Landtag.
> Manche akkreditieren sogar Blogger direkt.

Bundestag und Bundesregierung akkreditieren Blogger nicht mehr.

> Dann kannst du darauf hinweisen, dass du im Bundestag als Journalist akkreditiert bist.

Damit haussieren zu gehen wäre eine Methode, sehr schnell wieder rauszufliegen.

> Wenn die Richter das hören, dann stehen die stramm und schlagen die Hacken zusammen.

Garantiert nicht. Von sowas lassen die sich nicht beeindrucken. Und das ist auch gut so.


Gerhard K
5.10.2015 10:57
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“Für bedenklich hielt ich dann aber den Standpunkt des Gerichts zu meinen wissenschaftskritischen Fragen. Denn das Gericht vertrat die Ansicht, dass es den Wissenschaftsaspekt so, wie ich ihn sehe, nämlich mit nachprüfbaren und verifizierten Aussagen, nur in den Naturwissenschaften/MINT gibt. In den Geisteswissenschaften gäbe es so etwas generell nicht, und der Wissenschaftsbegriff sei ja auch nicht abgeschlossen.”
Das ist ganz gefährlich. Eine der Verteidigungslinien der “Gender”-Studies ist, dass sie versuchen die restlichen Kulturwissenschaften (es wird die menschliche Kultur, nicht der Geist(?) untersucht)als Schutzschild aufzubauen. Sie sagen, wenn den Gender-Studies die Wissenschaftlichkeit aberkannt werden kann, wird das allen anderen geisteswissenschaftlichen Bereichen auch passieren. Daher sollen sie sich voll vor die “Gender”-Studies stellen.
Sobald sie diese Solidarität aufbauen könnten, wäre es nur sehr schwer noch gegen diese “Wissenschaft” vorzugehen. Daher ist es notwendig, herauszustreichen, dass “Gender” kein wissenschaftlicher Begriff ist, sondern ein Glaubensinhalt. Soziales Geschlecht existiert nicht, sondern nur die Rolle, das spezifisches Verhalten aufgrund des Geschlechts. Und diese Rolle ist nur eine unter unzähligen die Menschen haben. Daher ist die Forschung die “Gender” isoliert betrachten will, ein Glaubenskonstrukt. Und nur auf dieser Basis, als Erforschung eines Glaubensdogmas dürfte es in den Geisteswissenschaften auftauchen.


Martin Dornera
5.10.2015 23:46
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Welche Lehrveranstaltungen Susanne Baer anbietet, lässt sich schnell feststellen. Ob diese Lehrveranstaltungen auch abgehalten werden, ist eine andere Frage.

http://plone.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/lehre

Dort lassen sich vom Wintersemester 2011/2012 bis zum aktuellen Wintersemester 2015/2016 alle Lehrveranstaltungen finden.

https://agnes.hu-berlin.de/lupo/rds?state=wsearchv&search=1&P.vx=kurz&P.start=0&P.anzahl=10&veranstaltung.semester=20082&personal.pid=14421

Im Vorlesungsverzeichnis der HU lassen sich bis zum Wintersemester 2008/2009 alle Lehrveranstaltungen finden, was dann über die Suchfunktion geschehen sollte.


[…] Danisch: Von der mündlichen Verhandlung gegen die Humboldt-Universität […]


Raik Berger
8.10.2015 17:39
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@emil
>Kombinierter siebter und achter Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CEDAW/cedaw_state_report_germany_7_8_2015_de.pdf

Ich habe in dieses Machwerk mal reingesehen, ist ja ziemlich aktuell, von 2015. Dabei ist mir folgendes aufgefallen. Seite 16:

3. Familienfreundliche Arbeitswelt
“Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Frauen liegt bei 30,3 Stunden, von Männern bei 40,4 Stunden.”

Also 24 % weniger Arbeitszeit bei Frauen und der Gender Pay Gap ist unbereinigt mit 22 % ausgewiesen. So viel dazu.


Hadmut
9.10.2015 0:21
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@Raik:

Guter Punkt…