Klage gegen die Humboldt-Universität: Der Urteils-Tenor
Ich habe gerade mal bei der Geschäftsstelle angerufen und gefragt, was das Gericht entschieden hat.
Tenor: Das Verfahren wird als erledigt eingestellt. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Hört sich zwar erst mal schlecht an, muss es aber gar nicht sein. Das kann auch gut sein.
Zunächst mal ist das ja nur die Hälfte des Streites, nämlich Presserecht, der IFG-Teil steht ja noch aus, und da kann ich dann nochmal neu vortragen und die Erkenntnisse daraus verwerten. Das kann sich durchaus positiv auf die andere Hälfte auswirken.
Es ist auch keine grundsätzliche Klageabweisung, die ja bedeutet hätte, dass ich was generell falsch gemacht habe, sondern irgendwas Differenziertes. Das heißt, ich kann daraus dann schlussfolgern, was ich bei künftigen Anfragen anders, besser machen muss.
Es heißt außerdem, das ich dagegen Berufung einlegen kann, nicht aber die Uni, denn die ist ja nicht beschwert.
Berücksichtigt man dabei, was die Kammer mir zu den Fragen, die ich gestellt habe, sagte, nämlich dass sie einige meiner Fragen für korrekt, andere für unzulässig halten (was nicht bedeutet, dass man sie nicht fragen darf, sondern nur, dass die Uni nicht antworten muss, wenn sie nicht will, also heißt das nicht, dass man sowas nicht fragen darf), dabei aber der Meinung sind, dass man auch bei den zulässigen Fragen nicht mehr Antworten rausquetschen kann, entspricht der Tenor eigentlich dem, was die Kammer in der Verhandlung schon angedeutet hat (als Laie erwartet man da immer irgendein Hurra-Urteil, was aber so nicht stimmt. Gerade vor einem Verwaltungsgericht kann man mit einer guten Abweisung mehr gewinnen als mit einem schlechten Obsiegen, was sich dann noch jahrelang durch die Instanzen hinzieht, weil man gleich Rechtssicherheit erlangt; nutzt mir ja auch nichts, wenn ich irgendwann in 10 Jahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewinne).
(Ich hatte vor 20 Jahren mal so einen Fall. Da habe ich vor einem Verwaltungsgericht gegen eine öffentliche Einrichtung geklagt, dass sie etwas, was sie vor hatte, und was zu meinem Nachteil wäre, unterlässt. Das Verwaltungsgericht hat meine Klage damals brutal abgewiesen und das im Kleingedruckten damit begründet, dass die Gegenseite das Recht dazu gar nicht habe, die Klage also unbegründet wäre. Die Gegenseite hat mich schallend ausgelacht und ich habe das Maul gehalten, bis das Urteil rechtskräftig war, und die dann mal darauf hingewiesen, was da drin steht. Nämlich dass ich nicht klagen kann und muss, weil sie das gar nicht dürfen, und sie hätten in Berufung gehen müssen, was sie versäumt haben. Denen ist das Lachen vergangen. Vor einem Verwaltungsgericht ist nicht immer der der Gewinner, der im Tenor steht.)
Ich erinnere mich da an eine Situation aus der Verhandlung mit drei Meinungen:
Ein Richter sagt, ich könne die Frage zwar stellen, aber nicht mehr Antwort aus der Beklagten rausquetschen, als sie schon gegeben hat, das sei nun halt mal die Antwort, und selbst wenn die schlecht oder unbefriedigend ausfiel, dann war das eben so die Antwort und die Sache ist erledigt.
Darauf hin erwiderte ich, dass es mir gar nicht darum ginge, da noch irgendwas rauszuquetschen. Denn ich wüsste ja längst, dass da gar nichts ist, dass die nichts machen und nichts wissen, dass der Studiengang Bluff ist, und dass es gar nichts gibt, was sie noch antworten könnten. Mir ginge im Gegenteil darum, Rechtssicherheit über die gegebenen Antworten zu erhalten, indem ich einen Auskunftsanspruch bekomme, damit ich die Antworten als erschöpfend und damit auch als ausrecherchiert nehmen und verwerten kann. Denn auf Veranstaltungen und Diskussionen würde mir immer wieder entgegengehalten, dass ich nicht alles wüsste und die wahren Inhalte noch nicht gesehen hätte, sie also nicht beurteilen könnte. Hätte ich keinen Auskunftsanspruch, könnte sich die Uni immer darauf zurückziehen zu sagen, ich wüsste nicht alles, weil sie mir nicht alles sagen musste, und damit wäre meine Kritik haltlos.
Darauf sagte mir ein anderer Richter, dass es nicht so sehr darum geht, ob die Uni mehr muss, sondern dass die Antworten eben gelten, wie sie sind, und ich sie auch so verwenden könnte, weil sie so gegeben sind, es also auf einen Anspruch nicht so ankäme, sondern eher darauf, dass die mir eben so geantwortet haben. (So der Unterton, den ich da mal so subjektiv reininterpretiere: Worüber beschwerst Du Dich? Wenn die Dir blöde Antworten geben, ist das doch deren Problem und nicht Deines, die kannst Du so verwenden, wie sie sie Dir gegeben haben. Da sind die selbst dran schuld. Nach den Antworten schreibt man ein Buch und keine Klage. Du kannst losschreiben!)
Andererseits hat das Gericht auch mal angedeutet, dass sie sich um eine Entscheidung darüber, ab wann genau ein Blog unter Presserecht fällt, drücken wollen. Das ist halt ein heißes Eisen. Und sie sagten so durch die Blume, dass sie die Uni und die Geisteswissenschaften schützen wollen. Hatte auch so ein bisschen das Aroma von „Mach, was Du willst, nur hör auf, auf die Geisteswissenschaften einzuprügeln…”
Das kommt jetzt halt sehr stark auf die Begründung an. Das ist jetzt eigentlich Kaffeesatzleserei, und man muss jetzt einfach das Urteil abwarten, aber weil die Leser doch was wissen wollen (und dürfen):
Meiner Einschätzung kann das nun auf zwei, drei Varianten hinauslaufen:
- Es kann für mich positiv aussehen, wenn sie nämlich reinschreiben, dass ich einen Auskunftsanspruch hätte, aber der bei den zulässigen Fragen einfach erfüllt worden ist und man nicht mehr verlangen kann. Damit hätte ich dann auch bekommen, was ich eigentlich wollte, nämlich a) den Auskunftsanspruch, b) die Rechtssicherheit über die Antworten und c) kein Endlos-Verfahren über 10 Jahre. Und d) in kleinem Kostenrahmen bleiben. Und e) außerdem so eine implizite Feststellung gegen die Uni, dass sie das geantwortet hat, und daran selbst schuld ist.
- Sie hatten in der mündlichen Verhandlung dem Uni-Vertreter noch diverse Sachfragen gestellt und dessen Antworten protokolliert. Dem Gericht konnte er ja schlecht Antworten verweigern. 😀 Könnte also auch darauf hinauslaufen, dass sie sagen, die Anfrage war nicht vollständig beantwortet, das wurde aber in der Verhandlung nachgeholt, und damit alles beantwortet, was man als Antwort verlangen kann, somit die Sache also in der Verhandlung erledigt. Heißt im Prinzip gewonnen, aber erledigt, weil vor dem Urteil schon erreicht, was erreicht werden wollte und konnte.
- Oder sie machen es sich einfach und sagen, mehr als die auf die zulässigen Fragen gegebenen Antworten kann man auch mit Presserecht nicht verlangen, es kommt also nicht darauf an, ob ich Presserecht habe oder nicht und muss nicht entschieden werden.
In dem Fall hätten sie mich ausgetrickst, denn die haben ja die Uni dazu bewogen, ihre Bescheide zurückzunehmen. Ich habe zwar noch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag angesprochen, aber sie meinten, das wäre unnötig, und ich habe halt zugestimmt, die Klage von einer Anfechtungs- in eine Leistungsklage umzumünzen, weil sie sagten, sie wollten sich auf das wesentliche konzentrieren.
Ich bin zwar fest überzeugt, dass das nicht der Fall ist und die erste Variante eintritt.
Es wäre aber auch kein Problem, wenn dieser zweite Fall eintritt. Denn dann weiß ich, wie ich weiter vorgehen muss, und ich habe ja noch genug Fragen, etwa an die Charite. Dann würde ich das nochmal anfangen, und dabei die Fehler vermeiden, die sie mir gerade vorgehalten haben (auch wenn ich das anders und die nicht als Fehler sehe). Dann aber habe ich schon mal eine rechtskräftige Grundlage, auf der ich aufbauen kann.
Also: Hört sich für den Laien erstmal gruselig an, ist es aber nicht. Auf die Begründung kommt es an, und die wird wichtig. Und die kann für mich nicht eigentlich schlecht ausfallen, sondern entweder gut oder als Anleitung, wie ich mich künftig anders verhalten muss. Und was ich im noch anstehenden IFG-Teil vortragen muss.
70 Kommentare (RSS-Feed)
> Wie hoch ist der (vorläufige) Streitwert?
Basiswert 5.000 Euro.
Ich habe aber keine Ahnung, wie sich die Aufspaltung und die Teilerledigung darauf auswirkt.
@ Hallo Hadmut,
zum einen – vorzügliche Arbeit – merci, das Lesen zu können!
Zum anderen – hast Du keine Bedenken, daß jmd. aus Deiner Gegnerseite hier mitliest und evtl. Erkenntnisse verwertet?
Schönen Tag noch!
Gruß Volker
> Zum anderen – hast Du keine Bedenken, daß jmd. aus Deiner Gegnerseite hier mitliest und evtl. Erkenntnisse verwertet?
Die „Gegenseite” saß doch mit in der Verhandlung, außerdem einige Zuhörer. Die wissen das doch sowieso schon alles. Außerdem mag ich diese Geheimniskrämerei nicht so. Ich kämpfe lieber offen.
War sehr informativ. Danke.
Kannst schreiben, was du willst: ich drücke dir trotzdem die Daumen dafür, daß du den Auskunftsanspruch nach IFG rundum erfüllt bekommst.
😉
Und das dann eben auch notfalls gerichtlich.
@DarkynanMP:
> Kannst schreiben, was du willst: ich drücke dir trotzdem die Daumen dafür, daß du den Auskunftsanspruch nach IFG rundum erfüllt bekommst.
Da ist ja so viel gar nicht mehr übrig. Die wesentlichen Antworten zu vielen Fragen habe ich doch bekommen.
Nur mal so weiter gesponnen, wie gewillt bist du das juristisch bis zum Ende durch zu kämpfen? Eventuell kann man hier ja spendabel sein falls Kosten entstehen.
@Krrr:
> Nur mal so weiter gesponnen, wie gewillt bist du das juristisch bis zum Ende durch zu kämpfen?
Wozu denn?
Die Chancen stehen gut, dass ich bereits erfolgreich das Ende erreicht habe. Nämlich Anspruch+Antwort = Erledigt. Worum soll ich denn noch kämpfen, wenn ich da alles bekommen habe, was ich wollte?
[…] Link: Danisch: Klage gegen die Humboldt-Universität: Der Urteils-Tenor […]
OK, dann muss den Blog=Presse-Kampf ein anderer fechten.
> OK, dann muss den Blog=Presse-Kampf ein anderer fechten.
Wieso denn das?
Warte doch erst mal das Urteil ab. Ich erwarte, dass da sowas drinsteht, und die Sache deshalb für erledigt erklärt wurde, weil ich die Antworten, die ich verlangen konnte, nach Auffassung des Gerichts spätestens in der mündlichen Verhandlung erhalten habe.
Wären sie der Meinung gewesen, dass ich keine Auskunftsrechte habe, hätten sie die Klage im Ganzen abweisen müssen, und das haben sie nicht getan.
Deshalb hatte ich ja geschrieben, dass das von Laien gerne falsch verstanden wird.
Leute, noch einmal:
Seht das nicht so schwarz.
„Erledigt” kann sogar besser (und billiger) als „Gewonnen” sein. Denn einen Anspruch zu erstreiten heißt noch nicht, die Antworten auch zu bekommen. „Erledigt” kann hier auch heißen, dass man Gewonnen und die Antworten bekommen hat. Also besser dasteht.
Wie auch immer, ich denke man kann politisch ideologisch Motiviertes wie Genderismus nicht juristisch aushebeln. Das geht nur politisch. Und Gerichte können nicht über den Wissenschaftsbegriff entscheiden, selbst wenn die Wissenschaftlergemeinde sich darüber faktisch einig wäre. Aber ich sehe die Klage als Mosaikstein im gegenpolitischen Gesamtkonzept (so lange es noch geht muß man sich ja an den “politischen “Rechtsweg” halten (auch wenn ich den insgesamt nicht mehr für durchführbar halte). Denn es ist ja gut wenn man juristisch abgesichert bestimmte Fakten (also Äussagen der Universität) verwenden kann.
Wirst du die Urteilsbegründung oder zumindestens Teile davon veröffentlichen dürfen? Würde mich interessieren.
> Wirst du die Urteilsbegründung oder zumindestens Teile davon veröffentlichen dürfen? Würde mich interessieren.
Natürlich darf ich.
Ich wuerde dir mal raten, dich an einen (!) guten Verwaltungsrichter zu wenden, der den Saftladen des Gerichts von Innen kennt und dir vielleicht ein para Ratschlaege gibt.
Ich nenne dir jetzt einen , der war Vorsitzender Richter am Berliner Verwaltungsgericht und ist Traeger des “Carl von Ossietzky Preises” wegen seines Einsatzes fuer Menschenrechte.
Er ist mittlerweile (seit 3 Jahren) pensioniert, arbeitet aber als Anwalt:
Percy MacLean,Berlin.
Er hat seine eigene Website. Er ist ziemlich progressiv und laesst sich auch nicht einschuechtern.
Wenn es Fehler im Urteil gibt, findet er sie. Wenn es neu zu formulieren ist, vertrau ihm. Er ist eine ehte Kapazitaet.
Es muss lauten “echte Kapazitaet”
P.S. Ich kenne ihn 40 Jahre.
Also für weniger Betuchte dürfte dieser “Spaß” unerschwinglich sein.
Daher muss man schon vor Klageerhebung wissen, was für Verfahren zulässig sind und was für sachdienliche und zulässige Anträge man stellen kann.
Haben Sie eigentlich einen Rechtsbeistand ? Ich wäre gerne Ihr Anwalt, denn Menschen, die nicht über den Tellerrand zu schauen vermögen(ausser mit der naturwiss.-verifizierten / veredelten / filternden Brille ) oder Narzissten (vor allem gekränkte…)oder noch einfacher: Querulanten, und wenn sie dann noch gut verdienen, sind einfach eine Goldmine. Und vor allen freut es mich, wie Sie einen Misserfolg ( und Sie hatten ja dabei überraschend alle Zeit, Ihr Anliegen geltend zu machen — ich stelle mir grade vor, wie Sie nach einer nur 15minütigen Verhandlung lamentiert hätten…) zu einem pos. Ergebnis für Sie umdeuten. Ich harre der Fortsetzungen Ihrer Bemühungen und Darstellungen … der Cide Hamete Benengeli lässt grüssen.
@karnapas:
> Haben Sie eigentlich einen Rechtsbeistand ?
Nein.
> Ich wäre gerne Ihr Anwalt, d
Sind Sie denn Anwalt?
> Und vor allen freut es mich, wie Sie einen Misserfolg zu einem pos. Ergebnis für Sie umdeuten.
Wieso denn Misserfolg?
Anwalt können Sie eigentlich nicht sein. Denn „erledigt” kann in einem Urteil sogar mehr als „gewonnen” heißen, nämlich auch „gewonnen + vollstreckt”. Denn die Antworten habe ich ja in der Verhandlung schon bekommen. Anwälte wissen das.
Bist du vor dem Verwaltungsgericht eigentlich pro se, oder hast du einen Anwalt?
> Bist du vor dem Verwaltungsgericht eigentlich pro se, oder hast du einen Anwalt?
Nein, alleine. Ohne Anwalt.
>Nach den Antworten schreibt man ein Buch und keine Klage. Du kannst losschreiben!
An dem Buch wäre ich interessiert. Die Gender-Feminismus-Terroristen wären das vermutlich auch. Die sitzen dann in ihren Safespaces und schreien nach Quote(=Verbot), weil sie der Realitätscheck aus ihrer plüschigen Filterbubble und in die kaputtbereicherte deutsche Einöde reißt.
Das Interesse ist dann wohl unterschiedlich konotiert. Da wird es plötzlich “bunt” im feministischen “Helldeutschland”.
(Ist ‘Dunkeldeutscher’ eigentlich rassistisch? Nicht, dass der BundespräsidentX da noch gemaasregelt werden muss.)
Kostet die Klage eigentlich etwas?
> Kostet die Klage eigentlich etwas?
Natürlich.
> Natürlich darf ich.
hehe, abwarten. War da nicht vor Kurzem erst ein Fall, wo ein Gericht sein Urheberrecht bzgl. eines Urteils geltend machte und deshalb der Veröffentlicher des Urteils vom Gericht abgemahnt wurde? Wo hab ich denn das noch mal gelesen …
> Wären sie der Meinung gewesen, dass ich keine Auskunftsrechte habe,
> hätten sie die Klage im Ganzen abweisen müssen, …
dazu hätten sie sich mit der Sache an sich auseinandersetzen müssen. Wenn sie aber der Meinung sind, dass du deine Antworten schon bekommen hast (entweder vorher oder im Laufe der Verhandlung), dann ist doch die Ursache für den Streit nicht mehr gegeben und dementsprechend müssen sie auch nicht mehr eine Grundsatzentscheidung treffen, ob für Blogger das “Presserecht” gilt, oder nicht. Du hast doch keine Feststellungsklage “ich bin Presse” eingereicht, sondern “ich will Auskunft nach Presserecht”. Und sogar wenn sie dir ein entsprechendes Auskunftsrecht einräumen würden, wäre das implizit noch lange keine “du Blogger bist Presse” Feststellung.
Aber vielleicht hab ich das jetzt auch alles nicht richtig überblickt. Das hier scheint schon mal Hoffnung zu machen:
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/gastbeitrag-blogger-sind-blogger-journalisten-13782131.html
Die Forderung nach “gründlicher Recherche” würde den Anspruch auf Auskunft für mich implizieren …
> War da nicht vor Kurzem erst ein Fall, wo ein Gericht sein Urheberrecht bzgl. eines Urteils geltend machte und deshalb der Veröffentlicher des Urteils vom Gericht abgemahnt wurde?
Steht im Urheberrecht, dass öffentliches Zeug ausgenommen ist. Urteile haben kein Urheberrecht.
> dazu hätten sie sich mit der Sache an sich auseinandersetzen müssen.
Das haben sie zweifellos. Zweieinhalb Stunden.
> Wenn sie aber der Meinung sind, dass du deine Antworten schon bekommen hast (entweder vorher oder im Laufe der Verhandlung), dann ist doch die Ursache für den Streit nicht mehr gegeben und dementsprechend müssen sie auch nicht mehr eine Grundsatzentscheidung treffen, ob für Blogger das “Presserecht” gilt, oder nicht.
Falsch.
Denn wenn ich keine Auskunftsrechte hätte (und da ging es ja explizit nur um Presserecht und nicht um IFG usw.), hätten sie erst gar nichts näher betrachtet oder befragt.
> Du hast doch keine Feststellungsklage “ich bin Presse” eingereicht, sondern “ich will Auskunft nach Presserecht”.
Stimmt so nicht. Erstens hatte ich einen solchen Antrag, zweitens kommt es juristisch erheblich darauf an, ob man dann Pressrecht hat oder nicht.
> keine “du Blogger bist Presse” Feststellung.
Das wird es auch, und das haben sie gesagt, so generell nicht geben. Ich werde nicht für alle Zeiten zur Presse erklärt, das haben sie gesagt. Es kommt immer drauf an, was man wie gerade macht.
Und da haben sie Recht. Denn das habe ich auch so vorgetragen, dass nicht der Blogger an sich Presse ist, (ich habe sogar vorgetragen, warum das so gar nicht sein kann), sondern dass das an Bedingungen geknüpft sein muss.
> Aber vielleicht hab ich das jetzt auch alles nicht richtig überblickt.
Ja.
> Die Forderung nach “gründlicher Recherche” würde den Anspruch auf Auskunft für mich implizieren …
Und deshalb kann man nicht fordern, pauschal und dauerhaft zur Presse erklärt zu werden. Wer heute gründlich recherchiert, tut es nicht notwendigerweise auch in 3 Jahren noch.
Du solltes allerdings wissen, daß Du Dich mit dieser Klage zu einem Hassobjekt der sogen. linken Männerrechtler gemacht hast. Warum auch immer. !?
> Du solltes allerdings wissen, daß Du Dich mit dieser Klage zu einem Hassobjekt der sogen. linken Männerrechtler gemacht hast. Warum auch immer. !?
Wieso das denn?
Und wie kommst Du darauf?
Übrigens Hassobjekt von linken Vögeln, die sich nicht trauen hier zu kommentieren. Zu feige? Oder wissen die um ihre Argumentenarmut?
> Übrigens Hassobjekt von linken Vögeln, die sich nicht trauen hier zu kommentieren. Zu feige? Oder wissen die um ihre Argumentenarmut?
Wie kommst Du denn darauf?
Gibt’s die überhaupt? Woher weißt Du das, wenn die nichts sagen?
Die Klage ist gut und richtig.
>Wie kommst Du denn darauf?
Gibt’s die überhaupt? Woher weißt Du das, wenn die nichts sagen?
Sie sagen viel, nur nicht hier. Ich vermute zu feige, denn Zensur von Dir haben sie noch nicht gesagt. Sie halten Dir aber immerhin zB Antisemitismus vor, nein gar “hanebüchenen Antisemitismus ”
Diese Hinterhältigen kommentiern natürlich nicht bei Dir, weil sie einfach zu feige sind, aber hier
https://allesevolution.wordpress.com/2015/10/01/gender-studies-und-die-geheimhaltung/#comment-202987
Die Linkadresse passt leider nicht.
Jedenfalls wirst Du in dem Strang ganz schön angegangen. Sei froh, daß Du keier diese dümmlichen Männerrechtler bist …
> Jedenfalls wirst Du in dem Strang ganz schön angegangen.
Pfff, was’n Blödsinn.
Und dass die Feministen sich mit Vorwürfen wie „Antisemitismus” zu verteidigen versuchen, wenn man ihnen fachlich auf die Pelle rückt, war ja klar. Die arbeiten ja nur so.
@derdiebuchstabenzaehlt
„Du solltes allerdings wissen, daß Du Dich mit dieser Klage zu einem Hassobjekt der sogen. linken Männerrechtler gemacht hast. Warum auch immer. !?“//
Wie sagte doch Literaturnobelpreisträgerin, Elfriede Jelinek als Beispielsatz gegen eine generelle Kleinschreibung: „bei den jusos habe ich liebe genossen!“
Und das sind wohl diejenigen „Männer“, die Sie meinen und die ein Buch mit dem Titel schreiben könnten: „Ich habe viele Freundinnen – sie alle haben abgetrieben!“
Auch eine Möglichkeit zur Erlangung des Darwin-Awards; lächerliche Figuren also …
> Bist du vor dem Verwaltungsgericht eigentlich pro se, oder hast du einen Anwalt?
Nein, alleine. Ohne Anwalt.
Überrascht mich etwas. Die Klageschrift sieht aus, als hätte zumindest ein Jurist mit entworfen.
> Überrascht mich etwas. Die Klageschrift sieht aus, als hätte zumindest ein Jurist mit entworfen.
Nein, komplett selbst gefertigt.
@ Gedöns
Ich weiß aber ich bin eh kein Männerrechtler, die sind mir zu opferweinnerlich und wie sich ja auch zeigt zu feige und viel zuviel hinterhältig, garede die linken unter denen. So ein schwuler Vogel von den Klagegegnern und Hadmushassern hat mich, als erlärten Hetero, mehrfach zum ficken gefordert … was will man von solchen Figuren ohne Argumente erwarten? Sie werden immer nur persönliche Angriffe fahren. Mehr könnendiese Leutchen eben nicht.
Hallo Herr Danisch,
ich war einer der Zuhörer, und, falls sie es nicht so sehr beobachtet haben, ich nehme an sie waren mit anderen Dingen beschäftigt, es waren sechs Zuhörer (mich eingeschlossen), wovon allerdings zwei schon in der vorherigen Verhandlung saßen, eine war eine junge Dame die nach der Verhandlung mit einem der Richter sprach, also denke ich dass sie Studentin oder ähnliches war.
Es machte also den Eindruck das vier Leute explizit zu der Verhandlung erschinen sind.
Für kurze Zeit blieb noch die Richterin die den Saal zwischen den Verhandlungen “bewacht” hat.
Falls es für sie von Intresse ist.
@Daniel Klein: Danke für die Info.
Ja, ich habe mitbekommen, dass da Zuhörer waren, auch Frauen, aber ich war wirklich zu beschäftigt und zu konzentriert, um darauf zu achten oder die zu zählen, das war einfach außerhalb des Wahrnehmugshorizontes. Die Verhandlung war durchaus anstrengend und ich war sehr damit beschäftigt, den Richtern zu folgen und jeweils zu reagieren.
Dass das Studenten oder (eher) Referendare waren, ist sogar ziemlich wahrscheinlich. Ist ja auch nicht schlecht, sowas zeigt immer, dass das Thema ernst genommen wird und interessiert. Zumal es ja hier nicht (nur) um irgendwelches Einzelfall-Kleinzeugs ging, sondern um grundsätzliche Fragen.
Blöd ist, wenn niemand da ist.
Mir sagte mal vor vielen Jahren ein Richter, dass er in der Prüfungskommission sitzt und meinen (damaligen) Fall zur Prüfungsaufgabe im Staatsexamen gemacht hat.
“Und deshalb kann man nicht fordern, pauschal und dauerhaft zur Presse erklärt zu werden. Wer heute gründlich recherchiert, tut es nicht notwendigerweise auch in 3 Jahren noch.”
Hm. Und wenn ich eine Zeitung vertreibe, die nie recherchiert hat, sondern nur Agenturmeldungen bringt, (oder ein Anzeigenblättchen herausgebe) dann bin ich Presse, erhalte den Presseausweis und kann Presserecht in Anspruch nehmen?
Das ist ein Punkt, den ich angesprochen habe. Nämlich dass bei normalen Journalisten nie geprüft wird, ob da Presse dahinter steht, sondern immer nur, dass die Vertreter der juristischen Person, die sich als Presse ausgibt, im BGB-Sinne sind.
Das sind aber durchaus relevante Fragen, denn viele Verlage reichen nur noch dpa-Meldungen durch.
@Wolf-Dieter: Wer unentwegt klagt oder es zumindest versucht, lernt systematisch dazu und damit, wie man Klageschriften verfasst.
@Chrisi:
> Wer unentwegt klagt oder es zumindest versucht, lernt systematisch dazu und damit, wie man Klageschriften verfasst.
Meine letzte Klage vor dieser war 2002. (Von Verfassungsbeschwerden abgesehen, aber das sind keine Klagen.)
Ich glaube nicht, dass man einen Abstand von 11 Jahren als „unentwegt” bezeichnen kann.
Was hindert dich eigentlich daran, einen Verlag zu gründen, dessen “Produkt” das Veröffentlichen in einem Blog ist? Dann würde dir der Pressestatus zustehen, oder?
@phaidros52:
> Was hindert dich eigentlich daran, einen Verlag zu gründen, dessen “Produkt” das Veröffentlichen in einem Blog ist?
Dass es Geld kostet, mit der Anmeldung eines Gewerbes und entsprechendem steuerlichen Aufwand und so weiter verbunden ist, und es mir nach derzeitigem Wissensstand überhaupt nichts bringt, weil es auf die Rechtsform nicht ankommt.
> Dann würde dir der Pressestatus zustehen, oder?
Nein.
Mit einem Verlag für Kochbücher oder Bastelanleitungen für Papierflieger wirst Du auch nicht Presse.
Leute, das ganze Herumprobieren und Herumspekulieren bringt gar nichts. Blinder Aktionismus.
Entspannt Euch und wartet die Urteilsbegründung ab. Dann sind wir schlauer.
@derdiebuchstabenzaehlt:
Diese sogenannten “linken Männerrechtler” sind gar keine. Das sind IMHO verkappte Feministen und sonstige Spinner / Perverse, die ein Thema suchen, mit dem sie Honrare und / oder Pöstchen abgreifen können. Nimm nur Arne Hoffmann. Der beklagt sich bitterlich darüber, dass “keiner was an Aktionen macht”, während er nur einen Link zu “linken Aktionsformen” postete und offenbar erwartet, dass andere aktiv werden, während er selbst mietfrei bei Papi im Häuschen auf seinem Hintern hockt und nicht der alltäglichen Arbeitsbelastung ausgesetzt ist wie die meisten Männer in DE. Auch eigene negative Erfahrungen fehlen ihm und seiner Filterbubble, weshalb sie nicht verstehen können, wenn sich betroffene Männer zB im Männermagazin auskotzen und lieber dort diskutieren als sich seiner Filterbubble anzuschließen, die seit vielen Jahren nix anderes macht als Bloggen. Klar, dass da jemand wie Hadmut, der aktiv wird und manchmal auch das Gender-Lager provoziert, ein Dorn im Auge ist. Ich denke aber, Leute wie Dino oder die im gelben Forum haben betroffenen Männern öfter und besser geholfen als Hoffmann und seine Filterbubble mit ihrem ewig gleichen Gelaber.
@Hadmut:
> Entspannt Euch und wartet die Urteilsbegründung ab. Dann sind wir
> schlauer.
In diesem Sinne wünsche ich Dir weiter viel Kraft und gute Nerven – und Durchhaltevermögen 😉
> Hm. Und wenn ich eine Zeitung vertreibe, die nie recherchiert hat, sondern nur Agenturmeldungen bringt, (oder ein Anzeigenblättchen herausgebe) dann bin ich Presse, erhalte den Presseausweis und kann Presserecht in Anspruch nehmen?
“Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz: “Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen Inhalte zu erreichen.” (!)
> Und wenn ich eine Zeitung vertreibe, die nie recherchiert hat, sondern nur Agenturmeldungen bringt, (oder ein Anzeigenblättchen herausgebe) dann bin ich Presse, erhalte den Presseausweis und kann Presserecht in Anspruch nehmen?
So könnte man einige Aussagen des Gerichts interpretieren, aber warten wir das Urteil ab.
Zum Thema “Geisteswissenschaften und Wissenschaft”:
Feynman, ein Vorbild für jeden lebenden Physiker, über Social “Sciences”:
@Hadmut:
> Ich glaube nicht, dass man einen Abstand von 11 Jahren als „unentwegt” bezeichnen kann.
Kommentator “chrisi” bezog sich mit “wer unentwegt klagt” auf sich selbst, nicht auf Dich. Nehme ich stark an.
@Andy
> Nach Angaben von Eyeo erklärten die Springer-Anwälte dem Gericht in einem Schriftsatz:
> “Das Kerngeschäft der Klägerin ist die Vermarktung von Werbung. Journalistische
> Inhalte sind das Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Publikums für die werblichen
> Inhalte zu erreichen.”
Es gibt ja den alten Spruch: Zeitungsverlage leben nicht davon, dass sie ihre Zeitungen an ihre Leser verkaufen, sondern davon, dass sie ihre Leser an ihre Werbekunden verkaufen.
Der Springer-Verlag gibt also nur zu, was Eingeweihte schon immer gewusst haben.
Etwas off-topic, aber in diesen heiligen Hallen vielleicht interessant: (?)
Unglaublich aber wahr:
Die Welt kritisiert die überbordende Politische Korrektheit…
> Die Welt kritisiert die überbordende Politische Korrektheit…
Ja, hab ich vorhin auch schon entdeckt, ich bin schon dabei, dazu was zu schreiben.
> Der Springer-Verlag gibt also nur zu, was Eingeweihte schon immer gewusst haben.
In der Tat war diese Erkenntnis kein Geheimnis. Es war aber doch überraschend das mal so unverblümt von einem Springersklaven ausgesprochen zu bekommen…
@Hadmut
Ich hätte mirs fast denken können – ich freu mich schon auf den Artikel. Dir ein gutes Wochenende.
@karnapas
Ein Querulant bringt das Land weiter als 1000 von Ihrer Sorte!
@ Hadmut
Und dass die Feministen sich mit Vorwürfen wie „Antisemitismus” zu verteidigen versuchen,
Echt? Wirklich mit dem konkreten Vorwurf des Antisemitismus? Haben die das echt gemacht (nicht, dass ich denen das nicht zutrauen würde)? Oder hast du das jetzt als Analogie verwendet?
Na ja, die Leute, die im 19ten Jahrhundert den Begriff “Antisemitsmus” geprägt haben, wollten ja auch nur ihre Judenfeindlichkeit damit tarnen. Passt also schon ganz gut.
Fragende Grüße,
Euer Dirk
@Dirk S: Jaja, stand da ja irgendwo in dem verlinkten Blog, in dem sich da manche über mich aufgeregt haben.
>Na ja, die Leute, die im 19ten Jahrhundert den Begriff “Antisemitsmus” geprägt haben, wollten ja auch nur ihre Judenfeindlichkeit damit tarnen. Passt also schon ganz gut.
Nein, die welche den Begriff prägten, waren genau die Gegner jener Orientalisten, Eisenmenger, Daumer, Bischoff und anderer Wissenschaftler im besten Sinne des Wortes, die mit Hilfe ihrer Sprachkenntnisse einige für das Judentum sehr peinliche Tatsachen und Texte ans Licht einer zu Recht empörten Öffentlichkeit beförderten. Genau diese Wissenschaftlichkeit ist es, die seit Jahrzehnten vehement bekämpft wird. Dieser lächerliche Weiberzoo Humboldt ist in erster Linie eine nette Ablenkung.
@Dirk S
Wiederholen sie keine Propagandamärchen, wenn sie Ernst genommen werden wollen, oder machen Sie sich vorher schlau!
Weiterführende Literatur:
Israel Shahak: Jüdische Religion jüdische Geschichte der Einfluss von 3000 jahren.
oder
http://www.haaretz.com/news/israel/haredi-rabbi-elior-chen-sentenced-to-24-years-in-prison-for-child-abuse-1.346249#!
http://www.theoccidentalobserver.net/2015/03/who-is-for-free-speech-the-ariel-toaff-case/
tut mir leid, muss aber gesagt werden.
@ boesgläubig
Der Begriff “Antisemitismus” diente während der Judenemanzipation der 1870er und 1880er Jahre vor allem den Gegnern der Judenemanzipation als Begriff, ihre Judenfeindlichkeit (und einer gesellschaftlichen Gruppe gleiche Rechte zu verweigern ist nichts anders als Feindlichkeit gegenüber dieser Gruppe) zu verschleiern, eigentlich sollte es ein “Verwissenschaftlichungsbegriff” ihrer Forderungen, die gerade auch aus Gruppen innerhalb der Historiker kamen, sein. Andere Historiker widerum sahen diese Diskriminirungsforderungen als falsch an und hielten dagegen, z.B. Theodor Mommsen, der folgendes Zitat brachte:
[…] ich bin überhaupt der Ansicht, dass die Vorsehung weit besser als Herr Stöcker begriffen hat, warum dem germanischen Metall für seine Ausgestaltung einige Prozent Israel beizusetzen waren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Antisemitismusstreit#Theodor_Mommsens_Eingreifen
Glücklicherweise setzen sich die Antisemiten nicht durch und die nachfolgende Geschichte zeigte, dass Mommsen Recht hatte. Die Juden integrierten sich sehr gut in die deutsche Gesellschaft und Deutschland gehörte Ende des 19ten / im ersten Drittel des 20sten Jahrhunderts zu den wissenschaftlich führenden Nationen.
Und da haben wir durchaus eine Parallele zu Gender, auch die versuchen ihre Ideologie zu “verwissenschaftlichen” und so ihre Diskriminierungsforderungen “wissenschaftlich” zu begründen. Die Methoden sind sich sehr ähnlich. Sollte zu denken geben.
Wiederholen sie keine Propagandamärchen, wenn sie Ernst genommen werden wollen, oder machen Sie sich vorher schlau!
Hab’ mich schon früher schlau gemacht und wo ist da jetzt das Propagandamärchen? Und, was haben ihre Links mit der Entstehung des Antisemitismusbegriffes während der Judenemanzipation vor 140 Jahren zu tun? Nichts?
tut mir leid, muss aber gesagt werden.
Wer bei Hadmut kommentiert, muss was einstecken können, sonst wird man hier nicht glücklich (zum Glück auch!). Und da ich selbst manchmal auch austeile…
Einsteckende Grüße,
Euer Dirk
Wenn alle Stricke reißen, warum gibst Du dann nicht einfach eine “Zeitung” heraus?
https://de.wikipedia.org/wiki/Zeitung
>ein periodisch erscheinendes Druckerzeugnis mit aktuellem und universellem Inhalt.
Ein Flyer im Standardumschlag für Abonenten, 2 Dutzend Exemplare, vielleicht einmal im Monat, ein Euro von den Lesern als Kostendeckung und schon kann man Dich nicht mehr von entsprechenden Informationen fernhalten.
Schreiben kannst Du ja und Teile des Publikum sind hier sicherlich für 12 Mücken im Jahr gerne bereit, diesen gegebenenfalls nötigen Schritt weiterzugehen.
@Stefan: Mit sowas sind schon andere pleite gegangen. Wer’s noch nicht mitgekriegt hat: Wir haben gerade rapide Umsatzabstürze im Zeitungsmarkt.
Aber warten wir doch erst mal ab, was in dem Urteil steht.
[…] Klage gegen die Humboldt-Universität: Der Urteils-Tenor […]
@Hadmut, die FAZ hat eine nette Video-Serie zur Studienfachorientierung; jetzt gibt es auch das “Werbevideo” für Soziologie mit Professor Jutta Allmendinger, Überschrift “Keine linke Kaderschmiede”:
Gibt’s auch einen Link zum bisherigen Hergang (Klageschrift, Begründung, Erwiderung, gerichtliche Hinweise, etc.) im Volltext für diejenigen, die sich erstmal selbst eine Meinung bilden wollen, was hier läuft?
@ThorstenV: Demnächst, wenn das Urteil da ist. Dann pack ich alles zusammen.
Die Grundlagen unserer „Demokratie“- wer nicht daran glaubt, ist ein Querulant bzw. psychisch krank (?):
Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnung, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
Dazu die Praxis:
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind in unserer Gesellschaft systemkonform, meint ein ehemaliger Richter, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt (bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Grundrechte werden in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen- http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Auch bei den Antworten der Bundesregierung fällt auf, dass viele Fragen zu den Grundrechten schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln beantwortet werden- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html.
Menschen, die von den nationalen Instanzen wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt (http://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm). Das Bundesverfassungsgericht betrachtet offenbar auch fast alle als Querulanten, denn die Erfolgsquote liegt im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
Das Wort Querulant wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute. Quelle: http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Da es üblich ist, Gemobbte als Querulanten bzw. psychisch gestört abzustempeln (vgl. http://www.mobbing-help.de/PC/neu/folgen2.htm), sollte man eine Patientenverfügung in Erwägung ziehen, damit man nicht so leicht völlig zum Spielball der Obrigkeit wird- http://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf.
Wie hoch ist der (vorläufige) Streitwert?