Ansichten eines Informatikers

Staatsbetrug Feminismus

Hadmut
19.3.2016 23:42

Weitere Informationen zum Betrugsunternehmen Frauenförderung. [Update 3]

Nun habe ich ja schon so oft darüber geschrieben, wie in der Politik immer gern zunächst von Gleichberechtigung die Rede ist (und wer wäre schon gegen Gleichberechtigung?), und man dann so ganz unauffällig und wie selbstverständlich die Begriffe gegen Gleichstellung austauscht, und dabei dann so ganz plötzlich etwas anderes meint, nämlich das genaue Gegenteil von gleichen Rechten.

Eine der Spezialistinnen für Verfassungsschwindelrhetorik ist die Verfassungsrichterin Susanne Baer. Ich will jetzt nicht alle Quellen wieder neu herunterbeten, aber pars pro toto kann mal sich mal deren Gutachten „Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft” anschauen. Schon der Titel zeigt einen rabulistischen Trick: Zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung gibt’s noch die Zwischenstufe Chancengleichheit.

Es wird nie so genau gesagt oder definiert, was man meint.

Gleichberechtigung bedeutet ja ein Individualrecht, das leistungsabhängig ist. Gleiche Rechte bedeuten, dass man sie auch auf gleiche Art wahrnehmen muss, dass man da gleiche Obliegenheiten und Anforderungen erfüllen muss. Von Wettbewerb. Davon, dass man sich genauso Mühe geben muss, denn sonst wäre es ja ein besseres, kein gleiches Recht.

Chancengleichheit hat da schon was statistisches, so ein Aroma von Lotterie, jedes Los hat gleiche Gewinnchancen, egal wer es gezogen hat.

Und Gleichstellung und Quoten hat dann überhaupt nichts mehr mit eigener Leistung zu tun, sondern allein damit, dass einfach ein fester Teil der Gehälter und Stellen leistungsunabhängig an Frauen abgegeben werden muss, das ist dann einfach Schutzgeldmafia. Männerbesteuerung.

Dazu Baer in besagtem Gutachten – naja, es geht im ganzen Gutachten darum, aber ich picke mir da jetzt mal eine Stelle heraus:

Zudem macht Gleichstellungsrecht auch bestimmte Vorgaben: Über die allgemein anerkannte positive Gewährleistungsfunktion der Grundrechte hinaus sind in Art. 3 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG) und in einzelnen Gleichstellungsregelungen ausdrücklich Handlungsaufträge verankert. Das Gleichstellungsrecht des Grundgesetzes verpflichtet damit insbesondere die Politik zu einem eindeutigen und effektiven Vorgehen gegen jede Form der Diskriminierung auch in Wissenschaft und Forschung. […]

Das Grundgesetz rahmt das Feld der Wissenschaft in mehrfacher Hinsicht. Entscheidend sind hier die Leistungsgerechtigkeit und die Autonomie der Wissenschaft, die Staatsaufgabe Gleichstellung auch durch „positive Maßnahmen“ und das Diskriminierungsverbot. Von Bedeutung sind also Art. 5 Abs. 3 GG, dann Art. 3 GG mit der Gleichstellungsvorgabe und dem Diskriminierungsverbot sowie Art. 33 GG.

Das findet man bei Baer, aber auch in der sonstigen politischen und juristischen Literatur immer wieder, die Behauptung, dass Art. 3 GG seit seiner Ergänzung eine Gleichstellung vorgebe.

Obwohl das da gar nicht steht. Art. 3 GG lautet:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Da steht kein Wort von Gleichstellung.

Da steht Gleichberechtigung.

Und da steht, dass niemand wegen seines Geschlechtes bevorzugt werden darf, trotzdem haben wir ständig Ausschreibungen und Stellenbesetzungen, bei denen Frauen bevorzugt werden oder die Stellen gar per Quote oder Finanzierung Frauen vorbehalten sind. (Zumal Art. 33 für den öffentlichen Dienst die Kriterientrias Eignung, Befähigung und Fachliche Leistung vorschreibt, das Geschlecht aber nicht als Einstellungskriterium erlaubt.)

Trotzdem wird unentwegt erzählt, Artikel 3 Grundgesetz berechtige und verpflichte den Staat zu einer Gleichstellung und Frauenquote.

Beispielsweise beantragten Grüne, SPD und Linke 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9978) mit Verweis auf eben dieses Baers Gutachten:

Daher ist es jetzt höchste Zeit, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen verbindlich zu verpflichten, Zielquoten zu bestimmen, deren Nichterfüllung Konsequenzen in der regulären Mittelvergabe zur Folge hat. In der Würdigung des Handlungsbedarfs und der rechtlichen Möglichkeiten dies bezüglich kommt Prof. Dr. Susanne Baer in ihrem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung herausgegebenen Gutachten „Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft“ zu den klaren und eindeutigen Schlüssen, dass rechtlich eine „Pflicht besteht, Diskriminierung hinsichtlich aller tradierten sozialen Ungleichheiten zu verhindern und jedenfalls die Gleichstellung von Frauen und Männern auch aktiv zu fördern.“

So wird da über Gutachten und veränderte Ausdrucksweise eine Quotenverpflichtung konstruiert. Baer selbst befürwortete ja in einer ihrer Schriften Veränderungen durch subversiv veränderte Texte.

Ein Leser hat mich nun auf etwas höchst bemerkenswertes hingewiesen:

Eine Quelle, die in diesem ganzen feministisch-juristischen Umfeld nie erwähnt wurde, und von der ich bisher nichts wusste.

Ich hatte bisher (für das Buch) schon diverse Quellen des Bundestages und der Parteien zur damaligen Grundgesetzänderung mit Erweiterung des Artikel 3 gelesen, aber dabei ist mir ein Fehler unterlaufen, eine Nachlässigkeit, ein Patzer. Ich habe versäumt, in die Drucksachen des Bundesrates zu schauen. Oder, um genauer zu sein, ich habe es nicht einfach versäumt, ich wusste nicht (oder habe es vergessen), dass auch der Bundesrat Drucksachen herausgibt.

Und in der Bundesrats-Drucksache 800/93 vom 5.11.1993 [Update 2/3: Diese Quelle war zwischenzeitlich mal offline. Es gibt die Drucksache auch beim Bundestag. Eine lokale Kopie habe ich hier hingelegt.]steht ab Seite 49, das hier Wichtige auf Seite 50, was man damals im Bundesrat zu dieser Verfassungsänderung besprochen hat:

Ziel dieser Änderung ist es, dem bereits bestehenden Grundsatz des Grundgesetzes, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt”, zur stärkeren Durchsetzung in der Lebenswirklichkeit zu verhelfen. Durch die Ergänzung des Artikel 3 Abs. 2 GG wird ein Staatsziel normiert, durch das die zuständigen staatliche Organe angehalten sind, Maßnahmen zur Erreichung der tatsächlichen Gleichberechtigung zu ergreifen. Dabei geht es nicht nur darum, Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- oder Nachteile an die Geschlechtszugehörigkeit knüpfen, sondern darum, die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen auch real anzugleichen. Es handelt sich insoweit weniger um den Versuch der Lösung eines rechtlichen als eines gesellschaftlichen Problems. Die positive Formulierung „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung” soll gegenüber anderen, schwächeren Formulierungen einen verbindlichen Auftrag deutlich machen und klarstellen, daß es darum geht, eine faktische Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern zu erreichen. Dabei wird durch die Formulierung als Staatsziel deutlich, daß kein Individualanspruch auf ein bestimmtes staatliches Handeln eingeräumt werden soll. Die Wortwahl „Beseitigung bestehender Nachteile” weist darüber hinaus darauf hin, daß Benachteiligungssituationen vorhanden sind, die beseitigt werden sollen.

Die neue Verfassungsbestimmung soll auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene eine sachgerechte Förderungspolitik zur Erreichung der tatsächlichen Gleichberechtigung bewirken. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß diese Bestimmung eine Frauenförderung in Gestalt sog. starrer Quoten nicht gestattet. Im übrigen gingen die Auffassungen auseinander:

So ist teilweise darauf hingewiesen worden, sinnvolle Förderungsmaßnahmen seien bereits auf Grund der bisherigen Regelung des Artikel 3 Abs. 2 GG zulässig, jedoch ist diese Auslegung nicht unumstritten. Auch nach dieser Ansicht ist eine Klarstellung zur eindeutigen Interpretation des Artikel 3 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch geboten.

Von einer Seite wurde der Überzeugung Ausdruck verliehen, daß das Grundgesetz nunmehr die Zulässigkeit bevorzugender Ungleichbehandlungen zur Förderung von Frauen klarstelle und insbesondere sicherstelle, daß Frauen, die die gleiche Eignung und Befähigung aufweisen wie vergleichbare Männer, bevorzugt behandelt werden dürfen, wenn die Gruppe der Frauen in dem jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sei.

Von anderer Seite wurde dies bestritten und hervorgehoben, daß die vorgeschlagene Formulierung nur die Chancengleichheit – die Gleichheit der Ausgangschancen – einräume, aber keine Ergebnisgleichheit vorgebe. Deshalb sei das Wort „Gleichstellung” bewußt vermieden worden. Sinn der Neuregelung sei es, die Wirksamkeit des Grundrechts der Gleichberechtigung der Geschlechter zu stärken, nicht aber dieses Grundrecht einzuschränken.

Es wurde damals explizit ausgeschlossen, dass aus dieser Grundgesetzänderung Geschlechterquoten hervorgehen dürften, und man sich darüber einig sei.

Es wurde außerdem klargestellt, dass man sich über eine Bevorzugung von Frauen und eine Gleichstellung eben gerade nicht einig ist, und sie deshalb auch nicht reingeschrieben, den Begriff „Gleichstellung” gerade deshalb vermieden hat.

Also wurde damals explizit festgestellt und zur Grundlage der Zustimmung des Bundesrates gemacht, dass diese Grundgesetzänderung keine Quoten und keine Gleichstellung ermöglicht.

Quoten, Gleichstellung, Frauenbevorzugung sind damit verfassungswidrig und entbehren der gesetzlichen Grundlage. Man hat dann einfach etwas abgewartet, bis sich daran keiner mehr erinnert und das Politpersonal einmal rotiert hat.

Ausgerechnet die damalige Professorin Baer hat dann ein „Rechtsgutachten” vorgelegt, das behauptet, das Grundgesetz schreibe Gleichstellung, Frauenförderung und Quoten vor. Auf dessen Grundlage haben dann Grüne, SPD, Linke – und durch Erpressung von Ursula von der Leyen, deren Beraterin Baer war, auch die CDU – Quoten, Bevorzugung, Gleichstellung durchgesetzt.

Schon dieses Rechtsgutachten Baers war massiver Betrug, denn wie ich neulich ja schon beschrieben habe, war Baer ja keine richtige Professorin, sondern eine nach dem Geldwäscheprinzip finanzierte politische Mitarbeiterin des Frauenministeriums, für die man die „Professur” nur bei der ebenso korrupten wie finanzklammen Humboldt-Universität eingekauft hat. Tätig war Baer für das Frauenministerium und berichtete artig (und jährlich), wie schön sich diese Professur nutzen lasse, um den Eindruck von Neutralität und Wissenschaftlichkeit zu vermitteln.

Und weil das ganze Ding von vorne bis hinten zusammengelogen und verfassungswidrig war, hat man – Simsalabim – den Bundestag auch noch betrogen und getäuscht (siehe denselben Blog-Artikel) und Baer gleich zur Verfassungsrichterin mit der Zuständigkeit für ihren eigenen Verfassungsbetrug gemacht.

Ein kompletter Verfassungsschwindel in mehreren Akten bis hin zur betrügerischen Unterwanderung des Bundesverfassungsgerichts.

Mit dem – verfassungswidrigen – Ziel, Quoten, Bevorzugung, Gleichstellung an Universitäten durchzusetzen.

Warum Universitäten?

  • Weil sie so herrlich korrupt und käuflich sind,
  • weil man da sein politisches Personal verstecken kann,
  • weil sie eine prima Geldwaschanlage sind,
  • weil man nirgendwo sonst ganz offiziell öffentliche Gelder reinpumpen kann,
  • weil man nirgendwo sonst so bequem auf Lebenszeit verbeamtet werden kann ohne jemals irgendetwas können oder tun zu müssen,
  • weil man nirgendwo sonst willkürlich jeden beliebigen Quatsch behaupten und per Prüfung als Wahrheit erzwingen kann,
  • weil’s da einfach die geilsten Studentinnen hat,
  • weil man da Sex, Dildos usw. auf Staatskosten zum Thema machen kann und Gruppenwichsen, Sado-Maso-Übungen usw. als Studienleistung anerkannt wird,
  • weil man nirgendwo sonst soviel Dummheit und Abschottung vor dem Denken („safe space”) findet wie an einer Universität,
  • weil man an der Quelle für willig abrichtbare Idioten (=linke Studenten) sitzt,
  • weil man an der Quelle für beliebig instrumentierbare kriminelle Idioten sitzt,
  • weil Frauenbevorzung am besten über akademische Titelmühlen und inhalts- und anspruchslose Pseudostudiengänge und vollautomatische Blitzkarrieren möglich ist,
  • weil bei Professoren sowieso keiner fragt, ob die was können oder machen,
  • weil „Professorin” geil ist und man reisen und überall Vorträge halten kann,
  • weil’s ein Lesbenbunker par excellence ist, man da riesige lesbische Biotope und Jagdstrecken etabliert hat und es fertiggebracht hat, dass man sich als Beamtin um nichts anderes als die eigene Geilheit und Sexualität kümmern muss und der Staat es einem auch noch finanziert, etwas durch riesige Lesbenbibliotheken.

Ein geschlossenes Komplott von vorne bis hinten.

Und ausgerechnet auf deren Tisch landet meine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, Prüfungsrecht auf Promotionen anzuwenden und gesetzliche, einheitliche, gleiche Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe für alle Doktoranden durchzusetzen.

Hähähä.

Derweil promovieren geförderte Frauen über Schminktipps.

Noch’n Sahnehäubchen zum Schwindel?

Ständig wird uns einghämmert, dass es einen Gender Pay Gap von 21% gäbe.

Ich habe schon viel darüber gebloggt, dass da nichts zu finden ist, weil das alles auf willkürlichen Behauptungen, Rechenfehler und absurden Gleichsetzungen beruht. Beispielsweise skandieren sie immer „Gleiches Geld für gleiche Arbeit”, definieren aber nie, wann sie Arbeit für gleich halten. Schaut man tiefer, stellt sich heraus, dass sie das allein am erreichten Abschluss festmachen, also seien etwa alle, die irgendeinen Master haben, Leute, die „gleiche Arbeit” leisten. Fach, Befähigung, Erfahrung, Arbeitszeit, alles egal. Eine Frau mit einem Master in Schminktipps, Soziogeschwafel, Gender Studies oder Frauenpseudoinformatik soll gleichwertige Arbeit wie ein Ingenieur mit Berufserfahrung und Überstunden leisten, darauf beruhen deren Statistiken, und dazu Simpson-Fehler überall. Es gibt bisher keinerlei Nachweis eines Gender Pay Gap, schon gar nicht von 21 Prozent, das wird einfach so in die Luft behauptet.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft behauptet inzwischen, es gebe überhaupt keinen Gender Pay Gap. Frei erfunden.

Derweil zeigen auch neueste Statistiken wieder, dass Menschen zwar immer älter werden, Frauen aber konstant 5 Jahre länger leben als Männer.

Und obwohl das Recht auf Leben das zentralste und wichtigstes Grundrecht überhaupt ist, fordert komischerweise niemand Gleichstellungs- oder Chancengleichheitsmaßnahmen bei der Lebensdauer. Obwohl bekannt ist, dass Männer und Frauen unter gleichen Lebensbedingungen gleich alt werden. Die verfassungsrechtlich angestrebte Angleichung der Lebensverhältnisse und Chancen wird bei der Lebensdauer überhaupt nicht beachtet.

Und seltsamerweise wird bei Gehaltsvergleichen auch nie betrachtet, dass Frauen zwar früher in Rente gehen als Männer, aber 5 Jahre länger leben, also für weniger Lebensarbeitszeit etwa 10 Jahre mehr Rente erhalten und damit eine drastisch höhere Rentenredite erhalten (zumal viele Männer wegen Wehrpflicht noch ein Jahr zum Niedrigstlohn arbeiten mussten). Das wird in der Diskussion um Gender Pay Gap nie betrachtet.

Und es wird auch nie betrachtet, dass ein großer Teil der Bevölkerung überhaupt keine Einkommens- oder ähnliche Steuer zahlt und damit öffentliche Infrastruktur, Sozialleistungen, Krankenversicherung usw. konsumiert, ohne selbst dazu beizutragen, und in dieser Gruppe Frauen stark überrepräsentiert sind – aber nie Kinder bekommen, obwohl gerade das gerne als Ausrede für alles hergenommen wird.

Wir haben hier also ein riesiges geschlossenes Betrugssystem, ein regelrechtes Staatskomplott.

Und jeder, der Fragen stellt oder Kritik äußert, wird sofort als rechtsradikal in die Ecke gestellt, zusammengetreten, aus der Karriere geschossen. Und in den Social Media gelöscht, gesperrt, zensiert. Zuständig dafür, Kritiker zum Schweigen zu bringen: Justizminister Maas.

Danke dem Leser für den Hinweis auf die Bundesratsdrucksache.

Update:

Da ist mir offenbar doch noch mehr durch die Lappen gegangen.

Ich war eigentlich der Meinung, dass ich damals bei der Recherche für das Buch die wesentlichen Bundestagsdrucksachen gelesen hätte. Entweder habe ich es gelesen und mir nicht gemerkt, weil ich es damals noch nicht als relevant erkannt habe (inzwischen habe ich so viel feministisches Zeugs gelesen, dass ich es mir schon lange nicht mehr alles merken kann), oder auch das war nicht referenziert.

Jedenfalls weist mich gerade ein Leser darauf hin, dass dieselben Passagen auch in der Bundestagsdrucksache 12/6000 auf Seite 50

zu finden sind.

Also waren damals sowohl der Bundestag, als auch der Bundesrat der – niedergeschriebenen – Meinung, dass Quoten und Bevorzugung nicht gehen.

Und damit liegt in Quoten und Bevorzugung eindeutig massiver Verfassungsbetrug – insbesondere durch eine spätere Verfassungsrichterin.