Internet-Zensur: Antwort aus dem Bundesjustizministerium
Ich hatte Anfang März geschrieben, dass ich dem Bundesjustizministerium einen Fragenkatalog geschickt und dazu einen etwas schrägen Anruf bekommen habe. Jetzt eine schriftliche Antwort.
Angekündigt hatten sie, dass die schriftliche Anwort „drei, vier Tage” dauern würde. Nachdem ich aber fast drei Wochen lang nichts mehr gehört habe, habe ich dort mal in etwas robusterer Formulierung nachgefragt, ob’s denn noch während der Amtszeit von Maas ginge. Und dann innerhalb weniger Stunden am 23.3. vom selben Pressesprecher eine Antwort per E-Mail bekommen. Ich geben sie mal wieder und füge meine Kommentare dazwischen, teile die Mail dazu also in verschiedene Kommentarboxen, um Mail und Kommentar optisch zu trennen.
Sehr geehrter Herr Danisch,
unter Bezugnahme auf Ihre Schreiben vom 14. Februar und 28. Februar 2016 sowie unser Telefonat am 4. März 2016 beantworte ich Ihre Fragen als Sprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gerne wie folgt:
1. Welche Rechtsform hat dieses Gremium?
2. Wer gehört diesem Gremium an?
3. Welche tatsächlichen, personellen und rechtlichen Verbindungen bestehen zwischen dem BMJV und diesem Gremium?
4. Wie kam die Auswahl der Teilnehmer an diesem Gremium zustande? Welche Rolle spielten das BMJV bzw. der Minister dabei?Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verbreitung von Hassbotschaften über das Internet hat Bundesminister Maas veranlasst, mit Facebook im September 2015 die Bildung einer Task Force von Internetanbietern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu vereinbaren. Auftrag war es, unter Leitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam Vorschläge für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hassbotschaften im Internet und den Ausbau bestehender Kooperationen zu erarbeiten. Der Einladung zur Mitwirkung an der Task Force sind seitens der Internetanbieter Facebook, Google (für seine Videoplattform YouTube) und Twitter, seitens der zivilgesellschaftlichen Organisationen der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V., die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM), jugendschutz.net, klicksafe.de, die Amadeu-Antonio-Stiftung (Netz gegen Nazis) sowie der Verein Gesicht zeigen! gefolgt.
In der Task Force wurden nach intensiven Beratungen Standards für die zielgerichtete Löschung rechtswidriger Hassbotschaften festgehalten. An diesen Standards können sich alle Anbieter von sozialen Medien und anderen Internetdiensten orientieren, über die fremde Inhalte verbreitet werden können. Diese Standards und weitere Maßnahmen sind in dem beigefügten Papier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften” niedergelegt. Sie wahren die Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit einerseits sowie der Bekämpfung rechtswidriger, volksverhetzender Inhalte andererseits und unterstreichen die Eigenverantwortung der anbietenden Unternehmen.
Die von der Task Force erarbeiteten Maßnahmen sollen die Verfolgung von online begangenen Straftaten nicht ersetzen. Zur Ermittlung der Täter und zur Anklage der begangenen Straftaten sind weiterhin die zuständigen Strafverfolgungsbehörden berufen.
Wieder so ein komisches um-den-heißen-brei-reden: „Einladung..seitens..erfolgt” würde nach meinem Sprachverständnis bedeuten, dass Einladungen von den Genannten kamen. Es war aber doch eigentlich umgekehrt, das Ministerium hat die eingeladen.
Die Frage 4 wurde nicht beantwortet, nämlich wie die Auswahl da zustandekam. Und auch nicht, wieso eigentlich diese „Verbreitung von Hassbotschaften” sich allein auf Nazis bezieht, aber nicht etwa auf Feministen, Linksextremisten, Islamisten und so weiter, denn die sind ja auch nicht harmloser. Mir ist auch nicht klar, warum da so ein Schwerpunkt auf dem Jugendschutz liegt, denn bisher hatte ich den Eindruck, dass es da vor allem um Erwachsenen-Kommunikation geht. Und man hat ja bei Twitter und Facebook auch nicht auf einen Altersprüfung, sondern auf eine komplette Löschung gedrängt. Das passt für mich alles vorne und hinten nicht zusammen.
Und warum überhaupt irgendwer diese verlogene Ideologiefabrik und Geldwaschanlage Amadeu-Antonio-Stiftung freiwillig einladen würde, habe ich auch nie verstanden. Wäre man gegen Hassbotschaften, müsste man diese Stiftung auf die Liste der Täter und nicht der Verteidiger setzen.
Noch mehr als der Umstand, dass man diese dubiose Amadeu-Antonio-Stiftung eingeladen hat, irritiert mich, dass man nur die eingeladen hat. Es gibt so viele Organisationen gegen rechts und gegen Hass und gegen Gewalt, und von allen lädt man nur eine ein, und noch dazu von allen die dümmste und verlogenste?
Wenn ich das jetzt mal so frei interpretieren und zwischen den Zeilen lesen sollte, noch etwas mit dem Telefonat im Ohr, und noch meinen Eindruck von Maas mit reinmische, den nämlich für eine willen- und befähigungslose Marionette zu halten, die tut, was man ihr sagt, käme ich zu der Ansicht, dass es tatsächlich nicht Maas war, der das betrieben hat, sondern jemand anderes, der sich Maas einfach vor den Karren gespannt hat.
Und dafür kommen eigentlich nur die SPD und die Amadeu-Antonio-Stiftung in Frage. Falls da überhaupt ein Unterschied besteht. Denn wie schon öfters erwähnt, fällt mir bei der SPD immer wieder auf, wie die im Privatrecht und an den Universitäten Tarnorganisationen aufbauen, um ihre Leute per Geldwäsche aus öffentlichen Mitteln zu versorgen und den Eindruck einer externen, unabhängigen Meinung zu erwecken. Die SPD betreibt ein enorm großes Korruptions-, Veruntreuungs- und Geldwäschenetzwerk, und für mich sieht vieles danach aus, dass die Amadeu-Antonio-Stiftung auch so ein Ding ist. Und dass die eigentlich hier die Fäden ziehen, und sich Maas nur als Strohmann vorne ranbinden, damit Facebook und Co. überhaupt erst kommen.
5. Für wie lange sind die Mitglieder des Gremiums berufen?
6. Wer hat sie berufen?
7. Wie weisen sich die Mitglieder dieses Gremiums als solche aus? Gibt es Ernennungsurkunden, Ausweise oder ähnliches?Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Task Force wurden nicht berufen. Internetanbieter und zivilgesellschaftliche Organisationen wirken freiwillig an der Task Force mit.
Das finde ich dubios. Und halte es für unwahr und rhetorische Täuschung.
Denn oben zu den Fragen 1 bis 4 hieß es ja in so komischer Formulierung, dass Einladungen ergangen wären. Eine Einladung ist ja eine Art Berufung.
Von „freiwillig” kann da in doppelter Hinsicht keine Rede sein.
Denn erstens war das Erscheinen von Facebook, Google und Twitter nicht gerade das, was ich „freiwillig” nennen würde.
Zweitens konnte man da ja nicht „freiwillig” teilnehmen, das war ja kein offener Kreis, zu dem man einfach beitreten konnte. Ich kann ja nicht einfach sagen, ich vertrete den XY-Verein gegen Z, ich mache da jetzt auch mal mit.
Bei solchen Ausdrucksweisen fühle ich mich da verschaukelt, um nicht zu sagen verarscht.
8. Gibt es eine Geschlechterquote oder andere Quoten für das Gremium?
Nein.
9. Wie wird gewährleistet, dass bei der Besetzung des Gremiums niemand nach Geschlecht, politischer Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt wird? Wie erfolgt der Konkurrentenschutz?
Siehe die Antwort zu den Fragen 5 bis 7. Die Task Force wurde nicht mit Vertretern von Unternehmen oder Organisationen durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) besetzt. Vielmehr sind die oben genannten Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen der Einladung von Bundesminister Maas zur Mitwirkung an der Task Force gefolgt.
Ah ja, also nun die klare Formulierung, dass Maas eingeladen habe.
Aber wieder das Thema Flucht in das Privatrecht.
10. Welchen Arbeitsumfang (etwa in Stunden pro Woche und Anzahl Personen) hat das Gremium?
Die Task Force hat sich von September bis Dezember 2015 zu drei mehrstündigen Arbeitssitzungen getroffen, in denen Standards und Maßnahmen für den nachhaltigen und effektiven Umgang mit Hassbotschaften im Internet und den Ausbau bestehender Kooperationen vereinbart wurden. Ein gemeinsames Ergebnispapier wurde im Rahmen einer Sitzung am 15. Dezember 2015 beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Der genaue Arbeitsumfang der an der Task Force beteiligten Vertreter der Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen kann durch das BMJV nicht beziffert werden. Soweit Mitarbeiter des BMJV an der Arbeit der Task Force beteiligt waren, ist dies im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.
Mmmh. Ich hatte die Frage eigentlich anders gemeint, nämlich nicht, was sie im Ministerium arbeiten, sondern was das Gremium beim Zensieren arbeitet. Wieviel Arbeitsaufwand die da treiben. Nämlich mit Ziel der Frage, wer das eigentlich alles bezahlt.
Kommt mir nämlich komisch vor, dass Firmen wie Facebook, die sich in den Ländern höchstens mit klitzekleinen Büros vertreten lassen, mal eben 300 Leute dauerhaft bezahlen, pro Land, wie es kürzlich irgendwo von Arvato hieß.
Mag sein, dass meine Frage missverständlich formuliert ist. Ich hatte das aber im Telefonat angesprochen und erläutert.
11. Wo arbeitet das Gremium und wo werden personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet?
12. Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert und verarbeitet? Wer ist die nach dem Bundesdatenschutzgesetz zuständige Stelle und wer der zuständige Datenschutzbeauftragte?Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die bisherigen Sitzungen der Task Force fanden im BMJV statt. Über die Kontaktdaten der Mitglieder der Task Force hinaus wurden im BMJV keine weiteren personenbezogenen Daten verarbeitet.
Gleiches Missverständnis.
Mir ging es eigentlich darum, welche personenbezogenen Daten die beim Zensieren erheben und verarbeiten, nicht beim Diskutieren im Ministerium.
13. Wer bezahlt die Arbeit des Gremiums? Wie hoch ist die Bezahlung (pro Person bzw. pro Arbeits-stunde oder -tag) und wie hoch sind die Kosten insgesamt?
14. Welcher Art ist das Arbeitsverhältnis? Sind es Angestellte, Freiberufliche, Verbeamtete? Ist es eine hauptberufliche oder nebenberufliche Tätigkeit? Besteht ein Werkvertrag oder ähnliches?Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Mitglieder der Task Force wurden nicht vom BMJV bezahlt. Ein Arbeitsverhältnis mit dem BMJV bestand nicht. Soweit Mitarbeiter des BMJV an der Arbeit der Task Force beteiligt waren, ist dies im Rahmen ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erfolgt.
Wieder das gleiche Problem: Ich bezog die Frage auf Zensoren, nicht auf die Diskussionsrunde im BMJV. Und hatte das im Telefonat auch gesagt.
15. Welche Befähigung mussten die Mitglieder nachweisen?
Siehe die Antworten zu den Fragen 5 bis 7 und 9.
Gleiches Problem.
Ich will nämlich wissen, was die können müssen, die Facebook-Artikel rauskicken. Ob die beispielsweise schon mal was vom Verfassungsrecht zur Meinungsfreiheit gehört haben müssen. Oder ob das ungelernte Hilfskräfte sind.
16. Wie und durch wen wurde das Gremium über anzuwendende Regeln und anzuwendendes Recht informiert oder belehrt?
In den Sitzungen der Task Force wurden im Dialog zwischen den beteiligten Akteuren “Best Practices” für den Umgang mit Hassbotschaften im Internet erarbeitet sowie der Ausbau bestehender Kooperationen zwischen den vertretenen Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vereinbart. Die Task Force hat daher keine Regeln oder gesetzliche Bestimmungen angewendet.
So, so. „Best Practices”, Rechtwurde nicht angewendet…
17. Gibt es schriftlich dokumentierte Regeln, Prozesse und Vorgehensweisen?
Für die jeweiligen Arbeitssitzungen der Task Force wurde eine Tagesordnung abgestimmt. Im Übrigen wird auf das beigefügte Ergebnispapier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften” verwiesen.
Gleiches Problem: Die Frage bezog sich auf die Internet-Sperren, nicht die Diskussionspraxis im Ministerium.
18. Welche Themen werden betrachtet? In der Presse wurden nur rechtsradikale Postings erwähnt. Soweit in der Presse Mitglieder des Gremiums erwähnt wurden, war nur die Rede von Personenkreisen, die gegen Rechtsextremismus kämpfen. Werden auch andere extreme Postings gelöscht, etwa linksradikale, terroristische, islamistische oder ähnliche?
Thema der Task Force war ganz generell der Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet. Die Diskussion war nicht auf rechtsextremistische Inhalte beschränkt. Im Übrigen kann diese Frage durch das BMJV nicht beantwortet werden, da weder das BMJV noch die Task Force Löschungen von Postings vornehmen. Sie müssten diese Frage an die insoweit verantwortlichen Internetanbieter richten.
Und warum wurde dann niemand eingeladen, der sich mit linksextremer, feministischer, islamistischer,… Gewalt und deren Hassbotschaften auskennt?
Das stinkt doch enorm. Zumal Maas vorher selbst sagte: „Bundesjustizminister Heiko Maas hat erneut an Facebook appelliert, schärfer gegen rassistische und fremdenfeindliche Einträge in dem Online-Netzwerk vorzugehen. ‘Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und Facebook darf auch kein Forum für Neonazis sein’, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei der ersten Lesung des Justizhaushalts im Bundestag.”
Und lädt politisch auch nur die Amadeu-Antonio-Stiftung ein, aber jetzt behaupten sie, es sei allgemein um alle Arten von Hassbotschaften gegangen.
19. Welche Sprachen werden geprüft? Werden auch englische oder arabische Texte geprüft?
Diese Frage kann durch das BMJV nicht beantwortet werden, da weder das BMJV noch die Task Force eine Prüfung von Inhalten vornehmen. Sie müssten diese Frage an die insoweit verantwortlichen Internetanbieter richten.
Und wieder fühle ich mich verarscht. Siehe dazu den im Anschluss an diesen erfolgenden nächsten Blog-Artikel. Man kann die nämlich nicht fragen.
20. Nach welchem Kriterium richtet sich, ob das Gremium bzw. Deutschland für ein Posting zuständig ist.
21. Wie kommen Entscheidungen des Gremiums zustande, wie erfährt das Gremium von zu prüfenden Inhalten und wie erfolgt die Sperrung?
22. Wie und wie wurde diese Tätigkeit öffentlich ausgeschrieben?Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Task Force ist für kein Posting “zuständig”. Die Task Force nimmt keine Prüfung von Inhalten vor und entscheidet auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten.
Vielmehr haben sich die in der Task Force vertretenen Unternehmen zum Ziel gesetzt, eine rasche, aber zugleich sorgfältige Prüfung jeder einzelnen Beschwerde zu problematischen Inhalten vorzunehmen und hierbei die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, angemessene Maßnahmen gegen Nutzer und Inhalte zu ergreifen, die gegen örtlich geltende Gesetze verstoßen; hierzu zählt, soweit gerechtfertigt, das Entfernen rechtswidriger Inhalte für den Geltungsbereich der betreffenden Rechtsordnung und das Sperren von Nutzerkonten im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen des Unternehmens. Die in der Task Force vertretenen Unternehmen haben zugesagt, rechtswidrige Inhalte unverzüglich nach Inkenntnissetzung zu entfernen; die Mehrzahl der gemeldeten Inhalte soll in weniger als 24 Stunden geprüft und, falls erforderlich, entfernt werden.
Zu den konkreten Maßnahmen siehe auch das beigefügte Papier “Gemeinsam gegen Hassbotschaften”.
So so. Und woher wissen die Unternehmen, was „rechtswidrig” ist?
Wenn nicht mal klar ist, nach welchen Kriterien das Recht welchen Landes anzuwenden ist?
Und ist die Entscheidung darüber, was „rechtswidrig” ist, nicht eine der Rechtsprechung vorbehaltene Entscheidung? Zumal es im deutschen Recht da um Straftaten geht und da der Nachweis über eine rechtskräftige Verurteilung abläuft (vgl. § 190 StGB). Wird der Beschuldigte vor Gericht freigesprochen, ist damit sogar jeder andere Nachweis der Strafbarkeit ausgeschlossen.
Wer glaubt denn ernsthaft, dass Bertelsmanns Arvato da 300 Juristen mit der Befähigung zum Richteramt sitzen hat?
Oder dass die Amadeu-Antonio-Stiftung sich irgendwie um Recht scheren würde (wenn man deren Konferenzauftritte mal miterlebt hat)? Im Gegenteil, dieses politische Lager verlangt doch immer, sich über bestehendes Recht hinwegzusetzen, weil es nicht feministisch genug ist.
23. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht dieses Gremium?
Die Arbeit der Task Force beruht auf keiner speziellen gesetzlichen Grundlage.
Hab ich mir so gedacht…
24. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Rechtsfolgen an eine unterstellte Straftat (z.B. Volksverhetzung) gebunden bevor eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte?
25. Wie erfolgt das rechtliche Gehör, die Anhörung Betroffener?Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Für die Strafverfolgung sind die Strafverfolgungsbehörden der Länder zuständig. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Strafprozessordnung.
Hahaha.
Das Internet zensieren Facebook, Bertelsmann und die Amadeu-Antonio-Stiftung.
Ob die Postings dann überhaupt strafbar waren, das ist Ländersache. (Welches Bundeslandes eigentlich? Gerade im Internet ist doch die Frage des Tatortes noch gar nicht geklärt. Muss man sich dann als Betroffener an alle 16 Bundesländern wenden?)
Und wie soll das mit dem rechtlichen Gehör überhaupt laufen?
Wenn einen die Staatsanwaltschaft zu Unrecht anklagt, kann man vor Gericht was dazu sagen.
Aber wenn einen Facebook zensiert? Soll man dann mal zum Landgericht und sagen „Hallo, ich hätte gerne mal rechtliches Gehör!” Und die dann: „Wieso, gegen Sie liegt nichts vor.” „Ja, aber Facebook meint, mein Posting wäre strafbar!”
Dann gibt es zwei Möglichkeiten, wie es weitergeht:
- Die Staatsanwaltschaft nimmt es als Selbstanzeige und ermittelt wirklich gegen einen, man hat sich also selbst belastet, was strafverfahrensrechtswidrig ist.
- Oder die sagen, das sei nicht strafbar, also gäb’s auch keine Verfahren, und damit kein rechtliches Gehör. Wo kein Kläger, da kein Richter. Verschwinden Sie hier!
Also irgendwie hirnlos.
Sie können überhaupt nicht sagen, wie man sich wehrt, wenn man zu Unrecht zensiert wird. Oder was da überhaupt Unrecht wäre.
26. Wie wird der rechtlichen Anforderung Genüge getan, dass Texte immer in der für den Autor günstigsten von mehreren möglichen Auslegungen bewertet werden müssen, und nicht etwa nur in der von Lobbygruppen gewählten Auslegung?
27. Erhalten Betroffene Gelegenheit, ihre Texte zu ändern?
28. Auf welcher vertraglichen Grundlage zwischen Facebook und den betroffenen Nutzern beruht dieses Gremium bzw. die Sperrung oder Löschung?
35. Wie werden Erwägungen, Entscheidungen, Beteiligte usw. protokolliert und wo lagern die Protokolle?Die Fragen 26 bis 28 und 35 werden gemeinsam beantwortet.
Die Fragen betreffen das konkrete Verfahren der Prüfung und möglichen Löschung von Inhalten durch die Internetanbieter. Die Fragen können daher durch das BMJV nicht beantwortet werden. Weder durch das BMJV noch durch die Task Force werden Prüfungen von Inhalten auf eine mögliche Rechtswidrigkeit hin vorgenommen. Vom BMJV oder der Task Force wird auch nicht über die Löschung von Inhalten entschieden.
Maas zettelt eine Internet-Zensur an, kann aber selbst nicht sagen, welchen Rechtsweg Betroffene dagegen haben.
Dabei hatte der selbst noch gesagt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Und nun macht er selbst einen.
29. Welches Recht wird dabei angewandt? Auf welcher Rechtsgrundlage werden Veröffentlichungen ohne richterliche Entscheidung gesperrt oder gelöscht?
Hostprovider sind nach den europarechtlichen Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie und den Regelungen der §§ 7 bis 10 Telemediengesetz grundsätzlich für fremde Informationen, die sie für ihre Nutzer übermitteln oder speichern, nicht verantwortlich und auch nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen anlasslos zu überwachen oder nach Anhaltspunkten für rechtswidrige Tätigkeiten zu durchsuchen. Hostprovider, die fremde Informationen speichern, sind nach § 10 Telemediengesetz für die Inhalte ihrer Nutzer nicht verantwortlich, sofern sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben oder sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben (sog. “notice and take down”). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Fragen 26 bis 28 und 35 verwiesen.
Ist das eine Antwort auf meine Frage? Ich frage, welches Recht angewandt wird, und er antwortet, dass Provider nicht für Inhalte verantwortlich sind?
Und wie gelangt ein Provider in Kenntnis von der „Rechtswidrigkeit”? Soll er das selbst beurteilen oder wie?
30. Welches Rechtsmittel und welcher Rechtsweg stehen von Löschungen oder Sperrungen Betroffenen zur Verfügung? Welches Gericht ist zuständig und wer ist passivlegitimiert?
31. Gegen wen und bei welchem Gericht wären Feststellungsklagen auf Rechtmäßigkeit von Postings zu erheben?
32. Welches Verfahren ist für Befangenheit vorgesehen?
33. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Staat nicht in Privatrecht ausweichen, auch vom Staat beauftragte Stellen unterliegen öffentlichem Recht (Informationsfreiheit, Verwaltungs-recht usw.) Wer ist in diesem Fall Verfahrensgegner?Die Fragen 30 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMJV oder die Task Force nehmen keine Prüfung von Inhalten vor und entscheiden auch nicht über die Entfernung von rechtswidrigen Inhalten. Dies liegt allein in der Verantwortung der Internetanbieter. Will ein Betroffener gegen die Löschung eines von ihm auf einer Plattform veröffentlichen Beitrags vorgehen, muss er sich an den Plattformbetreiber wenden. Gegebenenfalls steht ihm der Zivilrechtsweg offen.
Nein, das steht er nicht.
Denn Facebook ist ein amerikanisches Unternehmen und unterliegt amerikanischem Recht. Nach amerikanischem Recht hat man aber nur dann die entsprechenden Rechte, nämlich Freedom of Speech, wenn man entweder Amerikaner ist oder sich auf amerikanischem Boden befindet. Als Deutscher in Deutschland ist man komplett rechtlos.
Habt Ihr mal versucht, Euch beispielsweise an Google zu wenden?
Ich hab’s mal versucht, nachdem ich wegen Gender-kritischer Texte aus deren Suchindex geflogen bin.
Man kann sich nicht an Google wenden. Es geht nicht. Die sind massiv abgeschottet. Weil das im amerikanischen Recht auch nicht so ist, dass die ansprechbar sein müssen.
34. Wer haftet für unrechtmäßige Sperrungen?
Siehe die Antwort auf Frage 29. Die Frage der Verantwortlichkeit von Internetdiensteanbietern ist in den §§ 7 ff. Telemediengesetz geregelt.
Und wo steht, dass ein amerikanisches Unternehmen diesem Recht unterliegt?
Soll man vor einem amerikanischen Gericht nach dem Telemediengesetz klagen?
36. Inwieweit hat das BMJV Kenntnis davon, ob vorbestrafte oder ehemalige Stasi-Mitarbeiter an diesem Gremium beteiligt sind? Wurden die Mitglieder des Gremiums sicherheitsüberprüft? Wurden Interessenkonflikte untersucht und festgestellt?
Entsprechende Prüfungen wurden nicht vorgenommen.
Jo. Hätt man mal tun sollen…
37. Woraus ergibt sich die Zuständigkeit des BMJV und des Justizministers?
Das BMJV ist innerhalb der Bundesregierung für das Strafrecht zuständig.
Und warum war dann nie Thema der Diskussion, ob die Inhalte überhaupt strafbar sind und wie das festgestellt wird?
Und noch mehr: Ist das überhaupt Sache des Bundes? Denn oben schreiben sie ja auch schon selbst, dass die Justiz Sache der Bundesländer ist. Das Justizministerium ist nur für das Strafrecht an sich zuständig, nicht für dessen Durchsetzung. Der ganze Medienbereich ist eigentlich Ländersache.
Ich habe die ganze Zeit das Gefühl, dass das BMJV da sowohl bezüglich der Ressortprinzips, als auch nach der föderalen Aufteilung seine Kompetenzen überschritten hat. Aber die Zuständigen (z. B. Innenminister) stehen halt nicht unter SPD-Diktat.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mehr aufrecht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
[…]