“Frau im Sinne dieses Gesetzes ist…”
Oh je, oh je. Da habe ich aber viele Zuschriften bekommen.
Oder: Schwesigs perfide Masche und die Blöden, die darauf reinfallen.
Und überall steht das gleiche drin: „Frau im Sinne dieses Gesetzes…” gelte doch eben nur für dieses Gesetz, und wenn es um Mutterschutz ginge, wäre das doch sinnvoll, das so zu definieren und mein Spott verfehlt.
Weil ich jetzt aber keine Zeit und Lust habe, jedem einzeln die immer gleiche Antwort zu schicken, es außerdem ja immer mehr werden, und sicherlich viele das gleiche denken, ohne es zu schreiben, hier mal meine Antwort dazu:
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Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Definition nur lokal auf ein Gesetz beschränkt wäre, weil da „X im Sinne dieses Gesetzes ist…” steht.
Denn Gesetze sind per se allgemeingültig. Das ist nicht wie beim Programmieren, wo man lokale Variablen definiert und die beliebig nennen kann.
Es ist gängige juristische Praxis und auch notwendig, Begriffe, die in einem Gesetz verwendet, aber nicht definiert werden, aus einem „benachbarten”, inhaltlich verwandtem Gesetz zu entnehmen, wenn sie dort definiert sind. Ich habe das in meiner eigenen beruflichen Praxis recht häufig, denn rund um Themen wie Medien, Teledienste, Kommunikationsrecht, Strafprozessordnung und so weiter und so weiter, kommt es immer wieder vor, dass in irgendwelchen Gesetzen, Staatsverträgen usw. Begriffe auftauchen, die nicht dort, aber in einem anderen Gesetz definiert sind. Und das ist dann juristisch gängige Praxis, dass da nachzuschauen. Wenn beispielsweise von „Bestandsdaten” die Rede ist, weiß man, dass es um den Begriff aus dem TKG geht, wenn das gebraucht wird, aber nicht näher definiert ist.
Die juristische Denkweise ist dann nämlich, dass der Gesetzgeber es ja in einem anderen Gesetz auch anders definiert hätte, wenn er es denn gewollt hätte. Wenn er es nicht tut (und Wiederholungen sind in Gesetzen zu vermeiden, der Gesetzgeber soll also keine sinn- und wortgleichen Definitionen wiederholen um sie zu bekräftigen), dann gilt die Definition des anderen Gesetzes durchaus als gewollt und verbindlich. Gibt auch diverse Urteile, in denen Richter mangels Begriffsbestimmungen auf die Bestimmungen aus anderen Gesetzen zurückgreifen.
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Es gibt eine Anforderung der Normenklarheit. Lacht jetzt nicht, aber Gesetze müssen eben klar, verständlich und einheitlich sein. Man kann in einem Mutterschutzgesetz den Begriff „Frau” nicht willkürlich gerade so definieren kann, wie man es gern hätte (Wieder der Vergleich zum Programmieren: Begriffe sind keine lokalen Variablen, die man beliebig bezeichnen kann, man kann Schwangere nicht einfach zu Hustendrops umdefinieren.) Es ist zu vermeiden, dass der Gesetzgeber denselben Begriff mal so und mal so verwendet.
Sowas kommt zwar leider vor (z. B. wird der Begriff des „Diensteanbieters” sowohl im Telemediengesetz, als auch im Telekommunikationsgesetz definiert, und das auch noch unterschiedlich und nach unterschiedlichen Kriterien. Und das ist Schrott, weil man dann nämlich nicht mehr klar weiß, wovon die Rede ist, wenn irgendwo von einem Diensteanbieter gesprochen wird.) Ist aber hoch problematisch.
Beispiel: Frauenquote. Irgendwer soll Frauen in irgendwelche Positionen besetzen. Nun sei da nicht definiert, was eine Frau ist. Welchen Begriff nimmt man nun?
Nun stelle man sich vor, es käme wieder mal zum Streit, weil um irgendeinen Job wieder mal die schlechter qualifizierte Frau dem besser qualifizierten Mann vorgezogen werden soll, und der Mann erhebt Konkurrentenschutzklage. Und sagt einfach, die hat ja kein Kind. Also ist sie keine Frau.
Nun müsste das Gericht, vor allem weil Juristen ja inzwischen auch fast alle gegendert und durchideologisiert sind und Biologie nicht mehr kennen, erst mal ergründen und auslegen, was der Gesetzgeber mit „Frau” eigentlich gemeint hat und was zur Rechtsfindung anzuwenden ist.
Also käme man auf die Idee, mal im neuen Mutterschutzgesetz nachzusehen, denn das kommt ja aus dem gleichen politischen Ecke und hat den gleichen Zweck, nämlich „Frauen am Arbeitsplatz” zu schützen. Ist also hinreichend wesensverwandt. Also sähe man, dass Frauen nach dem Willen des Gesetzgebers nur die sind, die schwanger sind, ein Kind bekommen haben oder gerade stillen.
Und wenn das Gericht sorgfältig ist, wird es auch nochmal in andere Gesetze sehen. Beispielsweise das Strafgesetzbuch. Da kommt der Begriff „Frau” zwar auch vor, aber ohne Definition. Einmal bei exhibitionistischen Handlungen, daraus kann man aber keinerlei Definitionsgehalt ziehen. Und bei Schwangerschaftsabbrüchen. Aha, müsste also die Schlussfolgerung sein, der Gesetzgeber sieht den Begriff „Frau” als fest mit dem Kinderkriegen verbunden an. Wer kein Kind hat, fällt also nicht unter die Frauenquote.
Und damit wären alle die Tussis aus der Quote raus, die zwar darüber jammern, dass Frauen durch das Kinderkriegen benachteiligt wären, selbst aber nie eins bekommen haben.
Was ich übrigens richtig fände. Ich sehe nicht den geringsten Grund, warum man Frauen ohne Kinder irgendwie bevorzugt behandeln sollte. Ich persönlich würde eine Frauenquote nämlich nur in Form einer „Mütterquote” akzeptieren und für richtig halten. Denn nur dann liegt überhaupt ein geschlechtsbezogener Nachteil vor, den man rechtmäßig ausgleichen kann. Aber das ist ein anderes Thema.
- Viel besser und richtiger wäre es gewesen, in einem Mutterschutzgesetz (!) Mütter zu definieren.
Wäre das nicht richtig? In einem „Mutterschutzgesetz” zu schreiben, „Mutter im Sinne dieses Gesetzes ist…” ? Und würde der Begriff der „Mutter” nicht genau zu der Trias „Schwanger, Kind oder stillend” passen?
Aber ein „Mutterschutzgesetz”, in dem nicht steht, was eine „Mutter” ist?
Kleiner Hinweis zum nachdenken: Guckt mal in das derzeit gültige Mutterschutzgesetz. Da ist durchgehend von Müttern die Rede. „Werdende Mütter”. „Stillende Mütter”.
Warum hat man diesen perfekt passenden Begriff durchgehen durch „Frau” ersetzt, um dann Frau durch Schwangerschaft, Kind oder Stillen zu definieren?
Merkt Ihr den gar nicht, dass da was faul ist?
- Habt Ihr mal in den Gesetzentwurf reingesehen?
§ 1 Absatz 2?
Frauen…Frauen…Frauen…Frauen…Frauen…Frauen…Frauen…Frauen…
Warum macht man ein Mutterschutzgesetz, in dem ausschließlich von Frauen und gar nicht von Müttern die Rede ist, wenn man doch angeblich von Geschlechtsdefinitionen und Geburtsurkunden weg will?
Warum redet man überhaupt ständig von Frauen, wenn man doch angeblich von Geschlechterstereotypen, Mustern und Geschlechtern überhaupt weg will?
Da ist doch irgendwas stinkend faul, die führen doch was im Schilde.
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Sagt mal, Leute, haben Sie euch eigentlich allen schon die Birne weichgekloppt mit dem Gender-Geschwätz?
Wollt Ihr allen Ernstes mit der nächsten Stufe der Begriffswillkür kommen und sagen, man ist Frau im Sinne des Gesetzes A, aber nicht des Gesetzes B?
Seid Ihr noch ganz dicht?
Ihr erinnert mich gerade an die Gender-Deppen aus den Videos, die ich gerade im Blog hatte. Bin ich heute eine 7-jährige, 2 Meter große Chinesin, wenn ich will? Ja, wenn Du willst und Dich dabei wohl fühlst…
Lasst Ihr Euch eigentlich jeden Schwachsinn verkaufen?
Merkt Ihr nicht, dass es da Absicht ist, den Begriff „Frau” aufzuweichen und zu verwillkürlichen? Frau im Sinne von X, nicht aber im Sinne von Y. Der Begriff wird zur beliebig-willkürlichen Definitions- und Verfügungsmasse gemacht. Hier definiert man „Frau” so, da aber ganz anders.
Dass man dann irgendwann auch an dem Punkt ankommt, an dem der ganze Frauenquoten- und Förderscheiß auf eine willkürlich definierte Menschenmenge gemünzt wird?
Irgendwann sind wir dann nämlich an dem Punkt, dass Frau ist, wer SPD-Mitglied ist. Oder eine Mainstream-Meinung hat. Und dann Arbeitsplätze und Aufsichtsratsposten nach Politischer Gesinnung vergeben werden.
Denn das ist ja das Prinzip, nach dem der Feminismus in den letzten 20 Jahren arbeitet: Erst geht man mit allgemeinen Begriffen vor, unter denen sich jeder was vorstellt, um damit irgendwelche konsensfähigen Einigungen und Gesetze zu bauen. Und wenn die allgemein etabliert sind, und man sie kaum mehr loswerden kann, dann definiert man einfach die Begriffe um und gibt dem Wortlaut eine ganz andere Bedeutung.
Alle die, die mir Mails geschickt haben, ich hätte da übertrieben und das gälte doch nur für Mutterschutz, sollen mir jetzt mal vernünftig erklären, warum man in einem Mutterschutzgesetz den richtigen Begriff „Mutter” durch „Frau” ersetzt, um dann „Frau” als schwanger, hat Kind oder stillt zu definieren.