Ah, die Kinderpornosperre kommt wieder!
So wie „Raider heißt jetzt Twix, sonst ändert sich … äh, ja doch, einiges.”.
War doch klar, dass da im Windschatten der EM wieder jede Menge politische Sauereien durchgeprügelt werden.
Monika Hohlmeier, die Tochter von Franz-Josef Strauß, hat da jetzt in der EU einen Entwurf eingereicht wonach Mitgliedsstaaten Inhalte ausländischer Server sperren „sollen”, wenn sie nicht sofort gelöscht werden können.
Gut, heißt jetzt nicht Pornosperre, sondern Terrorismussperre, man muss ja mit der Zeit gehen und immer ausnutzen, was der Zeitgeist gerade so bläst.
Und die Presse hält mal wieder das Maul.
Und wie das technisch konkret gesperrt werden soll, ist auch nicht klar.
Es gibt aber einen zentralen Unterschied:
Die Kinderpornos, die von der Leyen sperren lassen wollte, sind keine verfassungsrechtlich geschützten Informationen, keine politischen oder religiösen Ansichten, nicht meinungsbildend. Ihr bloßer Besitz ist verboten und damit auch die Beschaffung.
Bei Terrormismus und was die sonst noch alles sperren wollen, ist das anders. Da ist zwar teilweise das Verbreiten strafbar, aber nicht das lesen, beschaffen, besitzen. Volksverhetzung, Anstiftung zum Mord und so weiter setzen immer eine aktive Verbreitung voraus, aber sind nicht erfüllt, wenn man solche Schriften privat besitzt und liest. Auch die Kenntnisnahme, das Herunterladen ist im Allgemeinen (ich will’s nicht ausschließen, aber mir fällt zumindest spontan kein Fall ein, in dem das strafbar wäre) bei solchen Inhalten nicht strafbar. Art. 5 Abs. 1 GG gibt sogar das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Man kann den Standpunkt vertreten, dass Kinderpornographie keine Quelle und deshalb nicht geschützt ist. Es wird aber schwierig, wenn das noch so extreme und bekloppte politische oder religiöse Statements sind. Denn da sie Inhalte haben, sind sie Quellen.
Man könnte auch argumentieren, dass mit solch einer Sperrung die Religionsfreiheit verletzt ist. Ich persönlich bin zwar der Auffassung, dass der Islam wegen seiner Zwangsstrukturen nicht unter den Religionsbegriff fällt (Religion ist, zu tun und zu lassen, was man selbst glaubt. Islam ist, tun und lassen zu müssen, was andere glauben.), aber wie häufig entspricht meine Meinung nicht dem Mainstream (was bin ich froh darüber). Die Mainstream-Meinung ist, dass es sich um eine Religion handelt, und damit auch Religionsfreiheit gewährleistet werden muss. Dazu gehört auch Zugang zu Schriften.
Ebenso könnte dies mit der Wissenschaftsfreiheit unvereinbar sein. Denn Theologen, Kriminologen, Psychologen, Soziologen (zugegeben, die sind keine Wissenschaftler und fallen nicht unter den Wissenschaftsbegriff, aber weiche ich wieder vom Mainstream ab, gleiches Problem: Wenn man Soziologen schon für Wissenschaftler hält, muss man ihnen auch Wissenschaftsfreiheit geben) können sich eben auf Wissenschaftsfreiheit berufen und solche Inhalte untersuchen wollen.
Alle drei Rechte, Wissenschaftsfreiheit, Religionsfreiheit, Informationsfreiheit sehen keine einfachgesetzliche Einschränkung vor wie manche andere Grundrechte.
Ich halte das also für sehr, sehr problematisch, was die Hohlmeier da treibt.