Die Bestrafung jeder unerwünschten Konfrontation mit fremder Sexualität
Der Fall Gina-Lisa wirft Fragen auf.
Novo-Argumente hat einen lesenswerten Artikel einer Strafrechtsprofessorin über den Fall Gina-Lisa und dessen politischer Verwurstung.
Man treibt ja den Vorwurf der Vergewaltigung immer weiter und trennt ihn von jedem objektiven Tatbestand.
Die Frau als solche ist künftig nur noch Opfer und sonst gar nichts mehr. Man muss keine Straftat mehr untersuchen oder nachweisen, weil es einer Straftat nicht mehr bedarf. Die Frau an sich ist schon Opfer, von Natur aus, von vornherein. Es ist nicht mehr erforderlich, dass man irgendeine Handlung begehen müsste, der sie zum Opfer fällt, denn Opfer ist sie ja schon, ständig, unablässig, rund um die Uhr.
Man beachte die sprachliche Verschiebung. Früher war Opfer eine relative Eigenschaft. Stand mit Genitiv. Einem sogenannten Genitivobjekt. Man konnte nicht einfach so Opfer sein. Die Frage war immer: Wessen Opfer? Man konnte nicht Opfer sein, solange nicht Täter und Tat geklärt sind.
Das ist heute anders. Opfer ist attributiv geworden.
Die Frau ist Opfer.
Punkt.
Deshalb kommt es nicht mehr drauf an, ob es eine Tat oder einen Täter gibt. Wenn Frau Opferwallungen bekommt, ist der nächstbeste Mann eben dran und geht in den Knast. Das Phänomen kennt man ja generell vom Feminismus: Sie machen immer auf emanzipiert und selbstbestimmt, tatsächlich tun sie aber das Gegenteil, lehnen nämlich jede Selbstverantwortung ab. Für alles was passiert, für alles was schief geht, ist immer der räumlich nächste Mann verantwortlich und dran schuld. Frau ist nicht etwa zu faul, zu doof, zu feige, verbockt irgendwas oder sowas. Schuld ist immer der nächstgreifbare Mann. Und bei Opferwallungen ist eben der nächst fällig, der draußen vorbeiläuft.
Zunächst einmal ging es Lohfink nur darum, ihr Persönlichkeitsrecht zu schützen und die Verwendung dieses Materials zu untersagen (Bundesdatenschutzgesetz).
Erst als die an Bild-Zeitungund andere Blätter und Sender unerlaubt geschickten Intimfotos von der Staatsanwaltschaft nicht beschlagnahmt und nicht aus dem Verkehr gezogen worden waren, änderten Frau Lohfink und ihr Anwalt ihre Strategie. Die nun selbst Angeschuldigte erstattete Strafanzeige gegen die beiden Männer und behauptete, mit K.-o.-Tropfen betäubt gewesen zu sein. Angesichts des mitgelieferten Schnitts aus den zahlreichen Videos widerspricht dies jeder Plausibilität, belegt also den Vorwurf der Falschanzeige.
Das bekannte Muster: Frau hat Mist gebaut und will aus der Situation wieder raus. Also muss der nächststehende Mann dran schuld sein. Es darf natürlich nicht sein, dass sie gelogen hat, sondern es muss immer alles auf einen Mann abgewälzt werden. Frauen sind Opfer, Männer sind Täter, damit sind die Rollen und Schuldverhältnisse klar verteilt. Auf echte Handlungen kommt es nicht an.
Die Kampagne „Nein heißt nein“ erleichtert Falschbeschuldigungen. Gefordert wird unbestimmtes, subjektiv formuliertes Strafrecht. Der neue Vergehenstatbestand und die neu gefassten Verbrechenstatbestände sind Strafrecht auf Halde. Auf begrenzende Merkmale wie „Gewalt“, „Drohung“ oder das „Ausnutzen“ einer schutzlosen Lage wird verzichtet. Es handelt sich nach dem Willen der Frauen-Netzwerke nicht mehr um eine Nötigung zu sexuellen Handlungen, sondern um die Bestrafung jeder unerwünschten Konfrontation mit fremder Sexualität.
Es braucht keine Tat, keine Vergewaltigung, keine konkrete Handlung mehr. Die symbolische Beschuldigungshandlung reicht schon. Man wird nicht mehr dafür bestraft, dass man etwas getan hat, sondern dafür, dass man beschuldigt wird. Auch hier wieder die Abschaffung des Genitiv-Objektes, es wird nicht mehr gefragt, wessen man beschuldigt wird. Auch hier wird Täter wieder attributiv vergeben.
Nur eine rein symbolische Handlung, ein gehauchtes „Nein” reicht schon, und Du bist verloren. Wie der Zauberspruch einer Hexe.
Eine Situationskumkehr: Die Frage ist nicht mehr, was der Täter gemacht hat, die Frage ist nur noch, was das Opfer gemacht hat. Es hat „Nein” gesagt. Und sich damit quasi zum Opfer erklärt.
Geht es überhaupt noch um Sex?
Oder geht es hier um dieselben Befindlichkeiten wie in amerikanischen Hörsälen, nämlich dass Frauen vor allem beschützt werden müssen, außer vor sich selbst? Da müssen die Professoren ja auch schon jedes unangenehme Wort vermeiden.
Ist man nun so weit, dass nicht nur die Worte des Professors als unerträgliche, bösartige Handlung verboten werden, sondern auch jede Form fremder Sexualität?
Geht es am Ende darum, Frau vor jeder Form von Sexualität außer ihrer eigenen zu bewahren? So wie die Schutzräume an Universitäten mit Welpen- und Kätzchenbildern an den Wänden?
Heißt das im Endeffekt, dass wenn zwei Sex haben, es nach der Sexualität allein der Frau gehen muss, weil man Frauen nicht mehr zumuten darf, dass der andere eben auch Sexualität haben könnte?
Sind sie am Ende von der Tatsache überfordert, dass am Sex zwei Leute beteiligt sind? (Oder drei, um am konkreten Fall zu bleiben…)
Oder ist es so, dass sie schon mit sich selbst überfordert sind und ihre eigenen Entscheidungen, beispielsweise mit jemandem Sex zu haben, nicht ertragen können?
Wird die Sexualpolitik gerade getragen von jenem neuen Typus der universal-unfähigen Frau bestimmt, die einfahc gar nichts mehr kann, die nicht akzeptieren kann, dass am Sex zwei Leute beteiligt sind, die nicht akzeptieren kann, dass sie für sich selbst Entscheidungen zu treffen hat, die einfach gar nichts mehr kann, aber das bei totaler Lohngleichstellung?
Wir sollten uns eine andere Rhetorik angewöhnen.
Wir sollten in solchen Fällen systematisch darauf hinweisen, dass Leute wie Gina-Lisa oder alle die Tussis mit den Falschbeschuldigungen an amerikanischen Universitäten nicht fähig und nicht mündig sind, für sich selbst zu entscheiden, und eine Art Vormund-Vergewaltigung betreiben, nämlich immer den ihnen gerade nächstgreifbaren Mann zu ihrem verantwortlichen Universalvormund machen, der auf sie aufpassen und für sie haften muss.