Und bist Du nicht willig, dann brauch ich Gewalt: Die Verschwedisierung von Nordrhein-Westfalen
Gleichberechtigung – hat’s nicht gebracht, Frauenanteil blieb niedrig.
Gleichstellung – hat’s nicht gebracht, Frauenanteil blieb niedrig.
Jetzt wollen sie es eben mit Gewalt erzwingen.
Die WELT berichtet, dass rot-grün in NRW nicht einsieht, wenn sie mit ihrer Politik gescheitert sind, sondern es dann eben mit dem Holzhammer durchsetzen wollen.
Sie wollen jetzt die „Gleichstellung” im öffentlichen Dienst erzwingen, sprich, den Wettbewerb und die Leistungsorientierung einfach abschaffen.
Für eine Sekunde lässt Barbara Steffens ein Lächeln über ihr Gesicht huschen. Dann steckt sie sich ihre Brille ins Haar. Und kündigt die große Schlacht an. Ja, sie sehe den “Sturm” bereits kommen. “Massiv” werde er sein. Es werde Klagen und Prozesse gegen ihre Politik geben, raunt Steffens. Doch durch diese “ganz besonders heftigen Diskussionen” müsse man durch.
Wäre jetzt nicht so, dass die noch nach dem Willen des Volkes oder der Verfassung fragen. Ist ja keine Demokratie oder Rechtsstaat hier.
Sie hält die Gesetzesverschärfung für zwingend, weil das bisherige Gleichstellungsgesetz bei den rund 637.000 Mitarbeitern von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden nicht zum Ziel geführt habe. Schon seit 1999 gilt für weite Teile des öffentlichen Dienstes in NRW die Verpflichtung auf einen Frauenanteil von 50 Prozent. Aber noch immer ist die in der Kommunalverwaltung nicht erreicht. In der Landesbürokratie sitzen mittlerweile zwar zu fast 60 Prozent Frauen. Doch bei den oberen Einkommensgruppen sind es nur zwischen 24 und 27 Prozent (Stand 2013). Das Gleichstellungsgesetz ist bislang also “ein zahnloser Tiger”, so resümiert Steffens.
60 Prozent Frauen.
Das verstehen die unter „Gleichstellung”.
Zustände wie in Schweden: Der öffentliche Dienst wird geflutet mit Frauen, die mangels Wettbewerb keine Bestenauslese und keinen Selektionsdruck mehr haben und damit den öffnetlichen Dienst komplett lähmen, weil dann da nichts mehr läuft. Trotzdem werden sie leistungsunabhängig und lebenslang bezahlt. Viele sind im öffentlichen Dienst Beamte, unkündbar, pensionsberechtigt, von allen Leistungsanforderungen befreit. Und der normale Bürger (ratet mal, wer das dann ist) muss das über Steuern finanzieren.
Erstens sollen weibliche Stellen-Bewerber künftig sogar dann den männlichen vorgezogen werden, wenn sie geringfügig schlechter qualifiziert sind. Zweitens soll auch für bislang quotenfreie Flecken zumindest eine 40-Prozent-Quote festgeschrieben werden. Und drittens gedenkt Steffens die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen aufzurüsten. Sie sollen gegen ihren Dienstherrn klagen dürfen.
Schon jetzt dürfen sich die Beauftragten, die es in allen 396 NRW-Kommunen gibt, in nahezu jede Entscheidung des Rats oder des Bürgermeisters einmischen. Bei Personalien, in der Wirtschaftsförderung, in Kultur und Schule. Überall, im Rat, in Ausschüssen oder in Verwaltungsvorständen dürfen die (laut Gesetz weiblichen) Beauftragten Gehör einfordern. Obendrein haben sie ein Recht auf Akteneinsicht, dürfen an allen Sitzungen teilnehmen und müssen noch vor dem Personalrat über wichtige Entscheidungen informiert werden.
Was hat das noch mit Demokratie zu tun?
Das sind Polit-Offiziere übelster Sorte.
Was ihnen bislang vor allem fehlt, sind geeignete Mittel, um ihre Forderungen durchzusetzen. Ignorieren Bürgermeister oder Ratsmitglieder die Mahnung einer Beauftragten, kann sie bislang kaum Druck ausüben. Das soll sich ändern. Rot-Grün möchte ihnen das Recht einräumen, gegen den eigenen Dienstherrn zu klagen, wann immer er dem Ziel der Gleichberechtigung zu schaden scheint. Ignoriert ein Bürgermeister künftig also die sogenannte geschlechtersensible Sprache oder befördert er einen Mann statt eine Frau, kann die Beauftragte öffentlich dagegen klagen – auf Steuerzahlerkosten.
Klar. Verprassen von Steuergeldern ist ja deren zentrale Kompetenz.
Cornelia Jäger vom Städte- und Gemeindebund (StGB) warnt, in dieser Frage sei “mit großem Widerstand der Kommunen zu rechnen”. Aus dem StGB ist zu hören, mancher Bürgermeister fürchte, durch solche Klagen als Frauenfeind verleumdet und von “persönlichen Befindlichkeiten” der Beauftragten abhängig zu werden. Außerdem stelle sich die Frage, wie man nach einer solchen juristischen Eskalation noch mit der Beauftragten zusammenarbeiten solle? Unisono betonen der StGB und der Verband der Landkreistage auch, der Beauftragten fehle die demokratische Legitimation für eine so machtvolle Stellung. Sie werde oft ja nicht von der Mitarbeiterschaft gewählt, sondern vom Chef eingesetzt.
Selbst zahlen wollen die es freilich nicht:
An einer Stelle aber wird Rot-Grün die Position der Beauftragten nicht stärken. Das Land weigert sich, ihnen eine Mindestzahl an Wochenstunden zu garantieren, in denen sie für ihre Gleichstellungsarbeit freigestellt werden. Würde es das tun, müsste das Land auch die Kosten für den Arbeitsausfall übernehmen – in Millionenhöhe. Beim Geld aber zieht der Finanzminister dem Emanzipationsressort enge Grenzen.
Und natürlich wieder die ständige Bevorzugung:
Massiv fördert Rot-Grün dagegen die Einstellung und Beförderung von Frauen. Schon bisher verpflichtet das Gesetz dazu, weibliche Bewerber den männlichen “bei gleicher Eignung” vorzuziehen, sofern Frauen unterrepräsentiert sind. Doch diese Vorgabe wird in Teilen des öffentlichen Dienstes unterlaufen. Das meint auch der ehemalige Bundesverfassungsrichter und CSU-Mann Hans-Jürgen Papier. In einem Gutachten für die Landesregierung schreibt er, bei Beförderungen würden die Kriterien zur Kandidatenbewertung extrem kleinteilig formuliert. Und zwar so lange, bis am Ende auffallend oft der weibliche Bewerber nicht mehr ganz so geeignet erscheine wie der männliche. Sein Rat: NRW solle diese Praxis unterbinden und vorschreiben, auch eine unwesentlich schlechter befähigte Frau sei einem Mann vorzuziehen.
Den Papier kann ich ja seit dem Quatsch mit der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr ernst nehmen. Der rennt ja heute noch rum und glaubt, dass die da was entschieden hätten. Irgendwer müsste für den mal einen Betreuer vorschlagen.
Deshalb will Rot-Grün nun ins Gesetz hineinschreiben, Frauen sei bei “im Wesentlichen gleicher Eignung” der Vorzug zu geben.
Hieß es nicht mal im Grundgesetz, niemand dürfe wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden? Und so ein Mist von einem ehemaligen Verfassungsrichter?
Die Kommunalverbände mahnen jedoch, dieser Passus drohe gegen die verfassungsmäßige Pflicht des öffentlichen Dienstes zur Bestenauslese zu verstoßen. Auch Martina Filla, Frauenbeauftragte der Gewerkschaft der Polizei (GdP), hält die Regelung für “blauäugig”, schließlich stehe da ein einziges “Gutachten gegen viele Gerichtsurteile”, die eine Bevorzugung von Frauen auf Kosten der Personalqualität nicht billigten. Aus Sicht der FDP-Gleichstellungspolitikerin Susanne Schneider stellt sich noch ein Problem: Angesichts der für Männer abschreckenden Wirkung dieser Vorgabe frage sich, “welcher Mann dann überhaupt noch in den öffentlichen Dienst gehen” werde.
Ja, so wird das dann wohl laufen. Wenn wir irgendwo mal wieder Randale haben, rechts gegen links, oder sowas wie am Kölner Bahnhof, dann kommt eine durchgegenderte Polizeitruppe. Hoffnungslos unterbesetzt, weil Männer ja nicht mehr eingestellt werden dürfen, solange die Frauen nicht 50% haben, und die Frauentruppe so besetzt wie die Bundeswehr, bei der die dann vom Mast fallen weil zu klein.
Das wirklich üble ist ja, dass dann so Leute wie Steffens niemand zur Verantwortung zieht. Wenn der Mist zusammenfällt ist die längst in ihrer fetten Ministerpension.