Die neue Verfassungsrichterin Christine Langenfeld
Auch die badische Zeitung schreibt heute über die neue Verfassungsrichterin Christine Langenfeld, bei der die Wahl wieder mal feststeht, bevor sie gewählt wurde.
Noch habe ich keine Informationen, ob die Wahl schon stattgefunden hat. Interessant ist aber, dass die CDU (wie schon zuvor berichtet) die Richter so auswählt, dass sie den Grünen gefallen. Die blasen sich schon gegenseitig einen in Vorbereitung auf schwarz-grün.
Das ist halt das Problem, wenn man zwar die Mehrheit, aber keine ausreichende Mehrheit hat und noch dazu unter Merkels Fuchtel steht: Opportunismus auf Teufel komm raus. Völlig egal, welche Politik man macht, Hauptsache man findet irgendeinen Mehrheitsbeschaffer.
Traditionell machen Union und SPD die Verfassungsrichterwahlen unter sich aus. Da die Richter mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden, schnüren üblicherweise die großen Volksparteien Pakete mit gegenseitig akzeptablen Kandidaten. Bisher hatten die Grünen für die 16 Verfassungsrichter nur ein Vorschlagsrecht, abgetreten von der SPD, was 2011 zur Wahl der feministischen Rechtsprofessorin Susanne Baer führte.
Was ja nun eine Schwindelnummer ist. Denn Baer war eine von der SPD aufgestellte Attrappe mit zugekaufter Täuschprofessur. Dass die da von den Grünen vorgeschlagen wurde, war ja nur Kosmetik, damit man nachher sagen kann, die hätten sie ja nicht selbst ausgesucht. Außerdem wurde sie nicht von den Grünen vorgeschlagen. Sondern von Renate Künast. Da herrscht immer noch ein gewisser Unterschied.
Inzwischen sind die Grünen aber in zehn Landesregierungen vertreten, so dass sie zumindest im Bundesrat, wo die Hälfte der Verfassungsrichter gewählt wird, jede Wahl blockieren können. Das signalisierten sie auch, als Richter Herbert Landau (ein einstiger CDU-Vorschlag) Ende April die Altersgrenze erreichte. Die CDU sah sich nun gezwungen, eine Nachfolgerin zu suchen, die auch für die Grünen akzeptabel ist.
Tolle Demokratie, wenn eine Partei, die so um die 10% herumwedelt, per Erpressung festlegen kann, wer Verfassungsrichter werden kann und wer nicht.
Seit 2012 ist Langenfeld Vorsitzende des Sachverständigenrats für Migration und Integration, der von großen Stiftungen wie der VW-Stiftung getragen wird.
Schon wieder eine Verfassungsrichterin, die mit der Automobilindustrie ins Körbchen geht. Hat die Hohmann-Dennhardt ja auch schon so gemacht. Da bekommt man dann direkt im Anschluss an das Richteramt ein Millionengehalt für treue Dienste.
In dieser Funktion wirbt sie für mehr Einwanderung nach Deutschland, die erforderlich sei, um den Geburtenrückgang auszugleichen. Im Streit um das Asylrecht unterstützte sie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen CSU-Chef Horst Seehofer. Als dieser von einer “Herrschaft des Unrechts” sprach, sagte sie im Februar bei einer Veranstaltung der Adenauer-Stiftung in Freiburg, da sei Seehofer aber “europarechtlich extrem uninformiert.”
Wie war das? Richter sollen neutral, unparteilich, unabhängig sein?
Mit Langenfeld ist das Verfassungsgericht für zunehmende Fragestellungen der multikulturellen Gesellschaft gut gerüstet. Sie hat schon 2001 ihre Habilitationsschrift über “Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten” verfasst. Darin sah sie die Aufgabe des Staates eher in der Förderung der Integration als im Schutz von kulturellen Gruppenidentitäten. Sonst bestehe die Gefahr langfristiger Ausgrenzung der Zugewanderten. Religiöse Bekenntnisse von Einzelpersonen, etwa das Kopftuch muslimischer Lehrerinnen, seien aber durchaus grundrechtlich geschützt.
Ist das Verfassungsgericht gerüstet? Oder sind damit die Parteien gegen Verfassungsrecht gerüstet?
Unter anderen Rechtsprofessoren gilt Langenfeld als eine, die erst nachdenkt, bevor sie sich eine Meinung bildet.
Was heißt das schon? Im Vergleich mit anderen Rechtsprofessoren? Da habe ich schon eine Menge erlebt, die gar nichts denken. Deutsche Universitäten halt. Unter den Blinden ist der Einäugige… (Im Ernst: Ich habe früher ja mal eine Zeitlang über Prüfungsrecht geschrieben und deshalb ziemlich viele Zuschriften und Hilferufe bekommen, auch von Jura-Studenten. Was die mir mitunter berichtet haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Viele Jura-Professoren sind schon mit elemantarem Rechtsverständnis überfordert und machen einfach nur, was sie gerade wollen. Jura-Professor ist keine Qualifikation. Das ist ein Vollversorgungsanspruch und eine soziale Rangordnung innerhalb deren Community, sonst nichts.)
Im konservativen Grundgesetz-Kommentar “Maunz-Dürig” kommentiert sie die Diskriminierungsverbote – moderner als ihre männlichen Vorgänger. Die Gleichstellung der Frau sei ein echter Verfassungsauftrag, der Gesetzgeber dürfe nicht untägig bleiben, vor allem im Arbeitsrecht.
Das haben wir ja neulich erst geklärt und nachgewiesen, das gerade das nicht Verfassungsauftrag ist.
Womit das mit der Denkfähigkeit und verfassungsrichterlichen Befähigung dann auch geklärt wäre.