Gutachten: “Hass” ist nicht strafbar
Sollte man auch mal durchlesen.
(Gefunden über sciencefiles.org)
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Rechtsgutachten erstellt, in dem ziemlich deutlich gesagt wird, dass „Hass” und „Hatespeech” nicht strafbar seien. Und für ein wissenschaftliches Gutachten bemerkenswert lassen sie auch deutlich Kritik an der politischen Praxis erkennen.
Grenze: Kein Gesinnungsstrafrecht
Das geltende Strafrecht als Tatstrafrecht knüpft die Strafbarkeit stets an Handlungen, nicht allein an Meinungen, Überzeugungen oder die Täterpersönlichkeit, was oft schlagwortartig dahingehend benannt wird, das geltende Strafrecht sei kein „Gesinnungsstrafrecht“. Gedanken, Überzeugungen und Meinungen können für sich genommen nicht strafrechtlich relevant sein, wie schon der römische Jurist Ulpian feststellte: Cogitationis poenam nemo patitur – Gedanken sind straffrei (Digesten 48, 19, 18). Hass an sich mag also etwa aus moralischen Gründen abgelehnt werden, ist jedoch nicht strafbar. Auch die Qualifikation einer Äußerung als „Hetze“ besagt noch nichts über deren strafrechtliche Relevanz. Erforderlich für eine Strafbarkeit ist vielmehr gemäß dem Grundsatz nullum crimen sine lege (keine Strafe ohne Gesetz, Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sowie § 1 StGB), dass sämtliche Tatbestands- und Strafbarkeitsvoraussetzungen eines bestimmten Delikts in Bezug auf Handlung und Täter vorliegen. Während das Strafrecht als schärfste Sanktionsmöglichkeit des Staates mithin dazu dienen kann, als ultima ratio bestimmte Erscheinungsformen von Hetze als Symptom von Hass zu bekämpfen, erscheint es als grundlegendes Mittel gegen Hass und seine Ursachen kaum geeignet.
Das ist ein wichtiger Punkt:
Es ist nicht bereits strafbar, anderer Meinung als der von der Regierung vorgegebenen zu sein.
Erschreckend, dass man das unseren Politikern überhaupt erklären muss.
Noch erschreckender, dass man das einem Justizminister erklären muss. Und da verwundert es dann auch nicht mehr, dass sich ein Heiko Maas der Stasi bedient, um andersdenkende aus dem Weg zu räumen.
Erinnert Ihr Euch noch? Vor einem dreiviertel Jahr hatte ich mal beim Justizministerium angefragt, wie eigentlich der Rechtsweg gegen unzulässige Sperrungen aussieht, wenn Texte gesperrt sind, die nicht strafbar sind. Und wie das eigentlich mit der Unschuldsvermutung aussieht, wenn gar nicht mehr gerichtlich entschieden wird, ob jemand schuldig ist.
Wollten sie nicht hören und nicht beantworten. Die „Strafbarkeit” der Texte sei klar und damit auch Rechtsgrundlage der Sperrung, ist immer deren Standpunkt.
Was ist nun aber, wenn die Texte gar nicht strafbar sind/waren?
Wer haftet denn nun für den Schaden? Facebook? Die Amadeu Antonio-Stiftung? Das Justizministerium?
Da sollte man noch intensive Diskussionen führen. Und durchaus auch mal Schadensersatzklagen führen. Und ich halte es für überaus erforderlich, dass da auch mal andere Parteien in den Bundestag kommen, die nicht diesen Meinungskartell angehören, und das dann auch mal mit Bundestagsanfragen usw. aufgreifen.
Und wie konnte überhaupt jemand, der so wenig Ahnung von Recht hat, Justizminister werden?
Oder anders gesagt: Merkel und die Koalition haben dazu geführt, dass die CDU nicht mehr willens und nicht mehr in der Lage ist, die kriminellen Machenschaften der SPD aufzudecken.
Oder anders gefragt: Wer wählt sowas?