E-Mail an die SPD
sollte man sich vorher dreimal überlegen.
SPD-Lauer hatte doch die Mail eines AfD-Wählers veröffentlicht und den bei seinem Arbeitgeber angeschwärzt. Scheint, als zöge das Kreise. Scheint als hätte die Sparkasse einen Rückzieher gemacht. Scheint, als wolle die Tochter des Betroffenen juristisch gegen Lauer vorgehen.
Mir ging deshalb die Frage durch den Kopf, ob Lauer die Mail überhaupt veröffentlichen durfte. Von wegen Persönlichkeitsrechten und so. Denn über die Frage der Veröffentlichtung entscheidet immer erst mal der Autor und Absender, und nicht der Empfänger. Es ist ein erheblicher Unterschied, ob jemand selbst etwas in einem Forum öffentlich postet oder es eben nicht öffentlich als Mail verschickt.
So ganz super-eindeutig ist die Rechtslage nicht, aber wenn man sich mal so rumgoogelt und die Kommentare von Anwälten dazu durchliest, (es geht auch um die Unterscheidung von Sozial-, Privat- und Intimsphäre mit steigendem Schutz) dann läuft das doch alles in die Richtung, dass Lauer die Mail nicht hätte veröffentlichen dürfen (siehe z. B. da, da, da).
Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass der Schutz höher wird, wenn auch die soziale Wirkung größer ist. Und genau das wollte ja Lauer. Der hatte es ja gerade auf negative soziale Wirkung angelegt.
Ich fände es aus Gründen der Internethygiene wichtig, wenn der da mal Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen müsste.
Wäre auch mal interessant, ob all die anderen Hate-Speech-Strateginnen E-Mails veröffentlicht haben.
Lernen sollte man daraus allerdings, dass man der SPD einfach nichts mailen sollte. Besagter Mann hatte Lauer geschrieben
Außerdem wünsche er der SPD, sie möge in der Bedeutungslosigkeit versinken.
Ich glaube, dafür sorgen die schon selbst. Denn Lauer hatte öffentlich an die Sparkasse geantwortet:
„Ist das eine offizielle Wahlempfehlung oder wie soll ich diese Mail über Firmenadresse verstehen.”
Ist Lauers Verhalten dann nicht auch eine „offizielle Wahlempfehlung”? Wen man nicht wählen sollte?