Widerspruch gegen Krankenkassenbeitragserhöhung
Meine Krankenkasse hat mir gerade die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhöht.
Ich habe Widerspruch eingelegt.
Sie schreiben zwar, dass es um das Pflegestärkungsgesetz II und Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte geht, aber das könnte sich ja schon der Begründung nach nur auf die Pflegeversicherung bezieht. Zur Krankenkasse heißt es lapidar, die Beitragsbemessungsgrenze sei an die wirtschaftliche Entwicklung „angepasst” worden.
Ich hatte aber in der Presse irgendwo gelesen, dass der tatsächliche Grund die hohen Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen seien. (Ich hatte ja schon mal meiner Verärgerung darüber Ausdruck verliehen, dass ich oft zwei bis drei Monate auf Arzttermine warten muss – gerade gestern habe ich einen für April bekommen – während Flüchtlinge nicht selten sogar sofort per Taxi auch über weite Strecken gefahren werden, man sich also auch kaum Mühe gibt, das irgendwie preisgünstig zu halten oder zu organisieren.)
Solche Kosten müssten meines Erachtens aber von der Allgemeinheit getragen werden und nicht einseitig von gesetzlich Versicherten. Es kann nicht angehen, dass Selbständige, Beamte, Politiker usw. sich daran nicht beteiligen.
Davon abgesehen halte ich das nicht für eine Beitragserhöhung, sondern für eine Besteuerung von gesetzlichen Krankenversicherungen durch die Hintertür. Dafür müsste ein formales Steuergesetz her. Und da es über die Bemessungsgrenzen läuft, zahlt am Ende nur wieder eine kleine Gruppe die ganzen Kosten. Hauptsächlich die, die ohnehin schon die meisten Kosten tragen und das ganze Staatstheater finanzieren müssen.