Ansichten eines Informatikers

Eine Zensur findet schnell statt

Hadmut
12.2.2017 12:37

Unser Grundgesetz enthält ein Zensurverbot.

Verfassungsjuristen vertreten dabei regelmäßig und in Kommentaren und Urteilen die Auffassung, dass damit nur die Vorzensur, also die Erfordernis einer Genehmigung oder Vorabprüfung von Publikationen verboten sei, nicht aber die Nachzensur.

Der – zwar jetzt vielleicht auch nicht zwingende und einzig mögliche, aber durchaus plausible und nachvollziehbare – Gedankengang dahinter ist, dass es ja auch Rechte anderer und Strafgesetze gibt, und man die nicht umsetzen könnte, wenn man auch nachträglich nicht gegen durch Publikationen begangene Rechtsverstöße vorgehen könnte.

In der Konsequenz dessen herrscht der Grundsatz, dass eine gewisse Reihenfolge einzuhalten ist. Nämlich Publikation – Gericht – Verbot. Jede Zensur, jedes Verbot muss als Eingriff über eine richterliche Entscheidung – notfalls im Wege einstweiligen Rechtsschutzes und damit auch nur vorläufig – erfolgen und es kann erst nachträglich erfolgen. Zwar wurden bisher schon Werke, vornehmlich Bücher, soweit ich mich erinnern kann, auch schon vor Veröffentlichung verboten, das betraf meiner Erinnerung nach aber immer nur Rechte anderer und beruhte auf richterlichen Entscheidungen, die angreifbar und überprüfbar waren. Zweifeln kann man aber bereits daran freilich schon. Der Grundsatz ist, dass der Staat Veröffentlichungen immer erst nachträglich verbieten kann, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit in jedem Fall trotzdem, zumindest in gewissem Umfang, die Möglichkeit der Kenntnisnahme und Meinungsbildung hat, denn auch der Zensurvorgang selbst muss Gegenstand der Debatte und politischen Meinungsbildung sein können.

Beide Grundsätze, nämlich die Nachträglichkeit und das Erfordernis einer richterlichen Entscheidung, werden gerade verletzt und abgeschafft.

Der SPIEGEL berichtet in einer Vorabmeldung, dass die SPD – man fühlt sich an die Digitalcharta und Martin Schulz erinnert – nächste Woche einen harten Gesetzentwurf gegen „Fake News” vorlegen will, der die Betreiber von Social Media massiv unter Druck setzt:

Das Positionspapier, das dem SPIEGEL vorliegt, könnte als eine Grundlage für den angekündigten Gesetzesentwurf der Großen Koalition dienen. Darin fordern die Abgeordneten, dass Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook künftig so genannte Kontaktstellen in Deutschland einrichten müssen.

Sie sollen rund um die Uhr besetzt sein und dafür sorgen, dass “offensichtliche Rechtsverletzungen binnen 24 Stunden” gelöscht werden, in komplexen Fällen innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen sollen die Plattformen nach Vorstellung der SPD-Abgeordneten künftig mit bis zu 200.000 Euro zur Kasse gebeten werden können.

Zudem sollen Nutzer wie bei herkömmlichen Medien ein Recht auf Gegendarstellung bekommen. Diese soll demnach genauso weit verbreitet werden wie die unwahre Tatsachenbehauptung.

Eine richterliche Entscheidung findet nicht mehr statt. Das sollen künftig – ja, wer eigentlich? – entscheiden.

Und mit der Drohung einer hohen Geldstrafe wird dafür gesorgt, dass das auch nicht genau geprüft werden kann, sondern dass die Betriebswirtschaft regiert und nach dem Prinzip gesperrt wird, Geldstrafen auf jeden Fall zu vermeiden. Also lieber mehr als weniger sperren.

Ein Rechtsweg des von der Sperre betroffenen?

Der Gegner soll ein Rederecht bekommen. Ein Recht des Gesperrten, seine Rede zu verteidigen, scheint nicht vorgesehen. (Wie will man eigentlich für eine gleich starke Verbreitung über Twitter oder Facebook sorgen? Will man Leser zum lesen zwingen?)

Auch wird hiermit die Grenze zur Vorzensur überschritten. Denn durch die Frist von „innerhalb 24 Stunden” und die Einführung automatisierter Verfahren wird eine so hohe Zensurgeschwindigkeit erreicht, dass die Zensur vor der Wahrnehmung stattfindet und damit zur Vorzensur wird.

Beide Grundsätze, die zeitliche Verzögerung und die richterliche Entscheidung, werden damit entfernt und damit eine verfassungswidrige willkürliche Vorzensur etabliert. Wenn einmal etwas als politisch als „wahr” verkündet wurde, sind Gegenreden nicht mehr möglich.

Und damit erfolgt nicht nur der Verfassungsbruch, sondern sogar die Verfassungssabotage. Denn mit der Abwälzung der Zensur auf – zudem ausländische – Privatfirmen erfolgt eine „Flucht ins Privatrecht”, die Abwälzung staatlicher Grundrechteverpflichtung auf private Firmen, die dem scheinbar nicht mehr unterliegen.

Jedem Grundrechtsträger steht gegen staatliches Handeln der Rechtsweg offen, und das heißt konkret: der Verwaltungsrechtsweg.

Auf den ersten Blick scheint durch diese Konstruktion der Verwaltungsrechtsweg und damit der verfassungsmäßig garantierte Rechtsweg komplett ausgehebelt zu werden. Doch unterliegen auch dann Privatfirmen dem Verwaltungsrechtsweg, wenn sie in staatlichem Auftrag handeln, sich der Staat ihrer bedient.

Man wird also gegen solche Sperrmaßnahmen vor den Verwaltungsgerichten klagen und auch einstweiligen Rechtsschutz beantragen müssen, und das eben dann auch rechtlich vertieft begründen, warum der Verwaltungsrechtsweg anzuwenden ist.

Gerade mit Blick auf die Bundestagswahl sollte dann systematisch auch einstweiliger Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.