Ansichten eines Informatikers

Das Fake-News-Positionspapier der SPD

Hadmut
12.3.2017 0:08

Eine kritische Betrachtung und die Frage nach der Regierungsbefähigung. [Nachtrag]

Die SPD bezieht in einem Positionspapier Stellung zu Fake News und deren Bekämpfung.

Eigentlich wollte ich das ja schon in meinem Riesen-Artikel über die ARD und den MDR schon mitbehandeln, weil einige Medien in der Woche davor schon von einem Positionspapier der SPD zu Fake News sprachen und dessen Veröffentlichung avisierten. Als es dann nicht erschien, hatte ich bei der SPD Pressestelle nachgefragt, und die meinten, es sei doch noch nicht fertig, es würde noch etwas dauern. Deshalb hatte ich das zunächst zurückgestellt. Vorgestern wurde es dann aber doch noch veröffentlicht.

Und eigentlich bin ich über die Verzögerung auch ganz froh, denn es lohnt sich schon, das separat zu betrachten, und die Erfahrungen mit dem MDR zeigen ja schon sehr gut, wie man es mit dem repressiven Staat zu tun bekommt.

Wer hat es geschrieben?

Man sieht nicht, wer der Autor ist, es ist nur das Datum (7.3.2017) und als Herkunft „SPD Bundestagsfraktion“ angegeben. Auf der Webseite zum Papier werden aber Lars Klingbeil, Dr. Johannes Fechner, Bernd Westphal im Kontext genannt – Politikwissenschaftler, Rechtsanwalt und Chemielaborant.

Was sind Fake News?

Es fällt auf, dass es keine greifbare Definition von Fake News gibt. Es wird einfach vorausgesetzt, dass darüber Konsens herrscht oder zumindest die Frage nicht aufkommt, was man da eigentlich bekämpfen will. Denn solange das nicht klar, kann das nicht funktionieren. Bei einem Rechtsanwalt hätte ich das schon erwartet, dass der zunächst mal in der in Gesetzen üblichen Weise den Begriff definiert. Immerhin wollen sie im vierten Absatz zwischen rechtsverletzenden und rechtmäßigen Inhalten differenzieren. Wessen Recht anzuwenden sei, sind Fragen, mit denen man sich nicht abgibt. Aufschlussreich ist dabei, was deren erster Absatz, also die Eröffnung ist:

Wir müssen gegenwärtig massive Veränderungen des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken feststellen. Umschrieben werden die Phänomene mit Begriffen wie Fake News und Fake Accounts, Hassrede oder auch Social Bots. Immer häufiger ist leider festzustellen, dass die Debattenkultur im Netz aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt ist. Offensichtlich ist ein beleidigender, verletzender oder auch rassistischer Kommentar oft schneller getippt als ausgesprochen. Hassrede und rassistische Hetze können sich im Prinzip gegen jede und jeden richten und diese beispielsweise aufgrund ihrer Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, ihrer Religion, ihres Genders oder ihrer Sexualität diffamieren. Nicht immer bleibt es bei Hassreden,
sondern sind Worte die Vorstufe von Taten.

Merkt Ihr was?

Fake News spielen nur ganz am Rande eine Rolle, werden nur pro Forma erwähnt, ohne sie inhaltlich irgendwie aufzugreifen.

Es geht hier um politisch unerwünschte Rede. Falsch muss sie gar nicht sein, um unter diese Sicht zu fallen. Auch „Hassrede“ solle darunter fallen, selbstverständlich ohne den Begriff irgendwie klar auszuformen. Das übliche Prinzip, auch der SPD: Erst wird mit leeren Begriffshülsen normiert, und wenn das Gesetz durch und akzeptiert ist, dann wird nachträglich ausgelegt, was die Begriffe eigentlich bedeuten sollen. Gab’s ja schon oft, etwa bei Gleichberechtigung/Gleichsstellung.

Es ist auch nicht logisch. Jemanden zu diffamieren heißt, jemanden zu verleumden, Unwahres zu verbreiten. Das kann man zwar wegen einer Hautfarbe, oder in Zusammenhang mit, sogar in Bezug auf eine Hautfarbe, aber nicht aufgrund. »Aufgrund« bezeichnet einen Kausalzusammenhang, und den gibt es bei Diffamierung ja gerade nicht. Das schließt sich gegenseitig aus. Sonderlich schlau oder durchdacht ist das Papier sicherlich nicht.

Was heißt überhaupt „Wir müssen gegenwärtig feststellen“? Das ist doch Unsinn.

Man kann sagen, dass man etwas festgestellt hat. Eben nachdem man es festgestellt hat. Ich würde schon kaum mitgehen, wenn man sagte, dass man feststellen musste, erstens weil’s dämlich ist, denn wer hat einen denn dazu gezwungen, und zweitens weil es schlechter Stil ist, denn man vermischt dabei empirische Beobachtung mit moralischer Bewertung. Wir mussten leider feststellen, dass Ihr Sohn Hansi den Mädchen die Bonbons klaut, das wäre so ein Satz mit eingebautem Vorwurf und Bedauern. Wenn man aber sagt, dass man etwas muss, dann ist das inhaltlich eine Zukunftsaussage, weil gegenwärtig der Zwang da ist und man künftig dem Zwang folgt.

Es ist aber keine Feststellung, wenn man vorher schon weiß, was herauskommt. Man kann sagen, dass wir feststellen müssen, ob sich der Diskurs verändert hat. Heißt, dass man es untersuchen wird, und danach (hoffentlich) schlauer sein wird, als vorher.

Wenn man aber sagt, dass man feststellen muss, dass etwas so ist, dann ist es eine Zukunftsaussage mit vorweggenommenem Ergebnis, und damit eben gerade keine Feststellung mehr, sondern eine Vorgabe.

Woher wollen die denn wissen, was die nächste Woche feststellen? Machen sie nicht gerade ein Riesen-Theater darum, dass sich mit ihrem Schulz alles geändert habe? Woher wollen sie also wissen, wie der Diskurs nächste Woche aussieht?

Schon beim ersten Absatz muss eigentlisch die Schwafelalarmanlage voll angehen.

Daneben sind insbesondere im Kontext der Debatte um den Brexit und bei den Präsidentschaftswahlen in den USA massiv gezielte Falschmeldungen und Propaganda unter dem Deckmantel eines vermeintlich seriösen Journalismus verbreitet worden. Hassrede, gezielte Desinformationen und Verunglimpfungen werden zudem verstärkt durch den Einsatz von Social Bots und Meinungsrobotern. Diese Entwicklungen haben ein großes Potenzial, Debatten zu vergiften und Meinungsbildung zu verzerren oder zu manipulieren.

Das ist der Brüller. Ausgerechnet die SPD wirft anderen vor, Debatten zu vergiften.

Ist nicht der Bezug auf Brexit und US-Wahlen der direkte Hinweis darauf, dass es vor allem darum geht, unerwünschte Wahlergebnisse zu verhindern?

Ein Gedankenexperiment

Ich möchte auch noch den dritten Absatz zitieren, weil es so gut passt:

Gezielte Falschmeldungen, Propaganda und immens zunehmende Hassrede, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben und für die freie, offene und demokratische Gesellschaft.

Was war in den letzten 10, 20, 30 Jahren in Deutschland das Thema, das am genauesten auf diese Umschreibung passt und auch quantativ den größten Raum einnahm?

Nochmal lesen: Gezielte Falschmeldungen, Propaganda, immens zunehmende Hassrede, Gefahr für friedliches Zusammenleben und freie, offene, demokratische Gesellschaft?

Richtig: Feminismus-Genderismus.

Nicht sonst beruht so sehr auf genau diesen Prinzipien. Dauerbeschallung mit einem Gender-Pay-Gap, den es nicht gibt, Dauerfeuer mit falschen Vergewaltigungsvorwürfen, Propaganda, der pure Männerhass, und friedliches Zusammenleben gibt es auch nicht mehr, eine freie offene Gesellschaft schon gar nicht.

Und wer steckte dahinter? Hauptsächlich die SPD.

Ist das nicht kurios, wenn der größte Brandstifter von allen mehr Feuerwehr fordert?

Geht es hier darum, dass der SPD ihre bisherigen Hass- und Fake-Kampagnen nicht mehr reichen, sie aber auch nicht steigerbar sind, und sie deshalb ein Monopol auf die Methoden haben wollen?

Wäre die Maßnahme, mit der man auf einen Schlag am meisten Fake und Hate entfernt, nicht gerade die Auflösung der SPD?

Oder fragen wir mal anders: Was außer Fake, Hate und Diffamierung kommt in der SPD eigentlich noch vor? Ist das nicht deren Masche, Mitglieder und Wähler als Klientel zu ziehen? Wieder die Monopol-Frage.

Notwendig ist eine Differenzierung zwischen rechtsverletzenden und rechtmäßigen Inhalten – gerade der Umgang mit Fake News macht die Gratwanderung mit Blick auf die Meinungsfreiheit offensichtlich. Nicht alles, was unter dem Begriff Hassrede diskutiert wird, ist auch rechtswidrig. Es ist oft widerwärtig und abstoßend, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Diesen Inhalten kann man nicht rechtlich begegnen, hier bedarf es anderer Mechanismen wie Aufklärung und Gegenrede. Und auch vieles, was unter Fake News diskutiert wird, ist im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig.

Sollte man sich klarmachen: Es ist Ziel, dass der Staat auch Methoden entwickelt, mit denen man rechtmäßige und von der Meinungsfreiheit gedeckte Inhalte bekämpft.

Hieß es nicht mal, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und das Volk, der Souverän, über den Staat bestimmt und nicht umgekehrt der Staat festlegt, worüber man reden darf? Haben wir hier nicht einen Eingriff der verfassungsrechtlich gebundenen Staatsgewalten in die Volkssouveränität?

Wer entscheidet

Eine interessante Erkenntnis findet sich:

Dabei darf allerdings die Entscheidung, was letztlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, nicht privaten Unternehmen wie Facebook, Twitter oder Google überlassen werden; diese dürfen nicht zum „Richter über die Meinungsfreiheit“ werden.

Das ist richtig, daran wird man sie auch messen müssen.

Ich will aber zwei Folgefragen stellen:

  • Darf man die Entscheidung einer Partei überlassen?
  • Darf man die Entscheidung indirekt privaten Unternehmen überlassen, indem man sie deren Stiftungen überlässt?

Ich bin der Meinung, dass aus der ersten Forderung auch folgt, dass man beide Fragen mit Nein beantworten muss. Und dass die SPD gegen beide verstößt.

Wer wird verpflichtet

Aber auch die Anbieter der sozialen Netzwerke haben eine Verantwortung, der sie gerecht werden müssen. Da das bisherige Instrumentarium und die zugesagten Selbstverpflichtungen seitens der sozialen Netzwerke nicht ausreichend greifen und es erhebliche Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts gibt, bedarf es eines erweiterten Ordnungsrahmens für soziale Netzwerke.

Weil sie geltendes Recht nicht durchsetzen können, brauchen sie mehr geltendes Recht? Und das ist dann durchsetzbar?

Um das geltende Recht wirksam durchsetzen zu können, bedarf es einer Kombination aus rechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich des Beschwerdemanagements und des im Telemediengesetz geregelten Notice-and-Takedown-Verfahrens und von Verfahren der regulierten Selbstregulierung.

Um geltendes Recht wirksam durchsetzen zu können, bedarf es rechtlicher Vorgaben.

Den Satz sollte man dreimal lesen. Hilft aber nicht, er wird dadurch nicht besser.

Legaldefinition eines sozialen Netzwerkes

Zwar sagen sie nicht so genau, was sie bekämpfen wollen, das halten sie breit und offen. Aber wenn es darum geht, wer ihren Verpflichtungen zu folgen hat, da werden sie plötzlich schon genauer und wollen das definieren.

Ein soziales Netzwerk ist nach geltendem Recht im Grundsatz ein Hostprovider, der Informationen für Dritte speichert. […] Da unter dem Begriff Hostprovider eine Vielzahl von unterschiedlichen Diensten subsumiert werden, bedarf es zunächst einer Legaldefinition von sozialen Netzwerkes als Konkretisierung eines Hostproviders (etwa als neuer § 10 a TMG) für eine zielgenaue Adressierung der vorgesehenen Regulierung. Eine solche Definition könnte etwa lauten: „Plattformen, die darauf gerichtet sind, ihren Mitgliedern soziale Interaktion und den Austausch von Inhalten zu ermöglichen“.

Plattformen, die darauf gerichtet sind, den Austausch von Inhalten zu ermöglichen.

Gibt’s noch andere?

Ich meine, wir reden hier nicht von Stromkraftwerken, sondern von IT. Informationstechnologie. Die heißt so, weil sie was mit Information zu tun und damit immer mit dem Austausch von Inhalten zu tun hat.

Soziale Interaktion.

Sehr schwammig. Ist ein Forum für Juristen oder Piloten für Urteile oder Wetter- und Anflugdiskussionen sozial oder beruflich? Beruflich. Ist dann ein journalistisches nicht beruflich in Bezug auf Journalisten?

Wäre mein Blog ein solches? Eigentlich nicht mehr, denn seit ich die Kommentare abgeschaltet habe, gibt es ja keine „Interaktion“ mehr.

Eines der Hauptprobleme bei der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ist das Fehlen von verantwortlichen Ansprechpartnern bei den Betreibern der sozialen Netzwerke für Justiz, Strafverfolgungsbehörden und für Betroffene und das Fehlen einer zustellungsfähigen Adresse des Plattformbetreibers in Deutschland. Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle mit einer 24/7-Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können.

Man wird es drehen und wenden können, wie man will, man wird es nicht schaffen, deutsches Recht auf ausländische Dienste anzuwenden.

Stellt Euch vor, Kim Jong-Un, Erdogan oder Trump kämen an, und würden von uns verlangen, dass wir doch bitteschön unsere Dienste nach deren Gesetzen ausrichten und dort Büros aufmachen, damit sie uns dort nach ihren Gerichten und Gesetzen verklagen können. Würden wir das tun? Natürlich nicht.

Wieso glauben die dann, dass Firmen so blöd wären, und hier Büros aufmachen, mit denen sie sich nichts als Probleme, Kosten und Scherereien einhandeln? Und was heißt eigentlich „sollen“?

Eine Soll-Vorschrift gilt im Behördenbereich und ist eine Muss-Vorschrift, sofern nicht im Einzelfall besondere Gründe vorliegen. Ein Dienstanbieter ist aber kein „Einzelfall“, der von der Regel abweicht. Es gibt also keine Soll-Vorschriften für Marktbeherrschende Provider, und wenn man ein „Muss“ schon nicht durchsetzen kann, wieso soll dann das schwächere „Soll“ funktionieren?

Zuwiderhandlungen gegen die Pflicht zur Vorhaltung einer rechtlich verbindlichen Kontaktstelle werden mit einer hohen Geldbuße geahndet.

Denkt mal über diesen Satz nach.

Ein ausländischer Anbieter, den sie nach deutschem Recht nicht drankriegen können, soll eine lokale Kontaktstelle einreichten, damit man ihn nach deutschem Recht belangen kann, weil er sonst eine hohe Geldbuße bekommt.

Denkt mal über diesen Satz nach.

Und dann versetzt Euch in die Lage eines Dienstanbieters. Ihr sollt ohne Not ein Büro in Deutschland eröffnen, damit die wildgewordenen Politiker, die mit hohen Geldbußen drohen, Euch juristisch drankriegen können.

Wie würdet Ihr entscheiden? Ein Büro aufmachen? Oder einfach sagen, dass man einen Teufel tun würde, sich in Deutschland rechtlich niederzulassen?

Die „Strafverfolgung“

Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle mit einer 24/7-Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können.

Wer genau soll das eigentlich bezahlen?

Wir erwarten, dass wir alles gratis reingeschoben bekommen, was ja schon absurd ist, solange es nur um von Rechnern erbrachte Dienste geht. Jetzt soll da auch noch jemand rund um die Uhr in Bereitschaft sitzen.

Ich weiß aus früheren Tätigkeiten, dass ein ausgelasteter Kundenservice etwa 5 Euro pro Anruf kostet. Multipliziert man das jetzt damit, dass ja immer wieder – vor allem feministische – Gruppen gezielt falsche Beschwerdewellen organisieren (wo also nicht die Nachricht, sondern die Beschwerde darüber fake ist), ist da mit hoher Anruffrequenz zu rechnen. Die Leute werden anrufen wie die Bekloppten. Soll da jetzt jeder seinen individuellen telefonischen Opfer-Psychotherapeuten bekommen?

Zur Beschleunigung der Reaktionszeiten sollten bei den Landgerichten Spezialkammern und
spezialisierte Staatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Das muss man sich mal reinziehen.

Massive Straftaten wie Raub, Drogenhandel, Erpressung, Menschenhandel, Gender Studies werden nicht verfolgt, weil die Gerichte und Staatsanwaltschaften monströs unterbesetzt sind. Den Kampf gegen Drogenhandel haben sie aufgegeben. Taschendiebstahl wird schon lange nicht mehr verfolgt, Einbruch nur noch verwaltet.

Aber für böse Kommentare will man Spezialkammern und Spezialstaatswanwaltschaften schaffen.

Haben die noch alle Tassen im Schrank?

Drängt sich hier nicht der Gedanke auf, dass es da um diesen sozialistischen Einheitsbrei geht, in dem jegliche Straftaten erlaubt sind und unverfolgt bleiben, aber wehe dem, der das Wort erhebt?

Sind wir jetzt an dem Punkt, an dem das Wort als die schlimmste aller Straftaten gilt?

Wenn man ausgeraubt wird, kommt keine Justiz mehr, aber wenn man sich beschwert, dass man ausgeraubt wurde, kommt die schnelle Spezialeingreiftruppe? Seilen sich dann vom Helikopter ab?

Vielleicht noch ein Meinungs-SEK? Kennt Ihr die Festnahme-Szene aus dem Film Brazil? Wo sie durch die Decke kommen?

Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen jährlich einen Bericht zum Umgang mit Hinweisen von Strafverfolgungsbehörden, Beschwerdestellen und Nutzern über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen. Dieser Bericht soll detailliert Auskunft geben über das Beschwerdemanagement und über die Mechanismen zum Umgang mit Hinweisen auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte, zur Anzahl der Meldungen und der erfolgten Löschungen innerhalb welcher Fristen bei begründeten Hinweisen bzw. die Begründung für deren Nicht-Löschung. Außerdem soll der Bericht detaillierte Auskunft geben über das Beschwerdemanagement (Anzahl der Bearbeiter, Richtlinien, Sprachkompetenz und juristische Kompetenz, etc.) und über die Entscheidungspraxis.

Welcher Firmenchef wäre so dämlich, dafür eine lokales Büro in Deutschland einzurichten?

Bereits nach geltendem Recht haften Hostprovider für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer, sobald sie Kenntnis von diesen haben und nicht unverzüglich tätig geworden sind, um diese Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren.

Nöh. Gilt nämlich nicht für Anbieter im Ausland.

Im TMG werden Diensteanbieter verpflichtet, Beschwerden und Hinweise unverzüglich zu bearbeiten und offensichtliche Rechtsverletzungen (z.B. eindeutige Gewaltverherrlichung; Beleidigungen, Volksverhetzung) binnen 24 Stunden zu löschen.

Äh… wo soll das stehen?

Ich finde im TMG dazu eigentlich nur § 10, und da ist das doch deutlich anders formuliert. Da steht was von verantwortlich, nichts von einer Verpflichtung zur Löschung. Sie können sich einer Verantwortung durch Löschen entziehen. Dass sie verpflichtet wären, etwas zu löschen, steht da nicht.

Sollte irgendwer besser als ich herausfinden, was die da meinen, bitte ich um Hinweis. Oder haben sie das bei der CDU abgeschrieben?

Riecht irgendwie, als gäben sie die geltende Rechtslage falsch wieder, damit ihr Vorschlag als eine nicht so große Änderung erscheint.

Rechtsgrundlage für dieses Notice-and-Takedown-Verfahren ist die e-Commerce-Richtlinie, die in Deutschland mit dem TMG umgesetzt wird. Auch auf europäischer Ebene wird eine Konkretisierung des Notice-and-Takedown-Verfahrens diskutiert.

Die ist aber eben nicht nur Rechtsgrundlage, sondern auch Rechtsbruchgrundlage, wie man etwa hier sehen kann. Die Vorlage DMCA in den USA hat nämlich dazu geführt, dass massenweise auch rechtmäßige Inhalte gelöscht wurden, weil der Provider nicht prüfen kann und muss und durch Löschung immer auf der sicheren Seite ist, also immer löscht.

Ich glaube nicht, dass das mit unserer Verfassung vereinbar ist. Jedenfalls mit dem Zustand, in dem unsere Verfassung war, bevor die SPD das Bundesverfassungsgericht unterwandert hat. Meinungsfreiheit hängt derzeit noch an einem Richter, und den werden sie bei nächster Gelegenheit auch austauschen.

Bei komplizierten Fällen (in Fällen von nicht-offensichtlichen Rechtsverletzungen), in denen sorgfältige Prüfungen und Abwägungen erfolgen oder Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt werden müssen, sollte die Löschung spätestens binnen 7 Tagen erfolgen.

Hähähä. Macht Euch das klar: Wenn es keine offensichtlichen Rechtsverletzungen gibt, soll innerhalb von 7 Tagen gelöscht werden.

Der Fall, dass es keine Rechtsverletzung gibt und deshalb nicht gelöscht wird, ist gar nicht erst vorgesehen.

Wer bestimmt überhaupt, was offensichtlich ist?

Der, der sich beschwert? Der wird es „offensichtlich“ finden.

Der Provider? Der wäre schön blöd, denn der handelt sich ja nur Kosten und Ärger ein, wenn er es nicht offensichtlich findet.

Der Betroffene? Der wird nicht gefragt. Und selbst wenn, müsste er ja innerhalb von 24 Stunden reagiert haben. Was, wenn der mal offline ist, beispielsweise im Urlaub oder im Flugzeug?

Die eidesstattliche Versicherung

Jetzt kommt ein Super-Knaller:

Der Plattformanbieter wäre bei substantiierter Darlegung einer Rechtsverletzung (etwa in Form einer Eidesstattlichen Erklärung) verpflichtet, dies binnen 24 Stunden zu prüfen und ggfs. mit dem mutmaßlichen Rechtsverletzer Kontakt aufzunehmen und innerhalb einer kurzen gesetzten Frist eine Stellungnahme einzuholen. Wenn es sich um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt oder eine eidesstattliche Versicherung vorliegt, keine rechtzeitige Stellungnahme erfolgt oder aber die Rechtsverletzung eingeräumt wird, wird der angegriffene Inhalt gelöscht. Bei Bestreiten einer Rechtsverletzung muss der Fall gerichtlich geklärt werden.

Das ist ein Hammer, was die Fehlerdichte angeht. Das muss man nummerieren:

  1. Man kann gegenüber einem Dienstleister keine wirksame eidesstattliche Versicherung abgeben. Der Witz an der Eidesstattlichen Versicherung ist, dass man sich ein Strafrisiko auflädt. Das gilt aber nur, wenn man die Versicherung gegenüber einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde abgibt. Sie gegenüber einem Diensteanbieter abzugeben ist so wertlos wie eine gewöhnliche E-Mail.
  2. Die Versicherung bedarf der Schriftform. Wie soll der Anbieter die Echtheit prüfen? Ein Fritz Meier soll sie unterschrieben haben. Woher soll der Anbieter wissen, ob es diesen Fritz Meier überhaupt gibt? Normalerweise werden eV nämlich immer nur im Prozesskontext abgegeben, in der die Identität geprüft ist, beispielsweise in einem Prozess.
  3. Eine Eidesstattliche Versicherung dient prozessual überhaupt nicht der Darlegung und der Substantiierung, sondern allein der Glaubhaftmachung des anderweitig Dargelegten und Substantiierten. Sie ist kein Vortrags-, sondern ein Beweismittel.
  4. Man kann überhaupt keine eidesstattliche Versicherung darüber abgeben, dass jemand anderes ein Recht verletzt. Das kann nur ein Richter feststellen.

    Man kann eidesstattlich versichern, dass man etwas getan hat oder gesehen hat, oder auch nicht. Es heißt ja „Versicherung an Eides Statt“, hat also zum Inhalt, was man auch persönlich beeiden kann. Man kann damit Beeiden, was man auch als Zeuge aussagen kann, und das sind eben keine rechtlichen Bewertungen.

Was für ein unglaublicher Murks.

Das ist so unterirdisch schlecht, man glaubt es nicht.

Und das soll nicht nur ein Rechtsanwalt mitgewirkt haben, das kommt von der SPD Bundestagsfraktion, das sind die, die auch an Gesetzen mit herummurksen.

Das liest sich, als habe da ein Laie irgendwelche Begriffe, die er aufgeschnappt, zusammengerührt und nicht verstanden. Verwenden die vielleicht inzwischen Software für Groschenromane, um ihre Texte zu erstellen?

Oder geht es eher darum, ein Feigenblatt davor zu hängen, dass auf jede willkürliche Behauptung hin gelöscht werden müsste?

Es muss möglich sein, Entscheidungen der Plattformanbieter juristisch überprüfen zu lassen und gegen diese Entscheidungen vorzugehen. Besonders, aber nicht nur in Grenzfällen (also wenn es sich nicht um offensichtliche Rechtsverletzungen handelt oder keine eidesstattliche Versicherung vorliegt), liegt die letztgültige Entscheidung nicht bei den sozialen Netzwerken, wenn es um die Einschränkung der Meinungs- oder auch der Berichterstattungsfreiheit geht. Dies muss Entscheidung der Justiz bleiben.

Das heißt, der Provider „entscheidet“ erst mal, und der Betroffene muss dann vor Gericht kämpfen?

Das heißt, der einstweilige Rechtschutz wird von den Gerichten auf die Plattformanbieter verlagert?

Denkt mal drüber nach: In meinem Streit mit dem MDR hat das Gericht über 3 Wochen bis zur Verhandlung gebraucht und braucht danach nochmal 3 Wochen für die Entscheidung, und hier soll alles spätestens in 7 Tagen passieren? Oder weniger als 24 Stunden?

Denn in den 24 Stunden soll ja alles passieren: Prüfung und Entscheidungsfindung durch den Diensteanbieter und Fristsetzung gegenüber dem Betroffenen.

Der Betroffene muss dann innerhalb von Stunden antworten. Anwaltliche Beratung gibt es nicht.

Haftung?

Wer haftet für falsche Anzeigen?

Es steht hier beispielsweise nicht drin, dass der, der anzeigt, aktivlegitimiert, der Verletzte sein muss. Es steht nicht mal drin, dass er sich ausweisen oder überhaupt seinen Namen nennen muss oder der Betroffene den Namen erfährt.

Ich habe neulich mal die Medienaufsicht eingeschaltet, weil das Hetzmedium Münklerwatch kein Impressum hatte. Danach hatten sie eines, aber eines auf eine nicht-existente Phantasieperson in Neuseeland.

Der Anbieter soll ein Büro in Deutschland haben, aber nicht der, der anzeigt. Der kann irgendwo auf der Welt sitzen und nicht greifbar sein, der muss nicht mal existieren. Und wer bleibt nachher auf dem Schaden sitzen, wenn die Sperrung zu Unrecht erfolgte? Der Betroffene? Der Dienstanbieter?

Wir müssen da mit einer enormen Welle von Fake-Anzeigen rechnen, und das ist nicht aus der Luft gegriffen, denn auch bei Twitter und Google gab es ja schon jede Menge von Fake-Anzeigen aus dem feministischen Lager, um Kritiker abzuschießen.

Muss man sich mal klarmachen, was für ein grandioses Denial-of-Service-Disaster ist: Jemand schmeißt eine falsche Anzeige ein, und dann dürfen der Betroffene und der Anbieter gegeneinander prozessieren, während sich der, der das angzeigt hat, kaputtlacht. Falls er überhaupt lachen kann. Er muss ja nicht mal existieren, könnte auch ein Bot sein. Bots stellen völlig problemlos eidesstattliche Versicherungen aus. Stört die auch nicht, wenn sie dafür in den Knast müssen.

Gegendarstellung

Gemeinsam mit den Ländern werden wir prüfen, ob Berichtigungsansprüche bzw. Richtigstellungen in sozialen Netzwerken ausgebaut und gestärkt werden sollten. Für journalistisch-redaktionelle Telemedien gibt es im Rahmen des Sechsten Abschnitts des Rundfunkstaatsvertrages mit § 56 Rundfunkstaatsvertrag bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Gegendarstellung. Die gesetzliche Verpflichtung zur Berichtigung bzw. Richtigstellung sollte die gleiche Reichweite haben, wie die falsche Tatsachenbehauptung, die angegriffen wird.

Wie soll das gehen? Bei Zeitungen oder im Rundfunk ist das klar, da sendet man die Gegendarstellung einfach genauso wie die ursprüngliche Nachricht.

Aber was ist mit Tweets und Facebook-Postings, die „geteilt“ wurden? Will man die dann alle zwingen, das auch zu retweeten? Oder gleich in deren Namen retweeten?

Was passiert eigentlich, wenn jemand eine Gegendarstellung verlangt und dann ein dritter die Gegendarstellung als Rechteverletzung anzeigt? Muss dann die Gegendarstellung sofort wieder gelöscht werden?

Journalistisch-redaktionelle Inhalte

Die Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollten verpflichtet werden, weitest mögliche Transparenz über die verwendeten Algorithmen und die Kriterien der Auswahl herzustellen, die den Newsfeed bestimmen.

Ich würde gerne etwas dazu schreiben, aber ich habe nicht verstanden, was sie damit sagen wollen.

Vielleicht sollte man erst mal sagen, was genau man mit „Newsfeed“ meint, bevor man dran herumregulieren will?

Aber was hat das mit Fake News zu tun? Geht es das nicht eher um politische Einflussnahme auf die Nachrichtenlage durch die Hintertür?

Die Anbieter von sozialen Netzwerken müssen sicherstellen, dass Geschäftsmodelle, die auf der Verbreitung von Fake News und den damit verbundenen Werbeerlösen basieren, nicht mehr möglich sind.

Was hat das mit journalistisch-redaktionellen Inhalten zu tun?

Und wie sollte jemand sicherstellen können, dass ein „Geschäftsmodell“ nicht mehr „möglich“ ist? Modelle können nicht „unmöglich“ werden.

Es braucht im Bereich der Social-Media-Plattformen – wie es im Bereich der Medien mit dem Pressekodex gelungen ist – eine wirksame und durchsetzungsstarke Selbstverpflichtung bzw. regulierte Selbstregulierung zum Schutz von Menschenwürde, von Persönlichkeitsrechten, der freien Meinungsbildung und zur Wahrung der Meinungsfreiheit. Hierzu bedarf es neuer Kooperationsformen von sozialen Netzwerken mit unabhängigen Medien- und Journalistenorganisationen (z.B. Presserat, Deutscher Rat für Public Relations) – auch im Sinne eines Faktenchecks, um Mechanismen und Instrumente zu erarbeiten, die es erlauben, Fake News als solche zu erkennen, zu gewichten und ggfs. zu kennzeichnen. Gleiches gilt für die Wahrung anderer publizistischer bzw. journalistischer Grundsätze.

Au weia.

Der Pressekodex ist völlig wirkungslos und dient nur als faule Ausrede für Desinformation. Wenn sie beispielsweise mal wieder Zusammenhänge zwischen Straftaten und Herkunftsland verbergen, reden sie immer vom Pressekodex, der sie dazu zwinge. Ansonsten das Papier nicht wert.

Da geht’s eher darum, dass sich die politisierte und regierungstreue Propagandapresse – wenn sie nicht ohnehin direkt zum Medienkonzern SPD gehört – auch in die Social Media einmischt. Offenbar will man die Medienkontrolle, die man auf die herkömmlichen Medien hat, auf die Social Media ausdehen.

Geprüft werden sollte zudem eine Kennzeichnungspflicht von Social Bots. Social Bots sind kleine Programme, die sich im Netz automatisiert und unter authentisch wirkenden Nutzerprofilen „zu Wort melden“ und häufig nicht als Absender automatisch generierter Nachrichten zu erkennen sind. Social Bots können auch dazu genutzt werden, demokratische Diskurse zu vergiften und die öffentliche Willensbildung zu manipulieren. Eine solche Kennzeichnungspflicht automatisch generierter Nachrichten könnte einen Beitrag dazu leisten, diese als solche erkennen und entsprechend einordnen zu können.

Wie will man die Anbieter verpflichten, dass jemand anderes seinen Bot kennzeichnen muss?

Genauso könnte man Banken verpflichten, dass sich Bankräuber ein Schild „Panzerknacker“ um den Hals zu hängen haben.

Damit ist das Ziel gemeint, dass jeder Bürger und jede Bürgerin in der Lage sein soll, alle Möglichkeiten der digitale Kommunikation selbständig nutzen und sich zugleich vor allen damit verbundenen Risiken möglichst gut schützen zu können.

Aha. Und deshalb lernen die Kinder in der Schule immer weniger Lesen und Schreiben? Auf Betreiben der SPD?

Gesellschaft

Neben der Frage, wie man mit rechtswidrigen Inhalten umgeht, stellt sich natürlich auch die Frage, wie man der Verrohung des gesellschaftlichen Diskurses begegnen und wieder eine respektvolle Debattenkultur etablieren kann. Die Tatsache, dass Menschen im Internet Hass verbreiten, kann man nicht allein durch das Recht lösen. Die Politik und die Gesellschaft müssen immer wieder deutlich machen, dass sie nicht bereit sind, Hassreden und rechtsverletzende Äußerungen zu akzeptieren – online wie offline. Wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen oder diese diffamiert werden, muss entschieden widersprochen werden.

Ja. Unbedingt. Deshalb jetzt: Gender Studies und Feminismus abschaffen und ihnen entschieden widersprechen. Und solchen Vorhaben der SPD.

Denn wenn das das Ziel sein soll, müssen wir alle Hassdebatten bekämpfen und nicht nur die, die der SPD nicht passen.

Fazit

Das Ding strotzt so vor fachlichen und juristischen Fehlern, dass ich für mich zu dem Ergebnis komme, dass diese SPD Bundestagsfraktion schlichtweg zu doof ist, an Normen und Staatsverträgen mitzuarbeiten.

Es ist aber mehr als nur schlecht und falsch, es ist bösartig und verfassungswidrig.

Man will – ausgerechnet unter dem Vorwand Diffamierung zu bekämpfen – ein monströses Denunatiationssystem etablieren, in das man beliebig viele Sperr- und Löschanforderungen einwerfen kann, über die sich dann andere streiten sollen, nur nie der, der sie anzeigt.

Es geht dabei vor allem auch nicht um Fake News, sondern um ein Lösch- und Zensursystem für alles, was politisch nicht erwünscht ist. Das zeigt sich vor allem daran, dass es effektiv darauf hinausläuft, dass alles gelöscht werden kann, was irgendwer löschen lassen will, und sich dann die Betroffenen unter enormem Finanzaufwand dagegen wehren müssen. Es wird unbezahlbar, anderer Meinung als die SPD zu sein.

Perfide ist dabei, dass ausgerechnet der Medienkonzern SPD, der schon weite Teile der Medienlandschaft unter Kontrolle hat, dafür sorgen will, dass die Presse auch Kontrolle über die Social Media ausüben soll, damit sie die politische Kontrolle auch auf die ausdehnen können.

Es soll ein System gebaut werden, in dem einfach alles weggeschossen werden kann, was linken Kreisen nicht gefällt.

Bleibt die Frage:

Wer wählt sowas?

Nachtrag: Es hätte freilich seinen Reiz, wenn man künftig das Geplärre und die Verlautbarungen einer Manuela Schwesig und ähnlicher Leute als Fake einfach löschen lassen kann.