Landgericht Leipzig verurteilt Freistaat Sachsen wegen Frauenbevorzugung bei Professuren
Wow. Das ist jetzt ein Hammer.
Jemand hat mir ein Urteil des Landgerichts Leipzig vom 15.05.2017 (vorgestern, also noch nicht rechtskräftig) zugespielt, Aktenzeichen 07 O 3558/15, in dem der Freistaat Sachsen zu Schadensersatz und rückwirkende Einstellung des Klägers als Professor seit 2012 (!) verdonnert wird.
Ich habe gerade nicht die Zeit, das komplett zu lesen (19 Seiten), und kann es so auch nicht online stellen, weil da noch die Namen drin sind.
Aber soweit ich das auf den ersten Blick erfassen konnte (nagelt mich jetzt nicht fest, mir fehlt gerade die Zeit), ging es um eine 2009 ausgeschriebene Professur, bei der der Kläger der Erstplatzierte war, man aber gegen ihn intrigiert hat, um die zweitplatzierte Frau einzustellen. Dazu hieß es, man wolle eine andere Ausrichtung, mehr Gender Studies, und jemand hat dann noch fälschlich behauptet, gegen den Bewerber lägen Vorwürfe sexueller Nötigung vor (die sich als haltlos herausstellten).
Insbesondere sagt das Gericht, dass eine politisch gewünschte Frauenquote kein Abweichen von den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG gestattet.
Auch durften sie die Zweitplatzierte nicht vorziehen, weil sie Genderforschung treibt.
Jetzt müssen sie ihn einstellen und entschädigen.
Streitwert: 327.000 Euro.
Und dazu kommt ja, dass die den nicht nur rückwirkend entschädigen müssen, sondern auch künftig bezahlen müssen.
Dieser ganze kriminelle Genderquatsch kommt die jetzt (falls das Urteil Bestand hat) so richtig teuer und ruinös.
Was aber noch mehr Brüller ist: Das Gericht nimmt wohl – ich habe es nicht komplett gelesen, nur sprunghaft überflogen – die Fakultät systematisch auseinander, wie die da intrigiert und diffamiert haben. Da werden richtige Dienstpflichtverletzungen dargelegt.
Das heißt: Die Leute, die an dieser Berufungspanscherei beteiligt waren, dürften als Beamte wohl ihrerseits gegenüber dem Land als Dienstherrn haften.
In der Konsequenz kann und müsste das heißen, dass die Leute, die an dieser Berufung beteiligt waren, mit hoher Wahrscheinlichkeit wirtschaftlich ruiniert und als Beamte aus dem Dienst entfernt werden. Ob das dann (irgendwann) passiert oder am Steuerzahler kleben bleibt, ist eine andere Frage.
Aber: Frauen wegen des Geschlechts besseren Bewerbern vorzuziehen ist verfassungswidrig und löst Schadensersatz und Einstellungsanspruch aus.
Hoho, was meint Ihr wohl, wieviele Leute dann klagen können, wenn das rechtskräftig wird!
Da platzt das gesamte Universitätssystem.
😀