Fehlende Prozessfähigkeit wegen Diskriminierungswahn
Interessante Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg (Urteil vom 09.08.2017, 3 Sa 50/16):
Eine Frau führte vor den Arbeitsgerichten Hamburg in 10 Jahren mehrere Hundert Verfahren, Rechtsmittelverfahren, Prozesskostenhilfeverfahren, weil sie sich ständig irgendwo bewirbt und sich dann von allem und jedem diskriminiert fühlt, meint von jedem Schadensersatz wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangen zu können.
Das Gericht hat sie nun als nicht mehr steuerungs- und prozessfähig eingestuft.
Sicherlich richtig.
Die Frage ist aber, warum man Leute mit Diskrimierungswahn dann noch Professor, Richter und sogar Verfassungsrichter werden lässt, insbesondere da die Entscheidungen letzterer ja nicht überprüfbar sind und mit höherer als Gesetzeskraft binden.