Ansichten eines Informatikers

Heiko Maas und die Meinungsfreiheit

Hadmut
23.8.2017 21:58

Wie kann man mit solchen Auffassungen überhaupt Jurist, sogar aber Bundesjustizminister werden? [Nachtrag]

Manche Leser werden sich erinnern, dass ich im Juni bei der Jahreskonferenz von Netzwerk Recherche war und dabei u.a. den für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zuständigen Staatssekretär am Bundesjustizministerium Gerd Billen gefragt habe, welchen Rechtsweg man eigentlich seiner Vorstellung nach haben soll, wenn einem ein Facebook-Beitrag zu Unrecht gesperrt wird und er nicht strafbar ist, man etwa freigesprochen wird oder die Staatsanwaltschaft erst gar kein Verfahren eröffnet.

Die Antwort war: Gar keinen. Das liefe alles über die AGB von Facebook, wonach man gar keinen Anspruch auf Veröffentlichung habe, und Facebook sowieso willkürlich alles löschen kann. Das ist so richtig staatskriminell: Man macht ein Zensurgesetz und begibt sich auf die „Flucht ins Privatrecht“, worüber ich mich auch schon mit deren Pressesprecher gestritten habe. Es ist dem Staat nämlich verboten, sich verfassungsrechtlichen Pflichten und Verboten durch Flucht in das Privatrecht zu entziehen.

Beachten sollte man dabei aber nicht einfach nur diese unglaubliche Mischung aus Frechheit, Dummheit und Verfassungsverachtung – warum sollte sich ein Feministischer SPD-Minister noch an eine Verfassung halten, wenn wenn die radikalfeministische Gender-Verfassungsrichterin Susanne Baer in der zuständigen Kammer sitzt? Da ist der Verfassungsbruch schon so gut wie genehmigt.

Man sollte sich auch klarmachen, dass ich das mitten im Gebäude des Norddeutschen Rundfunks mitten in einem Haufen von Journalisten gefragt habe, die sich alle brüsten, investigativ zu sein, für Pressefreiheit einzutreten und so weiter. Mir wäre nicht bekannt, dass auch nur ein einziger Mainstream-Journalist darüber berichtet hat, dass es hier eine Zensur ohne Rechtsweg gibt. Sowas teilt man den Lesern nicht mit, das soll man nicht erfahren.

Die Freie Welt berichtet nun, dass in einer Hochschuldiskussion eine Studentin die gleiche Frage gestellt hat:

In einer Diskussion mit Hochschülern fragt eine Studentin Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ob es für den Fall, wenn von ihr ein Kommentar auf Facebook gelöscht wird, auch eine Stelle gebe, wo sie sich dann beschweren könne.

Maas entgegnet, dass es im Gesetz nur die Möglichkeit gebe, strafbare Inhalte zu löschen, nicht aber etwas dagegen zu tun, wenn Facebook etwas gelöscht habe, es man so aber nicht akzeptieren wolle. Die Studentin gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden, keinerlei Rechte zu haben, da sie ja dann letztlich zensiert werde.

Maas holt dann weit aus und stellt in dem Raum, ob man denn auch ein Recht habe, auf Facebook zu veröffentlichen. Der Justizninister stellt dem entgegen, dass Facebook ein privates Unternehmen sei und selber entscheiden könne, wen es im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Zugang biete.

Facebook könne so auch jeden rausschmeißen. Deswegen gebe es auch keine Verpflichtung für Facebook etwas im Netz stehen lassen zu müssen.

Das gibt es auch als Video auf Vimeo.

Das ist noch schlimmer, was Maas da sagt (ab 0:55), als die Studentin nachhakt:

„Letztlich führt die Frage ja darauf hin, ob man ein Recht hat, bei Facebook veröffentlichen zu können. Also ob, sozusagen, Facebook mittlerweile für unsere Meinungsfreiheit so konstitutiv ist, dass ich ein irgendwie verbrieftes Recht habe, mich auf dieser Plattform äußern zu können.

Facebook ist – also so weit sind wir noch nicht, aber das ist eine Debatte, die ist auch im Umfeld dieses Gesetzes mal geführt worden, weil das, was Sie gesagt haben, auch von anderen mal diskutiert worden ist – Facebook ist aber ein privates Unternehmen. Und jeder der sich mit Facebook in eine Geschäftsbeziehung begiebt, die wenigsten glauben ja, dass es eine Geschäftsbeziehung ist, natürlich, man nutzt die Dienste von Facebook und man bezahlt sie durch seine Daten, die man zur Verfügung stellt, aber das ist ein privates Unternehmen. Facebook kann auch jeden rausschmeißen. Keiner hat das Recht irgendwie, dass Facebook ein Konto führt bei Facebook. Das ist ein privates Unternehmen. Es gibt aber tatsächlich mittlerweile Leute, die sagen, die Existenz auf sozialen Plattformen ist in der digitalen Gesellschaft so konstitutiv, konstitutiv auch für die Meinungsfreiheit, dass man irgendwann auch über sowas nachdenken muss. Das ist dann aber so ein großes Rad, also da muss man glaub ich alles nochmal neu denken, aber im Moment ist es nicht so, keiner hat das Recht, dass Facebook ein Konto bei sich eröffnet, also wenn man das beantragt, und die sagen wir machen kein Konto, solange das kein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz ist, aber die sind ein privates Unternehmen, die bieten eine Dienstleistung an, die haben keine Verpflichtung eine Dienstleistung anzubieten, wenn man das will oder beantragt, und deshalb gibt es auch keine Verpflichtung, Facebook zu zwingen, etwas im Netz stehen zu lassen.

Das muss man sich wirklich mal klarmachen, wie der da argumentiert. Das ist nicht einfach nur verfassungswidrig, das ist richtig verfassungskriminell, auf Abschaffung der Grundrechte ausgelegt.

  1. Grundrechte wie Meinungsfreiheit sind Abwehrrechte gegen staatliches Handeln, und staatliches Handeln liegt hier in Form des Gesetzes vor. Maas tut so, als hätte der Staat damit überhaupt nichts zu tun, als sei das eine Privatangelegenheit mit Facebook.

    Da werden der staatliche Eingriff, der Löschzwang, die Strafen völlig übergangen und hinter Privatrecht versteckt.

  2. Maas behauptet, es falle nicht unter Ausübung der Meinungsfreiheit, wenn man sich eines privaten Dienstanbieters bedient.

    Demnach dürfte auch kein Journalist Meinungsfreiheit haben, der in einem privatrechtlichen Verlag publiziert. Und es sind ja fast alle Verlage privatrechtlich. Verfassungsrechtlich ist längst geklärt, dass die Presse beim Schreiben nicht Presse-, sondern Meinungsfreiheit benutzt, die auch jedem anderen zusteht. Also darf sich Meinungsfreiheit auch privatrechtlicher Dienstleister bedienen.

    Was denn sonst? Soll Meinungsfreiheit nur sein, sich auf den Marktplatz zu stellen und laut zu schreien? Oder in der Kneipe mit Kumpels zu reden?

    Geht es darum, dass Meinungsfreiheit nicht mehr mit Öffentlichkeit zusammenfallen soll? Gerade die Öffentlichkeit ist aber konstituierend für Meinungsfreiheit.

    Läuft das nicht darauf hinaus, dass man zwar Meinungsfreiheit hat, aber die Regierung im Erdogan-Stil festlegt, wann, wo, wie und mit wem man sie ausüben darf?

  3. Wies sollte man denn seine Meinungsfreiheit im Internet oder in der Presse usw. wahrnehmen, wenn nicht mit privaten Dienstleistern?
  4. Und seit wann dürfte man sich zur Ausübung eines Grundrechts nicht der Hilfe gewerblicher Dritter bedienen? Gilt die Freizügigkeit nicht mehr, wenn ich meine Möbel nicht selbst schleppe, sondern ein Umzugsunternehmen beauftrage? Gilt Wissenschaftsfreiheit nicht mehr, wenn man bei einem Verlag oder auf Youtube publiziert? Ist die Berufsfreiheit ausgesetzt, wenn man seinen Beruf bei einem privatrechtlichen Ausbilder, etwa einer Pilotenschule, erlernt oder in einem privatrechtlichen Betrieb, etwa einem IT-Unternehmen oder einem Krankenhaus, ausübt?
  5. Heißt es nicht immer, das Internet sei kein rechtsfreier Raum? Dort gelte dasselbe Recht wie im normalen Leben?

    Warum gilt dann die normale Meinungsfreiheit nicht auch im Internet?

  6. Maas meint, man habe keinen Anspruch gegenüber Facebook.

    Eine völlige Verdrehung der Tatsachen. Denn nicht Facebook ist der Hemmschuh. Noch vor kurzem hat er Facbook attackiert und unter Druck gesetzt, weil er meinte, die würden zuviel veröffentlichen und alles durchlassen. Der staatliche Druck kam von ihm. Jetzt tut er so, als wäre Facebook der Zensor und er könne sie nicht davon abhalten.

    „Rotzverlogen“ wäre dafür noch untertrieben. Immer dran denken: Er droht mit 50 Millionen Euro Strafe, wenn einer nicht löscht.

  7. Er behauptet, Facebook unterläge keinem Kontrahierungszwang, müsse mit niemandem ein Vertragsverhältnis eingehen.

    Daraus folgt aber noch lange nicht, dass sie beliebig steuern können, was publiziert wird und was nicht, wenn ein Vertrag zustandegekommen ist.

    Ich muss auch nicht mit jedem einen Vertrag abschließen, aber wenn ich es tue, muss ich ihn auch erfüllen. Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, dass jemand, der keinem Kontrahierungszwang unterläge, auch bei bestehendem Vertrag tun und lassen könne, was er wolle.

    Zudem dürften die AGB von Facebook deutschem oder europäischem AGB-Recht nicht standhalten, weil sie die (wie Apple) auch bei bestehendem Vertrag immer wieder ändern und darin Inhalte stehen, die nicht AGB-fähig sind. Man würde es als Wesen und Inhaltes des Vertrags ansehen, dass sich jemand auf Facebook mit seinem Profil darstellt, und da halte ich es rechtlich schon für sehr problematisch, wenn Facebook dann meint, sich in die Eigendarstellung einmischen zu können. Das dürfte nicht nur persönlichkeitsrechtlich problematisch sein, sondern auch urheberrechtlich. Denn wie man sich auf Facebook darstellt, dürfte in den meisten Fällen als Werk im Sinne des Urheberrechts gelten, sobald sich jemand dazu etwas Mühe gibt und zusammenhängend schreibt. Meines Erachtens ist Facebook deshalb nicht befugt, das Werk zu „bearbeiten“, indem es einzelne Teile löscht.

  8. Stimmt es überhaupt, dass Facebook keinem Kontrahierungszwang unterliegt?

    Ich glaube nein.

    Facebook hat eine überragende Monopolstellung. Und sowas kann bei normalen Ladengeschäften auch schon zum Kontrahierungszwang führen.

    Bei Banken und Sparkassen hat man auch einen Konstrahierungszwang normiert, weil man sagte, dass ein Girokonto heute zum Lebensstandard gehört und vorausgesetzt wird, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Das gleiche sagt man aber auch über Internetzugänge und Webseiten. In der Konsequenz müsste für Facebook, Twitter usw. in gleicher Weise wie für Banken und Sparkassen ein Kontrahierungszwang herrschen.

    Maas erwähnt selbst das Gleichstellungsgesetz. Das ist doppelt problematisch. Eine Frage ist, ob Facebook damit nicht eben das AGG verletzt, wenn es jemandem die Artikel oder gleich den ganzen Account löscht, der einer geschützten Minderheit angehört. Was ist etwa, wenn jemand, dem die Artikel gelöscht werden, sagt, dass er alt und gebrechlich, behindert, krank oder gehörlos und stumm ist, seine Meinungsfreiheit also gar nicht anders als über solche Webseiten wahrnehmen kann?

    Und was ist, wenn jemand nicht unter diesen Schutz fällt? Hat er dann weniger Meinungsfreiheit? Ist nicht die Gleichheit vor dem Gesetz auch Verfassungsgebot? Müsste also nicht ein Deutschen denselben Schutz genießen wie ein Syrer, ein Mann wie eine Frau, ein Christ wie ein Muslim, ein Junger wie ein Alter, ein Gesunder wie in Kranker?

Ich halte das für den frontalen Verfassungsbruch.

Und ich glaube, dass Maas das nur wagt, weil er dazu kommandiert wurde und/oder weil sie ihre Verfassungsschänder längst im Bundesverfassungsgericht installiert haben.

Die Frage ist: Ist Maas als Jurist so unfähig und komplett inkompetent, dass er das glaub, was er da sagt, oder ist er so verlogen oder fremdgesteuert, dass das nur der Vorwand ist?

Ich bin immer noch damit beschäftigt, mich durch das schier unerträglich dumme Buch von Maas zu quälen. Nach dem Buch habe ich schon den Eindruck, dass der Mann nicht mehr steuerungsfähig ist.

Wer wählt sowas?

Nachtrag: Ein Leser merkt gerade an, dass man nach der Denkweise von Maas auch am Telefon seine Meinung nicht mehr sagen dürfte, weil ja auch Telefongesellschaften privatrechtliche Dienstleister sind.

Stimmt. Auch das Telekommunikationsgeheimnis wäre als Grundrecht damit hinfällig – wenn der Gesetzgeber nicht gerade ausdrücklich erklärt hätte, auch elektronische Medien schützen zu wollen. Aber woher soll ein Justizminister Maas sowas wissen?