„Hilfe-meine Richterin trägt eine Burka“
Es winkt ein Preisgeld von 10.000€.
Ein Leser hat mich auf einen Wettbewerb aufmerksam gemacht:
Aufsatzwettbewerb
8. September 2017 nach admin
Liebe Referendare,
die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft schreibt einen Aufsatzwettbewerb aus mit dem Thema „Hilfe-meine Richterin trägt eine Burka“.
Es winkt ein Preisgeld von 10.000€.
Die Ausschreibungsbedingungen findet ihr hier.
In diesen Ausschreibungsbedingungen heißt es:
Momentan findet wieder einmal eine Debatte in der Gesellschaft statt über Kleidungsvorschriften und religiöse Symbole. Kopftuch, Burka, Kippa und andere Kopfbedeckungen dringen überall im öffentlichen Raum vor. Wie soll damit in oder bei staatlichen Institutionen (Behörden, Gerichten, Bundeswehr), in der Schule oder am Arbeitsplatz umgegangen werden? Gibt es überhaupt ein Bedürfnis nach Regelung? Wie ist es zu beurteilen, wenn Schöffen, Lehrer oder Bankberater Tschador, Kippa oder Burka tragen wollen? Wenn das Tragen einer Burka verboten wird, muss dann auch verlangt werden, dass Zeugen das Kreuz von ihrer Halskette entfernen oder verhüllen? Wo stößt die Religionsfreiheit an ihre Grenzen?
Der Leser merkt zu Recht an, dass die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft Jurastudenten offenbar für ziemlich blöd hält, denn Aufsatzschreiben ist eigentlich etwas für die Mittelstufe der Schule. Gut, an amerikanischen Universitäten ist sowas noch gang und gäbe, dort nennt man es Essay, aber die sind da ja inzwischen auch komplett anspruchslos.
Aber mal vom „Aufsatzschreiben“ abgesehen:
Es geht natürlich darum, dass man sich an die Islamisierung gewöhnen soll, und jeden, der das ablehnend sieht, von vornherein lächerlich macht (Brunnenvergiftung).
Es gab mal Juristen, die wussten, dass Juristen diese albernen Kittel tragen, damit sie alle gleich aussehen und man keine Unterschiede und keine Ausrichtungen erkennt. In manchen Ländern sogar mit Perücke. Strikteste Gleichheit und Neutralität. Und jetzt plötzlich wird das durchbrochen und als normal und akzeptanzverpflichtend hingestellt, wenn da plötzlich eine in Burka sitzt. Meines Erachtens müssten Burka-Trägerinnen grundsätzlich wegen Befangenheit abzulehnen sein, weil sie gegenüber Parteipositionen, die gegen den Koran verstoßen, gegenüber „Ungläubigen“, gegenüber Männern voreingenommen und ablehend eingestellt sind. Oder man zumindest damit rechnen muss. Denn die Befangenheitsablehnung setzt nicht voraus, dass die Befangenheit konkret nachgewiesen wird. Es reicht, wenn die Partei rein subjektiv die Besorgnis der Befangenheit hat. Und wer sich so zum Islam bekennt, dass er sogar als Richter zeigt, dass das keine Pause und Ausnahme duldet, und mindestens auf gleichem Rang wie unser Recht gesehen wird, der demonstriert, dass er nicht mehr unbefangen, unvoreingenommen und fair ist, und für das Gegenteil eintritt.
Jura-Studenten sollen sich daran gewöhnen.
Und nächsten Monat schreiben wir dann Aufsätze zu „Hilfe – Meine Richterin urteilt nach Scharia“.