Junk Science und die geistige Verfassung des Verfassungsgerichts
Aktuelle Erkenntnis über Geldflüsse.
Schöner Artikel auf sciencefiles.org, der beschreibt, wie die Geldwaschmaschinen DFG und Gender Studies mal wieder voll zuschlagen:
Drei Jahre lang fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Forschungsgruppe »Recht – Geschlecht – Kollektivität. Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung«. „Beteiligt sind die Humboldt-Universität zu Berlin (HU – Sprecherschaft), die Freie Universität Berlin (FU), die Technische Universität Berlin (TU) sowie die Universität Potsdam (UP) und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder (EUV)“.
Ich habe mir ja schon angesehen, was die da an der HU treiben und was nicht. Mit Wissenschaft hat das nichts zu tun, da geht’s mal wieder nur darum, den Günstlingen Geld-Einläufe zu gewähren. Wenn man sich nämlich die Projektanträge mal ansieht, die sciencefiles so schön gesammelt, zusammengestellt und analysiert hat (lesenswert!), dann merkt man schnell, dass das nur wieder das einschlägig bekannte Einheitsgeschwafel ist, das sie immer absetzen und bei dem noch nie etwas herausgekommen ist. Reine Schwafelübungen und dafür gibt es 2 Millionen Euro aus dem Steuersäckel, mit dem dann wieder irgendwelche Aktivisten oder andere Leute finanziert werden, die alles mögliche machen, nur nicht wissenschaft arbeiten.
Das Teilprojekt fragt danach, welche Rolle das Arbeitsrecht für die Vergeschlechtlichung von Kollektivierungsprozessen und imaginierten Kollektivitäten sowie (insbesondere) für die Konstitution vergeschlechtlicher Kollektive spielt. Es geht dabei von der These aus, dass die verrechtlichten Kollektive, Kollektivitäten und Kollektivierungen im Wandel der Erwerbsarbeit durch Entgrenzung, Entbetrieblichung und Subjektivierung in Krisen geraten sind.
Das übliche Antrags-Soziologengeschwafel. Inhalt und Ergebnis gleich Null. Vielleicht hätte es ja noch Inhalt, die „These” (eher Käse) erst mal zu prüfen, ob sie überhaupt stimmt. Wenn man aber von vornherein einfach „davon ausgeht”, dass da Krisen herrschen, und „Krise” ist ja ein Lieblingsschwafelwort der Soziologen, mit dem sie alles herbeischwafeln, dann steht das Ergebnis schon vorher fest. Wie eigentlich bei allen dieser „Studien”.
»Enthinderung ermöglichen«, »Sexualitäten diversifizieren«, »Ethnische Vielfalt normalisieren« – unter diesen Schlagworten untersucht das Teilprojekt in drei ethnographischen Fallstudien aus kulturanthropologischer Perspektive Prozesse der Implementierung und Mobilisierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Berlin.
Enthinderung ermöglichen. Was die sich immer für dämliche Schwafelbegriffe ausdenken – ohne sprachlich über den Inhalt nachzudenken.
Oder das, das haben wir schon immer gebraucht:
Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002 […] Ausgehend von der Hypothese einer emanzipatorischen Rechtsaneignung durch die Homosexuellenbewegung fragt das Teilprojekt nach den Zusammenhängen zwischen Prozessen der Entkriminalisierung und Entdiskriminierung und der Formierung politischer Kollektive und Subkulturen. Untersucht werden die Kriminalisierung mann-männlicher Sexualität durch § 175, Berufsverbote und schwul-lesbisches Gewerkschaftliches Engagement, die Aids-Krise der 1980er und 90er Jahre sowie Debatten über die sog. “Homo-Ehe”.
Wozu soll das gut sein? Und warum gehen sie wieder mal von einer „Hypothese aus”, anstatt sie erst mal zu überprüfen?
Wie, zum Teufel, kann man etwas für wissenschaftlich halten, indem schon drin steht, dass man von Thesen und Hypothesen „ausgeht”, ohne sie jemals geprüft zu haben?
Sciencefiles schreibt dazu so wunderbar, dass unter dieser These folgt, dass mit dem Ende der Kriminalisierung auch die Diskriminierung endete, Klappe zu, Projekt beendet. Daran sieht man wunderbar, wie da die Millionen für reine Pseudo-Projekte rausgepulvert wird. Keine Wissenschaft, keine Arbeit, keine Geldbeschaffung für Politgünstlinge.
Dann kommt noch Sabine Hark, geht auch von etwas aus, und dann kommt ein nicht zitierfähiges langes inhaltsloses Geschwafel, das sciencefiles ganz wunderbar zusammengefasst hat. Etwa: Ist gemeinsame Wohnung die Voraussetzung für Gemeinschaft in gemeinsamer Wohnung?
Wenn schon der Antrag kaum lesbar ist, könnt Ihr Euch vorstellen, wie das Ergebnis ausfällt. Das sind so reine Müllstudien, die eigentlich gar nichts machen, und auch niemandem nutzen, die keiner liest, die keiner braucht. Das ist alles nur Vorwand und Camouflage dafür, dass man denen Geld für’s blanke Nichtskönnen und Nichtstun gibt, weil sie nichts Vernünftiges zu tun haben.
Da werden in hochkrimineller Weise Millionen von Steuergeldern aus Forschungsetats einfach so verbrannt, damit da so ein Unfähigenmilieu einen gefüllten Futtertrog hat.
Dann gibt es tatsächlich noch ein Projekt über Männerbünde bei Militär und Feuerwehr, das die Diskriminierung untersuchen soll. Ach. Militär und Feuerwehr suchen doch verzweifelt Leute, die nehmen doch inzwischen alles. Und da wollen die Diskriminierung untersuchen? Sciencefiles schreibt so schön, dass da von vornherein feststeht dass das Klagen herauskommt, dass da diskriminiert würde, weil es da so viel mehr Männer als Frauen gibt.
Antrag der Verfassungsrichterin Susanne Baer
Und dann kommt noch der Antrag von Susanne Baer, 😀 , die ja am Bundesverfassungsgericht nicht ausgelastet zu sein scheint und viel Zeit haben muss (neben ihren Vortragsreisen in die USA).
Knotenpunkt Kollektiv. Geschlecht, Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität als soziale Gruppe(n) im Europäischen Asylrecht
Das TP untersucht erstmals systematisch die aktuelle Praxis der Anerkennung von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität im Asylverfahren in der Rechtsprechung in Europa. Das Augenmerk liegt auf dem Tatbestandsmerkmal der “sozialen Gruppe” als – für die Forschergruppe leitend – Dimension von Kollektivität. Zentrale These des TP ist, dass der Anerkennungsprozess in der Rechtspraxis nicht etwa überkommen tradiert ist, sondern – unbeabsichtigt – bisherige Vorstellungen vom heteronormativen Rechtssubjekt ablöst oder zumindest erschüttert. Das TP knüpft damit an bislang separierte Arbeiten in verschiedenen Disziplinen an und will diese für die Forschung, aber auch für die juristische Arbeit zusammenführen. Ziele liegen daher auf mehreren Ebenen: In der Geschlechterforschung können neue Impulse für die Auseinandersetzung mit der Ambivalenz des Rechts gewonnen werden: Bislang galt Recht als problematisch, da es Differenz und Ungleichheit fixiert, muss aber gleichzeitig emanzipatorisch genutzt werden. Das TP reagiert auf die Frage, ob die Nutzung von Recht auch eine Überwindung rechtlicher Strukturlogiken wie der Heteronormativität bedeuten kann. Zugleich liefert es einen neuen Beitrag zur Kritik von Identitätslogiken, da Kollektivität im Asylrecht offener ist als die (diskriminierende) Gruppe. Das TP beteiligt sich an der Asylrechtsforschung zur tatbestandlichen Entwicklung von Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und sozialer Gruppe und bringt diese auf den einschlägigen Stand der Geschlechterforschung. Beide sind sich näher als bisher angenommen, weshalb mit dem Fokus auf Heteronormativität ein struktureller Entwicklungsprozess im Asylrecht freigelegt werden kann. Das TP untersucht allerdings einen Prozess, der zwar über die Asylrechtspraxis läuft, von dieser allerdings nicht intendiert ist. Das TP untersucht die Symptome dieses Prozesses, etwa über Unbehagen im Zusammenhang mit Trans*-Vorbringen oder Schwierigkeiten in der Ermittlung und Beweiswürdigung. Es legt den Prozess aber auch als spezifischen juridischen Diskurs frei, in dem insbesondere die Selbstbeschreibung als Teil eines Kollektivs und die Vergeschlechtlichung der Subjekte eine Rolle spielt. Der Ertrag wird so für die Theorie, aber auch für die juristische Praxis verwertbar sein.
Das ist offenkundig, wo das hinlaufen soll: Die Verfassungsrichterin beschafft sich wieder mal selbst Klagen, über die sie entscheidet. Ich hatte ja neulich schon beschrieben, dass ehemalige Mitarbeiter des Bundesverfassungsgericht „Diskriminierte” suchen und ihnen den Klageweg zu finanzieren, um durch alle Instanzen zu gehen und schließlich Verfassungsbeschwerde zu erheben, damit das Verfassungsgericht entscheiden kann, ohne dass überhaupt keine reguläre Klage vorliegt (wo kein Kläger, da kein Richter, gilt nicht mehr, weil die sich die passenden Kläger suchen).
Es zeigt vor allem mal wieder das homozentrische Weltbild Baers, die alles als „heteronormativ” ansieht und angreift.
Sie versteht es nicht: Hetero ist nicht normativ. Es ist normal. Wie sciencefiles so schön schreibt:
Unsere Einordnung: vollkommener Unsinn. Die Menge transsexueller Asylbewerber ist zu gering, um die Normalität junger heterosexueller meist männlicher Asylbewerber außerhalb der Einbildung der Antragssteller zu erschüttern. Eine Überwindung „rechtlicher Strukturlogiken“ der „Heteronormativität“ ausgerechnet von arabischen oder afrikanischen Asylbewerbern zu erwarten ist eine so absurde Idee, dass man auf den Ertrag des Teilprojekts für die juristische Praxis nicht gespannt sein muss, schon weil im Asylverfahren Geschlecht keine Rolle spielt. Aber das wissen nur Juristen. Bundesverfassungsrichter sind häufig politische Besetzer, die von Juristerei keine Ahnung haben.
Ja. Denn eine juristische Tätigkeit habe ich bei Baer ja bisher auch nicht gefunden.
Was meint sie damit eigentlich, herausfinden zu können? Welche Rolle soll das im Asylprozess überhaupt spielen? Ist Transsexualität ein Asylgrund? Wird sie überhaupt erfasst? Und wieviele schwule und transsexuelle Araber kommen denn überhaupt? Sind es mehr als die, die hier in Berlin auf den Strich gehen?
Das sind alles reine Müllprojekte, als Vorwand für die Geldzuwendung und -verbrennung, und im Fall der Verfassungsrichterin noch als Beschaffung von „Entscheidungsgrundlagen”.
sciencefiles regt sich – begründet – sehr darüber auf, dass Deutschland 2 Millionen für so einen Mist rauswirft.
Was mich mehr stört: Dass man mit solchem Quatsch Verfassungsrichterin wird und dort auf eben dieser hirnleeren Schwafelebene Verfassungsurteile produziert, die dann unüberprüfbar und mit übergesetzlichem Zwang bindend und ausausweichlich sind.
Alles so kriminell.