Der Landtag von Rheinland-Vorpommern
Noch was zum wochenendlichen Amusement.
Wir hatten ja schon einige heitere Videos darüber, wie sich SPD und AfD im Landtag von MeckPomm bekriegen, und wie da so eine Ex-DDR-Lehrerin als Präsidentin aufdonnert, aber nicht mal die eigene Hausordnung kennt.
Ein Leser wies mich auf dieses Video aus dem Landtag von Rheinland-Pfalz hin, die das bei gleicher Konstellation auch so hinkriegen. Da spricht eine von der AfD – eloquent, rhetorisch schneidend und inhaltlich überaus hörenswert, die Kritik ist voll berechtigt – und hinter ihr braut sich langsam aber sicher das Unheil zusammen, bis es dann zum Eklat kommt.
Der Landtagspräsident hinter hier sieht aus wie Hendrik Hering von der SPD, von Beruf Rechtsanwalt. Und da fällt mir auf, dass er das Wort „obliegt” falsch gebraucht. Der ist Jurist und kennt einen juristischen Grundlagenbegriff nicht. Eine Obliegenheit ist eine unterrangige, nicht einklagbare Verpflichtung, die man nur im eigenen Interesse wahrnehmen muss (und sich nur selbst schadet, wenn man sie nicht einhält). Der aber verwendet den Begriff wie „Sie sind nicht befugt”. Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Eindruck fehlt es da an elementarem Rechtswissen.
Und auch sonst macht der wohl einige Rechtsfehler. Ich glaube nämlich nicht, dass der da immun dagegen sein kann, dass andere die Einhaltung ihrer Rechte anmahnen. Und er kann auch niemandem verbieten, etwas für „Kindesmisshandlung” zu halten, denn solange es nur um die rechtliche Wertung und nicht eine falsche Tatsachenbehauptung geht, unterliegt das der Meinungsfreiheit, und die zu respektieren ist ein Landtag als Verfassungsorgan verpflichtet. Sowas versteht heute aber auch nicht mehr jeder Jurist.
Erinnert stark an die Zustände in MeckPomm. Gleiche Konstellation.