Warum Werbung im Blog?
Warum belästige ich überhaupt meine Leser mit Werbung?
Na, weil Geld reinkommen muss.
Einmal, weil ich auch Kosten habe, immer wieder mal was einkaufen oder Fahrt- und Eintrittspreise zahlen muss. Und demnächst auch auf einen eigenen, dedizierten Server umsteigen will. Ich will ja noch etwas wachsen.
Dann, weil ich hier wirklich verdammt viel Zeit reinstecke, und dafür gerne auch was haben möchte. Mal ein bisschen weiter in Urlaub oder so.
Ein wesentlicher Grund ist aber das Finanzamt. Ich habe schon einige Male darüber berichtet.
2007 und 2008 war ich als Informatiker mal einige Zeit nur freiberuflich unterwegs, entsprechende Einnahme, entsprechende Ausgaben. Das fiese am Steuersystem ist, dass man die Einnahmen in dem Jahr versteuern muss, in dem man sie macht, die Ausgaben dazu aber – wenn die Güter nicht geringwertig sind – auf mehrere Jahre abschreiben muss. Ab 2008 war ich wieder in fester Anstellung. Das führte dazu, dass ich ab 2009 in der Summe zwar ein ordentliches Einkommen hatte und einen Haufen Steuern bezahlt habe, im freiberuflichen Teil aber negative Einnahmen (=Verlust) hatte, weil da erst mal nichts reinkam, aber die Abschreibungen formal Verluste brachten, obwohl eigentlich nichts passiert ist. Die Sauereien des Steuerrechts.
Das nun wieder brachte das Finanzamt München (und Berlin hat daran festgehalten) dazu zu sagen, meine freiberufliche Tätigkeit würde ja gar keinen Gewinn bringen (obwohl sie das in den letzten 20 Jahren deutlich und nachweisbar hat, aber das ist denen egal, die suchen sich die Jahre immer so raus, dass es ihnen in den Kram passt), und stufte das gewissermaßen als „Liebhaberei” ein. Ein Informatiker, der seinem Hautberuf freiberuflich als „Liebhaberei” nachgeht. Allerdings vermieden sie dabei diesen Begriff, und es gab dazu auch nie einen Feststellungsbescheid (der dafür notwendig ist, das war also sowieso alles faul), sondern taten nur so als ob. Und lehnten mir einfach sämtliche Ausgaben ab, völlig egal, ob sie etwas damit zu tun hatten oder nicht. In einem Jahr hieß es, ich hätte mich geweigert, Belege vorzulegen, obwohl ich sogar eine schriftliche Bestätigung des Finanzamtes hatte, dass ich sie hingebracht und angeboten hatte, sie sie aber nicht haben wollten. (Ich habe sie dann hingebracht und ca. 5 Jahre später völlig ungeprüft und unbearbeitet zurückbekommen, war also reine Schikane.) Dann gab’s mal Ärger wegen eines Videokabels für 3,50 Euro. Oder sie haben mir mal sämtliche Telekommunikationskosten (Telefon, Internet, Fax) abgelehnt, weil ich doch ein Blog als Privatvergnügen betriebe, es war ihnen aber nicht klarzumachen, dass das Blog nicht bei mir zuhause läuft und deshalb nicht über meinen privaten Internetzugang, und auch nicht per Fax.
Selbst wenn das Blog aber bei mir zuhause liefe: Für die Einnahmen der VGWort wollten sie Steuern haben, also wären selbst dann, wenn das Blog über meinen Internet-Anschluss in der Wohnung liefe, die Kosten absetzbar gewesen.
Dann hatten sie noch andere Überschreitungen, beispielsweise forderten sie die Umsatzsteuer für alle Ausgaben seit 2009 nachträglich zurück. Ohne jede Rechtsgrundlage. Denn selbst wenn es Liebhaberei gewesen wäre (wozu sie erst mal einen anfechtbaren Feststellungsbescheid gebraucht hätten, den es nie gab, die unterstellen das einfach so willkürlich), hätten sie die Umsatzsteuer nicht zurückfordern dürfen. Denn ein Betrieb, der unter Liebhaberei fällt, ist zwar bei der Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen, trotzdem aber vorsteuerabzugsberechtigt. Liebhaberei wirkt sich auf die Umsatzsteuer nämlich gar nicht aus. Das kapiert aber das Finanzamt München nicht.
Dazu kommt dann noch der Fehler, dass das Finanzamt München ja gar nicht behauptete (den Begriff haben sie aus rechtlichen Gründen sowieso stets vermieden und das nur umschrieben), dass mein Betrieb (=Freiberuflichkeit) Liebhaberei sei, sondern einzelne Betriebsmittel. Ich müsste für jedes einzelne Gerät eine Gewinnermittlung durchführen und nachweisen, dass ich mit diesem einzelnen Gerät Gewinn mache. Das ist doppelter Quatsch. Erstens bezieht sich die „Liebhaberei” im Steuerrecht immer auf den ganzen Betrieb und nicht auf einzelne Betriebsmittel. Zweitens gibt es im Steuerrecht im Normalfall keine Gewinnermittlung für einzelne Betriebsmittel. Drittens ist das dem Unternehmer überlassen, wie er seinen Betrieb führt, er darf durchaus mit Betriebsmitteln auch Verlust machen, oder mal aus Irrtum etwas kaufen, was er nicht braucht, weil er Gewinne querverrechnen darf.
Das Finanzamt Berlin hat es kapiert, dass das so nicht ginge, und deshalb einfach mal ins Blaue behauptet (und erlogen als „Schätzung” ausgegeben, die nie stattfand), dass sie von fraglichen Betriebsmitteln eine private Nutzung unterstellen. Sie wollen das jetzt also so umbiegen, dass sie aus Liebhaberei, die sie nicht begründen könnnen, eine private Nutzung machen und dazu Schätzungen erfinden, die sie nie gemacht haben und die so auch unzulässig wären.
Hintergründe hat das alles zweie. Der eine ist, dass der Staat unsichtbar massiv die Steuern erhöht, indem er Einnahmen voll be- oder sogar weit überbesteuert, gleichzeitig aber Ausgaben nicht mehr anerkennen will, also aus einer Gewinnbesteuerung eine Umsatzbesteuerung macht, ohne formal etwas an den Steuergesetzen oder Steuersätzen zu drehen. Während einerseits die Steuerfahnder reduziert und viele Reiche gar nicht mehr besteuert werden, und immer mehr Offshore-Steueroasen ans Licht kommen, greift der Staat bei denen, die sich nicht wehren können, immer hemmungsloser zu. Wir werden immer übler abgemolken, und den Eindruck habe nicht nur ich, sondern auch viele meiner Bekannten und viele der Leser, die mir viel schreiben, wenn ich mal wieder was zum Thema Finanzamt blogge.
Der größte Steuerbetrüger im Lande ist meines Erachtens inzwischen der Staat selbst, weil er mit immer kriminelleren Methoden mehr Steuern kassiert, als ihm nach seinen eigenen Gesetzen zustehen.
Der andere Punkt ist, dass in den Steuerakten – ich habe ca. 6 Jahre gebraucht, um mir endlich mal über ein Gericht Akteneinsicht zu erkämpfen – zwar überhaupt nichts dazu steht, wie die eigentlich auf ihre Behauptungen kommen, aber diverse Ausdrucke aus meinem Blog lagen, und es offentlich so eine Art Strafaktion gegen mein Blog ist. Ob die einfach nur Rache wegen finanzamtskritischer Blog-Artikel führen oder da feministische Angriffe dahinterstecken, kann ich nicht so genau sagen. Mir schrieben aber auch schon Steuerberater unter meinen Lesern, dass ihnen auch schon aufgefallen sei, dass Finanzämter zum Jähzorn neigten und Leute, die da einmal widersprochen haben, gern bis zum Lebensende piesackten. Ich kennen so einen Fall, in dem ein Finanzamt jemanden seit Jahrzehnten völlig rechtswidrig und systematisch ruiniert und vorsätzlich schädigt und vernichtet. Beispielsweise ohne Rücksicht auf Pfändungsgrenzen komplett, auf 0, das Konto pfändet oder Autos pfändet, sie dann aber nicht verwertet, sondern sie einfach jahrelang dort stehen und rosten lässt. Da geht es nicht mehr um Geld, da geht es nur noch um Vernichtung aus Rache.
Die Sache hat mir schon erheblichen Schaden zugefügt, denn eigentlich wollte ich mir beim Umzug nach Berlin eine Wohnung kaufen. Ging natürlich unter diesen Umständen nicht. Das heißt, dass ich jetzt nicht nur 5 Jahre Miete gezahlt habe, die mir da natürlich fehlen, sondern auch die Wohnungspreise in der Zeit massiv angestiegen sind, das also nicht mehr finanzierbar ist.
Ich hatte schon vor dem Finanzamt München dagegen geklagt, aber da einfach Pech gehabt, weil das Finanzamt München einen Teil der Akte (ein Teil ist verschollen) schnell und heimlich nach Berlin geschickt hatte, und damit war das Finanzamt Berlin und somit auch das Finanzgericht Berlin zuständig, die Klage deshalb unzulässig. Und weil die Bescheide noch nicht verbunden waren, musste ich dann viermal die Gerichtskosten für vier Jahre zahlen.
Das Finanzamt Berlin hält im wesentlichen an den Bescheiden fest. Begründen können sie es zwar nicht, aber sie wollen auch nicht das Geld zurückzahlen, was München zuviel eingesackt hat. Ein paar gar zu grobe Fehler haben sie rausgemacht, dafür haben sie sich andere ausgedacht, und anstatt mir was zurückzuzahlen, was zuviel vereinnahmt wurde, verlangten sie noch eine weitere Steuernachzahlung über mehrere tausend Euro, also zusätzlich noch was obendrauf verlangt, eine unzulässige Verböserung. Das dürften sie gar nicht, das müssten sie nämlich vorher ankündigen, aber sie meinten, sie hätten mich ja aufgefordert, meinen Einspruch zurückzunehmen. Es geht um die Erziehung der Steuerzahler: Wenn Du es wagst, Steuerbescheide anzuzweifeln, zahlst Du einfach noch mehr.
Jetzt klage ich vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, und das Finanzamt ist nicht mal in der Lage, sich überhaupt irgendwie dazu zu äußern oder zu erklären. Sie beantragen Klageabweisung, aber können sich zur Sache überhaupt nicht äußern. Oder erklären, warum sie Schätzungen behaupten, die nach Aktenlagen nie stattgefunden haben und die auch formal nicht dargetan wurden, warum sie also im Steuerbescheid einfach lügen.
Das ist so. Die sind auch personell so überlastet und deren IT ist in einem so katastrophalen Zustand, dass da überhaupt nichts mehr geht und die sich einfach irgendwas zusammenlügen müssen. Würde ich jetzt vor Gericht gewinnen, wäre das ein größeres Problem aufzuklären, was die eigentlich wie und wo kassiert und wie querverrechnet haben. Denn auch jedesmal, wenn ich vom Finanzamt eigentlich eine Rückzahlung von Einkommen- oder Umsatzsteuer bekommen hätte, hieß es „Ätsch-Bätsch, kriegste nicht, wir verrechnen das einfach mit der Überraschungsforderung X, von der noch nie die Rede war”. (Dagegen kann man widersprechen, dann wird das Durcheinander noch viel größer.)
Weil deren IT-Systeme die Querverrechnungen teils auch noch automatisch vornimmt, blicken die selbst nicht mehr durch, wohin das Geld versickert ist. Es türmen sich Berge von Akten auf, in denen undurchschaubar geworden ist, was ich aus den vielen Jahren zurückzubekommen hätte.
Ein zentraler Dreh- und Angelpunkt daran ist eben die „Liebhaberei”, die sie begrifflich nie verwenden (weil es eben Rechtsprechung und formale Anforderungen gibt, die sie nicht erfüllen, wie etwa eine Betriebsprüfung und einen Feststellungsbescheid, und ein Feststellungsbescheid auch immer nur in die Zukunft gilt, sie also schon mangels Bescheid für die Vergangenheit keine Liebhaberei unterstellen können.)
Aber: Vor Finanzgerichten hat man ohnehin kaum Chancen.
Deshalb ist es für mich wichtig, den implizit, nur mit dem Vorwurf der tatsächlichen Verluste erhobenen Vorhalt der Liebhaberei zu entkräften. Der nächste Fehler, den sie machen, ist, dass sie lediglich behaupten, dass ich nach 2009 tatsächlich Verluste gemacht hätte. (Was ja zu einem Teil auch stimmt, weil ich da eben angestellt gearbeitet und damit Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit hatte, die Abschreibungen für freiberuflich getätigte Anschaffungen aber weiter liefen.)
Dabei kommt es für Liebhaberei nicht mal darauf an, ob man tatsächlich Gewinn oder Verlust macht. Man darf auch Verlust machen und den mit anderen Einkommensarten verrechnen. Es kommt darauf an, ob der Betrieb gewinngeeignet ist. Es reicht also nicht, wenn das Finanzamt sagt, dass man in den Jahren x, y und z Verlust gemacht hat (obwohl das dann der Anfang des Verfahrens sein kann), sondern das Finanzamt muss nachweisen, dass der Betrieb gar nicht geeignet sein kann, Gewinn zu machen. Beispiel: Einer gründet eine Firma, um sich einen Oldtimer als Firmenkapital zu kaufen. Er hat Kosten, aber überhaupt keine möglichen Einnahmen. Oder einer betreibt einen Ponyhof, der viel Geld kostet, das aber mit den Einnahmen von reitenden Kindern nicht zu erwirtschaften ist. Oder ein Zahnarzt betreibt jährliche Werbereisen nach Mallorca, um dort vorgeblich Kunden für seine Praxis zu werben, die er als beruflich bedingte Reisen absetzen will. Sowas sind so typische Fälle.
Das ist einer der Gründe, warum ich Werbung im Blog geschaltet habe. Obwohl die Beweislast eigentlich beim Finanzamt läge, muss ich hier – durch Werbung und Einnahmen der VGWort – zeigen, dass eine freiberufliche Tätigkeit in dem Rahmen, den ich neben meiner nichtselbständigen Tätigkeit als Angestellter nach Feierabend noch leisten kann, geeignet ist, Gewinn zu erwirtschaften. Damit ich die ganzen zuviel gezahlten Steuern seit 2009 zurückbekommen kann.
Und das auch deshalb, weil ich in Bezug auf das Blog und die Publikationstätigkeit dieses Jahr Rechtskosten hatte und auch einige Anschaffungen getätigt habe, also dafür sorgen muss, dass die Einnahmen die Ausgaben trotzdem überschreiten.
Natürlich neben dem Umstand, dass es mich viel Zeit und Mühe kostet, und ich natürlich auch dafür was haben will, obwohl die Einnahmen – umgerechnet auf einen Stundenlohn – natürlich mickrig und deutlich unter dem sind, was ein freiberuflicher Informatiker im Bereich Security verdienen könnte. Idealismus ist natürlich auch mit drin.
Und – ich bin mittlerweile auch 51 – ich will natürlich auch ausloten und wissen, ob man davon eigentlich hauptberuflich leben könnte. Nur notfalls. Um den Lebensstandard halbwegs zu halten und dann noch die Sozialabgaben zu zahlen, die ich ja derzeit mit meiner Haupttätigkeit erarbeite, müsste ich mindestens zwei- bis dreimal soviele Werbeeinahmen erwirtschaften, wie mir der neue Werbeanbieter avisiert hat, mit der Werbung bei Google hätte es gar nicht gereicht. Allerdings wäre es als Rentner – so ich bis dahin noch zu bloggen imstande bin – ein angenehmes Zubrot zur lächerlichen Rente.
Damit man mal ein Gefühl für die Größenordnung bekommt: Ich bekomme derzeit durchschnittlich etwa 0,33 € eTKP. Man muss tausend Werbungen anzeigen um etwa 33 Cent zu verdienen Umsatz zu machen. Und davon dann die Kosten und den Spitzensteuersatz abziehen. Man muss also schon eine ziemliche Reichweite im Blog haben, um überhaupt Werbeanbieter als Partner zu bekommen. Hätte ich die Werbung heute nicht abgeschaltet, würde ich im November voraussichtlich wohl auf ungefähr 7 Millionen Werbeeinblendungen kommen. (Leser sind’s deutlich mehr, aber viele haben Werbeblocker und nicht alle Werbeplätze lassen sich verkaufen, manchmal bleiben die eben leer.) Könnt Ihr Euch ausrechnen. Deshalb nagen Journalisten auch am Hungertuch, obwohl sie viel aggressivere und damit profitablere Werbung schalten, ihre Seiten mit Videos und Popups und Overlays und Rahmen zupflastern und viel mehr Werbung zeigen als ich. Das deckt Kosten und ein paar Anschaffungen, aber viel verdienen kann man damit nicht.
Geradezu grotesk erscheint es einem dann – auch im Vergleich zur aufgewendeten Arbeitszeit – wenn dann irgendwelche hübschen 19-Jährigen mit völlig inhaltslosen Beauty-Blogs und sexy Fotos mit geschenkten Modeklamotten und Hintern in die Kamera halten auf 7-stellige Jahreseinnahmen kommen und sich die Öffentlichkeit dann über Benachteiligung der Frau, Sexismus und Gender Pay Gap beschwert.
Ich habe schon überlegt, auf Schminktipps umzusteigen, aber ich fürchte, damit würde ich wirklich alle Leser in die Flucht schlagen.
Deshalb bitte ich trotz der Ärgerlichkeiten wie diesen Popups um Verständnis für die Werbung im Blog.