Über die Steuerung der Presse durch Politik und Bundesnachrichtendienst
Da bekommt man schon ein Gefühl, warum die Presse manche BND-Machenschaften partout nicht berichten will.
Beim Tagesspiegel schreibt ein Journalist, der zu kurz gekommen ist, stinksauer über die Praxis, dass BND und Regierung Journalisten heimlich Informationen zukommen lassen (ob die richtig oder manipulativ sind, sei mal dahingestellt).
Geheime Gespräche mit Journalisten gehören nicht nur zur Informationspraxis der Nachrichtendienste, sondern von Regierung und Bundesbehörden insgesamt. Die ausgewählten Pressevertreter verpflichten sich, die mitgeteilten behördlichen Informationen und Einschätzungen für sich zu behalten. Häufig fließen sie dennoch später in die Berichterstattung ein, meist jedoch ohne Nennung der staatlichen Quelle. Die Bundesregierung hält diese Art der Öffentlichkeitsarbeit für unentbehrlich. Details dazu, insbesondere zu Presserunden mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), hält sie geheim.
Und dann kommen Leute wie Claus Kleber und erzählen uns, es gäbe da keine geheimen Kontakte zwischen Politik und Journalismus.
Jetzt aber der Brüller:
Auf eine Klage des Verfassers dieses Textes hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Oktober in einem Eilverfahren einen Auskunftsanspruch für Journalisten festgestellt, die nicht zu den „Hintergrundgesprächen“ eingeladen sind. Wie weit er reicht, wird vom Leipziger Gericht in einem Hauptsachverfahren geklärt. Der „Bundespressekonferenz“ genannte Verein der politischen Hauptstadt-Korrespondenten sieht das juristische Vorgehen kritisch. Befürchtet wird, dass die Regierung die umstrittene Informationspraxis stoppen könnte.
Da werd ich mich doch mal mit reinhängen und auch mal auf einen Auskunftsanspruch drängen.
😀