Stunk und Korruption am Bundesverfassungsgericht
Da rumort’s offenbar gewaltig in dem Laden. Und es hat so ein Aroma nach Susanne Baer.
Leser verwiesen mich auf eine Seite der Jurablogs, wonach das Bundesverfassungsgericht die im November beschlossenen Verhaltensleitlinien für Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht habe, angeblich von Voßkuhle gegen Widerstand durchgedrückt (der hat’s gerade nötig…).
Wie schreiben die Jurablogs dazu so juristisch verwurbelt aber inhaltlich treffend:
Der Umstand, daß möglicherweise die Verhaltensleitlinien keine „echten Normen“ sein wollen, sondern als freiwillige Selbstverpflichtung der Betroffenen ausgestaltet sind, eliminiert nicht die Legitimationszweifel (etwa im Sinne eines „volenti non fit iniuria“), sondern macht die Sache erst recht problematisch. Umgehungskonstruktionen, die letztlich auf der Ebene des Gruppenzwangs und einer medialen Mobbingmentalität gegenwärtige und vor allem künftige Richter zu einer Selbstunterwerfung unter Normen außerhalb des verfassungsrechtlich vorgesehenen Kanons bestimmen, sind kein gutes Zeichen für die Gesundheit einer Verfassungskultur, und schon gar nicht, wenn sie gerade von der Institution erfunden werden, deren Aufgabe der Schutz der Verfassung ist.
Schauen wir mal rein in diese Leitlinien:
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verhalten sich innerhalb und außerhalb ihres Amtes so, dass das Ansehen des Gerichts, die Würde des Amtes und das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität nicht beeinträchtigt werden.
Sollte sowas nicht selbstverständlich sein?
(Man denke doch an das Auftreten einer nicht näher genannten Verfassungsrichterin mit gebrochenem Finger im Krankenhaus.)
Die Mitglieder des Gerichts üben ihr Amt in Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aus, ohne Voreingenommenheit im Hinblick auf persönliche, gesellschaftliche oder politische Interessen oder Beziehungen. Sie achten in ihrem gesamten Verhalten darauf, dass kein Zweifel an der Neutralität ihrer Amtsführung gegenüber gesellschaftlichen, politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gruppierungen entsteht. Dies schließt die Zugehörigkeit zu solchen Gruppierungen und bei angemessener Zurückhaltung ein Engagement in ihnen sowie die sonstige Mitwirkung am gesamtgesellschaftlichen Diskurs nicht aus.
Da könnte man direkt meinen, Voßkuhle liest mein Blog und hat den Absatz für – nein, gegen – Susanne Baer geschrieben.
Die Richterinnen und Richter des Gerichts wahren unbeschadet des Beratungsgeheimnisses Diskretion in Bezug auf die Arbeit am Bundesverfassungsgericht.
Wer weiß, worauf das geeicht ist, aber auch das stinkt nach Susanne Baer, die ja gerne auf Verfassungsrichtertournee geht und sich aufführt wie Fernsehköche beim Show-Kochen.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts stellen ihre durchgängige Erreichbarkeit und eine persönliche Präsenz am Gericht sicher, welche die zügige Erledigung der richterlichen Aufgaben gewährleisten.
Hähä, einerseits klagen sie über Überlastung und Verfahrensstau, andererseits treiben sich die Richter wohl lieber woanders rum.
Da merkt man sehr deutlich, dass das nicht auf die Richter gemünzt ist, die auch vorher schon Richter an Bundesgerichten waren, sondern die, die anderes treiben. Gastprofessuren in den USA zum Beispiel. Stinkt auch nach Baer.
Kritik an anderen Meinungen und rechtlichen Standpunkten äußern die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts mit der ihrem Amt angemessenen Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Entscheidungen des eigenen Gerichts, aber auch gegenüber anderen nationalen, ausländischen oder internationalen Gerichten.
Da könnte ich mir auch Baer vorstellen, aber da fällt mir jetzt spontan nicht konkret passendes ein, ich müsste mir nochmal die Vortragsvideos anschauen. Aber der Punkt allein, dass von ihr so viele Vortragsvideos existieren, zeigt ja schon, worauf es hinausläuft.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nehmen Geschenke und Zuwendungen jeglicher Art nur in sozialen Zusammenhängen und in einem Umfang entgegen, die keine Zweifel an ihrer persönlichen Integrität und Unabhängigkeit entstehen lassen können.
Das interessiert mich jetzt brennend. Wer hat da kassiert?
Oder geht’s da um Hohmann-Dennhardt? Das war die, die in der Uni-Karlsruhe mit der Automobilindustrie ganz eng am Tisch saß und – verfassungsrechtswidrig – einen Rektor gewählt hat, mit dem die da ihre Spielchen spielen können, und wofür sie hinterher dick kassiert hat.
Die Wahrnehmung der nichtspruchrichterlichen Tätigkeit darf die Erledigung der spruchrichterlichen Tätigkeit nicht beeinträchtigen. Das gilt insbesondere für wissenschaftliche Veröffentlichungen, Vorträge, Reden sowie die sonstige Teilnahme an Veranstaltungen und die damit verbundenen Reisen.
Zum zweiten Mal das Thema Faulheit. Und wieder Hinweise, die sehr deutlich sagen, dass es sich nicht auf die Leute bezieht, die Vollrichter sind und sonst nichts, sondern die, die Reden schwingen und als Professoren tätig sind.
Es stinkt nach Baer und ihrem Wanderzirkus. Aber wer weiß, was die noch treiben. Man müsste sich mal anschauen, wer da alles Professor ist und wieviele Vorträge hält.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts können für Vorträge, für die Mitwirkung an Veranstaltungen und für Publikationen eine Vergütung nur und nur insoweit entgegennehmen, als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann. Dadurch erzielte Einkünfte legen sie offen.
Da scheint jemand als Verfassungsrichter große Kohle für Vorträge zu machen.
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nehmen bei jeder Form der Beteiligung an einer Veranstaltung darauf Bedacht, dass sich die Art der Veranstaltung mit der Würde des Amtes und den Allgemeinen Grundsätzen seiner Wahrnehmung sowie dem Ansehen des Gerichts verträgt.
Das ist bei Lesbenveranstaltungen natürlich nicht der Fall. Und im Buch hatte ich ja schon beschrieben, dass man in diesen Kreisen zu Darbietungen wie dem „Tanz der blutjungen Transvestiten” und der „behaarte Lesbe aus der Nicjeniwa-Show” neigen.
Ich sage es mal so: Wenn es um Veranstaltungen geht, die mit der Würde des Amtes und dem Ansehen des Gerichts nicht vereinbar sind, dann fällt mir zuallererst Baers Lesbenzirkus ein. Wenn Ihr wüsstet, was ich da alles für Insider-Hinweise aus der Homo-Szene habe und bekomme…
Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen werden von den Richterinnen und Richtern ebenso wenig abgegeben wie Prognosen zum Ausgang bei Gericht anhängiger oder absehbar zu entscheidender Verfahren.
Auch das hört sich wieder nach Baers Vorträge an.
Wenn sowas schon schriftlich erfolgt und an die Öffentlichkeit gelangt, muss es darin aber ganz gewaltig qualmen. Und Voßkuhle ist ja schon selbst nicht der Edelste, wenn’s den schon so stört…
😀