Ansichten eines Informatikers

Die Juristen-Junta putscht

Hadmut
6.2.2018 0:02

Kriminelles Bundesverfassungsgericht.

Ein Leser beklagt sich über meine Blogartikel. Ich hätte zwar ein „Fachblog u.a. für Bundesverfassungsgerichtsfragen”, würde aber nicht genug herausstellen, dass hinter der Flüchtlingseinladung mit anschließender Flüchtlingswelle in Wirklichkeit nicht Angela Merkel, sondern das Bundesverfassungsgericht stecke. Die aber sei nur Laiendarstellerin, nur Verzierung. Die conditio sine qua non für die Migrationsströme habe niemand anderes als das Bundesverfassungsgericht selbst produziert. Dazu verweist er auf einen Artikel der Stuttgarter Nachrichten von 2015, der seither wohl etwas in Vergessenheit geraten ist – oder nicht mehr so erwähnt wurde:

Müsste man eine Chronologie der Flüchtlingskrise schreiben, würde alles mit einer fast schon historischen Dummheit beginnen: Das Bundesverfassungsgericht kippte 2012 die Regeln zur Versorgung von Asylbewerbern und schuf in Deutschland eine Art Hartz-IV-Anspruch für alle Armen dieser Welt: 1500 Euro netto für eine fünfköpfige Familie, dazu kostenloses Wohnen – das ist das Angebot, das Deutschland seitdem der Welt macht. Kaum hatte sich das herumgesprochen, kamen die Armen vom Balkan, die bis heute fast 40 Prozent aller Asylbewerber ausmachen. Ein Drittel von ihnen kommt mehr als einmal, denn das Angebot ist zu attraktiv, um es ablehnen zu können.

Aber es war nicht nur der Balkan, wo sich das Angebot herumsprach. Geschäftstüchtige Schleuser unterbreiteten es auch anderen Armen dieser Welt. Diese kamen, machten Fotos vom reichen Deutschland und schickten sie zurück in ihre Heimat. Die kostenlose WLAN-Verbindung stellte der deutsche Staat. Und so zogen immer mehr Flüchtlinge immer mehr neue Flüchtlinge nach sich. „Es ist ein Schneeballsystem“, sagt ein Beamter, der den Flüchtlingsstrom managen muss.

Die Flüchtlinge kamen in ein Land, das erstaunlich naiv ist. Liebe deinen Nächsten, heißt es in der Bibel, aber der Deutsche hebt seine Gefühle gern für den Übernächsten auf. Dass die Flüchtlingszahlen erst nach Erhöhung der Bargeldzahlungen in die Höhe schossen, wurde fast kollektiv vergessen. Stattdessen wurden in der öffentlichen Debatte Krieg und Gewalt als feste Gründe installiert, warum die Zahlen steigen.

Sie schreiben recht schön, dass wir seither Armut importieren, weil sich hier einige wenige an Armut so aufgeilen.

Letztlich aber sei das alles eine Folge grenzenloser Dummheit des Bundesverfassungsgerichts.

Nun, das könnte passen. Wie ich schon früher schrieb, habe ich das Bundesverfassungsgericht schon bei der Vorratsdatenspeicherung als strohdumm erlebt, die haben damals schon nicht gemerkt, dass ihre Anordnungen wirkungslos waren, und da nur einen Showprozess veranstaltet. Der Papier rannte ja noch jahrelang später auf Konferenzen herum und jubelte über sein Urteil und merkte nicht, dass es völlig an der Sache vorbeigegangen war. Schon damals kamen die mir völlig überfordert vor.

Dann natürlich mein eigener Fall, und da habe ich ja herausgefunden, dass die zuständige Richterin Susanne Baer nicht nur ein massives Interesse an der Aufrechterhaltung von Promotionsbetrug hat und den Krieg aller anderen gegen den weißen Mann führt, sondern für die Themen der Verfassungsbeschwerde, nämlich Verfahrens-, Prüfungs- und zugehöriges Verfassungsrecht schlichtweg zu dämlich ist, denn wie sich ja herausstellte, ist sie nicht nur nicht in der Lage, ihren eigenen Studiengang an den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts – ihrer Vorgänger – auszurichten, sondern nicht mal in der Lage ist zu artikulieren, was sie 10 Jahre lang als Professorin eigentlich getan haben will. Und schaut man mal in diese Entscheidung zum Versorgungsanspruch für Asylbewerber, dann ist das nicht nur in verblüffender zeitlicher Nähe zur Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde, sondern auch die drei Richter sind beteiligt.

Und wenn ich mir nun anschaue, was die letzten 6 Jahre, in denen ich mir diese Hintergründe der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde so hervorgebracht hat, dann drängt sich der Gedanke auf, dass hinter der Asylbewerberentscheidung nicht nur dieselben Leute, sondern auch dieselbe Dummheit und dieselbe kriminelle Energie stecken. Denn speziell Baer tritt ja für „Gleichheit durch Ungleichheit” ein, um die ultimative leistungslose Ergebnisgleichheit durchzusetzen, und genau dem wäre meine Verfassungsbeschwerde ja zuwidergelaufen, weil sie gleiche, gesetzliche Promotionsanforderungen durchgesetzt hätte. Zwischen beiden Entscheidungen liegen nur wenige Wochen, und Baer hält sich ja für die Retterin aller außer weißer Männer. Ich bin weißer, heterosexueller Mann, habe bei ihr also von vornherein keine Chance und verloren, während Asylbewerber natürlich für sie zu den armen, unterdrückten und politisch geschützten Wunderkindern gehören und deshalb alles gratis bekommen müssen, so wie Frauen hier Doktorgrade und Professuren.

Nun, meint der Leser im Anschluss an die Stuttgarter Nachrichten, nicht Merkel, sondern diese durchgeknallte Entscheidung unfähiger Verfassungsrichter sei der Auslöser gewesen, weil er nämlich nichts geringeres als die Zusage darstellt, dass sich jeder Mensch der Erde bei uns hier vollversorgen lassen kann.

Drolligerweise retweetet mir just in diesem Augenblick eine Leserin einen Tweet von Anabel zu diesem Thema:

Sie nämlich will erfahren haben, dass da einer den großen Molly mit arabischen Videos macht, in denen er erklärt, wie man hier in Deutschland breit abkassiert.

Das passt wunderbar zusammen. Das Bundesverfassungsgericht gibt hier – unangreifbare – jedem Menschen der Welt einen Vollversorgungsanspruch, und sie kommen dann auch alle zum kassieren.

Passt exakt zur Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde, denn sie verfolgen ja auch das Ziel, dass einfach jeder, der will, leistungslos Doktorgrad und Professur bekommt, wir haben ja auch schon über 200 Genderprofessorinnen, die wie Baer nichts können, nichts tun, aber unkündbar bis zum Lebensende vom Steuerzahler dick durchfinanziert werden. Das gleiche Prinzip wie Hartz-IV für alle.

Nun war ich ja letzte Woche bei dieser Pressekonferenz zur BND-Verfassungsbeschwerde: Die große schmutzige Verfassungsgerichtszirkusshow. Wo es ja darum ging, dass da ein Ex-Verfassungsgerichtsmitarbeiter erst die Verfassungsbeschwerden entwirft und dann die optimalen Beschwerdeführer aus der ganzen Welt dazucastet.

Ich habe mal bei der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts dazu angefragt, wie sich solche Strohmannbeschwerden mit den Zulässigkeitsanforderungen vertragen können sollen. Als Antwort bekam ich vom Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts:

Sehr geehrter Herr Danisch,

Ihre Anfrage beantworte ich im Hintergrund wie folgt:

Die jeweiligen Spruchkörper des Bundesverfassungsgerichts haben nach dem Gesetz bei jeder einzelnen Verfassungsbeschwerde zu prüfen, ob die jeweilige Beschwerdeführerin oder der jeweilige Beschwerdeführer beschwerdebefugt ist, ob also nicht ausgeschlossen werden kann, dass zumindest die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung besteht und sie/er durch den Akt der öffentlichen Gewalt selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen ist (Vgl. Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, Art. § 90 Abs. 1 BVerfGG und entsprechende Kommentierungen zu diesen Vorschriften). Wenn diese Voraussetzung nicht vorliegt, ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig. Im Übrigen begrüßt das Bundesverfassungsgericht zivilgesellschaftliches Interesse an der Durchsetzung der Grundrechte. Eine Bewertung konkreter Vereinigungen und deren Vorhaben kann das Bundesverfassungsgericht aber aufgrund der gebotenen richterlichen Zurückhaltung nicht vornehmen. Das Bundesverfassungsgericht sucht nicht – wie von Ihnen skizziert – nach „passenden“ Verfahren oder Beschwerdeführern, sondern bearbeitet die Anträge die von außen an das Gericht herangetragen werden.

Freundliche Grüße,

Der Satz, den ich da gelb markiert habe, fiel mir doppelt auf. Denn erstens hatte ich danach nicht gefragt. Zweitens hatte ich den schon mal irgendwo gelesen. Nämlich in einem Artikel des Tagesspiegels zur Gründung dieses ominösen Vereins.

Die “Gesellschaft für Freiheitsrechte” will mit perfekt vorbereiteten Einzelfällen nach Karlsruhe ziehen und Gesetze kippen, die Grundrechte verletzen. Das Bundesverfassungsgericht zeigt sich aufgeschlossen. […]

Das Bundesverfassungsgericht kommentiert politisches Geschehen grundsätzlich nicht. Doch ein Statement über den neuen Verein ist doch zu bekommen. „Das Bundesverfassungsgericht begrüßt zivilgesellschaftliches Interesse an der Durchsetzung der Grundrechte“, sagt ein Sprecher. Eine Bewertung konkreter Vereinigungen und deren Vorhaben könne man aber wegen „der gebotenen richterlichen Zurückhaltung“ nicht vornehmen.

Das stinkt doch meilenweit gegen den Wind, vor allem, wenn der Verein von einem Ex-Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts und einer Ex-Mitarbeiterin Susanne Baers betrieben wird.

Und auch bei der Sache zum 3. Geschlecht hatte ich hier ja ausführlich beschrieben, dass es enge Verbindungen zwischen der Richterin Baer und den Beschwerdeführervertretern gibt, dass die Beschwerde von Baers Vertretungsprofessorin und dem Zeitverlauf nach wohl an ihrem Institut geschrieben wurde.

Es entsteht immer mehr der Eindruck, dass das Bundesverfassungsgericht sich seine Beschwerden selbst schreiben lässt und nur noch das entscheidet, was es in seiner politischen Agenda entscheiden will, oder eben nur die Verfassungsbeschwerden, die es selbst geschrieben hat.

Auch in meinem damaligen Streit gegen die Uni hatte ich vor den Verwaltungsgerichten zunächst Erfolg, und abwärts ging es erst, nachdem ein neuer Vorsitzender Richter ins Spiel kam, der dann massiv alles gefälscht und manipuliert hat, Schriftsätze zurückgehalten, Fragerecht beschnitten, Gutachter bestochen, Tonbandaufnahmen der Verhandlung heimlich ausgetauscht. Und was kam später ans Licht? Der war bis kurz vorher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht gewesen.

Es entsteht ein immer dichteres Netz, ein immer stärkerer Eindruck, dass wir einem massiven Verfassungsputsch ausgesetzt sind, dass der Staat aus dem Bundesverfassungsgericht heraus und unter Mitwirkung von dessen ehemaligen Mitarbeitern zersetzt, zerstört, geplündert wird. Ausgerechnet aus dem Bundesverfassungsgericht heraus. Das, wogegen es keine demokratische Gegenwehr mehr gibt.

Und genau das hatte ja auch mal eine Mitarbeiterin Baers auf einer Veranstaltung gesagt: Dass man als Verfassungsrichterin den Staat nach feministischen und genderistischen Gesichtspunkten umbauen könne und niemand könne etwas dagegen machen.

Und auf einmal passen alle diese Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts genau zusammen, ergeben ein geschlossenes Bild einer linksradikalen Zersetzung des Staates, schlimmer als es die RAF je hätte unternehmen können.

Auf einmal haben wir in der Gesamtsicht das Bild einer kriminellen Vereinigung, die sich im Bundesverfassungsgericht gebildet hat.

Eine interessante Frage wäre, wer damals eigentlich auf höhere Asylbewerberunterstützung geklagt hat. Es war keine Verfassungsbeschwerde, sondern ein Klage vor dem Sozialgericht, das die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hatte. Da stellt sich dann die Frage, ob dieser Kläger auch von Leuten aus dem Bundesverfassungsgericht gecastet wurde und die dem die Klagen geschrieben hatten.

Das stinkt alles gewaltig nach einem Verfassungsputsch aus dem Bundesverfassungsgericht heraus.

Ein Bundesverfassungsgericht, das systematisch den Staat sabotiert und zersetzt.