Frau Baer erklärt Flüchtlingen das Bundesverfassungsgericht
Ich hätte da ein paar Anmerkungen.
(Im Anschluss an den Artikel Das marxistische Bundesverfassungsgericht, in dem es ja schon um den Zusammenhang zwischen Baer und die offene Migration in deutsche Universitäten ging.)
Auf der Seite islam.de ist ein Text über das Bundesverfassungsgericht aufgetaucht, anfangs so etwas im Stil einfacher Sprache, als Autorin die Verfassungsrichterin und Genderistin Susanne Baer.
Ob der Text speziell dafür geschrieben wurde oder nur dorthin übernommen und ob mit oder ohne Einverständnis Baers ist unklar. Es fällt auf, dass der Text vom Stil her eben anfangs auf eine einfache Sprache ausgelegt ist und dann in allgemeines Geplauder ausläuft. Wobei mir auffällt, dass ich bis heute noch keinen einzigen Text von Susanne Baer gesehen habe, der in ernstlicher juristischer Sprache verfasst wäre. suum cuique.
Es steht zwar © islam.de im Überschriftenlogo „Das Grundgesetz im (Migrations-)Vordergrund, aber ob das Ding dann von Baer oder der Webseite kommt, ist unklar. Ob man sich das Grundgesetz ausgerechnet von jemandem erklären lassen sollte, der – ob nun Webseitenschreiber oder Verfassungsrichterin – nicht weiß, dass es im deutschen Recht das Copyright nicht gibt, und das ein englische Wort ist, will ich mal dahingestellt lassen. Und ob die einfach gesprochenen, aber inhaltlich verschwurbelten und auf Kontext beruhenden Sätze irgendwem weiterhelfen, auch.
Der Weg nach Karlsruhe ist ganz genau ausgeschildert. Im Grundgesetz, der deutschen Verfassung, sind bestimmte Verfahren aufgelistet, in denen Bürgerinnen und Bürger (auch als Unternehmen, für einen Verein, oder als Einzelpersonen) oder politische Akteure (wie der Bundestag oder Abgeordnete, die Bundesregierung oder Landesregierungen und auch Kommunen) oder aber normale Gerichte das Bundesverfassungsgericht um eine Entscheidung bitten können: die Verfassungsbeschwerde, der Organstreit und die abstrakte Normenkontrolle sowie die konkrete Normenkontrolle im Vorlageverfahren. Was genau zu tun ist, um nach Karlsruhe zu kommen, regelt dann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG).
Nein, es ist nicht genau ausgeschildert. Das soll und darf es auch gar nicht sein, denn es soll ja weit offen und für jeden Fall anzurufen sein und es soll außerdem – das ist ein zentraler Punkt, den viele Verfassungsrichter nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen – auch dem einfachsten Laien und dem ungebildetsten Menschen auch ohne Anwalt offenstehen. Weil dahinter der Gedanke steht, dass auch ein einfacher Gefangener in einer Zelle eine Verfassungsbeschwerde auf ein Blatt Papier kritzeln können soll. In der Realität ist das Bundesverfassungsgericht freilich längst zur geschlossenen Clique geworden, die das alles unter sich ausmacht.
Und es ist auch keineswegs eine Bitte, wie Baer es hier ausdrückt, wenn man eine Verfassungsbeschwerde einreicht. Wenn die Kriterien erfüllt sind, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Und das sehe nicht nur ich so, das hat das Bundesverfassungsgericht sogar in seinen eigenen Regeln aufgestellt. Nur ist das manchen Verfassungsrichterin nicht klar. Frau Baer zum Beispiel.
Insgesamt sind 16 gleichberechtigte Richterinnen und Richter tätig, die von Bundesrat und Bundestag auf Vorschlag der politischen Parteien für eine einmalige Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Das sorgt für eine gewisse Vielfalt der Perspektiven.
Nein, tut es nicht. Das Bundesverfassungsgericht ist systematisch mit Genderisten besetzt, aber keiner da, der das kritisch sieht. Vielfalt wird politisch verhindert. Zumal es schon deshalb keine Vielfalt dort geben kann, weil da nur Juristen (oder solche, die sich dafür ausgeben, es wird nämlich nicht überprüft) drin sitzen. Und auch nur die, die von irgendeiner Partei gewählt werden. Vielfalt kann es da nicht geben.
Allerdings zieht das im Wesentlichen geheime Wahlverfahren auch Kritik auf sich, und die Vielfalt ist relativ: An das Bundesverfassungsgericht kommen Richter und Richterinnen der Bundesgerichte neben Professorinnen und Professoren, tätig und fachlich gibt es sehr unterschiedliche Spezialisierungen. Bislang sind aber beispielsweise Frauen am Gericht deutlich in der Minderheit, und bislang gab es niemanden mit jüdischer noch muslimischer Religionszugehörigkeit.
Das mit den unterschiedlichen Spezialisierungen ist wohl wahr. Da gibt es welche, die sind auf Recht spezialisiert. Und es gibt andere, wie Baer, die sind auf… die sind auf … also ich weiß auch nicht, worauf die spezialisiert ist, ich habe aber eine Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität geführt, und obwohl Baer auf der Gegenseite beteiligt war, konnte man nicht erklären, was Frau Baer da überhaupt macht oder kann oder worum es in ihrem Studiengang „Gender Studies” eigentlich geht. Wer nicht sagen kann, was er als Professor 10 Jahre lang eigentlich gemacht hat, und zu dem auch niemand die in Berlin vorgeschriebenen schriftlichen Nachweise für das Lehrdeputat vorlegen kann, der sollte nicht von Spezialisierung sprechen. Außer vielleicht in Schwindel und Geldwäsche zur Parteienfinanzierung.
Eigentlich sollte man meinen, dass das primäre Ziel des Bundesverfassungsgericht sein sollte, mit Leuten aus allen Rechtsgebieten und weiterer Sachkunde besetzt zu sein. Ich hatte ja schon mal beschrieben, dass die an der Vorratsdatenspeicherung massiv gescheitert sind und es selbst Jahre später noch nicht gemerkt hatten. Weil die keine blassen Schimmer hatten und gemäß ihrer Eigenschaft als Operettengericht nur die üblichen Gerichtsprominenten eingeladen habe, als wär’s die juristische Version von „Zu Gast bei Carmen Nebel”, anstatt auch nur einen einzigen zu fragen, der Ahnung von der Vorratsdatenspeicherung hatte.
Wenn man jetzt aber sieht, dass die da von Frauenquoten und jüdischer und muslimischer Religionszugehörigkeit und verschiedenen Perspektiven redet, dann merkt man sehr deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch gar kein Gericht mehr sein soll, sondern eher ein Rat aus Repräsentanten im marxistisch-leninistischen Sinne. Es geht nicht um Recht, sondern darum, dass jede Lobby mitschwätzt und blockiert. Denn eigentlich war das mal so gedacht, dass sich das Bundesverfassungsgericht in jedem Fall Sachverständige heranholt, wie andere Gericht auch. Seit das aber zum Schautanzen der üblichen Kasper verkommen ist, funktioniert das nicht mehr.
Ein muslimischer Verfassungsrichter? Schon mal darüber nachgedacht, dass das gar nicht geht, weil Amtseid und muslimischer Glauben unvereinbar sind? Irgendwann muss man sich halt entscheiden, ob man Grundgesetz oder Koran als höchste und maßgebliche Instanz ansieht. Mit „So wahr mir Gott helfe” auf das Grundgesetz zu schwören dürften viele Muslime als Blasphemie einstufen. Aber was ist schon das Grundgesetz? Baer lehnt ja geschriebene Gesetze eh ab, alles auf weißer Mann geeicht. Richter sollten nur nach ihrem Gewissen urteilen. Das wäre dann – ohne jegliche demokratische Legitimation – die Scharia.
Der Weg nach Karlsruhe ist in Verfahrensregeln ausgeschildert- und das deutsche Bundesverfassungsgericht ist – im Unterschied zu vielen anderen Ländern – dennoch ein “Bürgergericht”: Wer nach Karlsruhe geht, muss nicht anwaltlich vertreten sein – auch wenn fachkundige Unterstützung die Erfolgsaussichten eines Verfahrens sicher erhöht.
Ein Satz, ein Widerspruch. Muss man nun oder muss man nicht? Formal kann man es auch ohne Anwalt, aber sie schmeißen’s halt in den Müll, weil sie sich vom Pöbel da draußen belästigt fühlen. Wer nicht anwaltlich vertreten ist, bekommt in der Regel nicht mal ein Aktenzeichen.
Nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder entschieden, dass in einem Staat, in dem die Verfassung den Sozialstaat als Grundprinzip nennt (Art. 20 GG), für arme Menschen sogar ein Recht auf solche Unterstützung besteht, wenn die Sache nicht völlig aussichtslos ist (Beratungs- und Prozesskostenhilfe).
Oh ja. Irgendein Ex-Verfassungsrichter sagte mal, die Verfassungsbeschwerde sei formlos, kostenlos und aussichtslos.
In vielen Fällen gibt es nämlich gar keine Begründung, da schmeißen die einfach in den Müll, was ihnen politisch oder nach ihre persönlichen Interessen und Geschäften nicht in den Kram passt.
Die Möglichkeit, ein Gesetz, eine staatliche Maßnahme oder ein gerichtliches Urteil nochmals verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, nutzen heute jedes Jahr weit über 5000 Menschen;
Sie versuchen es. Nutzen kann man das nicht nennen. Denn das wäre ja erst der Fall, wenn die Prüfung auch stattfindet.
Alle Beteiligten haben seit 1951 (seitdem gibt es das Bundesverfassungsgericht) in oft auch harten Auseinandersetzungen gelernt, das Grundgesetz nicht nur zu achten, sondern auch tatsächlich wirksam werden zu lassen.
Nöh.
Ab und zu gibt’s noch was ordentliches zur Meinungsfreiheit, solange der Masing noch da drin sitzt, aber ansonsten sieht’s für alles nach Artikel 3 längst mau aus. Inbesondere Berufsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Zugang zum Amt (Art. 33 II) wurden längst auf dem Altar der Ideologie und des Marxismus verheizt.
Das Bundesverfassungsgericht ist das Gericht für die letzten Fragen:
Nein. Das sind die obersten Bundesgerichte.
Das Bundesverfassungsgericht ist das Gericht für Verfassungsverstöße und damit nur für ganz wenige Fragen. Es ist keine Religionsbehörde.
Dann redet sie – wie so oft – ausgiebig von Artikel 1 und 3, ob der Gesetzgeber etwa für ein Existenzminimum sorgen müsse (ob’s der Steuerzahler muss, wird nicht gefragt, und ob sich das auf alle 7 Milliarden Menschen bezieht, auch nicht, hier gibt’s eben alles frei). Ansonsten sagt sie nur kurz, dass sie über Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5) und Eigentum – nein, nicht Eigentum, sondern die „Idee des Eigentums” aus Art. 14 nachdenke. Die Idee des Eigentums. Klar, für Marxisten ist das ein Thema. Über anderes wird da wohl nicht mehr nachgedacht.
Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat (Art. 20 GG), dessen Regierung über gleiche und freie Wahlen legitimiert werden muss (Art. 38 GG).
Und warum gilt das dann nicht auch für Verfassungsrichter, die sich längst zur Über-Regierung mit demokratisch nicht mehr abänderbaren Entscheidungen aufschwingen?
Die Frage nach der Demokratie als einer Kernaussage des Grundgesetzes stellt sich aber nicht nur angesichts von Europäisierung und Globalisierung, sondern auch im innenpolitischen Alltag. Ist es mit den Prinzipien der Allgemeinheit, Freiheit und Gleichheit der Wahl vereinbar, den Einzug kleiner Parteien in Parlamente an ein Mindestquorum (die 3- oder 5 %- Hürde) zu binden?
Bisher fand man es immer nützlich und opportun, alles, was nicht Blockpartei war, auszusperren. Seit die Migranten anfangen, eigene Parteien zu gründen, sieht man das freilich ganz anders.
Zudem ist ein Verfassungsgericht zwar mit politischen Fragen befasst und fällt auch Entscheidungen, die politisch wirken, handelt aber selbst nicht politisch: Es muss juristisch begründen und jedes Argument auf das Grundgesetz zurückführen.
Glatt gelogen. Baer behauptet das zwar immer, auch vor amerikanischen Universitäten, in der Realität ergehen die Mülleimerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, auch von Baer, willkürlich und ohne jede Begründung und Akteneinsicht. Da ist gar nichts juristisch, die machen einfach, was sie wollen, und heucheln hinterher noch, sie würden nach den Grundrechten prüfen.
Außerdem sind Baers Auslegungen des Artikel 3 unhaltbar. Es ist ein Unterschied, ob man etwas in seiner Rhetorik erwähnt oder etwas auf Artikel 3 zurückführt. Der nämlich schreibt – anders als von vielen behauptet – gerade keine Gleichstellung und Quoten vor, das war nicht gewollt, und verbietet sie sogar, es darf nämlich niemand bevorzugt oder benachteiligt werden. Wenn man mit solchem Unsinn daherkommt, kann man nicht behaupten, man würde etwas auf das Grundgesetz zurückführen.
Auch dieser Artikel verstärkt wieder den Eindruck und Verdacht, dass Leute wie Baer das Land aus dem Bundesverfassungsgericht heraus durch Migrationsdruckbetankung zersetzen wollen. Die marxistischen Tendenzen sind unverkennbar, und wenn die schon davon redet, nicht einfach über Eigentum, sondern über die „Idee des Eigentums” nachzudenken, dann ist klar, worauf das hinausläuft.
Schaut man, wer solche Verfassungsrichter installiert – und wie – dann ist klar, dass ein massiver Angriff der SPD gegen den Staat abläuft.
Und schaut man sich diese Artikel (auch den im letzten Blogartikel besprochenen) an, dann ist klar, dass Einheimische, vor allen wenn sie zu den von Baer verhassten „weißen Männer” gehören, gar keine Rechte mehr bekommen, dass sich dieses Bundesverfassungsgericht massiv darauf ausrichtet, die Massenmigration zu fördern und die Leute mit Unterhalt, Universitätsplätzen und was man so braucht, zu versorgen.
Einheimische Männer bekommen gar nichts mehr, die müssen das alles nur bezahlen.
Ist Euch schon mal aufgefallen, was da rund um das Bundesverfassungsgericht und all die dubiosen Beiorganisationen, die Verfassungsbeschwerden organisieren und casten, nur noch darauf ausgelegt sind, Interessen Fremder hier gegen die Einheimischen, vor allem das Feindbild weißer, heterosexueller Mann, durchzusetzen? Dass das Bundesverfassungsgericht gerade zum Staats- und Demokratiesaboteur wird? Dass die zwar von Demokratie faseln, aber systematisch ein demokratisches Prinzip nach dem anderen aushebeln und außer Funktion setzen?
Dass die daran arbeiten, jede demokratische Gegenwehr unmöglich zu machen?
Und dass das, was gerade Baer behauptet – und ich hatte hier ja schon öfters direkte Videozitate, etwa hier – oft unwahr ist?
Wie vertrauenswürdig kann ein Richter sein, der schon öffentlich notorisch Unwahrheiten sagt?