Die Anerkennung der Paralleljustiz gefordert
Das ist übel:
Der WESTEN berichtet, im Strafprozess um Gruppenvergewaltigungen von Schülern haben die Verteidiger der Angeklagten der Sinti Strafrabatt gefordert, weil sie ja danach von den Sinti noch einmal bestraft würden.
Die Verurteilung durch die Sinti-Richter müsse sich, so die Verteidiger Hans Reinhardt und Gönül Üstebay, strafmildernd auf das Urteil des Essener Landgerichts auswirken. Hierzu stellten die Anwälte von Dean Martin L. am Dienstag einen Antrag.
„Eine Strafe anderer Art ist strafmildernd zu berücksichtigen. Das gilt beispielsweise auch für eine Ausländereigenschaft, bei der eine Abschiebung die Folge einer Verurteilung ist“, erklärt Reinhardt gegenüber DER WESTEN.
Sagten sie. Ob es stimmt, ist eine andere Frage.
Das hieße, dass der Staat einen Teil der Strafe, einen Teil seines Gewaltmonopols in die Privatautonomie abzugeben habe. Wir hätten damit eine Privatisierung des Strafrechts. Die Etablierung einer ethnischen Paralleljustiz.
Da das als Präzedenzfall gälte, und Muslime bekanntlich ebenfalls ihre Privatrichter haben, hieße das ebenfalls, dass die volle Härte des Gesetzes dann nur noch gegen Deutsche angewandt würde. Denn die könnten dann natürlich genauso kommen und damit argumentieren. Wir haben – was wir ja eigentlich schon lange haben – den Effekt, dass das Strafrecht voll nur noch gegen Deutsche wirkt.
Der Brüller w#re natürlich: Es kann ja auch nicht überprüft werden, ob die Bestrafung dort stattfindet oder ob die das nur so sagen.
Ich kenne einen ähnlichen Effekt von den Aborigines in Australien. Die sagten mir, dass sie bei Straftaten doppelt bestraft werden. Erst von den Weißen nach deren Recht (und zwar ohne Rabatt), und dann noch einmal nach den Strafen der Aborigines, die das übrigens nicht stört, warten zu müssen, weil die Zeit für die da keine Rolle spielt. Da kommt man dann nach Jahren aus dem Knast, und draußen warten die dann, holen den ab (was er rechtlich nicht mal müsste, aber da gibt’s dann nichts) und bestrafen den nochmal. Holzspeere durch die Waden und sowas.
Während es hier im Falle der Sinti wohl hieß, er würde verstoßen und dürfte nicht mehr mit seiner Familie sprechen.
Was soll das für eine Strafe sein? Vielleicht will der die ja gar nicht wieder sehen.
Wer kann das nachprüfen?
Dann sagen die, ach, wir haben ihm verziehen, und das war’s dann? Das Urteil ist ja nachträglich nicht mehr zu ändern.
Macht man es dann nach Ethnien-Tabellen? Sinti bekommen nur 70% der Strafe?
Und was ist eigentlich, wenn solche Strafen gegen deutsches Recht verstoßen? Wie sollte eine Geldstrafe wirken? Oder beispielsweise das berühmte Hand-Abhacken?
Bleibt abzuwarten, wie die Richter damit umgehen.
Meiner Einschätzung nach dürften die Anwälte damit einen taktischen Fehler begangen haben. Es gibt zwar in Deutschland immer mehr linke Richter, die jeden Vorwand zur Milderung verwenden, aber hier könnte das umgekehrt wirken. Die Folgen einer solchen Rechtsprechung wären nämlich so drastisch, dass die Richter eher versuchen werden, den Eindruck zu verhindern, sich darauf einzulassen, und deshalb eher deftig draufhauen.
Aber die Argumentationsweise an sich ist schon derb.