Ansichten eines Informatikers

Sind Warnwesten Uniformen?

Hadmut
15.1.2019 0:50

Das ist jetzt knifflig für den Bundesgerichtshof.

Ein Gericht hatte Leute, die hier als Sharia Police in orangenen Warnwesten herumliefen und wegen Verstoß u.a. des Uniformverbotes bei Aufzügen angeklagt wurden, freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt und nun liegt die Sache beim Bundesgerichtshof, siehe Tagesschau.

Die Verteidiger der Angeklagten argumentierten, dass es ihren Mandanten nur darum gegangen sei, Aufmerksamkeit zu erregen. Mit Warnwesten könne man andere gar nicht einschüchtern, so Rechtsanwalt Ali Aydin.

“Weil es ganz normale Westen sind, die schon optisch nicht den Anschein erwecken, dass es ein militantes Auftreten ist”, begründet er seine Meinung. “Diese Westen hat jeder, oder sollte sie in seinem Auto haben. Hinzu kommt, dass einige Angeklagte noch nicht mal eine Aufschrift auf der Weste hatten. Und diejenigen, die eine Weste hatten, haben diese auf Englisch beschriftet. Kein normal denkender Mensch kann der Auffassung sein, dass es in Deutschland eine Scharia-Polizei gibt, von der irgendeine Gefahr ausgeht.”

Kein normal denkender Mensch kann der Auffasung sein, dass es in Deutschland eine Scharia-Polizei gibt, von der irgendeine Gefahr ausgeht?

Den Satz sollte man sich in den Zitatenschatz schreiben. Schon deshalb, weil damit den Deutschen vorgegeben wird, was sie denken dürfen und was nicht.

Pikant wird das aber durch die französischen Gelbwesten. Denn die hat man durchaus als Bedrohung und als Darstellung einer politischen Meinung angesehen.

Nun bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt.

Beachtlich ist die Anmerkung der Tagesschau:

Doch selbst wenn die Richter zum Schluss kommen, dass solche Warnwesten gegen das Uniformverbot verstoßen, könnte es sein, dass die Angeklagten freigesprochen werden.

Während ihres Streifzuges durch Wuppertal wurden sie von Polizisten kontrolliert. Diese sahen keine Anhaltspunkte für eine Straftat. Das könnte den Angeklagten zugutekommen. Denn wer nicht wissen kann, dass er etwas Strafbares tut, darf nicht verurteilt werden.

Was schlichtweg falsch, Fake News, ist.

Es gibt auch den Spruch, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, aber juristisch ist das ebenso falsch. Weder bietet Unwissenheit gar keinen, noch bietet sie vollen Schutz. Geschützt ist nur der Tatbestandsirrtum, nicht der Verbotsirrtum. Nur wer nicht wusste, was er tatsächlich tat, also etwa gar nicht gemerkt hätte, dass er eine solche Weste anhat oder das gleichförmig wirkt, weil andere sie auch anhatten, wäre geschützt. Wer genau wusste, was er tat, und nur nicht wusste, dass es verboten ist, ist nicht geschützt.

Sonst könnte ja auch jeder Vergewaltiger und Räuber sagen, dass er nicht wusste, dass das hier verboten wäre.

Wieder mal die Tagesschau. Da waren wohl die Faktenchecker am Werk.