Über die Impressumspflicht im Internet
Und warum sie nur für manche gilt.
Manche werden ja mitbekommen haben, dass mich nach meinen Blog-Artikeln zu Greta ein paar Leute auf Twitter (und noch einer per E-Mail) massiv angriffen und anpöbelten, das aber auch in unglaublich dämlicher Weise, ein normales Gespräch war nicht möglich. Leute des untersten Niveaus, die einfach alles als verächtlich darstellen, egal was man sagt, dabei aber gar nicht merken, dass jeder Zuhörer merkt, dass sie überhaupt nicht wissen, wovon sie reden. Ein Krankenpfleger, der nebenbei kitschig-überfrachtete Webseiten bastelt und früher mal ein Modem hatte, bildet sich ein, er wisse mehr von IT als ein hauptberuflicher Informatiker. Dunning-Kruger extrem. Die schienen aufgewiegelt worden zu sein, weil sie einerseits überhaupts nichts über mich wussten, und meine Webseite nie gesehen hatten, andererseits aber so steckbriefartig-stichwortartige Informationen über mich hatten. Was dann am Ende auf solche Argumentationen hinauslief, dass ich ein Nazi wäre, weil meine Webseiten zu lieblos und langweilig gestaltet seien. Wenn man jemanden beschimpfen soll/muss, aber gar nichts anderes findet, als dass man das Webseitenlayout langweilig findet.
Was mich daran ärgert ist die Einseitigkeit der Impressumspflicht. Ich muss als Blogger meine Adresse und weitere Angaben offenlegen, während da eine linke Hetz- und Propagandafront marschiert, die sich hinter Pseudonymen und anonym versteckt. Ich war ja mal vor fast einem Jahr bei einer Veranstaltung mit Live-Radiosendung, in der Jakob Augstein und Dunja Hayali über Hate Speech und sowas dilettantierten. Die, vor allem Hayali, steigerten sich da rein, dass es ein alleiniges und charakteristisches Merkmal „Rechter” sei, aus dem Anonymen zu schießen, linke machten sowas nicht. Als ich spätere eine kritische Frage stellte, wurde ich gleich von einer feministischen Schreckschraube aus dem Publikum angeschrieen, wer ich den sei, ich möge mich identifizieren. Niemanden sonst hat man das gefragt. An mir kann es eigentlich nicht gelegen haben, denn das würde ja voraussetzen, dass sie wussten, wer ich bin. Ich halte gerade sowas aber für übelste Demagogie, denn in der Praxis gibt es unzählige linke und feministische anonyme Webseiten, die von links hetzen ohne sich zu erkennen zu geben. Stichwort: Münklerwatch. Aber eben auch viele radikalfeministische Seiten, die zwar in deutsch geschrieben, aber meist irgendwo in den USA hinter Anomymisierungsfirmen versteckt werden.
Das Schema ist: Mainstream und Linksextremismus anonym, pseudonym, vermummt. Jeder Kritiker muss ein Impressum haben und hinnehmen, dass man Steckbriefe und Dossiers erstellt.
Als ich vorletztes Jahr Ärger mit dem MDR hatte, wollte der Journalist, der mich da anging, nicht mal eine ladungsfähige Adresse angeben. Alles aus der Deckung.
Wie immer ärgert mich dabei dieses Messen mit zweierlei Maß.
Also habe ich beim Bundesjustizministerium angefragt, wer eigentlich in den Social Media die Impressumspflicht durchsetzt. Denn die haben sich ja unter Maas für Hate Speech zuständig erklärt und waren der Meinung, dass man das juristisch verhindern müsse.
Antwort:
Sehr geehrter Herr Danisch,
ich würde Sie hierzu gerne bitten, sich an das BMWi zu wenden, da hier die Impressumspflicht nach §§ 5 und 6 TMG geregelt und in § 16 TMG bußgeldbewehrt ist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Pressesprecherin
Mmmh. Hört sich an wie „Wenn’s mit Internet zu tun hat, müssen Sie einen männlichen Minister fragen!”
Also habe ich beim BMWi gefragt:
Sehr geehrter Herr Danisch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu teilt Ihnen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit:
Verletzungen der Impressumspflicht stellen bereits jetzt nach dem Telemediengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Zuständig für die Durchsetzung sind die Länder.
Aktuell erstellt das BMWi einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob und inwieweit die Bußgeldvorschriften des Telemediengesetzes anzupassen sind, um u.a. Desinformation zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das ist seltsam. Also habe ich rückgefragt, welches Bundesland denn für die USA, für Twitter und Facebook zuständig ist. Und was mit textbasierten Mediendiensten wäre.
Sehr geehrter Herr Danisch,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Hierzu teilt Ihnen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit:
Gegen Unternehmen mit Sitz in den USA oder anderen Drittstaaten lässt sich die Impressumspflicht nach geltendem Recht nur zivilrechtlich durchsetzen, etwa durch die Klage eines Verbraucherschutzverbandes nach dem Unterlassungsklagegesetz. Behördlich sind Verstöße gegen die Impressumspflicht bislang nur gegen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union durchsetzbar. Der europäische Rechtsrahmen, der dem Telemediengesetz zu Grunde liegt, sieht eine behördliche Rechtsdurchsetzung gegenüber Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten bislang nicht vor. In seiner nächsten Legislaturperiode könnte das Europäische Parlament diese Regelung im Rahmen einer möglichen Revision der europäischen E-Commerce-RL ggf. überprüfen.
Telemedien nach dem Telemediengesetz umfassen grundsätzlich alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Dazu gehören sowohl audiovisuelle Mediendienste als auch textbasierte Dienste. Die Prüfung, ob und inwieweit die Bußgeldvorschriften des Telemediengesetzes anzupassen sind, umfasst damit auch textbasierte Dienste.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Heißt: Die Impressumspflicht gilt effektiv nur für seriöse Anbieter, die hier in Europa sitzen.
Für all die linksextremistischen Hetzdienste und Pöbelaccounts, die auf Facebook oder Twitter laufen oder in den USA gehostet sind, der ganze feministische Diffamierungsapparat, für die besteht keine durchsetzbare Impressumspflicht. Die Mainstreampöbler dürfen anonym und pseudonym bleiben.
Man setzt gegen Twitter und Facebook Filtersysteme durch, die alles wegrasieren (können), was dem Mainstream nicht passt, aber die eigenen Stiefeltruppen bewahrt man vor Impressumspflichten. Dabei wäre es ein leichtes, Twitter und Facebook zu zwingen, ein Impressumsfeld vorzusehen.
Nachdem es gerade irgendeinen Unterlassungskrach gibt, weil da ein Medienkonzern, der sich als Partei ausgibt, jede Menge Zeitungen steuert und zumindest anteilig besitzt, wäre es meines Erachtens auch ein wichtiger Teil der Impressumspflicht für Zeitungen, anzugeben, wem sie gehören, und ob sie zu einer Partei gehören.
Vor wenigen Tagen hatte ich ein Gespräch mit einem Journalisten. Der sagte mir, dass der Journalismus längst nur noch Tendenzjournalismus wäre und in den Redakationen klar vorgegeben sei, dass man Meinung des Chefs oder des Eigentümers umzusetzen hat. Wer sich nicht dran hält, fliegt.
Insofern ist auch der Betrieb einer Zeitung letztlich wieder eine Flucht ins Privatrecht.
Ich bin der Meinung, dass gerade in Zeiten wie diesen die Impressumspflicht für alle gelten muss, und dass die Impressumspflicht auch umfassen muss, welche Verbindungen zu welchen Parteien bestehen.