Soko Chemnitz und das Impressum
Eine Anmerkung. [Nachtrag]
Es gab doch im Dezember diese Webseite „Soko Chemnitz”, über die ich berichtet habe, in der es um Steckbriefe zur Jagd auf „Rechte” ging, später hieße es, es sei ein Honeypot gewesen, dessen Zweck darin bestand, die Leute erst zum Nachsehen auf dieser Webseite zu bewegen und damit erst die gesuchten Daten anzuliefern. Meines Erachtens ganz grob datenschutzrechtswidrig.
Ich hatte mir deshalb das Impressum angesehen, dort stand ein Philipp Ruch, angeblich ein deutsch-schweizerischer Philosoph und Aktionskünstler. Angegeben ist eine Berliner Adresse.
Nur: Die Adresse stimmte nicht. Unter der Adresse firmiert ein Scan-Dienstleister, der für Kunde Post einscannt und elektronisch weiterleitet. Als Impressum ist das unzulässig, denn weder ist das ein Wohnsitz, noch sonst eine zustellungsfähige Adresse.
Das habe ich jetzt schon so oft beobachtet, dass immer mehr Leute solche öffentlichen Aktionen, Abmahnungen und ähnliches betreiben, dabei aber falsche bzw. eben nicht zutreffende zustellfähige Adressen angeben.
Mich ärgerst sowas besonders deshalb, weil ich selbst ja ein genaues Impressum angeben muss, diese Regel für die Mainstream-Krieger aber nicht gilt, weil sie nicht verfolgt wird, und dann solche öffentlich-rechtlichen Propagandisten wie Dunja Hayali in Sendungen behaupten, dass anonymes oder pseudonymes Auftreten ein eindeutiges Merkmal „Rechter” wäre. Zumal ja bei der Abmahnung damals durch den MDR auch ein MDR-Journalist als Abmahnender auftrat, aber keine zustellfähige Adresse angegeben hatte, sondern sich hinter dem MDR versteckte. Also gleichzeitig eine eine öffentlich-rechtliche Rundfunk behauptet, sowas sei typisch und eindeutig für „Rechte”, während der andere sogar die eigenen – linken – Mitarbeiter auf diese Weise versteckt. Ich bin da nicht begeistert, dass ich mich selbst durch Impressum jederzeit jedem offenbaren muss, diese Pflicht aber nur sehr einseitig und selektiv gilt. Mit der verfassungsrechtlichen Gleichheit vor dem Gesetz hat das nichts zu tun, wäre den Leuten vom Fernsehen aber auch nicht zu erklären.
Ich habe deshalb bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg am 8.12. (!) Impressumsbeschwerde wegen der Webseite soko-chemnitz.de erhoben. Es gab eine kurze Zwischennachricht, dass das eingegangen sei, die Bearbeitung aber erfahrungsgemäß dauern könne.
Heute, zwei Monate später, bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Danisch,
in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass die in Rede stehende Domain http://soko-chemnitz.de nach Anhörung durch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nunmehr offline ist. Damit haben sich weitere Maßnahmen erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
…
Da kann man sich jetzt in beide Richtungen etwas überlegen. Einerseits wird es schon irgendwie durchgesetzt, andererseits aber so spät erst, dass es keine Wirkung mehr hat. Nach zwei Monaten ist selbst bei den geduldigen Landgerichten die Frist um, in der man etwa eine einstweilige Verfügung erwirken kann. Effektiv heißt das, dass man Projekte wie soko-chemnitz.de ohne Impressum durchziehen kann, weil die längst erledigt sind, bis das endlich greift.
Vor fünf Tagen hatte ich das Thema ja schon angesprochen und im Justiz- und Wirtschaftsministerium angefragt, wie das eigentlich mit im Ausland gehosteten Seiten laufen soll. Antwort: Ja, eigentlich nicht oder nur auf dem Zivilklageweg.
Heißt: Impressumspflichten gelten effektiv nur für die seriösen, ehrlichen, nachhaltigen Anbieter. Alles, was keine Lust hat, sich an geltendes Recht zu halten oder sich hinter Mainstreamaktivismus versteckt, Antifa und sowas ist, kann das mit der Impressumspflicht auch einfach so bleiben lassen, muss nichts fürchten.
Davon, dass man es als Ordnungswidrigkeit ansehen und diesem Philipp Ruch einfach mal ein Bußgeld aufdrücken würde, haben sie nichts gesagt.
Immerhin insofern beachtlich, dass jemand, der auf Medien- und Datenschutzrecht pfeift und dagegen verstößt, sich öffentlich als einer „der Guten” darstellen kann und von der Presse auch als solcher dargestellt wird.
Nachtrag: Ohne ladungsfähige Adresse oder gar ohne Webseite ist dann natürlich auch die Datenschutzerklärung wertlos und rechtswidrig, weil die eben voraussetzt, dass die verantwortliche Stelle auf dem Rechtsweg erreichbar ist.