Ansichten eines Informatikers

Wer hinter Fridays for Future steckt

Hadmut
18.4.2019 21:54

Danisch fragte – und weiß es nun trotzdem nicht.

Oder: Was die Polizei erlaubt.

Nach nun nahezu drei Wochen und drei verschiedenen Stellen, zwischen denen ich hin- und herverwiesen wurde, gab mir die Polizeibehörde von Berlin, genauer gesagt der Polizeipräsident in Berlin (seine Pressestelle, um noch genauer zu sein) heute Antwort auf meine Frage, wer denn nun eigentlich die Greta-Veranstaltung am Brandenburger Tor abgehalten hat.

1. Wer war der Veranstalter?

Die Versammlung wurde von einer Einzelperson angemeldet.Die Weitergabe der Personalien ist aus pesönlichkeits-/ daenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

(Per Copy-Paste direkt aus der Antwort.)

Das muss man sich mal vorstellen:

Da hält jemand eine Veranstaltung am wohl imposantesten Ort der Bundesrepublik ab, Brandenburger Tor, gleich neben dem Reichstag, die Presse jubelt, das Fernsehen überträgt es, man verabreicht dafür die Goldene Kamera, Menschen strömen in Scharen dahin, alle jubeln, dass unsere Zukunft gerettet werde – und man darf aus Gründen des Persönlichkeitsrechts und Datenschutzes nicht erfahren, wer das eigentlich war.

Geht’s noch irrer?

Ich überlege gerade: War man bei Pegida eigentlich auch so zimperlich damit, die Veranstalter zu nennen?

2. War Berlin dabei aktiv beteiligt oder nur passiv als Veranstaltungsort? Welche Rolle spielte Berlin dabei?

Versammlungen sind ein elementares Mittel in der öffentlichen Meinungsbildung-/ kundgabe und dem politischen Dialog, der ein wesentliches Element der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung darstellt. Aufgrund des hohen Verfassungsranges hat der Gesetzgeber für die Durchführung von Demonstrationen kein Erlaubnisverfahren vorgesehen. Versammlungen unter freiem Himmel sind gem. § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) lediglich anmelde- bzw. anzeigepflichtig. Der Artikel 8 Grundgesetz (GG) bedingt in Verbindung mit dem hierzu ergangenen VersG, dass der Staat diese in solcher Weise zu ermöglichen hat, wie es für die Durchführung der Meinungskundgabe und -bildung notwendig ist, ohne dass die Grundrechte Dritter über Gebühr in Anspruch genommen werden. Der anmeldenden Person ist hierbei eine weitestgehende Typen- und Gestaltungsfreiheit eingeräumt, sie kann mithin über Ort, Zeitpunkt und vor allem Art und Inhalt ihrer Versammlung entscheiden. Ausnahmen bilden hier regelmäßig die Bannmeilen in Berlin.

Ich lese das so und denke mir: Was hat diese Antwort mit meiner Frage zu tun? Ich habe eine Tatsachenfrage gestellt und eine allgemeine Rechtsauskunft bekommen.

Aber sagen wir es mal so: Wenn da jeder, der will, am Brandenburger Tor eine Kundgebung abhalten kann, dann werde ich das auch mal tun. Ich denke, ich werde da mal eine große Bühne aufbauen lassen, bombastische Lautsprecher dazu, und dann eine Lesung meiner feministischen Blogtexte vor versammeltem Publikum abhalten. Kommet zuhauf!

3. Wer hat die Veranstaltungsaufbauten (Bühne, Lautsprecher usw.)
aufgebaut?
4. Wie hoch waren die Kosten? (Soweit für Berlin bekannt.)
5. Wer trägt die Kosten? Trägt Berlin an den Kosten oder wurden diese
vollständig vom Veranstalter bezahlt?

Zu den Fragen 3. bis 5 kann die Polizei Berlin keine Angaben machen, da diese Arbeiten von der Versammlungsleiterin bzw. dem Versammlungsleiter veranlasst wurden.

Wir wissen also: Es war eine Einzelperson, und diese Einzelperson muss wohl ziemlich viel Geld haben.

Erstaunlich finde ich übrigens, dass sie sagen, da könnte am Brandenburger Tor jeder, der will. Den Barack Obama hat man damals nicht gelassen. (Irgendwo stand mal, Merkel habe das nicht in den Kram gepasst, habe neutral bleiben wollen, obwohl die das eigentlich gar nicht zu entscheiden hat, weil Merkel Bund ist, und so eine Kundgebung Landes- bzw. Stadt-/Kommunalrecht.) Deshalb hatte ich von vornherein gleich mitgefragt:

6. Warum wurde Greta Thunberg anders behandelt als 2008 Barack Obama?

Aufgrund einer nur dreijährigen Aufbewahrungsfrist von Versammlungsvorgängen kann der Verwaltungsvorgang nicht mehr vollständig rekonstruiert werden. Grundsätzlich dürfte die Entscheidung jedoch aufgrund der unterschiedlichen Rechtslagen (Meinungsfreiheit/Versammlungsfreiheit) und einsatztaktischen Erwägungen getroffen worden sein.

7. Wonach richtet sich, ob man am Brandenburger Tor Reden halten darf?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Aha. Der Unterschied zwischen Barack Obama und Greta Thunberg ist, dass die sich bei Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit irgendwie unterscheiden und deshalb sie durfte und er nicht?

Wie passt das dann mit der Antwort auf (naja, nicht auf, sondern eher nach) Frage 2 zusammen, dass im Prinzip jeder kann, wo er will, aber bei Obama dann plötzlich die „einsatztaktischen Erwägungen” doch wieder den Eingriff erlauben?

Irgendwie habe ich da einfach das Gefühl, dass man mich da abwimmeln will.

Denn irgendwie läuft man bei der Frage, wer da die Friday-Veranstaltungen oder die Webseite dazu betreibt, ständig irgendwo ins Leere. Wie Gespenster zu jagen. Nur stören sich seltsamerweise die Medien überhaupt nicht daran, da wird uns ständig vorgejubelt, wie toll und wie gut und überhaupt.

Eine reine Phantomveranstaltung?

Tichys Einblick schreibt dazu: Bestätigt: Fridays for future finanziell fremdgesteuert

Die scheinbar spontanen Demonstrationen von Schülern am Freitag sind nicht ganz so spontan: Im Hintergrund zieht die “Plant-for-the-Future-Foundation” die Fäden; sie kassiert und verfügt eigenmächtig über die Spendengelder, die die Schüler einwerben.

Wer ist Fridays for future? Niemand weiß das so recht. Weder Rechtsform noch Verantwortliche, Initiatoren und dergleichen werden benannt. Zumindest ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen versuchte der gestrige Artikel zu den Verbindungen von Fridays for future und der Stiftung des Club of Rome-Vizepäsidenten Frithjof Finkbeiner, der Plant-for-the-Planet Foundation.

Demnach ist diese Foundation Inhaber des Fridays for future-Spendenkontos und verwaltet die Spendengelder. Sie entscheidet, an wen und wofür die Spendengelder für Fridays for future verwendet werden. Es gibt also eine enge finanzielle Bindung an die Foundation – während Fridays for future behauptet, man sei an keine Organisation gebunden.

[…]

Zwischenzeitlich ist allerdings doch noch eine teilweise Antwort der Plant-the-Planet Foundation eingegangen. Sie bestätigt den gestrigen TE-Artikel. Laut Foundation ist das Spendenkonto von Fridays for future ein Unterkonto (!) des Plant-for-the-Planet-Kontos. Weiter heißt es: „Regelmäßig informieren wir Fridays for future über Spendeneingänge. Ebenso informieren wir Fridays for future über die Zahlungen, die für sie getätigt wurden auf Grundlage von Rechnungen, die eingereicht und von uns geprüft und beglichen werden.“ […]

Mit anderen Worten: Fridays for future ist auf Gedeih und Verderben der Plant-for-the-Planet Foundation ausgeliefert. Sie entscheidet, welche Informationen an Fridays for future weitergeleitet wird und welche Zahlungen geleistet werden. Fridays for future ist also in die Foundation finanziell eingegliedert und vollständig von ihr abhängig. […]

Das ganze Konstrukt zwischen Fridays for future und der Plant-for-the-Planet Fondation ist derart undurchsichtig, dass man dort selbst nicht weiß, wie das juristisch einzuschätzen ist. […]

Desweiteren sagt der Aktivist: „Alle Spendengelder, die an uns gehen, werden zweckgebunden für „Fridays for Future“ verwendet. Und diese Verwendung entspricht dem satzungsgemäßen Zweck von „Plant for the Planet“: den Naturschutz zu fördern.“ Diese Aussage bestätigt den TE-Artikel. Denn wenn das so ist, dann ist Fridays for future ein Projekt der Plant-for-the-Planet Foundation. Nur bei einer unmittelbaren Verwendung für eigene Satzungszwecke kann die Foundation Spendenbescheinigungen ausstellen. Wichtig dabei ist, dass die Foundation die Aktivitäten von Fridays for future selbst durchführen muss (siehe § 57 Abgabenordnung). […]

Die auch von den Medien allgemein verbreitete Behauptung von Fridays for future, man sei an keine Organisation gebunden, ist als falsch widerlegt. Man ist fest an die Plant-for-the-Planet Foundation gebunden. […]

Das aus Spendengeldern stammende Vermögen von Fridays for future gehört der Plant-for-the-Planet Foundation.

Womit wir dann wieder an dem Punkt des Impressums der Webseite wären, bei dem ich nach der Rechtsform und dem Veranstalter gefragt hatte, und mich daraufhin auf Twitter ein Rechtsanwalt beschimpft hatte, ich hätte keine Ahnung und nicht recherchiert, sei halt eine natürliche Person, die das macht, nämlich eben jene Ronja Thein, an der es keinen Zweifel gebe, blubber, blubber, blubber.

Schaut man in diese plant-for-the-planet-Organisation, dann sind die Vorstände da alle „ehrenamtlich”, dürften also über Kostenerstattungen hinaus kein Geld bekommen.

Wenn das Geld aber woanders landet, als man Spendern Glauben macht, dann halte ich das für Betrug (§ 263 StGB).

Und wenn es Betrug ist, dann könnte man auch die Frage stellen, ob diese Verschleierung der Geldwege Geldwäsche (§ 261 StGB) ist.

Und wenn es Betrug und vielleicht auch Geldwäsche ist, dann kann man sich überlegen, ob Greta und Luisa Neubauer wegen Beteiligung oder Beihilfe in Betracht kommen.

Ich glaube, da kommt noch was hinterher. Ich glaube, da werde ich noch nachhaken.

Ich finde es zudem sehr auffällig, dass ich auf Twitter von diesem wildgewordenen Rechtsanwalt und Tichys Einblick öffentlich vom SPIEGEL angegriffen wurde. Tichys Einblick hat im verlinkten Artikel dargelegt, warum der SPIEGEL hier falsch liegt und statt zu recherchieren das linke Sprachrohr gibt.