Feministische Logik der schwedischen Art
Ein Leser weist mich gerade auf Details des schwedischen Rechts hin.
- Männer werden (wie schon berichtet) inzwischen wegen fahrlässiger („unachtsamer”) Vergewaltigung verurteilt und eingeknastet, wenn die Frau nicht nachweislich dem Sex zugestimmt hat. Beweislast der Unschuld beim Beschuldigten.
- Es gibt (das war mir jetzt neu) im schwedischen Recht keinen legalen, gerichtsverwertbaren Weg, das Einverständnis nachzuweisen, nicht mal ein Video wäre verwertbar, weil man im allgemeinen davon ausgeht, dass die Frau von der Aufnahme nichts wusste und damit unerlaubt aufgenommen wurde.
- Sollte die Frau aber sogar explizit in die Kamera erklären, dass sie weiß, dass das eine Kamera ist und sie das jetzt wirklich und aus freien Stücken so will, wäre das rechtlich unwirksam, weil es rechtlich ein Vertrag wäre und Verträge über Sex gegen die EMRK verstoßen und deshalb unwirksam sind.
- Auch eine Unterschrift wäre nicht wirksam, weil man hinterher immer annehmen oder behaupten würde, dass die unter Druck/Erpressung/Angst zustandegekommen und deshalb nicht wirksam wäre.
Man sagt also gleichzeitig, dass Sex mit einer Frau nur mit deren Einwilligung möglich ist, Frauen aber gar keine verbindliche, beweisbare Einwilligung abgeben können, Frauen effektiv nicht geschäftsfähig sind.
Erinnert mich an das, was ich in der Frühzeit meiner feministischen Gender-Aktivitäten hier mal geschrieben habe, nämlich dass Feministinnen jeglichen Sex zwischen Mann und Frau für Vergewaltigung halten und das legal gar nicht geht, weil Frauen von Natur aus rein lesbisch wären. Nur die Frauen, die gegen ihren Willen (und oft mit Gewalt) zur Heterosexualität abgerichtet worden sind (ich habe das mal mit „zugeritten” zusammengefasst), würden überhaupt noch freiwillig mit Männern Sex haben, seien aber gerade deshalb nicht mehr zustimmungs- und geschäftsfähig. Ergo: Es gibt überhaupt keinen legalen Sex zwischen Mann und Frau. Weil keine geschäftsfähige Frau jemals zu Sex mit einem Mann einwilligen würde und im Zirkelschluss jede Frau, die Sex mit Männern hat, nicht mehr in der Lage ist, rechtswirksame Zustimmungen abzugeben.
Man beschneidet die Handlungsfähigkeit der Frau und nennt es „ihre Befreiung”.