Rechtsbeugung und so
Gerade noch einen Aspekt gelesen, warum die Strafanzeige wegen Rechtsbeugung aussichtslos ist.
Gibt offenbar noch mehr Juristen, die Beschluss und Urteil durcheinanderwerfen. Ein dortiger Leser hat aber einen interessanten Kommentar abgelassen:
Christian Pod
Das Problem ist, dass eine Zivilkammer entschieden hat. Da muss man zugunsten jedes Richters unterstellen, dass er gegen das Urtei gestimmt hat und überstimmt wurde. Es gilt ja das Beratungsgeheimnis.
Guter Punkt. Da kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber es ist wohl so, dass in den Akten nicht vermerkt wird, wer da wie gestimmt hat. Der Beschluss könnte also auch mit zwei gegen einen zustandegekommen sein, ohne dass man hinter sagen kann, wer es war. Und die Richter können auch nicht zur Aussage gezwungen werden, erstens wegen Beratungsgeheimnis und zweitens, weil sich ja keiner selbst belasten muss. Man müsste also im Zweifel für den Angeklagten zugunsten jedes Richters annehmen, dass er derjenige sei, der zugunsten Künasts gestimmt haben und überstimmt worden ist.
Wenn man mal drüber nachdenkt: Man kann keinen Spruchkörper im Ganzen wegen Rechtsbeugung anzeigen, da gibt’s keine Sippenhaftung. Man muss einzelne Richter anzeigen und ihm konkret vorwerfen, was er getan hat.
Grundsätzlich hielte ich es selbst dann für aussichtslos, wenn man es hier könnte, weil jeder Richter sich ohne weiteres darauf berufen kann, dass er die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts so verstanden habe, und damit ist er home and dry, weil ihm nichts passieren kann, wenn er seiner Überzeugung folgt.
Aber generell scheitert die Sache schon an dem Punkt, an dem die Staatsanwaltschaft nicht wissen kann, wer da wie abgestimmt hat.
😀