Supergau: Den Unzitierbaren zitiert
Ein Leser warnt mich.
Zu dem Blogartikel mit der selbstfalsifizierenden Dissertation habe ich viele Zuschriften bekommen. Etwa von einer Leserin aus Südafrika, die sagt, dort herrsche ebenfalls das englische System, und deshalb wisse sie, dass „Dissertation” im englischen System soviel wie Diplomarbeit bedeute. Die Doktorarbeit heiße da „doctoral thesis”.
Ein anderer Leser warnt mich dagegen direkt:
Subject: Supergau
Hallo Herr Danisch,
Sie haben ein Video von Mark Collett verlinkt. Haben Sie den Namen mal gegoogelt? Die BNP ist das britische Equivalent zur NPD. Wer hat Ihnen das empfohlen?
Völlig egal, was in dem Video gesagt wird, es ist eine absolut unzitierbare Quelle, die man Ihnen untergeschoben hat. Das kann nun gegen Sie verwendet werden.MfG,
Nein, habe ich nicht gegoogelt. Keine Ahnung, wer Mark Collett ist. Ich kann nicht sämtliche Leute der Welt nach deren politischer Gegenwart oder Vergangenheit tracken. Ich halte „googeln” jetzt auch nicht für eine systematische Recherche, und ansonsten wäre mir da auch keine Reputationsdatenbank bekannt.
Ich muss aber auch sagen, dass mir derartige Denkkategorien inzwischen weitgehend scheißegal sind. Mir geht das so enorm auf den Wecker die Welt in die zitierbaren und die zitierunwürdigen einzuteilen. Es werden so viele Zitierwürdige zitiert, die entweder gar nichts, nichts neues oder Bullshit erzählen, und auf der anderen Seite so viele Leute als unzitierbar angesehen, egal was sie sagen, dass ich mich von dieser Kategorie, die nie meine war, weit entfremdet habe. Mir gehen diese Leute, die einer Information mit „aber der ist doch nicht zitierbar” entgegentreten, so unglaublich auf die Nerven. Und das seit, ich weiß, es nervt wieder einmal, seit meiner Dissertation, bei der einer der vielen Gründe war, sie abzulehnen, dass ich die Zeitschrift c’t zitiert und im Literaturverzeichnis angegeben hatte. Die seien nicht zitierwürdig, man dürfe zwar bei denen abschreiben, aber man dürfe sie nicht im Literaturverzeichnis angeben. Kurz darauf stand ich einem Diplomierten gegen eine Universität bei, die meinte, dass ein Doktorand seine Diplomarbeit für seine Dissertation plagiieren durfte, weil Diplomarbeiten noch nicht zitierwürdig seien. Gerade kam die Giffey mit ihrer Schwindeldissertation durch, plagiiert, wertlos aber doktorwürdig.
Also bin ich für das Argument, wen man zitieren darf, muss oder nicht darf, der denkbar ungeeignetste Empfänger.
Und ja, ich weiß, dass man von rechts und links versucht, mir rechte Namen, Quellen und so weiter unterzujubeln, weil man da gar keinen Überblick haben kann. Das war ja einer der Gründe, warum ich die Kommentarfunktion abgeschaltet habe.
Mittlerweile sage ich mir, lass sie halt kommen.
Wer meint, der Autor sei von der britischen NPD, den dürfe man nicht zitieren, kann mir jederzeit gerne eine bessere, zitierfähigere Quelle nennen.
Und er darf mir auch gerne erklären, wie man sowas eigentlich sauber recherchiert. Warum man einerseits schreit, dass das Internet voller Hate und Fake News sei und man nichts mehr glauben könne, andererseits aber behauptet, dass man die Qualität und Zitierfähigkeit eines Menschen mal auf die Schnelle „ergoogeln” könne und müsse.
Was denn nun? Stimmt es nun, was im Internet steht, oder stimmt es nicht?
Ist es nicht ein Widerspruch in sich zu behaupten, dass man die Person X nicht zitieren könne, weil Lügner, Extremist und so weiter, man dies aber den Google-Ergebnissen entnehmen könne, weil ja im Internet alles zur Person X steht?
Maßstäbe für Mörder
Bei der Auslegung und Anwendung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist dem Rechnung zu tragen. Zur Freiheit gehört es, persönliche Überzeugungen und das eigene Verhalten fortzuentwickeln und zu verändern. Hierfür bedarf es eines rechtlichen Rahmens, der es ermöglicht, von seiner Freiheit uneingeschüchtert Gebrauch zu machen, und die Chance eröffnet, Irrtümer und Fehler hinter sich zu lassen. Die Rechtsordnung muss deshalb davor schützen, dass sich eine Person frühere Positionen, Äußerungen und Handlungen unbegrenzt vor der Öffentlichkeit vorhalten lassen muss. Erst die Ermöglichung eines Zurücktretens vergangener Sachverhalte eröffnet die Chance zum Neubeginn in Freiheit. Die Möglichkeit des Vergessens gehört zur Zeitlichkeit der Freiheit. Bildlich wird dies zum Teil auch als „Recht auf Vergessen“ oder als „Recht auf Vergessenwerden“ bezeichnet.
Allerdings folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht kein „Recht auf Vergessenwerden“ in einem grundsätzlich allein von den Betroffenen beherrschbaren Sinn. Welche Informationen als interessant, bewundernswert, anstößig oder verwerflich erinnert werden, unterliegt insoweit nicht der einseitigen Verfügung des Betroffenen. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt damit nicht das Recht, alle früheren personenbezogenen Informationen, die im Rahmen von Kommunikationsprozessen ausgetauscht wurden, aus dem Internet löschen zu lassen.
Wenn das sogar für einen Mörder gilt, wie kann es dann sein, dass Leute allein wegen politischer Ansichten als lebenslang verbrannt gelten und nie wieder zitiert werden dürfen?
Oder gelten da wieder mal völlig unterschiedliche Maßstäbe, je nachdem, ob es politisch gerade passt oder nicht?
Hat man nicht den Mörder von London gerade vorzeitig entlassen, weil man der Meinung war, dass man Leuten, selbst Terroristen, Fehlverhalten nicht allzu lange vorhalten kann und sie in die Gesellschaft wiedereingliedern muss? Und gleichzeitig hält man mir vor, einen auf Lebenszeit Unzitierbaren zitiert zu haben?
Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen.
Es sind die doppelten Maßstäbe.