Anwaltsschreiben
Einige Juristen haben mir geschrieben.
Die meisten stimmen mir zu. Auch eine Reihe von Leuten, die juristennah arbeiten, beispielsweise ein Polizist, haben mir geschrieben und mich bestätigt.
Andere sehen das offenbar anders.
Einer, der sich nicht explizit als Jurist ausgibt, aus dessen Tonfall ich das aber folgere (und es gibt einen Rechtsanwalt gleichen Namens) schreibt mir:
Hallo Herr Danisch,
politisch-gesellschaftlich teile ich durchaus die Mehrheit Ihrer Auffassungen, nur bitte verarbeiten Sie anderswo Ihr Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein. Ihre selbst angelesenen Laienkommentare, mit den Sie andere Rechtslaien beeindrucken mögen, zeigen doch nur ein ums andere Mal, dass Zusammenhänge und Hintergründe nicht aus einem Kurzlehrbuch zu dem einen oder anderen Teilbereich des Rechts im Selbststudium erfasst werden können. Die langatmige Auseinandersetzung mit der an Ihnen insoweit jüngst geübten Kritik könnte entlarvender nicht sein. Es wird peinlich.
Wir Leser Ihres Blogs wissen ausführlich um Ihr Trauma mit der Justiz, und der Hass wird augenscheinlich immer größer, ebenso die Hobbyjuristerei, mit der Sie sich selbst bestätigen. Es gibt indes gar keinen Anlass zu gefühlter Minderwertigkeit: Sie sind ein kluger politischer Kopf, und auch Informatiker leisten Wichtiges, wenn sie auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Wieder dieselbe Aussage, kurz gesagt: „Halt’s Maul und bleib bei Deinem Leisten, als Informatiker bist Du unterhaltsam!”
Ich sehe das ganz anders.
Aber wirklich ganz anders.
Ich habe ganz sicher kein Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein. Ich dachte, ich hätte deutlich gemacht, was ich von Geisteswissenschaftlern und deren Arbeitsweise halte. Ich habe mich in den letzten 30 Jahren in verschiedenen Bereichen sehr mit Justiz und Juristischem beschäftigt, aber ich habe da nichts gesehen und nichts gefunden, was ich als Beruf würde haben wollen. Im Gegenteil, ich finde deren Umfeld überaus abstoßend. Ich habe in Gerichten und Staatsanwaltschaften und bei nicht wenigen Anwälten Arbeitsweisen gesehen, die man sich als Ingenieur und Naturwissenschaftler nicht mal vorstellen kann, die ich zutiefst abstoßend und verwerflich halte. Wie schon erwähnt, habe ich dreieinhalb Jahre ihn einer Rechtsabteilung voller Juristen gearbeitet, und das war das mit Abstand Schlimmste, was ich in meiner Berufszeit (von der Uni abgesehen) jemals erlebt habe. Anfangs dachte ich, die hätten was gegen Informatiker, weil sie mich wie Dreck behandeln und beschimpfen. Bis ich herausgefunden habe, dass die mir einen seltsamen besonderen Respekt entgegenbrachten und mich noch besonders gut behandelten, denn untereinander führten sie sich noch viel schlimmer aus. Ein Anwalt sagte mir mal, er könne gar nicht so viel saufen, wie er kotzen möchte.
Wenn ich allein daran denke, was ich selbst an Fälschungen und Manipulationen persönlich in Gerichtssälen miterlebt habe. Ich war mal als Zeuge geladen und habe mich dort mit den Richtern gefetzt, weil ihnen meine Aussage nicht in die gewünschte Entscheidung passte und sie einfach eine gegenteilige Aussage protokollierten als ich gemacht hatte.
Oder eben mein eigener Fall. Ich habe mir die Finger wundgeschrieben, um das alles fachlich mit Quellenangaben und juristisch zu begründen, und hinterher stellt sich raus, dass es nie jemand gelesen hat, weil die Anwälte es den Prüfern und die Richter es den Gutachtern nie weitergeleitet hatten. Ich habe den Vorsitzenden Richter erwischt, wie er einem Gutachter für’s blanke Nichtstun und die Abgabe des Gefälligkeitsgutachens auf meine Kosten als Gutachterkosten schmieren wollte, und konnte das noch abwehren, weil die Frist offenkundig abgelaufen war. Ich habe den Vorsitzenden Richter – der gerade vorher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht gewesen war – dabei erwischt, dass er die Bandaufnahmen der Sachverständigenvernehmung nach der Verhandlung heimlich neu aufgesprochen, verändert, ausgetauscht hatte. Er behauptete, einen Befangenheitsantrag hätte ich nie gestellt, obwohl auf einem der ausgetauschten und noch auffindbaren Bändern klar und deutlich zu hören war, wie ich ihn gestellt hatte. Und so weiter und so fort.
Und vor dem Hintergrund dieses stinkenden, erbärmlichen, verlogenen Misthaufens hält mir ein Anwalt vor, ich litte unter dem Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein?
Wo ich doch sehe, wieviele Anwälte Hungerleider sind und sich ihre Kanzlei kaum erwirtschaften können? Wieviele noch die unseriösesten Widerlichkeiten treiben müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen?
Danke, nein.
Und im Übrigen: Ich lese auch keine „Kurzlehrbücher”.
Im Gegenteil, ich habe schon unzählige Male Juristen grobe Fehler nachgewiesen, weil sie notorisch nur irgendeinen Halbsatz aus irgendeinem Kurzkommentar abschreiben, während ich grundsätzlich die Urteile im Volltext lese und zu wesentlichen Themen in den Bibliotheken die Großkommentare durchgelesen habe. Der allermeiste Juristenmist beruht darauf, dass die immer nur aus Kurzkommentaren irgendeinen Satz und ein Aktenzeichen raussuchen, das (scheinbar) ihre Meinung stützt.
Und da ich ja nun auch schon mit einer ganzen Reihe eigener Fälle Eingang in die Rechtsliteratur gefunden habe, ist mir da auch immer wieder aufgefallen, wie schlampig, nachlässig und irreführend die das da zusammengemurkst haben. Ich habe auch schon eine Juristin live miterlebt, die als Sachverständige im Bundestag die Abgeordneten über meinen Fall systematisch belogen und mich verleumdet hat – weil sie nicht wusste, dass ich dabei hinter ihr saß.
Ich hatte auch schon einen Fall beim BGH – und ihn deshalb verloren, weil die BGH-Richter zu dämlich waren, die Gesetzeslage zum entscheidenden Zeitpunkt festzustellen. Man hielt an der (damals richtigen) Rechtsprechung des Reichsgerichts fest, weil irgendein Vater oder Großvater eines BGH-Richters da schon dringesessen hat, war aber nicht in der Lage festzustellen, dass das BGB an genau der Stelle ein paar Jahre vor dem Streitfall geändert worden war. Die Entscheidung war entsprechend widersinnig und falsch, und die Redaktion in der führenden juristischen Zeitschrift hat dann einfach die Leitsätze umgebogen, damit es nicht so offenkundig falsch aussieht.
Muss man sich klarmachen: Richter beim BGH, zu doof, den Stand des BGB zum fraglichen Zeitpunkt zu eruieren. Oder zu korrupt, zu rechtsbeugend.
Ich habe Richter erlebt, die teure Anlagegüter als wertlos einstuften, weil sie steuerlich abgeschrieben waren, und sie den Unterschied zwischen Buch- und Zeitwert nicht begriffen.
Ich habe Richter erlebt, die sagten, dass sie das Verbraucherkreditgesetz nicht anwenden würden, weil das in ihrem Studium nicht dran war.
Ich habe Richter erlebt, die behaupten, als Nichtjurist könnte man das Abstraktionsprinzip mit der Trennung zwischen Schuld- und Sachenrecht nicht verstehen, hatten aber selbst nicht verstanden, was ein Treuhandvertrag ist und dass ein rechtsgrundloses dingliches Geschäft der Kondiktion unterläge – gefährliches Halbwissen.
Ich habe einen Richter erlebt, der zugunsten der Anwälte in seinem Bereich wissentlich und vorsätzlich gegen Gebührenrecht verstieß und ihnen Ansprüche zusprach, die sie nicht hatten, und daraufhin sagte, dass er als Prüfer in irgendeiner Kommission das dann eben als Aufgabe im Staatsexamen stellen werde, damit die Juristen das dann eben künftig für richtig halten.
Und noch vieles mehr.
Ich habe über die Jahre eine enorme Verachtung nicht für das Juristische an sich, aber für Juristen entwickelt. Ungefähr analog zu dem Umstand, dass ich von Wissenschaft sehr viel, aber von Professoren sehr wenig halte und nur wenig Zusammenhang zwischen beidem sehe.
Ich habe so oft erlebt, dass das Urteil in der mündlichen Verhandlung längst feststand und die nur noch einsammeln, was sie für das Urteil noch brauchten. Das hat schon lange nichts mehr mit Rechtsfindung zu tun, nur noch mit Begründungsfindung. Das ist – Geisteswissenschaft – längst nur noch Kampfrhetorik, Rabulistik, Korruption.
Ein anderer Anwalt schreibt mir gerade:
es reicht nicht, einfach nur Normen zu lesen, und den Text zu verstehen.
Was da steht, ist nur ein Teil des Bildes.
Der Wortlaut selbst ist in Jura nur eines von vier(!) Kriterien ->
Wortlaut, Historie, Systematik und Sinn.
Juristen drehen Ihnen eine Norm locker komplett gegen den Wortlaut ins
Gegenteil um.Deshalb ist es gefährlich, als Laie irgendwelchen Aussagen zu
juristischen Themen zu machen.
Sie begeben sich damit auf’s Glatteis und machen sich angreifbar.
Das habe ich schon so oft selbst erlebt und in unzähligen Urteilen gelesen, dass Richter wider geltendes Recht entscheiden. Fast immer mit der Rhetorikmasche, dass sie erst mal mit „es ist so, aber hier ganz anders” oder „der Gesetzgeber wollte eigentlich was ganz anderes, als er geschrieben hat” daherkommen.
Und das ist auch so gewollt. Im linksfeminstischen Gender- und Juristenspektrum ist es nachzulesen, dass da plädiert wird, sich nicht an geschriebene Gesetze zu halten, weil die von und für Männer gemacht seien, sondern einfach nach seinem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl (=willkürlich) und man das Recht durch „subversiv veränderte Wiederholungen” verbiegen soll. Also jedesmal ein bisschen verfälschen, dann merkt’s keiner, dass es nachher eine ganz andere Richtung hat.
Und dann will der mir vorhalten ich hätte ein „Lebenstrauma, kein Jurist geworden zu sein”.
Ich glaub ich steh im Wald.
Mich fragte mal ein Richter, warum ich nicht Jurist geworden wäre, wenn ich mich doch so vertieft damit befasse. Ich hätte ihm lange erzählen können, wieviel Spaß mir die Informatik macht. Ich habe ihm aber gesagt: „Um eine Wildsau zu schießen, muss man in den Wald, das ist richtig, aber man muss nicht selbst eine werden.”
Und es ist mir auch völlig egal, für wie peinlich dieser Jurist mein Blog hält – solange es mir nicht peinlich ist. Wie schon früher mal beschrieben: Einer schrieb mir, mein Blog sei zum Fremdschämen. Ich schrieb ihm: OK, so machen wir’s. Ich schreibe und er schämt sich dafür.
Nein, ich werde das Maul nicht halten.
Es ist mir völlig egal, für wie peinlich mancher Jurist das finden mag. Subsumiert unter „Deren Meinung zählt bei mir eh nicht mehr viel.”
Das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass da eine Menge Juristen meinen, dass der Geschädigte das Maul zu halten und sich abzufinden hat, damit man die Schäden juristischen Versagens nicht so sieht. Mir fehlt schon deshalb das Verständnis dafür, weil die Juristen selbst für Schuldverhältnisse und Urteile eine Wirksamkeitsfrist von 30 Jahren unterstellen. Und ich bin erst bei 20.
Und bisher hat mir noch keiner den Schaden ersetzt – der ja noch ständig ansteigt. Es ist ja nicht so, dass nur damals ein Schaden entstanden ist.
Manche fragen mich, warum ich das hier eigentlich tue.
Das habe ich mich schon oft selbst gefragt.
Es ist Selbstachtung.
Es ist die Selbstachtung, sich von solchen Leuten, wie ich sie da in den Universitäten, den Verwaltungsgerichten, dem Bundesverfassungsgericht, in der Politik und den Redaktionen erlebt habe, nicht vernichten zu lassen und dazu noch das Maul zu halten und zu tun, als wäre das alles richtig, normal und nichts Schlechtes passiert.
Die Uni hatte damals von mir verlangt, dass ich absichtlich Fehler in die Dissertation einbaue und mich durchfallen lasse, und für einen zweiten Promotionsversuch von vornherein unterschreibe, die schlechteste Note zu akzeptieren und auf Rechtsmittel zu verzichten, damit der Professor das Gesicht nicht verliert. Ich habe den Eindruck, die Beschimpfung durch manche Juristen folgt demselben Schema: Ich solle das Maul halten, damit Verwaltungs- und Verfassungsrichter nicht im Zweifel stehen.
Darüber könnte man sich ja noch unterhalten, wenn der Schaden vollständig ersetzt, und eine Wiederholung der Vorgänge ausgeschlossen wäre. Aber hier geht es ja nur darum, dass ich das Maul halten solle.
Wenn ich so peinlich wäre, wie manche behaupten, warum machen sie sich dann überhaupt die Mühe, mir zu schreiben? Dann wäre ich doch irrelevant. Es gibt so viele peinliche Webseiten im Netz, und denen schreibt ja auch keiner.
Und wenn man der Meinung ist, dass ich das als Nichtjurist alles nicht beurteilen könnte und nur ein Jurist das einordnen könnte – warum machen sie es dann nicht?
Ich höre das auch von Journalisten. Oh, das kann nur ein erfahrener Journalist so machen, dass es des Lesens würdig wäre. Es macht aber keiner.
Ich finde das immer so absurd, wenn mir reihenweise Leute schreiben, was ich in meinem Blog alles falsch machte und wie ich es richtig zu machen hätte. Immer dann, wenn das erkennbar auf „Halt’s Maul” hinausläuft und mir Aufgaben auferlegen will, nach denen ich erst mal 10 Jahre beschäftigt wäre, bevor ich ein Wort schreiben könnte und dürfte, geben ich eigentlich immer dieselbe Antwort: Wenn Du besser weißt als ich, wie man diesen Blogartikel zu schreiben hätte, warum schreibst Du ihn dann nicht gleich selbst, anstatt mich belehren zu wollen? Warum soll eigentlich immer ich alles können und lernen und lesen? Sollen doch andere mal was dazu schreiben, wenn sie es besser wissen.
Um das mal jedem Juristen klar zu sagen:
Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht, es steht jedem zu und ist nicht daran gebunden, vorher irgendeine Qualifikation zu erwerben und nachzuweisen.
Im Gegenteil ist es gerade wesentlicher Bestandteil der Meinungsfreiheit, sich auch sofort und zeitnah zu aktuellen Vorgängen zu äußern und an der öffentlichen Diskussion teilzunehmen, insbesondere auch an der öffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen und etwa auf demokratische Wahlen einzuwirken. Es wäre damit unvereinbar, wenn ich etwa schreiben müsste „Luisa hat Verfassungsklage erhoben, bitte merkt Euch das alle mal, ich gehe mal schnell Jura studieren und Staatsexamen machen, und ich schreibe Euch dann in 10 Jahren, wenn ich dann darf, meine Meinung dazu.”
Auch dem Dummen, dem Ungebildeten, dem Unwissenden steht derselbe Anspruch auf Meinungsfreiheit zu. Sogar dem Analphabeten. Auch wenn man es als Empfänger noch so dämlich findet, es hat überhaupt keinen Einfluss darauf.
Und deshalb hier mal spontan und aus dem Gedächtnis meine verfassungsrechtliche Belehrung an alle Juristen, die an meinem Blog Anstoß nehmen (Aktenzeichen BVerfG usw. habe ich gerade nicht auswendig im Kopf, aber ich schreibe an einem längeren Text, im Laufe des Jahres kommt etwas Ausführliches dazu):
Meinungsfreiheit ist keine Art Treuhandverhältnis, in dem der Äußernde die Interessen einer Öffentlichkeit zu wahren hat, etwa darauf, was die Öffentlichkeit wissen will oder darf, worauf die Öffentlichkeit einen Anspruch hat oder was sie für richtig hält.
Meinungsfreiheit beruht allein auf der subjektiven Willenslage des Sprechenden, er darf äußern, was er äußern will, ohne dass es irgendwie darauf ankäme, ob eine Öffentlichkeit das irgendwie für richtig, wichtig, interessant, peinlich oder sonstwas hält. Ein Öffentliches Interesse kann nur noch zusätzlich obendrauf und dazukommen, aber kann niemals Anforderung oder Voraussetzung für eine Meinungsfreiheit sein.
Alle Juristen, die meinen, ich könne, solle, dürfe hier nicht bloggen, weil es mir an Qualifikation fehle, ich traumatisiert sei, ich das nicht beurteilen könne oder schlicht peinlich sei, sollten den Beruf aufgeben und sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Denn sie haben fundamentale Dinge nicht begriffen.
Auch der Unqualifizierte, Dumme, Traumatisierte, Peinliche hat das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, und ich gehöre nunmal zu denen, die ihre Meinungsfreiheit täglich und selbst benutzen. Und wenn mein Blog peinlich ist, dann ist das eben so. Das Grundrecht gilt auch für peinliche Blogs. Dann mache ich hier eben ein peinliches Blog. Jeden Tag aufs Neue. Macht mir Spaß so. Und da ich es die letzten 20 Jahre ausgehalten habe, die Peinlichkeit meiner Webseite am Leben zu erhalten, denke ich, dass ich es die nächsten 20 Jahre (oder präziser gesagt, bis ich irgendwann mal tot von der Tastatur falle) aushalte. Und es wird mindestens so peinlich bleiben, wie es jetzt ist.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert.
Und wenn es Euch Pappnasen lieber gewesen wäre, wenn ich als Informatiker große Dinge getan hätte, dann hättet Ihr mir eben die Karriere nicht kaputt machen dürfen. Und von Juristen, denen die deutschen Richter und Verfassungsrichter nicht peinlich sind, brauche ich schon gar keine Belehrungen über Peinlichkeit.