Die Polizei Berlin hat klein beigegeben und mir Auskunft erteilt
Über Presserecht.
Oder: Wie ich Journalist wurde.
Ich hatte ja schon einige Male erwähnt, dass ich von Berlin wissen wollte, wer eigentlich Veranstalter der Klima-Demo am 29.3.2019 in Berlin war, bei der man mit großem Aufwand die Greta-Thunberg-Show am Brandenburger Tor veranstaltet hat. Barack Obama hatte man während seiner Präsidentschaftskandidatur nicht gestattet, am Brandenburger Tor zu sprechen. Ich habe es noch nicht versucht, aber irgendwie kann ich mir nicht recht vorstellen, dass beispielsweise ich das Brandenburger Tor in Beschlag nehmen könnte. Wenn das jeder könnte, wäre das ja dauernd zu.
Gut kann ich mich erinnern, mal bei einer LBXQTU@!-Veranstaltung der Grünen im Bundestag gewesen zu sein, wo man unter Leitung von Volker Beck aus dem Bundestag heraus eine Demo der „Besorgten Eltern” sabotiert hat, indem man für den geplanten Tag an allen in Frage kommenden Plätzen Fake-Demos angemeldet und diese damit belegt hat. Wir haben hier keine Demonstrationsfreiheit. Rot-Rot-Grün bestimmt, wer hier wann was demonstrieren kann.
Wer also bezahlt den ganzen Zauber? Wer veranstaltet das eigentlich? Auf welchen Wegen wurde das genehmigt, warum werden da manche bevorzugt?
Zumal ich ja wissen wollte, wer „Fridays for Future” eigentlich ist. Rechtsform nicht feststellbar, als Adresse geben die immer so ein dubioses linkes Kulturzentrum an, was nicht zulässig ist, und es gab mal irgendwo einen Bericht, dass deren Konto auf eine obskure andere Firma läuft. Da ist irgendwie alles faul und nicht greifbar, was man bei Linken eigentlich immer duldet. Wer steckt eigentlich dahinter?
Erst mal wurde ich von Hinz zu Kunz weiterverwiesen, liegen gelassen, vergessen und so weiter, bis ich irgendwann herausgefunden habe, wo da eigentlich die Demonstrationsanmeldungen liegen: Beim Polizeipräsidenten. Und das Amt ist ja auch linksextrem besetzt. Herausgefunden habe ich über diverse Anfragen nur, dass Berlin meint, dass diese Demo Berlin nichts gekostet habe. (Was auch nicht ganz stimmen kann, immerhin war ja Polizeiaufgebot da. Und der Rundfunk hat auch berichtet, das kostet ja auch, auch wenn das ein anderer Geldtopf ist.)
Dann hieß es, nöh, geht nicht, weil die Anmeldung ja personenbezogene Daten enthielte.
Dagegen hatte ich Widerspruch eingelegt. Denn es reicht ja nicht, „personenbezogene Daten!” zu rufen, sondern man müsse ja schon näher erklären, welches Recht die Herausgabe verbietet, und da stehen in der Abwägung Meinungs- und Pressefreiheit immer vorne. Sie müssten schon einen Grund angeben, welches Interesse der Anmelder eigentlich haben könnte, gleichzeitig zu demonstrieren und geheim zu bleiben.
Dazu habe ich noch auf einen Beschluss eines anderen Verwaltungsgerichts verwiesen. Irgendwo nämlich hatte sich in Zusammenhang mit einer der Pegida-Ableger-Demos die Presse Auskunft darüber verschafft, wer Veranstalter war. Wollte die Behörde dort auch nicht sagen, das Verwaltungsgericht hatte aber entschieden, dass wer sich selbst durch eine Demo in die Öffentlichkeit stellt, sich also selbst exponiert, damit auch sein Anonymitätsinteresse aufgegeben hat. Das ist im Datenschutz immer ein ganz wichtiger Dreh- und Angelpunkt, nämlich von wem die Sache ausgeht, ob man da arg- und schuldloses Opfer ist, oder ob man selbst mit seinen Daten um sich wirft. Und es ist halt ein Widerspruch in sich, wenn man einerseits sein Demonstrationsrecht wahrnimmt und gegenüber der Öffentlichkeit Krach macht und auftritt, hier sogar mit Fernsehen und Nachrichten und international, und dann anonym und geheim bleiben wollte. Und was bei Pegida Recht ist, kann bei Greta nur billig sein.
Es gab dann noch eine Abgabemeldung, dass man das irgendwohin anders gegeben habe, aber dann habe ich so rund ein Jahr nichts mehr gehört. Hatte mir schon überlegt, ob ich auf Auskunft klagen sollte.
Neulich bekam ich dann überraschend einen Auskunftsbescheid, aber einen überwiegend ablehnenden. Kopie der Anmeldung, aber geschwärzt. Wieder die Nummer mit dem Datenschutz. Und eine Gebührenrechnung – ich müsst’s jetzt raussuchen, ich glaube es waren 5 Euro – für Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Plus Widerspruchsbelehrung.
Dagegen hatte ich dann nochmal Widerspruch und Beschwerde erhoben. Weil ich ja schon mal Widerspruch erhoben hatte, sie den aber offengar nicht beachtet hatten, auf meinen Hinweis auf diesen Beschluss eines Verwaltungsgerichts überhaupt nicht eingegangen sind.
Und, und das war mir da besonders wichtig, weil ich keinen Antrag nach dem Informationsfreiheitsrecht, sondern nach Presserecht gestellt hatte. Auskünfte nach Presserecht seien gebührenfrei.
Dabei ging es mir nicht um die 5 Euro, sondern um einen anderen Umstand, um den ich mich gerade mit anderen Stellen fetze. Denn bekanntlich habe ich keinen Presseausweis. Den gab es lange Zeit formal gar nicht, aber neulich (ich müsste es raussuchen, ich glaube, es war 2018) haben die Innenministerkonferenz und der Presserat vereinbart, ihn wieder offiziell zu machen, aber nur für hauptberufliche Journalisten zu vergeben, ohne je zu definieren, was Journalisten genau sind. Denn beispielsweise werden Fernsehleute bis hin zum Fernsehkoch mit Presseausweisen versorgt, weil man damit so viel Geld sparen kann, indem man sich Freikarten heuchelt, obwohl der Rundfunk (wie ich ausführlich ausgeführt habe) keine Presse ist. Leuten wie mir gibt man den aber nicht, weil Leute wie ich manchmal Fragen stellen, die man nicht mag. Und weil ich das hier nur als Hobby mache, und noch einen richtigen Beruf habe, gelte ich nicht als „hauptberuflicher Journalist” und bekomme keinen Presseausweis.
Nun passiert es mir aber immer wieder, dass mir Behörden verschiedener Bundesländer, voran Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber etwa auch die Berliner Verkehrsbetriebe, Auskünfte verweigern, solange ich keinen Presseausweis vorlege.
Wir haben hier in Deutschland einen enormen Standesdünkel:
- Wer kein Jura-Studium hat, kann Rechtsfragen überhaupt nicht beurteilen, sich keine Meinung bilden, darf nicht mal für sich selbst sprechen.
- Wer kein Geisteswissenschaftlerstudium hat, kann und darf nicht an öffentlichen Diskursen teilnehmen, es sei denn, er wird von einem Berechtigten befragt.
- Wer keinen Presseausweis vorlegt, ist nicht befugt, Fragen zu stellen.
Weil mir nun neulich wieder mal ein Amtsgericht eine Urteilsabschrift verweigert hatte, weil ich keinen Presseausweis vorlegen konnte, hatte ich mal bei der Innenministerkonferenz und dem Presserat etwas robust angefragt, wie sie eigentlich dazu kommen, Presserecht willkürlich und verfassungswidrig einzuschränken. Denn in der Verfasungsrechtsprechung und -literatur ist entschieden, dass es für die Eigenschaft als Presse überhaupt nicht darauf ankommt, ob man das haupt- oder nebenberuflich macht, oder überhaupt eine Gewinnerzielungsabsicht hat. (Gibt ja inzwischen auch viele Journalisten, die mittlerweile gezwungen sind, noch was ehrliches zu arbeiten, um sich ernähren zu können.)
Von beiden erhielt ich die Auskunft, das sei ja falsch, es sei ja nieeeeee Absicht gewesen, Presserechte an den Ausweis zu knüpfen. Der Ausweis diene lediglich der Erleichterung, des Nachweises, wenn man das so häufig macht.
Auf meine Rückfrage, wie sie sich diesen Nachweis dann bei Leuten wie mir vorstellen, bekam ich keine Antwort. Ein einziges Mal nämlich hatte mir ein Staatsanwalt geantwortet, nachdem ich ihm die Rechtslage dargelegt habe, dass ich ihm alternativ auch einen Arbeitsvertrag vorlegen könne. Was ich auch nicht kann, weil ich als Einzelunternehmer keinen Vertrag mit mir selbst habe und Eigenkontraktionen im deutschen Recht unzulässig sind.
Ich hatte dann mal bei zwei Innenministerien angefragt, warum sie sich eigentlich an ihre eigenen Beschlüsse nicht halten, also per Innenministerkonferenz den Ausweis nur als Erleichterung des Nachweises ansehen, ihn dann über die Behörden bei Anfragen aber als zwingende Voraussetzung betrachten. Auch keine Antwort.
Dazu kommt, dass ich mich ja seit der Auskunftsklage gegen die Humboldt-Universität noch mit der Presserechtskammer des VG Berlin in der Wolle habe, weil die Presse nur dann sehen wollen, wenn körperliche Vervielfältigungsstücke verkauft werden (Zeitung, Zeitschrift, CDROM usw.), was ja technisch veraltet ist. Sie meinen zwar, das wäre für mich ohne Nachteil, weil ich nahezu dieselben Auskunftsrechte als Telemedium nach Rundfunkstaatsvertrag hätte, aber die habe ich überhaupt noch nie durchsetzen können. Juristen tun zwar immer so, als würden nur sie Recht verstehen, aber einen Auskunftsanspruch nach Rundfunkstaatsvertrag verstehen die gar nicht. Kennen die nicht. Ein Rechtsanwalt einer Behörde meint, das gelte nur für Fernsehen und die Digitalausgaben von Printmedien (was wiederum keinen Sinn ergibt, weil die als Printmedium ja schon normalen Presserechtsauskunft haben).
Alles, alles ein großer Haufen Durcheinander, selbstwidersprüchlich, und immer wieder das Motiv dahinter, Auskunft nur der „institutionalisierten” (=politisch gesteuerten) Presse Auskunftsrechte zu gewähren.
Der neue Bescheid
Nachdem ich da nun ziemlich ruppig nochmal Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich nun einen erneuten Widerspruchsbescheid.
Meinem Antrag werde teilweise stattgegeben.
Die erneute Prüfung hat ergeben, dass Ihr Antrag als presserechtlicher Informationsanspruch nach § 4 Abs. 1 PresseG Bin zu werten ist. In Ihrer Eigenschaft als Blogger sind Sie als Vertreter der Presse i.S.d. § 4 Abs. 1 PresseG Bin anzusehen. Dabei unterliegt der Begriff der Presse in Rechtsprechung einem durchgehenden Wandel. Nicht jeder Blogger ist demnach auch als Vertreter der Presse anzusehen. Sie betreiben u.a. eine Webseite und einen YouTube-Kanal. Ihre Blogeinträge und Beiträge setzen sich mit unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Themen auseinander. Sie zielen mit ihrem Block auf die Teilhabe an der Meinungsbildung ab. Das wird insbesondere durch die klar erkennbare Kommunikation ihrer eigenen Meinung sowie die Möglichkeit der Abgabe von Kommentaren deutlich. So besteht die Möglichkeit eines kommunikativen Austausches zwischen Ihnen als Betreiber und den Nutzern. In einer Gesamtschau ist Ihre Tätigkeit als journalistisch einzuordnen.
und
Durch die Auskunft über den Namen der Anmelderin wird kein schutzwürdiges privates Interesse i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 4 PresseG Bin verletzt. Bei der Anmelderin handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens. Sie ist durch Ihre Mitwirkung bei Fridays for Future als Aktivistin einer breiten medialen Öffentlichkeit bekannt und tritt regelmäßig im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen als Rednerin auf. Es auch nicht ersichtlich, dass die betroffene Person durch die Mitteilung ihres Namens gefährdet werden könnte oder deshalb mit anderen schwerwiegenden Nachteilen zu rechnen hat.
Deshalb teilen sie mir den Namen, aber nicht die Privatanschrift der Person mit, die die Demonstration angemeldet hat.
Anmelderin der Demonstration war Luisa-Marie Neubauer.
Bleibt noch herauszufinden, wer den Zauber bezahlt hat. Denn auch hier sagen sie wieder, dass von der Versammlungsbehörde keine Kosten erhoben wurden und deshalb keine Abrechnung oder Kostenberechnung vorliege, über die man Auskunft geben könnte.
Was für mich dann inzwischen auch die Frage aufwirft, ob hier nicht Steuerhinterziehung vorliegt. Denn das sieht inzwischen doch deutlich danach aus, als ob hier die Leute, die in Fridays for Future drinstecken, damit ziemlich Geld machen (wollen; ob’s klappt ist eine andere Frage, die wollten ja neulich das ganze Berliner Olympiastadion mieten). Also letztlich eine ganz gewöhnliche gewerbliche Veranstaltertätigkeit wie bei Musik- oder Sportveranstaltungen. Es gibt nur nie einen Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit, wie Rechtsform, Steuer-ID und so weiter. Im Prinzip verstößt das sogar gegen Wettbewerbsrecht.
Gibt es hier jemanden unter den Lesern, der ein Ticket für dieses „Demokratie Festival“ gekauft hatte?
Wer war denn da Verkäufer?
Wurde da Umsatzsteuer ausgewiesen?