Feindliche Übernahme durch korrupte Bundesregierung
So wir das dann einfach alles übernommen.
Es gibt eigentlich einen Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, in dem es heißt:
Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Man nennt das im Staats- und Verfassungsrecht die sogenannte „Kriterientrias”. Es zieht sich durch das gesamte Recht der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst, bei Beamten und in einem sehr weiten Rahmen allem, was der Staat zu bieten hat. Und es heißt knallhart, dass Stellen nach nicht mehr und nicht weniger als den drei Kriterien der Eignung, der Befähigung und der fachlichen Leistung besetzt werden dürfen.
Deshalb muss es eine Stellenbeschreibung und Ausschreibung geben, damit jeder Bewerber die Möglichkeit hat, sich auch entsprechend des Anforderungsprofils darzustellen. Die gerade an Universitäten gängigen Methoden, da noch heimliche Anforderungen zu stellen oder das Profil nach dem Wunschbewerber zu formen, ist nicht nur verfassungswidrig, es ist strafbar. Es ist kriminell.
Erst dann, wenn Bewerber bei dieser Bewertung Gleichstand erreichen, dürfen sogenannte Hilfskriterien herangezogen werden, die aber auch noch sach- und stellenbezogen sein müssen.
Und erst dann, wenn auch da Gleichstand besteht (was praktisch nicht vorkommt), können auch andere Kriterien berücksichtigt werden.
Yahoo berichtet nun, dass die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, meckert, dass Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung deutlich unterrepräsentiert seien.
Fragt sich, woher sie das überhaupt wissen will und darf, denn datenschutzrechtlich dürfte sie das eigentlich gar nicht erheben.
Nur 12 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bundesbehörden hatten 2019 einen Migrationshintergrund. Von einem Migrationshintergrund spricht man, wenn jemand selbst oder mindestens eins seiner Elternteile nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.
Das geht aus einer ersten umfassenden Untersuchung zum Thema hervor, die die Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU) und der Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Norbert Schneider, am Montag in Berlin vorstellten.
Das würde mich datenschutzrechtlich schon sehr interessieren, wie sie dazu kommen.
Damit sind Menschen mit Migrationshintergrund in der Bundesverwaltung deutlich unterrepräsentiert. Zum Vergleich: Sie hatten 2018 einen Anteil von 25,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung und von 26,2 Prozent der Mitarbeiter in der Privatwirtschaft. Insgesamt hat die Bundesverwaltung 230 000 Beschäftigte. Die Behörde mit dem niedrigsten Anteil von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshintergrund lag bei 4 Prozent, die mit dem höchsten bei 24,5 Prozent. Um welche Behörden es sich handelte, wurde nicht angegeben. «Uns interessiert die Gesamtsicht», sagte Widmann-Mauz.
So?
Und wenn schon?
Die Kriterientrias zur Einstellung lautet Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Nicht Herkunft.
Bewerber nach Herkunft und Abstammung einzustellen, wäre völlig verfassungswidrig. Und das mit gutem Grund, denn sowas hatten wir schon mal, damals hieß das „Ariernachweis”. Das ist – neben der verbreiteten Korruption im Kaiserreich – der zentrale Grund, warum man es verboten hat, stellen nach politisch bevorzugter Herkunft zu besetzen.
Widmann-Mauz sagte, derzeit erarbeite ein Gremium unter ihrer Leitung eine «Diversitätsstrategie für eine vielfaltsbewusste Personalpolitik des Bundes», die Anfang kommenden Jahres beschlossen werden solle. Beteiligt sind daran neben der Bundesregierung 300 Partner aus Bund, Ländern, Kommunen, von Sozialpartnern und Zivilgesellschaft, darunter 75 Migrantenorganisationen.
Was faktisch nicht nur ein Verdrängungsplan ist, sondern diametral dem Grundgesetz zuwiderläuft.
Denn das Grundgesetz verbietet genau sowas.
Aber was will man von Merkels Korruptionssuppe noch erwarten?
Wir wissen ja spätestens seit Heiko Maas, und nochmal seit Christine Lambrecht, dass auch ein Jura-Studium nicht zum Verstehen und noch weniger zum Einhalten des Grundgesetzes befähigt (mir schrieb einer, Maas hätte als Jurist so schlecht abgeschlossen, dass überhaupt nichts mehr als Minister werden konnte, ich habe aber noch keine Bestätigung dafür und weiß nicht, ob das stimmt), aber da fragt man sich dann schon, ob man da nicht wenigstens eine Juristin …
Aber, ach.
Die allwissende Müllhalde schreibt über die:
Nach dem Abitur am Gymnasium Balingen studierte Annette Widmann-Mauz acht Jahre Politik- und Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen, erlangte aber keinen Abschluss.
Mit Quellenangabe auf FAZ. Und dort heißt es
Kann ein Abbrecher Staatssekretär oder gar Minister werden? Das Thema sei seit den Ministertagen des Joschka Fischer eigentlich durch, heißt es bei den Grünen; Abbrecher aus den anderen Parteien sind da skeptischer. In der CDU ist der Makel anscheinend so gewaltig, dass vier von fünf angefragten Abgeordneten sich lieber gar nicht äußern wollten. Das Büro von Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, ließ ausrichten, die CDU-Politikerin habe keine Zeit, über dieses Kapitel in ihrem Leben zu sprechen. Das Kapitel dauerte ziemlich lang – die 46 Jahre alte Staatssekretärin, die im Bundesvorstand der CDU sitzt, hatte acht Jahre lang Politik- und Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen studiert, danach war sie – ohne Abschluss – weitere fünf Jahre Mitarbeiterin am „European Studies Program“ der Universität, bis sie in den Bundestag gewählt wurde. Als Beruf gibt sie „Assistentin“ an.
Das hört sich sehr nach „gewogen und für zu doof befunden” an.
Passt prächtig in die Versager- und Freakshow, die wir Bundesregierung nennen, Giffey als Plagiatrix und Dorothee Bär als Digitalprinzessin sind da ja auch so Volltreffer.