Ansichten eines Informatikers

Die doppelten Impressumsmaßstäbe

Hadmut
23.12.2020 18:42

Die doppelten Maßstäbe des Staates.

Ich hatte doch neulich dieses deppenmäßige Oma-2.0-Lied von Jan Böhmermann erwähnt, von der Oma, die wisse, dass es Corona nicht gibt und so weiter.

Nun schreibt die Berliner Zeitung:

Als Reaktion auf das neue Satire-Video von Jan Böhmermann sollen Gegner der Corona-Maßnahmen die Adresse des Moderators im Netz veröffentlicht haben. Nun ermittelt in dem Fall der Staatsschutz, wie in Sprecher der Kölner Polizei am Mittwoch erklärte. Böhmermann habe sich an die Behörden gewandt – die Adresse sei auf einem Messengerdienst veröffentlicht worden.

Warum, zum Geier, bin ich per Medienrecht gezwungen, als Blogger meine Privatadresse ins Impressum zu schreiben, und es passiert einfach gar nichts, wenn die Hinreich-Böll-Stiftung der Grünen einen Steckbrief samt Adresse über mich fertigt und publiziert, aber der Staatsschutz kommt, wenn die Adresse von Jan Böhmermann publik wird?

Der sagt doch auf Twitter und so weiter auch, dass er privat unterwegs wäre. Warum gilt für den keine Impressumspflicht, aber für mich?