Die gendersensible Sprache an der Uni zu Köln und die Presse
Es wird immer grotesker.
Oder: Das Grauen vor a) Philosopen, b) Geisteswissenschaftlern und c) Journalisten
Ich hatte etwas auf den Tisch bekommen. Dieses Rundschreiben aus der Uni Köln. Ein Studiendekan bzw. Prodekan für Studium, Lehre und Studienreform der philosophischen Fakultät schreibt an die Direktoren der Institute der Philosophischen Fakultät.
…die Kommission für Lehre, Studium und Studienreform hat sich am 19. April auf Antrag der Studierenden mit der Frage befasst, wie der Gebrauch gendersensibler Sprache in Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten gestärkt werden kann.
Die Lehrekommission hat die Empfehlung gegeben, in die institutseigenen Richtlinien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten einen entsprechenden Hinweis zum Gebrauch gendersensibler Sprache aufzunehmen, wo nicht schon gesehen.
Nun ist dem einen oder anderen Leser sicherlich bekannt, dass ich mich damals im Streit mit der Uni Karlsruhe sehr intensiv und rund 10 Jahre lang (1998 bis 2008) mit Prüfungsrecht auseinandergesetzt habe und alles gelesen habe, was damals an Gerichtsentscheidungen und Literatur zu haben war. In den Landes- und Jurabibliotheken in Karlsruhe und Dresden war ich Dauergast, und selbst in der Bibliothek des BGH wohlbekannt, weil ich dort alles nachgesehen habe, das die BLB nebenan nicht hatte.
Schon deshalb erscheint mir das als juristisch fragwürdig, mindestens krampfanfällig, vor allem eben rechtswidrig. Sowohl materiell, als auch formalrechtlich.
Einmal, weil Gendersprache nicht zum Prüfungsgegenstand, gar der Bewertung gemacht werden darf (in der Presse zu lesen war und mir in persönlichen Gesprächen erläutert wurde, dass es an anderen Universitäten sehr wohl zum Bewertungsgegenstand gemacht wird, hatte es ja auch schon neulich zur Uni Kassel beschrieben). Man darf nicht einfach irgendwas abprüfen, schon gar nicht Gesinnung oder political correctness, sondern die Anforderungen und Maßstäbe müssen sachgerecht sein, in der Aufgabenstellung verlangt worden sein und zur mit dem Studium zu erlernenden und als Prüfungsleistung nachzuweisenden Fähigkeit in Zusammenhang stehen. Andere Fähigkeiten dürfen nicht oder nur in sehr krassen Fällen bewertet werden. Beispielsweise einfache Schreibfehler, wenn nicht das fehlerfreie Beherrschen der Sprache Prüfungsgegenstand ist. Wenn aber beispielsweise ein Prüfling auffallend viele Fehler macht und generell an einer klaren, sprachlichen Darstellung scheitert, sich also nicht hinreichend schriftlich ausdrücken kann, darf das auch dann zur Abwertung führen, wenn es nicht Gegenstand der Prüfung ist, wenn es eben eine schriftliche Prüfung ist oder Schriftfähigkeit generell Teil des Berufes ist.
Dazu kommt, dass der Prüfling einen sogenannten Antwortenspielraum hat und richtige Antworten nicht als falsch (und umgekehrt) gewertet werden dürfen. Man darf nicht im Vergleich mit einer Musterlösung prüfen. Der Prüfling darf eigene Standpunkte vertreten und wenn er das begründet tut, etwa eine in der Literatur gut begründet vertretene Antwort gibt, muss die als richtig anerkannt werden, auch wenn es dem Prüfer nicht in den Kram passt. Auch daher bleibt prüfungsrechtlich kein Raum, Gendersprache zum Prüfungsgegenstand zu machen.
Es ist aber auch ein formalrechtliches Problem. Denn die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Das ist so in einer Demokratie, weil (bei uns) nur der Gesetzgeber demokratisch gewählt ist. Die Exekutive hat da zunächst mal gar nichts zu melden. Sie kann aber ermächtigt werden, die Einzelheiten im Wege der untergesetztlichen Norm, einer Verwaltungsverordnung (=Prüfungsordnung, Studienplan) festzulegen.
Das ist geltendes Recht, aber es gibt (außer ein paar wenigen Juristen, die meist gleichzeitig auch Verwaltungsrichter sind und es nur deshalb wissen) so gut wie keine Professoren, die das wissen. Selbst vielen Professoren für Staatsrecht ist das nicht klarzumachen, obwohl es Staatsrecht ist. Das Problem daran ist, dass Professoren schon lang keine Elite mehr sind, sondern – besonders in den Geisteswissenschaften – immer mehr zum Sammelbecken für Zivilversager werden, eine Ansammlung von Leuten, die außerhalb nicht überlebensfähig wären. Und selbst die, die was können und ihr Fach beherrschen, neigen entweder zum Fachidiotentum, zur Korruption oder schlicht zur Nachahmung, informieren sich nie und ahmen immer nur die Willkür anderer nach. Beispielsweise ist es so gut wie unmöglich, einem Professor klarzumachen, dass die Freiheit von Forschung und Lehre genau das ist, wonach sie benannt ist, nämlich Forschung und Lehre, aber Prüfung nicht darunter fällt. Prüfung ein hoheitlicher Akt ist und da nur einer Grundrechte hat: Der Prüfling. Die Prüfung ist nicht dazu da, die Prüflinge nach den Vorstellungen und Vorlieben des Professors zu formen. Das war sie vielleicht früher mal, aber seit Demokratie und Grundgesetz ist dafür kein Raum mehr. Deshalb scheitern auch so viele Professoren und Dozenten schon an dem einfachen Grundsatz, dass zu prüfen ist, was zu lernen war, und nicht, was gelehrt wurde.
Es gab Zeiten, da hat man das am Bundesverfassungsgericht noch beherrscht, von denen stammt das nämlich. Die haben das Recht gemacht. Mit der Verblödung der Universitäten ist aber der Umstand eingetreten, dass selbst manche Verfassungsrichter inzwischen zu blöd dafür sind. Das Bundesverfassungsgericht ist auch nicht mehr, was es mal war.
Selbst wenn die Universität als Exekutive dies aber dürfte, dann dürfte sie es nicht so. Denn Prüfungsabläufe und so weiter sind nicht auf Zuruf und interne Rundschreiben zu stützen, sondern das muss in Prüfungsordnung und Studienplan und so weiter stehen, und die müssen von den dafür zuständigen Gremien erlassen und dann im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Der Knackpunkt ist nämlich, dass der Prüfling wissen können muss, und zwar schon vor der Prüfung zur Vorbereitung, und alle gleichmäßig und chancengleich, was von ihm verlangt wird. Deshalb muss das schriftlich, verbindlich und für alle gleich so festgelegt werden, dass man sich systematisch und konzise darüber informieren kann.
Hört sich einfach an, aber die Elfenbeinturmakademiker scheitern in aller Regel schon daran.
Und dass dann auch noch „auf Antrag der Studierenden“ eingeführt wird, dass in Masterarbeiten „gendersensible Sprache“ zu verwenden sei, ist nicht nur unzulässig, sondern auch beknackt. Denn wenn sie das benutzen wollen, werden sie ja meines Wissens nicht davon abgehalten. Warum aber sollten Studenten wollen, dass das für alle gilt? Welches Interesse sollten Studenten habe, ihrer eigenen Freiheit beraubt zu werden?
Und weil ich halt gerne recherchiere und das gründlich machen will, hatte ich eine Presseanfrage an die Uni Köln geschickt, darin ganz kurz, nüchtern, sachlich die Probleme daran angesprochen, als Grund, warum ich frage, und folgende Fragen gestellt:
[…]
Deshalb bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte dieses Rundschreiben?
- Welche weiteren derartigen Rundschreiben zu Prüfungsanforderungen gibt es an Ihrer Universität?
- Warum erfolgt das per internem Rundschreiben und nicht auf dem offiziellen Weg über Prüfungsordnung und Amtsblatt?
- Wie werden Professoren Ihrer Universität über Prüfungsrecht belehrt?
- Welche Kontrollinstanzen gibt es an Ihrer Universität, die Rechtsverstöße verhindern oder ahnden?
- Wie reagiert die Universitätsverwaltung als Prüfungsbehörde auf solche Rechtsverstöße?
- Inwieweit wird Kenntnis des Prüfungsrechts bei der Berufung von Professoren als Teil der Bewertung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gefordert und sichergestellt?
- Welche Rechtsmittel stehen Prüflingen innerhalb der Universität dagegen zur Verfügung?
Und dann lief das aus dem Ruder. Denn dann passierte etwas, was ich so nicht erwartet hätte.
Ein Pressesprecher antwortete
Sehr geehrter Herr Danisch,
Dank für Ihre Mail. Darf ich fragen, für welche Medien Sie arbeiten?
Gerne können wir uns auch einmal telefonisch austauschen.Mit freundlichen Grüßen
Habe ich beantwortet, schien ihm dann aber ausreichend zu sein.
Sehr geehrter Herr Danisch,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Möchten Sie das Angebot eines Telefonats wahrnehmen?
Schriftlich kann ich Ihnen versichern, dass das Schreiben des Prodekans m.E. unkritisch ist, da es nur eine Empfehlung, aber keine Verpflichtung beinhaltet.Mit freundlichen Grüßen
Und das fand ich jetzt überaus seltsam. Ich telefoniere in solchen Dingen nicht gerne, weil man da leicht was falsch versteht, oder aus dem Gedächtnis arbeiten muss oder das hinterher bestritten wird – ich stelle gerne schriftliche Fragen und hätte dafür gerne schriftlichen Antworten. Und besonders gerne mag ich es, wenn ich zu jeder Frage eine Antwort bekomme und die Antwort dann auch noch zur Frage passt.
Und hier fiel mir dann eben auf, dass der keine Frage beantwortet, aber eine Antwort gibt, nach der ich so nicht gefragt hatte. Und es ist völliger Humbug zu sagen, dass das „unkritisch“ sei, weil es ja nur eine „Empfehlung“ sei. Mal ganz abgesehen davon, dass es im Prüfungsrecht keine Empfehlungen gibt, sondern etwas eben vorliegt oder nicht, würde das auch nichts daran ändern, dass eine Prüfung rechtswidrig ist oder sein kann, wenn man dieser Empfehlung folgt, zumal sich der einzelne Professor, so er nicht sturer Verwaltungs- und Staatsrechtsexperte ist oder Erfahrungen der Kategorie wie meiner hat, auf solche Empfehlungen blind verlassen. Oder ihnen auf politischen Druck folgen, weil sonst vielleicht sein Auto beschmiert wird oder sowas.
Irgendwie schien dem nicht klar zu sein, was ich von ihm will.
Also rief ich doch an – Anrufbeantworter. Er rief mich aber eben zurück.
Das Gespräch nahm einen – aus meiner Sicht – höchst unerfreulichen Verlauf und endete auch damit, dass ich es von meiner Seite abgebrochen habe. Das Folgende – wider Willen – aus dem Gedächtnis.
Ein technisches Detail am Rande, das die Sache jetzt aber auch nicht leichter machte, war, dass er mit dem Handy anrief und dabei irgendwo rumlief, nicht nur außer Atem war, sondern die Verbindung so schlecht, dass es zu blubbernden Tonstörungen kam, die das Verständnis erschwerten. Der bekannte Effekt bei stark eingeschränkter Übertragungsrate. Er gab sich als Geisteswissenschaftler zu erkennen.
Dann ein Riesen-Redeschwall, dass die Uni das befürworte, und sich Sprache doch ändere, und sie das ganz toll fänden, und unterstützten und alles ganz toll und so, habe sich noch niemand beschwert und alles so gut und …
Ich hatte ernsthaft Mühe, da mal zu Wort zu kommen.
Und dann zu sagen, dass ich das zwar grundsätzlich ganz anders sehe und für rechtswidrig halte, und dies zwar der Grund meiner Anfrage sei, aber nicht Gegenstand meiner Frage. Dass ich nicht vor hätte, mit ihm zu diskutieren, ob die Uni Köln das gut fände, sondern ich da konkrete Fragen gestellt hätte und gerne Antworten auf diese Fragen hätte und nicht einfach irgendein Ersatzgespräch.
Vor allem drehte der sich da im Kreis, und es war für mich überdeutlich, dass der die Fragen eigentlich nicht beantworten wollte, sondern mich davon überzeugen (genauer: überreden) wollte, wie gut das doch sei und das alle so wollen.
Ich habe dann noch mehrmals gesagt, dass wir uns im Kreis drehen und er etwas anderes erzählt, als ich wissen wollte (dass er mir ständig ins Wort fiel, merkte er dann selbst und hat sich entschuldigt).
Aber schon bei Frage 1 ging das gleich wieder in diese Dauerschleife aus Redeschwall.
Nein, das brauche gar keine Rechtsgrundlage, weil das ja nur eine „Empfehlung“ und keine „Vorschrift“ sei. Man sei ja nicht daran gebunden.
Ich hatte versucht, dazu zu sagen, dass das irrelevant ist, denn wenn ein Prüfer dem folgt, ist die Prüfung rechtswidrig, und zwar egal, ob er den Fehler machen muss oder aus freien Stücken macht (das hat dann vielleicht disziplinarrechtliche Konsequenzen, aber um die ging es hier nicht). Der ganze Komplex der Befangenheit dreht sich ja praktisch nur um Prüferfehler, die der „freiwillig“ macht.
Und wie ich so sagte, dass es da eigentlich keine Empfehlungen gibt und sowas in die Prüfungsordnung und die Studienplan gehört, meinte er so, da stehe das ja nicht drin, das sei ja alles nicht verbindlich. (Gedanklicher Prüfungsrechtsalarm, denn das heißt dann, dass die Verwaltungsgericht das im Streitfall nicht sehen und berücksichtigen können, und auf sowas bin ich besonders allergisch, denn der Streit mit der Uni Karlsruhe konnte ja auch nur deshalb so entstehen, weil es eine formale Promotionsordnung gab, die nur zu Schein existierte, aber an die sich niemand hielt, und einen inoffiziellen „empfohlenen“ „Promotionsfahrplan“, der auf einer kolportierten Mail eines Dekans beruhte, unzulässig war, aber halt die Grundlage für die Willkür lieferte.)
Und dann kam er damit, dass das ja überhaupt keine Auswirkungen auf die Bewertung habe (Aha – was hat es denn dann überhaupt in Prüfungen zu suchen, wenn es nicht um die Bewertung geht? Denn anderes als Aufgabe, Leistung und Leistungsbewertung kommt in einer Prüfung auch nicht vor, schon gar nicht parallel geführte Gesinnungsmetriken und politische Gesinnungsnachweise.)
Verstehe ich nicht. An anderen Universitäten (Berlin, Kassel, s.o.) wird doch explizit erklärt, dass es Notenabzug gibt, wenn man nicht gendert. Ja, aber zu anderen Universitäten könne er ja nichts sagen, er spreche nur für die Uni Köln. Ja, aber es geht doch hier um ein Rundschreiben der Uni Köln. Das würde doch jeder Empfänger als Aufforderung verstehen, das von Prüflingen Gendersprache erwartet werde.
Ja, aber es sei doch nur eine Empfehlung und nicht bindend…
Und so weiter und so blubber.
Zu 2. wollte er nichts sagen.
Zu 3. kam er wieder damit, dass es nicht in der Prüfungsordnung stehe, weil ja eben nicht verbindlich…
Es drehte sich im Kreis und er windete sich herum und dann wurde mir das auch zu blöd und ich bat nachdrücklich darum, dass er mir das jetzt mal schriftlich gebe, so als Antwort auf die Fragen.
Aber er sage mir das doch jetzt mündlich…
Nein, das ist ein Durcheinander und keine Antwort auf meine Frage.
Ja, aber er erkläre es mir doch gerade.
Nein, das sind keine Antworten auf meine Fragen. Das ist so ein Außenrumgeschwafel mit Ersatzthema.
Aber ich hätte doch angefragt und er geben mir doch gerade ein Interview.
Äh … hä!? … nee. Ich führe kein Interview mit ihm. Ich habe das auch nicht vor. Ich habe klare Fragen gestellt, und erwartete klare Antworten darauf, und zwar auf jede Frage einzeln. Und wenn ich schriftlich frage, erwartet ich auch schriftliche Antworten. Interviews führe ich nicht, ich will Auskunft und kein Interview. Ich will klare, zitierfähige Antworten und nicht irgendwie so Wiedergaben aus dem Gedächtnis.
Ich könne mir doch Notizen machen…
Aber nicht so schnell, wie er redet, zumal ich ihn bei der schlechten Verbindung akustisch nur schwer verstehe, und wenn es keine Antwort auf meine Frage ist, gibt es ja auch nichts zu notieren. Ich hätte es gerne schriftlich als Antworten auf meine Fragen.
Ja, aber das wäre doch ganz einfach – ich schreibe was auf, schicke ihm das, und er gibt das dann frei.
Hä…!? Nee, sowas mache ich nicht. Ich will seine Antwort und nicht meine. Ich will (auch wenn ich das jetzt notgedrungen gerade tue) nicht aufschreiben, was ich so irgendwie vielleicht im Gedächtnis habe und dann mit meinen Worten umschreibe. Ich will seine Auskunft und die wortwörtlich wiedergeben.
Aber so machten sie das da doch immer, gerade erst eben mit der FAZ…
Ich bin aber nicht die FAZ.
Aber wenn doch die FAZ das so macht…
Ich habe weder Willen, noch Veranlassung oder Pflicht, die FAZ als Schablone herzunehmen und nachzuahmen. Mag ja sein, dass die sich ihre Interviewantworten selbst schreiben, aber ich arbeite so nicht. Ich will seine Antworten haben.
Aber das sei doch übliche Praxis und das mache man immer so…
Ich werde doch so einen Mist nicht nachahmen, weil es bei Journalisten üblich ist. Ich mache keine Interviews, noch weniger aber welche, bei denen ich mir die Antworten selbst schreibe. Zumal er ja an den Fragen vorbeirede und mir was anderes erzähle, als ich gefragt hätte. Redet wie ein Wasserfall auf mich ein, aber kommt nicht zu Potte.
Aber wir müssten doch irgendwie zu einem Konsens kommen, aber das Gespräch laufe doch auf einen Dissenz hinaus…
Wie bitte!?
Ich stelle doch keine Presseanfrage, um mit ihm zu einem Konsens zu kommen oder einen Dissenz aufzulösen. Ich habe nicht vor, ihn zu beeinflussen oder unsere Standpunkte anzunähern, ich will alleine darüber schreiben, was die da treiben. Ich habe nicht die geringste Absicht, mit ihm einen Konsens zu finden, wüsste auch nicht, warum.
An der Stelle habe ich dann entschieden, dass das zu nichts führt, immer absurder wird, und ich das Gespräch abbreche.
Es graut mir immer mehr vor Philosophen, Geisteswissenschaftlern und Journalisten. Vor der Uni Köln und vor der FAZ.