Ansichten eines Informatikers

Wie Annalena Baerbock Doktorandin in Rechtswissenschaften wurde

Hadmut
20.5.2021 22:19

Die FU Berlin hat mir geantwortet. [Nachtrag]

Ich habe da schon wiederholt und mit Nachdruck nachfragen müssen, bis ich eine Antwort bekommen habe.

Sie war tatsächlich Doktorandin in den Rechtswissenschaften. Einige Leute hatten ja schon gemutmaßt, dass sie sich in Politikwissenschaften oder an diesem dubiosen Otto-Suhr-Institut angmeldet hatte, von wo auch Giffey ihre Witzpromotion hatte, und nur einen Titel gewählt hat, der nach Rechtswissenschaften riecht, weil die Promotionsordnung da wesentlich geringere Anforderungen stellt.

Die angewandte Promotionsordnung ist diese hier von 2007.

War ja nicht trivial, denn die hatten dort ja einige Versionen, und es war ja nicht erkennbar, wann sie das angemeldet hatte.

Dazu hatte ich gefragt, wie denn ein Promotionsverfahren „ruhen“ kann. Es gibt keine Prüfungen, die „ruhen“ (und wer sich erinnert: Mir hatte die Uni damals gedroht, dass die Dissertation wegen Verfristung abgelehnt wird, wenn ich nicht endlich das Maul halte und sie einreiche).

Dazu schreibt mir die FU:

Dass ein Projekt „ruhen“ kann, ist kein Fachbegriff der Rechtssprache, sondern eine gängige normalsprachliche Wendung, um auszudrücken, dass man einstweilen an einem Projekt nicht weiterarbeitet, ohne es aufgegeben zu haben. So kann auch eine Doktorandin die Arbeit an ihrer Dissertation ruhen lassen. Diese Frage ist aber dadurch irrelevant geworden, dass Frau Baerbock im Jahre 2015 ausdrücklich mitgeteilt hat, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgen werde und sich als Promotionsstudentin exmatrikuliert habe.

Wo ist der genau Unterschied zwischen Nicht-Doktorand-Sein und Immatrikuliert-sein-aber-nichts-dran-machen-und-es-„ruhen“-nennen? Heißt doch auf Deutsch nichts anderes als „Hat nichts dran gemacht“. Oder?

Warum sie das getan hat, ist unklar.

Mir liegt ein anonymer Hinweis vor, dessen Wahrheitsgehalt ich weder einschätzen noch überprüfen kann. Der Tonfall ist, als wäre er aus dem Universitätsumfeld von jemandem gekommen, einem Insider. Demnach habe sie wegen der Affäre um Karl Theodor zu Guttenberg (da wurden ja erstmals Leute wegen Abschreiben hingehängt, bis dahin galt Abschreiben, Zusammenklauen und Ghostwritern an den Universitäten ja als normal und wurde sogar von den Professoren geduldet, gefördert und selbst betrieben) plötzlich Angst bekommen und es nicht gewagt, die Arbeit abzugeben. Keine Ahnung, ob das stimmt, kann ich nicht nachprüfen.

Aber: Die Märkische Allgemeine brachte 2013 ein Interview mit ihr, in dem es heißt:

Mit der Arbeit liege sie “in den letzten Zügen”, sagt Baerbock, während des Wahlkampfes lässt sie die Promotion aber ruhen. Bei dieser Bemerkung muss sie lächeln. Denn sie weiß, dass eine Doktorarbeit, die unter zeitlichem Druck entstanden ist, einem Politiker irgendwann einmal auf die Füße fallen kann.

Und das stinkt drei Meilen gegen den Wind.

Denn bis dahin waren Doktorarbeiten nur zu Guttenberg und eventuell schon einigen seiner Nachtätern (ich weiß nicht mehr auswendig, wann die anderen Plagiatsfälle aufgetreten waren) auf die Füße gefallen. Normale Qualitätsmängel wie einfach irgendwelchen Mist zu schreiben oder schlicht Falsches zu enthalten, hat noch keinem geschadet. Giffeys Dissertation wäre ja auch ohne Plagiat schon nicht tageslichttauglich gewesen, weil das überhaupt nichts mit einer Dissertation oder Promotion zu tun hatte. Ein blöder Witz. Aber erst, dass sie den Mist auch noch abgeschrieben hatte, wurde ihr zum Verhängnis.

Wovor also könnte Baerbock damals solche Angst gehabt haben, dass sie ihre Dissertation nicht einreichte, wenn die Aufdeckung von Plagiaten alles war, wovor man damals Angst haben musste?

Stinkt.

Stinkt vor allem deshalb, weil seit der großen Frauenförderung Frauen einfach gar nichts mehr leisten müssen. Ich habe schon so viele Total-Schrott-Null-Ahnung-Dissertationen von Frauen mit Bestnoten gesehen, dass Plagiat wirklich das einzige ist, was man Frauen noch negativ ankreidet. Frauen können eine leere Kaffeetüte als Dissertation abgeben. Nur die Quellenangaben müssen seit zu Guttenberg stimmen. Irgendwann hatte ich mal einen Blogartikel (finde ich gerade nicht auf Anhieb) über eine Broschüre oder Leitfaden zum „wissenschaftlichen Arbeiten“ in den Gender Studies, ich glaube, der Humboldt-Universität. Stand aber im wesentlichen auch nur drin „Niemals abschreiben ohne Quellenangabe“. Fertig ist das wissenschaftliche Arbeiten.

Und so manche juristische Dissertation braucht mehr platz für die vielen Fußnoten mit den Quellenangaben als für den Text selbst. Selbst machen die eigentlich oft so gut wie nichts. Kann mich sogar erinnern, mich auf irgendeiner Veranstaltung deshalb mit einem Jura-Professor, der einen Vortrag hielt, in die Wolle bekommen zu haben, weil der nicht einsehen wollte, dass der Prüfling die Prüfungsleistung selbst zu erbringen habe, und es nicht im Belieben des von Forschung und Lehre befreiten aber verbeamteten Professors stehe, wessen Leistung er als Promotionsleistung heranziehe und was der Begriff Leistung im Einzelfall zu bedeuten habe. Bei den Juristen zählt das Entdecken fremder Leistungen schon als eigene. So: Ich habe es zwar abgeschrieben, aber das Abschreiben habe ich selbst gemacht. Reicht doch…

Nun war die Frage, wie man eigentlich „Doktorandin des Völkerrechts“ sein könnte, wenn es weder Studiengang noch Fakultät dafür gebe.

Die beiden Formulierungen bezeichnen jeweils unterschiedliche Dinge: „Doktorandin am Fachbereich Rechtswissenschaft“ ist der formale Status nach der Zulassung zur Promotion; „Doktorandin des Völkerrechts“ benennt das Projekt dagegen inhaltlich: Man promoviert im Völkerrecht. Beide Wendungen sind ebenso gebräuchlich wie zutreffend.

Ist mir noch nie untergekommen.

Höre ich zum ersten Mal.

Stimmt auch so nicht, denn es zählt, was in der Promotionsordnung steht und nicht, was „gebräuchlich“ ist. Vor allem die Sorte „gebräuchlich“, die ich zum ersten Mal sehen.

Offenbar wollte ja jemand um jeden Preis als „Völkerrechtlerin“ dastehen.

Die große Preisfrage

Jetzt kommt aber die große Preisfrage.

Wie kann sich jemand mit einem Vordiplom in Politischen Wissenschaften und einem hier nicht anerkannten 1-Jahres-Witzmaster von einem englischen Durchlauferhitzer hier in den Rechtswissenschaften als Doktorandin anmelden, wenn hier doch Staatsexamen oder vergleichbare Prüfungsleistungen anderer Länder verlangt werden?

Dazu erklärt mir die Freie Universität Berlin:

Frau Baerbock konnte gemäß § 4 der Promotionsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft in der Fassung vom 14.2.2007 zur Promotion zugelassen werden. Danach können auch Studienverläufe, die zum Teil nicht rechtswissenschaftlicher Art sind, zur Zulassung führen. Im Rahmen der Zulassungsentscheidung sind andersartige Studien- und Prüfungsstrukturen in Studienfächern zu berücksichtigen, die nicht mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Wie Frau Baerbock nach unserer Kenntnis zwischenzeitlich öffentlich machte, wurde das im Diplomstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Hamburg mit der Note 1,3 bestandene Vordiplom von der London School of Economics (LSE) als Zugangsvoraussetzung für ihren Masterstudiengang „Public International Law“ akzeptiert. Mit dem Hochschulgrad eines Master of Laws (LL.M.) der international anerkannten LSE, die die ebenfalls öffentlich gemachte Bestnote “with distinction” vergeben hat, konnte sich Frau Baerbock um die Zulassung zur Promotion bewerben. In der Gesamtschau dieser akademischen Qualifikationen konnte der Fachbereich Rechtswissenschaft die Gleichwertigkeit mit einem juristischen Examen bejahen. Vergleichbare Entscheidungen sind auch in anderen Verfahren getroffen worden.

Und das ist nun wirklich ein Witz.

  • Denn die Frage ist ja schon nicht, was die FU dazu heute weiß, sondern womit sie sich damals da angemeldet hat.

    Wie kann man sich 2009 zur Promotion anmelden, wenn die Uni erst 2021 erfährt, auf welcher Grundlage man zugelassen wird?

  • Weil sie offenbar jetzt erst mal im Netz nachlesen mussten, was die eigentlich gemacht hat, um sich eine Antwort auf meine Frage zusammenzureimen, bin ich übrigens nicht davon überzeugt, dass irgendetwas an der Antwort wirklich auf alten Akten beruht. Das riecht irgendwie nach Googeln und was zusammenreimen, damit der Danisch eine Antwort hat.

    Sie schreiben es zwar so, als ginge es nur darum, dass sie es jetzt selbst öffentlich gemacht hat, sie also dazu Auskunft geben können, aber es wirkt auf mich nach den Gesamtumtständen nicht glaubwürdig. Vor allem deshalb, weil ein Notenvergleichsmaßstab schwer zu beschaffen sein düfte.

    Es wirkt auf mich eher so, als habe man jetzt nach einer Antwort als damals nach Zulassungsbedingungen gesucht.

  • Es ist auch egal, ob ein Studiengang „international“ anerkannt ist (wer genau ist eigentlich „international“), weil viele Länder kein staatlich reguliertes Hochschulsystem haben und es eine Anerkennung so gar nicht gibt, sondern es darum geht, ob der Studiengang in Deutschland, genauer gesagt, in Berlin, anerkannt war.
  • Der Fachbereich Rechtswissenschaften konnte die Gleichwertigkeit auch nicht einfach „bejahen“, weil da Anforderungen drin stehen, die erst mal erfüllt sein müssen. Da steht „zwei Leistungsnachweise im deutschen Bürgerlichen Recht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht“

  • Soweit bisher für mich bzw. öffentlich ersichtlich, hat Annalena Baerbock keine einzige Prüfung abgelegt. Alles nur Vorlesungs- und Seminarscheine.

    Wie, wenn nicht durch massive Korruption und kriminelle Falschbeurkundung an diesem Fachbereich, kann man so etwas als mit einem Staatsexamen gleichwertig hinstellen?

Das Ding stinkt.

Aber sowas von.

Die FU will mir erklären, dass ein Vordiplom in Politikwissenschaft und ein 1-Jahres-Master aus London dubioser Struktur „gleichwertig“ zum Staatsexamen sein sollte. Und dazu haben mir ja schon etliche Anwälte empört geschrieben, wie stocksauer sie darüber sind, dass sie sich da jahrelang durch die Staatsexamen kämpfen mussten, und Baerbock macht da einfach so einen 1-Jahres-Spaßmaster und gilt als „gleichwertig“.

Und die FU begründet das mit: Na, wenn es die LSE anerkannt und nicht so genau genommen hat, dann schauen wir auch nicht so genau hin.

Meines Erachtens war die Annahme als Doktorandin hier rechtswidrig.

Und auch bei der LSE ist nicht klar, wie Baerbock eigentlich die Zulassungsanforderungen erfüllt haben soll. Von der LSE kommt aber keine Antwort mehr.

Für mich sieht das so aus, als habe sich eine Studienabbrecherin in Politikwissenschaften (=Billigstgeschwafel) wie auch immer zweimal durch unzulässige Zulassungen so ungeführ mühelos (aber nicht kostenlos) bis zur Doktorandin der Rechtswissenschaften hochgemogelt. Und dass Universitäten auf ihre eigenen Promotionsordnungen pfeifen und gerade machen, was sie wollen, habe ich ja schon oft erlebt.

Für mich sieht das so aus, als sei die FU eine wüste Titelmühle, die Politiker mit Graden versorgt.

Und der Eindruck ist nicht neu, das hatte ich ja bei der Humboldt-Universität schon, die sich ja schon prostituieren muss, indem sie so manche Professur – genauer gesagt, nicht die Professor, sondern die Professurenbezeichnung – an das Bundesfamilienministerium verhökert, weil sie das Geld braucht. Universitäten sind inzwischen nicht nur so dumm und inkompetent, dass sie ordentliche Verfahren nicht mehr hinbekommen, sondern auch so abhängig von der Politik, dass ihnen gar nichts anderes mehr übrig bleibt, als denen die Doktor-Grade gratis hinterherzuwerfen.

Gab ja schon einige extrem dubiose Fälle, auch neben den ganzen Plagiaten. Eine schrieb ja mal ganz frech vorne rein, dass es Wissenschaftliches Arbeiten eigentlich ja gar nicht gäbe und sie den wissenschaftlichen Teil deshalb einfach weglässt.

Die Arbeiten sind nicht nur inhaltlich immer öfter, immer derber Schund, Müll und Hohn, es hält sich eigentlich auch keiner mehr an irgendwelche Regeln oder Ordnungen.

Und so kommt man dann mit einem nach dem Vordiplom abgebrochenen Politik-Schwafelstudium ohne Prüfungen und 2 Semestern Diskussionen in London in einen Stand, der als „gleichwertig“ mit den Staatsexamen angesehen wird. Damit ist dann die Frage vieler Leser geklärt, wie zum Kuckuck die habe zugelassen werden können, wenn sie doch die Anforderungen nicht erfüllt. Sie ist Frau, sie ist bei den Grünen, und dann hat die Uni das einfach „bejaht“. Und wie dann die Bewertung ausgesehen hätte, könnt Ihr Euch vorstellen. Da hätte man dann auch alles „bejaht“.

Und es spricht vieles dafür, dass sie ohne zu Guttenberg heute als „promovierte Juristin“ ausgegeben würde.

Und dann heißt es ständig, Frauen hätten die besseren Leistungen und besseren Noten…

Nachtrag:

Ich bezweifle, ob sie das Promotionsverfahren überhaupt abbrechen konnte.

Zwar sieht § 5 Absatz 3 vor, dass ein zurückgenommener Antrag als nicht gestellt gilt. Ich würde den aber dem Wortlaut nach schon so auslegen, dass das nur geht, bevor der Antrag angenommen wurde.

Man darf nämlich in Deutschland in einem Fach nur zwei Versuche unternehmen und sich keinen Vorteil gegenüber anderen Prüflingen verschaffen.

Das heißt, dass man in dem Moment, indem man beantragt hat und angenommen wurde, nur noch mit den Gründen rauskommt, die generell für Prüfungsabbrüche in Frage kommen, wie Krankheit, Unterhaltspflichten und sowas.

Aber ein „ich habe jetzt was wichtigeres zu tun, ich bin im Bundestag“ ist kein Grund, eine Prüfung abzubrechen, da ist man selbst dran schuld.

Ich glaube daher nicht, dass sie das Promotionsverfahren überhaupt noch abbrechen konnte. Und dann, wie die FU es schrieb

…dass Frau Baerbock im Jahre 2015 ausdrücklich mitgeteilt hat, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolgen werde und sich als Promotionsstudentin exmatrikuliert habe.

Man kann prüfungsrechtlich nicht einfach „mitteilen, dass man das Vorhaben nicht weiter verfolgt“. Das geht nicht. Weil einen das Verfahren verfolgt.

Prüfungsrechtlich würde ich sagen, sie ist nicht zur Prüfung erschienen und hat keine Arbeit eingereicht, also ist sie durchgefallen.

Und dann im Lebenslauf damit zu werben, dass man „Doktorandin“ gewesen sei, obwohl man

  • die Zulassungsvoraussetzungen dem Wortlaut nach nicht erfüllt, da nur irgendwie reinbejaht wurde,
  • zumindest nichts für mich Erkennbares getan hat (irgendwelche Forschungsleistungen oder Veröffentlichungen?), womöglich einfach gar nichts,
  • und formal meines Erachtens durchgefallen ist,

das ist dann schon ziemlich dreist. Und das war dann anscheinend auch der Punkt, an dem sie – wie früher beschrieben – im Lebenslauf für die Bundestagswahl ihr Politik-Studium auf Politik und Jura aufgepimpt hat.