Hat mich die FU Berlin zum Promotionsverfahren Annalena Baerbock belogen?
Das wirft Fragen auf.
Viele Leute haben bei mir angefragt, wer eigentlich die Betreuerin von Annalena Baerbock im Promotionsverfahren an der FU Berlin gewesen sein soll.
Ich weiß es nicht und habe auch nicht direkt gefragt, weil das personenbezogene Daten der Betreuer sind und deshalb nicht ohne weiteres beantwortet werden können. Ich habe indirekt herausbekommen, dass es am der Fakultät für Rechtswissenschaften gewesen sein muss, weil ich nach der anzuwendenden Promotionsordnung gefragt hatte (das geht) und es eine der Rechtswissenschaften war.
Ein Leser schreibt mir nun, dass er da auch noch nachgebohrt hatte und genau die Antwort bekommen hatte, die ich auf die Frage erwartet hätte:
Weitergehende Informationen zur Person der Betreuerin können wir aus Gründen vordringlicher schützenswerter Interessen nicht geben. Wir bitten insofern zu berücksichtigen, dass weder Annalena Baerbock diese Person öffentlich gemacht hat, noch die Entscheidung über die Zulassung zum Promotionsverfahren zum WS 2008/2009 durch den/die Betreuer/in erfolgte. […]
Damit ist nichts gesagt, die Person aber vermutlich trotzdem identifiziert, denn heute kommt man da schon durch Googeln auf eine bestimmte Person (was mir schon länger klar ist, weshalb ich da nicht mit erkennbar problematischen Fragen gebohrt habe), wobei allerdings noch offen ist, ob die heute zu dem Thema eindeutige Professorin auch damals schon eindeutig war.
Dann aber gibt es eine seltsame Antwort. Ich hatte doch angefragt, wieso Annalena Baerbock überhaupt als Doktorandin hatte angenommen werden können, weil sie die Zulassungsvoraussetzungen jeder Promotionsordnung eben nicht erfüllt. Damals hatte mir doch die FU geschrieben:
[…] In der Gesamtschau dieser akademischen Qualifikationen konnte der Fachbereich Rechtswissenschaft die Gleichwertigkeit mit einem juristischen Examen bejahen. Vergleichbare Entscheidungen sind auch in anderen Verfahren getroffen worden.
Diesem Leser nun aber hatten sie auf die Frage danach, wie das zustandegekommen sein soll, laut des Lesers geantwortet
Nachdem Annalena Baerbock im Mai 2015 dem Promotionsbüro mitgeteilt hatte, dass sie ihr Promotionsvorhaben nicht weiterverfolge und sich exmatrikuliert habe, ist die Akte zu ihrem Promotionsprojekt aus Gründen des Datenschutzes vernichtet worden. Da das Promotionsvorhaben ergebnislos abgebrochen wurde, bestand kein Anlass für eine fortgesetzte Aufbewahrung der Akte. Dies geschah vor dem Jahr 2020. Daher lässt sich jetzt nicht mehr rekonstruieren, auf welche Zulassungsvariante des § 4 der damals geltenden Promotionsordnung die Zulassung von Annalena Baerbock gestützt wurde. Festzuhalten bleibt insofern aber auf abstrakter Ebene, dass die Zulassung grundsätzlich möglich war.
Das ist nicht nur dubios, das ist auch unzulässig.
Woher will mir die FU Berlin die Auskunft gegeben haben, dass der Fachbereich die Gleichwertigkeit mit einem juristischen Examen bejahte – was per se schon ein Witz ist, so ein albernes Seminar- und Diskussions-Einjahresstudium in London mit einem juristischen Staatsexamen als gleichwertig anzusehen – wenn die Akten doch schon vor 2020 vernichtet worden waren?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Akten überhaupt vernichtet?
Das durften die nämlich gar nicht. Sich für ein Promotionsverfahren anzumelden ist eine Anmeldung zur Prüfung. Und die Prüfung nicht abzulegen ist wie durchgefallen, denn laut Prüfungsordnung ist die Rücknahme nur bis zur Entscheidung über den Antrag möglich. Hat man sich aber erst einmal angemeldet, gibt es eigentlich kein zurück mehr, sondern nur noch Promovieren oder Durchfallen. Weil man aber in Deutschland nur maximal zwei Versuche unternehmen kann, müssen die Akten im Prinzip lebenslang aufbewahrt werden. Eigentlich fallen mir nur drei Gründe ein, die Akten zu vernichten: Tod des Prüflings. Abschaffung der Promotion im Bundesgebiet. Oder erfolgreiche Promotion in einem zweiten, anderen Promotionsverfahren, wobei selbst das sehr zweifelhaft wäre, denn das ist ein Verwaltungsverfahren und da ist die Behörde zur Aufbewahrung verpflichtet.
Jedenfalls wussten sie laut dieser Auskunft nicht konkret, wie die Zulassung zustandegekommen war, und haben mir diese Auskunft „auf abstrakter Ebene“ (=frei erfunden?) gegeben.
Fragen wir mal anders:
Woher wissen die überhaupt, dass es dieses Promotionsverfahren je gab, wenn doch die Akten vernichtet wurden? Woher weiß man, dass es überhaupt eine Akte gab, wenn sie doch vernichtet wurde?
Hätte man mir nicht damals dann antworten müssen „Tut uns leid, die Frage können wir nicht beantworten, die Akte wurde vernichtet“?
Oder noch genauer „Ein Promotionsverfahren können wir nicht bestätigen, uns liegen dazu keine Akten vor“?
War das alles eine politische Hilfslüge?
Gab es die Akten und die Annahme als Doktorandin nie?
Wurden die Akten etwa nie vernichtet, weil sie nie existierten?
Hat die FU hier aus politischen Gründen erst mal ein Promotionsverfahren bestätigt, obwohl es nicht stattfand, um die Grünen zu retten? Weil ein abgebrochenes und zurückgenommenes Promotionsverfahren zu bestätigen harmlos wirkt (im Gegensatz etwa zu einer Fake-Promotion), es ist ja nichts „passiert“?
Es gab ja dann auch die Auskunft der FU an mich, dass die Dissertation Baerbocks trotz des sehr ähnlichen Namens einer parallel angefertigten zweiten Dissertation eines Autors, dessen gewerbliches Tätigkeitsprofil doch sehr nach Ghostwriter riecht, keine Ähnlichkeit aufweise, sich inhaltlich und methodisch erheblich unterscheide. Woher wollen die denn das wissen, wenn die Akten vernichtet wurden? Dazu müssten sie doch Baerbocks Dissertation kennen.
Bei mir verfestigt sich der Eindruck, als habe es dieses Promotionsverfahren nie, jedenfalls nie regulär gegeben, höchstens vielleicht als mündliche Absprache mit irgendeiner grünenfreundlichen Professorin.
Auf mich macht das den Eindruck, als sei das entweder komplett frei erfunden und habe nie stattgefunden, oder sei der Versuch einer Ghostwriter-Promotion gewesen, die aus irgendwelchen Gründen abgebrochen wurde.
Ich habe ernsthafte Zweifel an der Wahrheit der Aussagen der FU Berlin mir gegenüber.
Vor allem der Umstand, dass man die Akten – angeblich – vernichtet hat, obwohl man das nicht durfte, mir gegenüber aber so getan hat, als existierten sie noch, stinkt ganz gewaltig.
- Gab es die Akten nie, weil sie nie Doktorandin war?
- Stand etwas drin, was nicht tageslichttauglich war und beseitigt werden musste?
- Oder existieren sie doch noch, und die Auskunft, sie vernichtet zu haben, war falsch?
Das stinkt ganz gewaltig.