Ansichten eines Informatikers

Mögliche Hintergründe zur Messerei von Würzburg

Hadmut
26.6.2021 0:01

Die Wahrheit scheint etwas anders als die schnelle Eingreifwahrheit des ZDF zu liegen.

Laut zweier Meldungen (hier und hier) des Bayerischen Rundfunks (immerhin, obwohl öffentlich-rechtlich) handelt sich sich bei dem Täter von Würzburg um einen abgelehnten Asylbewerber.

Vorhin kam irgendwo, es gäbe einen Zeugen aus einem Kaufhaus, der gehört haben will, dass der Täter beim Zustechen „Allahu Akbar“ rief, Allah war wieder mal großartig.

Googelt man, findet man dazu einige Hintergründe. Würzburg scheint ein Sammelplatz für Somalier zu sein, denn 2018 schrieb die Mainpost:

Dass Flüchtlinge aus Somalia nach Würzburg verteilt werden, ist Spiegel zufolge relativ neu: „Das begann vor einem Jahr.“ 523 somalische Flüchtlinge kamen 2017 nach Unterfranken. Das Missionsärztliche Institut, das sich seit zwölf Jahren in einem deutschlandweit einzigartigen Projekt um die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in der GU kümmert, reagierte. „Wir bieten gerade erstmals einen zweiwöchigen Gesundheitskurs für vorwiegend somalisch sprechende GU-Bewohner an“, sagt Spiegel. Dies geschieht in Kooperation mit Übersetzerin Zeynab Herrmann, einer Würzburgerin, die Ende 1990 wenige Wochen vor Ausbruch des Bürgerkriegs aus Somalia floh.

Und dazu beschreiben sie

Maryan Sheik Hassan floh über Äthiopien, den Iran und die Türkei nach Italien. In Italien wurde sie registriert, man nahm ihre Fingerabdrücke. Bleiben wollte sie jedoch nicht in diesem Land. Denn in Italien ist die Situation für Geflüchtete äußerst prekär. Weil so viele Flüchtlinge hier landen, sind die Aufnahmestellen völlig überlastet. Nach Ansicht verschiedener Flüchtlingsorganisationen verstößt eine Abschiebung nach Italien wegen der dortigen Defizite im Asylsystem gegen die Menschenrechte.

Wie prekär die Lage ist, hat Maryan Sheik Hassan selbst erfahren. „Ich musste draußen im Park schlafen, als ich in Italien war“, berichtet die junge Somalierin. Weil sie so schlechte Erfahrungen gemacht hat, ist ihre Angst vor einer Abschiebung auch so groß. Zu Recht, sagt Christine Wegener vom Missionsärztlichen Institut: „Wir haben erfahren, dass viele Frauen aus Somalia in Italien in der Prostitution landen.“

Safiyo Mahamed Ali hatte etwas mehr Glück. Die 28-jährige Somalierin reiste zwar ebenfalls über Italien ein. Doch weil sie hochschwanger in Deutschland ankam, wurde sie als Flüchtling anerkannt.

Über Italien.

Wie schafft man es, von der Türkei aus Italien als erstes Lande in der EU zu betreten? Eigentlich nur über Flugzeug oder Schiff. Mit dem Schlauchboot wohl kaum.

Dazu sollte man auch mal wissen, wo beispielsweise die Insel Lesbos liegt, von der da so viel die Rede ist mit ihren Flüchtlingskrisen. Die liegt hier. Das ist zwar eine griechische Insel, aber sie ist nur etwa 10 km von der Türkei entfernt, aber über 200 km vom griechischen Festland entfernt. Das wird in den Nachrichtensendungen eigentlich nie erwähnt, dass Lesbos der Teil der EU ist, den man nicht durch eine Grenze schützen kann und der so nah ist, dass die Türken die Flüchtlinge im Prinzip mit dem Katapult rüberschießen können. Es heißt nur immer, wie mörderisch die griechische Küstenwache sei, die vor Lesbos Flüchtlingsboote ins offene Meer abdränge, und damit dem Tod weihe. Dass Lesbos aber eigentlich nicht im offenen Meer, sondern in einer Bucht der Türkei liegt, und das in der Bucht gerade mal 10km zur Türkei sind, wird in den Medien nicht erwähnt. Da hört sich das so an, als würde man die Leute auf das offene Meer in den sicheren Tod schicken. Wohlgemerkt: Die 12-Meilen-Zone ist schon 12 Meilen lang. Man kann eignetlich nur aus der Türkei als Flüchtling nach Lesbos kommen.

Und neulich kam ja heraus, dass der griechische Geheimdienst Leute geschnappt hat, die da die Küstenwache ausspioniert haben, um Flüchtlinge nach Lesbos zu bringen, eben immer da, wo die Küstenwache gerade nicht war. Und diese Leute kamen – aus Berlin.

Wenn nun aber Somalier „außenrum“, also – vermutlich über das arabische Meer – über den Iran (wie geht das eigentlich? die Iraner sind doch nicht zimperlich, wenn es ums Schießen geht, die Polizei in den Emiraten sagte mir, dass es da ruppig zugeht und die Polizei auf dem Meer da auch gerne mal mit der Panzerfaust rumschießt) und die ebenfalls nicht zimperliche Türkei wandern können, dann muss doch da ein Prinzip dahinterstecken.

Ich hatte doch mal erzählt, dass ich mich 1990 als Student mit einem Kumpel in Singapur getroffen hatte. Der so Supersportler, sagte, er fährt mit dem Fahrrad hin. Ich so: Wenn Du das schaffst, treffen wir uns dort. Irgendwann kam das Telegramm, dass er da irgendwo im Himalaya Bergsteigen ist und bald dort ankommt, also musste ich hin(fliegen). Allerdings hatte er das mit dem Fahrrad doch nicht durchgehend geschafft. Der Iran hatte ihn nicht reingelassen. Die ließen nur Leute rein, die ein Rückflugticket vorweisen können, damit sie die nicht am Hals haben, und weil er prinzipbedingt nur ein Fahrrad und kein Rückflugticket hatte, und sie ihm das mit dem Fahrrad sowieso nicht glaubten, haben sie ihn nicht reingelassen und er musste drüberfliegen. Stattdessen hat er dann sein Fahrrad einen Monat bei schwulen Pakistanis in Rawalpindi gelassen (das Fahrrad wurde ihm später in Karlsrune vor dem Kino geklaut) und war in Radlerhosen und Norwegerpulli im Himalaya wandern gegangen. Er erzählte dann, da sei im Prinzip alles möglich, nur durch den Iran sei er partout nicht durchgekommen. Die würden mit allen Mitteln verhindern wollen, dass sie jemanden im Land haben, den sie nicht wieder los werden.

Wieso ist es dann Somaliern möglich, durch den Iran zu gelangen?

Und auch noch durch die Türkei?

Und dann landen die Leute in großen Zahlen auf Lesbos, aber es wird nie so richtig erwähnt, wie die da eigentlich hinkommen.

Oder eben von der Türkei nach Italien.

Es heißt doch immer, die ganzen Rettungsschiffe würden Flüchtlinge aufsammeln, die vom Folterstaat Libyen ins Wasser fliehen. Worin genau besteht aber der Fluchtgrund für jemanden, der von der Türkei nach Italien will? Die Türkei ist nicht Libyen. Und die Strecke nach Lesbos ist Schlauchboot, aber nicht die nach Italien.

Irgendwas passt doch hier gar nicht zusammen.

Im besagten Artikel heißt es (2018), den Leuten drohe die Abschiebung nach Italien, weil Somalia nicht als Flüchtlingsland anerkannt wird.

Tatsächlich findet man dann ein Urteil des VG Würzburg vom 18.05.2020 über Abschiebungen nach Somalia, in dem die Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgewiesen wird. Aus dem Urteil:

Zu den Gründen, weshalb die Klägerin Somalia verlassen hat, erklärte die Klägerin, sie habe Somalia wegen eines Mannes verlassen, der sie habe zwingen wollen, ihn zu heiraten. Dieser Mann habe zu Al-Shabaab gehört. Sie habe ihn während einer Arbeit in einem Bistro kennen gelernt. Die Leute von Al-Shabaab seien drei Mal zu ihr nach Hause gekommen. Die Eltern seien gegen diese Heirat gewesen. Ihr Vater sei getötet worden. Sie selbst sei am Arm verbrannt und am Bauch mit einem Messer verletzt worden. Sie sei zu einem Mann mitgenommen worden. Ihr sei nicht erlaubt worden, von dort wegzugehen. Sie sei dann doch zu ihrer Mutter gegangen. Ihre Mutter habe ihr geraten, zu fliehen. In Somalia sei sie beschnitten worden.

Ja, die scheinen Heiratsanträge gerne mit dem Messer zu machen.

Die Klägerin ist aufgrund des von ihr vorgetragenen Verfolgungsschicksals nicht als Flüchtling i.S.d. § 3 Abs. 1 AsylG anzuerkennen. Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Klägerin bei einer Rückkehr nach Somalia mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit landesweit Verfolgung i.S.v. § 3 Abs. 1 AsylG droht. Insbesondere ist die Klägerin nach Überzeugung des Gerichts nicht vorverfolgt aus Somalia ausgereist.

Ihr Vortrag zu dem angeblichen Verfolgungsschicksal ist widersprüchlich und insgesamt als unglaubhaft zu bewerten. Zwar hat die Klägerin im Wesentlichen den Vortrag, den sie bei ihrer persönlichen Anhörung durch das Bundesamt angegeben hatte, bestätigt. Der Vortrag ist aber teilweise widersprüchlich, was für das Gericht nicht erklärbar ist, wenn sich die Schilderungen der Klägerin tatsächlich zugetragen hätten. Bei ihrer Anhörung durch das Bundesamt gab die Klägerin an, sie sei durch eine heiße Eisenstange durch Al-Shabaab – Männer verbrannt worden, die vorher am Herd in dem Haus der Klägerin erhitzt worden sei, weil man gerade gekocht habe. In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin angegeben, sie sei mit der Eisenstange erst bei dem Mann, der sie festgehalten habe, verbrannt worden. Nach Vorhalt durch das Gericht wurde die Angabe ungenau, und die Klägerin hat dies nunmehr in der Weise ausgeführt, dass es in dem Zusammenhang mit der Tötung des Vaters und ihrer Entführung gewesen sei, aber schon im Haus des Mannes, der sie entführt habe. Damit ist die Klägerin in einem nicht unwesentlichen Umstand von ihrer ursprünglichen Darstellung abgewichen, wofür es aus Sicht des Gerichts keine vernünftige Erklärung gibt, weil sie es noch bei ihrer Anhörung durch das Bundesamt detailliert anders geschildert hatte.

Nach den maßgeblichen Erkenntnisquellen stellt sich die allgemeine Situation in Somalia aktuell im Wesentlichen wie folgt dar:

Somalia ist spätestens seit Beginn des Bürgerkriegs 1991 ohne flächendeckende effektive Staatsgewalt. Die Autorität der Zentralregierung wird vom nach Unabhängigkeit strebenden „Somaliland“ im Nordwesten sowie von der die Regierung aktiv bekämpfenden, radikalislamistischen Al-Shabaab-Miliz in Frage gestellt. Das Land zerfällt faktisch in drei Teile, nämlich das südliche und mittlere Somalia, die Unabhängigkeit beanspruchende „Republik Somaliland“ im Nordwesten und die autonome Region Puntland im Nordosten. In Puntland gibt es eine vergleichsweise stabile Regierung; die Region ist von gewaltsamen Auseinandersetzungen deutlich weniger betroffen als Süd-/Zentralsomalia. In „Somaliland“ wurde im somaliaweiten Vergleich das bislang größte Maß an Sicherheit, Stabilität und Entwicklung erreicht. In Süd- und Zentralsomalia kämpfen die somalischen Sicherheitskräfte mit Unterstützung der Militärmission der Afrikanischen Union AMISOM gegen die Al-Shabaab-Miliz. Die Gebiete sind teilweise unter der Kontrolle der Regierung, teilweise unter der Kontrolle der Al-Shabaab-Miliz oder anderer Milizen. Die meisten größeren Städte sind schon längere Zeit in der Hand der Regierung, in den ländlichen Gebieten herrscht oft noch die Al-Shabaab. In den „befreiten“ Gebieten finden keine direkten kämpferischen Auseinandersetzungen mehr statt. Die Al-Shabaab verübt jedoch immer wieder Sprengstoffattentate auf bestimmte Objekte und Personen, bei denen auch Unbeteiligte verletzt oder getötet werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2018 – 20 B 17.31663 – juris Rn. 20 m.w.N.). […]

Die humanitären Bedingungen in Somalia sind nicht so schlecht, dass der Klägerin im Falle ihrer Rückkehr dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK droht. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass die Klägerin ihr Existenzminimum erarbeiten kann, wobei das Gericht unterstellt, dass die Klägerin gemeinsam mit ihrem hier geheirateten Ehemann, mit dem sie in einer Lebensgemeinschaft lebt, und dem jüngst geborenen Kind zurückkehrt.

Das hört sich an einer eingeübten Story an.

Davon abgesehen: Das Gericht trifft allgemeine Feststellungen über Somalia, und wird sie wohl kaum bei anderen Flüchtlingen anders sehen, das wird für alle Somalier gelten.

Es könnte also durchaus sein und wäre plausibel, dass der Mann in Würzburg ganz bewusst gemordet hat, um hier ins Gefängnis zu kommen und nicht abgeschoben zu werden. In Kapstadt hatten sie mir das erzählt, dass viele Leute in den Townships morden, um dafür zu Gefängnis verurteilt zu werden, weil die Lebensbedingungen in den Gefängnissen unter der linken Regierung mit Mandela-Erbe weit, weit besser seien als in den Townships. Im Gefängnis hat man ein ordentlich Dach über dem Kopf, bekommt ordentliche Mahlzeiten, Heizung, Wasser, Licht, medizinische Vorsorgung, Unterhaltung, Sportplätze, wird beschützt – alles das gibt es in den Townships nicht. Nicht wenige Leute ziehen deshalb das Leben im Gefängnis ihrem Leben außerhalb des Gefängnisses vor, und morden schon deshalb, um ins Gefängnis zu kommen.

Interessant ist nun natürlich die Frage, wen der umgebracht hat.

Wenn die Ermordeten auch Somalier waren, dann würde sich die Frage stellen, ob der auch zur radikalislamistischen Al-Shabaab-Miliz gehört. Wenn das stimmt, dass er Allahu Akbar geschrien habe. Eine zentrale Frage wird sein, ob der von solchen Leuten wie Carola Rackete oder den Schlepperkreisen aus Berlin rangeholt wurde.

Die Story mit den psychischen Problemen erscheint mir da jedenfalls als Desinformation und Ablenkungsmanöver.