Fingierte Straftaten, um Einschüchterungshausdurchsuchungen zu lancieren?
Das Land zieht sich zu, das Recht wird zur Farce.
Vor ein paar Tagen hatte ich ja – Stichwort „Pimmelgate“ – schon berichtet, dass es in Deutschland schon Hausdurchsuchungen gibt, weil jemand im Internet „Pimmel“ gesagt hat. Viele Straftaten werden in Deutschland schon gar nicht mehr verfolgt, weil Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte so überlastet sind. In Berlin machen schon Ladenbesitzer pleite oder freiwillig dicht, weil die Jugendbanden nach Belieben reinkommen und ihnen straflos in aller Ruhe den Laden ausräumen. Wir haben jede Menge Leute, die x-fach unter verschiedenen Namen Sozialhilfe oder Asylleistungen abgreifen, in Berlin gibt es tausende von Imbissbuden, die nicht abrechnen und ohne Kasse kassieren, der Drogenhandel blüht, Einbrüche und Fahrraddiebstähle in rauhen Mengen. In praktisch allen Großstädten.
Aber die Strafverfolgung hat Zeit und Muße, Hausdruchsuchungen durchzuführen, weil einer „Pimmel“ gesagt hat.
Weil sich irgendein Politiker (ich muss das nochmal zusammensuchen) auf den Schwanz getreten fühlte und die Staatsanwaltschaft zu seiner Privatarmee macht.
Nun schrieb mir ein Leser, und ich versuche das mal, möglichst zu anonymisieren und muss halt per [..] ein paar Stückchen auslassen:
Sehr geehrter Herr Danisch,
ich habe ein Problem weil Rechtsanwälte in Bezug auf IT oftmals nicht die Hellsten sind.
Auch ich musste eine Haussuchung erleiden. Der Grund ist: Die Antifa mag mich nicht und hat hinterhältig in fremden (also meinen) Namen strafbare Dinge geschrieben. Also Hausdurchsuchung. Der Witz: Hab keinen PC und auch mein Smartphone [war gerade nicht da]. […] war natürlich von der Durchsuchung geschockt, die Polizisten haben sich aber auch völlig korrekt verhalten. Sonst haben sie auch nichts gefunden und sind wieder abgezogen.
Jetzt will die Staatsanwaltschaft dennoch ein Verfahren eröffnen aufgrund von “Screenshots” der angeblich von mir getätigten strafbaren Aussagen.
Mein Verteidiger ist nicht [sehr kompetent] und so frage ich mich: Ist bei Computerkriminalität (vor allem solche Delikte wie Beleidigung, Verleumdung usw.) es notwendig auch das digitale Endgerät zu finden?
Und wenn sie es nicht finden, oder es in manchem Fall gar keins gibt, mein Name aber trotzdem im Internet steht?
Ansonsten wäre falschem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet? Der Durchsuchungsbeschluss bezog sich ja auch darauf Beweise zu finden und PC oder Mobiltelefon zu beschlagnahmen.
Ansonsten wäre es ja auch Terror weil dann könnte man auch jemanden verurteilen ohne Hausdurchsuchungen nur aufgrund von Screenshots (wie immer die zusammengekommen ist). Ich vermute Antifa. Die haben etwas gegen mich.
Sie haben weder das Endgerät noch irgendeine IP Adresse oder sonst irgendwas in den Akten und dennoch soll Anklage nur aufgrund von Screenshots erhoben werden.
Ich habe zwei Ausschnitte von einer linken Seite um “Hass”zu melden. Auf dieser wird den Leuten suggeriert alleine ein Screenshot wäre ein Beweismittel vor Gericht.
Das wäre ja furchtbar wenn dem so wäre oder? Ich halte die Sache auch grundlegend für wichtig.
Ich traue ihrem juristischen und technischen Sachverstand und vor Allem ihrer Logik. Obwohl diese in manchen Gerichtssälen nicht zuhause ist.
Mit freundlichen Grüßen
Helfen kann ich da jetzt auch nicht, weil die Anfrage zu allgemein ist, ich den Fall nicht kenne und ich jetzt kein Strafrechtler und, schlimmer noch, auch kein Strafverfahrensrechtler bin. Ich tue mir generell schon schwer, mich zu Strafsachen zu äußern, weil ich zwar Ahnung von IT, aber nur eingeschränkt Ahnung von Strafrecht habe. Ich habe mich vor einigen Jahrzehnten mal ein bisschen eingearbeitet, weil es im Bekanntenkreis einen Fall gab, der dann als versuchter Mord eingestuft wurde, und mich jemand gebeten hatte, mir das mal näher anzuschauen, weil man Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter nicht über den Weg traute. Ich habe damals zunächst völlig unbedarft eine Runde Miss Marple gespielt, mir Bücher gekauft und mir das angelesen, und tatsächlich auch juristische und sachliche Ungereimtheiten gefunden, und ein paar Sachen gelernt. Mich hat die Justiz damals eigentlich mehr entsetzt als die Tat selbst.
Ich beobachte allerdings schon seit einiger Zeit, dass sich unsere Justiz im Allgemeinen und unsere Staatsanwaltschaften im Besonderen immer weniger um Recht und Grundrechte scheren, und immer mehr zu sozialistischen Moralhütern werden. Es ist zunehmend egal, wie etwas juristisch zu beurteilen ist, weil sich unter Juristen inzwischen eigentlich kaum noch jemand um Recht schert. Ich habe schon lange gesagt, dass Juristen keine Rechtsfindung betreiben (wie sie gerne behaupten), sondern machen, was sie wollen (oder sollen) und dann Begründungsfindung treiben.
Es ist zwar generell so, nicht nur mit IT-Bezug, dass im Strafrecht normalerweise das Tatwerkzeug sichergestellt und auch als Teil der Strafverurteilung eingezogen wird. Dem Einbrecher werden die Einbruchswerkzeuge weggenommen, dem Mörder das Messer und so weiter.
Das versucht man, auf die IT zu übertragen.
Ich hatte aber neulich schon geschrieben, dass ich das im IT-Falle für unzulässig und rechtswidrig halte.
Hat man eine Leiche mit einem Messerstich im Rücken, dann weiß man, dass dem ein Gegenstand in einer bestimmten Form, für die vielleicht nur ein Messer in Frage kommt, in den Rücken gehauen wurde. Oder dem eine Kugel in den Kopf geschossen wurde, für die nur eine bestimmte Pistole in Frage kommt, die zu Kaliber und den Riefen des Laufes passt. Oder ein bestimmtes Einbruchswerkzeug, das zum Abdruck im Türrahmen passt. Dann kann man eine Durchsuchung anordnen und sagen, der X ist verdächtig, sucht mal, ob der diese Waffe im Haus hat.
Der Punkt ist nämlich: Es gibt keine Hausdurchsuchung im Sinne einer Umschau. Man kann keine Durchsuchung machen und die Polizei beauftragen, sie sollen mal gucken, wie es bei dem aussieht, und mal schauen, ob sie was finden, was ihn belastet. Die Umschau ist verboten – oder war es zumindest, als ich mich damals da reingelesen habe. Eine Hausdurchsuchung muss immer auf hinreichend eingegrenzte, konkrete Dinge lauten. Das ist zwar bei Wirtschaftsstrafsachen etwas lockerer, weil die da alle Akten mitnehmen, die Aufschluss geben, aber auch da muss eine konkrete Straftat untersucht werden und nicht so generell „wir gucken mal, ob alles in Ordnung ist“.
Ich bin da deshalb etwas spitzfindig, weil ich gerade das damals vertieft nachgelesen habe. In dem Fall, den ich damals be-miss-marplet habe, gab es nämlich auch eine Hausdurchsuchung (zudem ohne richterliche Anordnung, weil angeblich Gefahr im Verzuge), die vorgeblich dem Zweck diente, die Tatwaffe sicherzustellen. Der Täter war aber noch am Tatort festgenommen worden. Ich hatte damals die Frage aufgeworfen, wie denn die Tatwaffe zurück in die Täterwohnung gekommen sein sollte, wenn doch der Täter noch während der Tat am Tatort festgenommen worden war und zudem die Tatwaffe am Tatort gleich mit sichergestellt worden war. Sollte die über mehrere zig Kilometer wie eine Brieftaube der Polizei ent- und zurück in die Täterwohnung geflogen sein? Und worin hätte eigentlich die Gefahr im Verzuge bestanden haben, derentwegen man keine richterliche Anordnung habe einholen können, wenn man den Täter doch gleich festgenommen hatte?
Anders gefragt: Was, wenn nicht eine unzulässige Umschau, war eigentlich der Zweck dieser Hausdurchsuchung?
Eine Antwort gab es damals nicht, aber die Hausdurchsuchung tauchte plötzlich auch überhaupt nicht mehr in der Strafakte auf, obwohl man durchaus belastendes Material, aber in Bezug auf andere Angelegenheiten, die damit nichts zu tun hatten, gefunden hatte. Als wäre sie nie passiert.
Ich bin kein Jurist, insbesondere kein Strafrechtler, aber das sind so ein paar Details, die sich mir damals eingeprägt haben, und auf die ich seither achte. Wir haben leider das Problem, dass unsere Vorstellung von Strafrecht durch Fernsehkrimis geprägt wird, in der saloppe Krimikommissare immer mal eine Wohnung durchsuchen. Sowas geht mit dem Tatort, da können die sich auch umschauen, und gucken, was sie finden, aber nicht mit der Wohnung eines Verdächtigen.
Die Hausdurchsuchung beim Verdächtigen bedeutet, dass im Durchsuchungsbeschluss konkret drinstehen muss, was eigentlich gesucht wird, und warum angenommen wird, dass es sich in der Wohnung befindet. Es wäre nicht ohne weiteres möglich, in der Täterwohnung im dritten Stock nach dem Fluchtfahrzeug zu suchen. Und in dem Moment, in dem man das Gesuchte hat, ist die Durchsuchung beendet. Man kann eine Durchsuchung abwenden, in dem man das, was im Beschluss genannt ist, einfach herausgibt (ob das ratsam und von Vorteil ist, ist freilich eine ganz andere Frage). Das ist zum Beispiel im Wirtschaftsstrafrecht so, denn die dürfen sich zwar nicht umschauen, aber alles verwerten, was sie bei der Suche eben finden. Und geht es um eine Straftat des Jahres X, kann es sinnvoll sein, die Akten des Jahres X einfach herauszugeben, bevor sie sie suchen und in den Akten des Jahres X-1 oder X+1 etwas finden, was sie noch nicht wussten.
Wenn man also weiß, dass die Straftat mit einem Handy der Seriennummer A oder der IMEI B oder der MAC-Adresse C begangen wurde, ist das unproblematisch. Dann kann man nach eben diesem Handy suchen. Es gab sogar neulich im Raum Berlin einen Fall, in dem man die MAC-Adresse des Tatgerätes kannte.
Es ist aber unzulässig, wenn man nur irgendeine IT-Straftat hat, von der man nicht weiß, wie sie begangen wurde, und dann den Auftrag gibt, man solle man alle IT dort einsammeln, damit man die durchsuchen kann und sich vielleicht etwas findet. Das ist Umschau, und das ist (oder war damals) verboten. Es interessiert nur längst keinen mehr, was hier noch erlaubt und verboten ist. Es geht nur noch darum, wem man eine reinwürgen kann, weil die eigene Macht reicht und die eigene Moral erlaubt und gebietet.
Vor allem ist es unzulässig, eine Hausdurchsuchung spekulativ zu betreiben, um überhaupt erst einen Verdacht zu bilden. Man kann nicht fischen gehen. Es muss erst ein gewisser, hinreichender, begründeter Tatverdacht da sein, und dann kann die Durchsuchung erfolgen. Man kann nicht durchsuchen und darauf hoffen, dass die dann schon zeigen wird, ob er schuldig ist oder nicht.
In dem vom Leser geschilderten Fall stinkt vor allem, dass man erst eine Hausdurchsuchung macht, um vorgeblich Beweise zu finden, und auch dann, wenn man nichts findet, trotzdem Anklage erhebt. Wenn man meint, auch ohne Durchsuchungserfolg anklagereif zu sein, wozu brauchte man dann die Hausdurchsuchung?
Und zum verfassungsrechtlichen Schutz der Wohnung hatte ich schon referiert. Auch dazu, dass unsere Grundrechte längst wertlos, keinen Pfennig mehr wert sind, sondern so sehr umgedreht und gegen uns eingesetzt werden, dass sie längst mehr schaden als nutzen. Grundrechte sind nur noch der rhetorische Hebel zur Etablierung des Kommunismus.
Aber, wie gesagt, aus so einer Lesermail kann man eigentlich nichts rauslesen. Man müsste schon wissen, worum es überhaupt geht, was passiert ist und mindestens mal den Durchsuchungsbeschluss lesen. Das ist eigentlich immer das wichtigste. Den Durchsuchungsbeschluss lesen. Das ist viel wichtiger als die Frage, zu welcher Uhrzeit mit wievielen Leuten die gekommen sind und ob sie freundlich waren.
Von der Antifa fingierte Straftaten
Warum ich das jetzt schreibe, ist ein ganz bestimmter Punkt. Der Leser schrieb
Die Antifa mag mich nicht und hat hinterhältig in fremden (also meinen) Namen strafbare Dinge geschrieben. Also Hausdurchsuchung.
Ich habe heute nämlich mehrere Dutzend Beleidigungsmails der allerdümmsten Sorte bekommen. So im Minutentakt.
Absender lässt sich auf jemanden ergoogeln, der Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer ist.
Was erhebliche Zweifel aufkommen lässt, ob sich jemand in dieser Stellung auf sowas einlassen würde. Entweder gerade besoffen oder in irgendeinem anderen psychischen Ausnahmezustand – oder schlicht Fake.
Der wesentliche Gedanke ist nämlich, ob sich diese Beleidigungskanonade überhaupt gegen mich richtet, oder ich nur als Vehikel eingesetzt werde, und der Absender das eigentliche Ziel ist. Denn wer mich und mein Blog kennt, der weiß, dass man mich mit sowas nicht kratzen kann. Wer versucht, mich zu beleidigen, liefert mir nur Substanz für einen neuen Blog-Artikel.
Wollte mich da aber jemand provozieren, deshalb Strafanzeige zu erstatten? Oder das zu veröffentlichen?
War das ein Angriff auf den Wirtschaftsprüfer, der da augenscheinlich der Absender war? Würde ich die Mails veröffentlichen, wäre die Kanzlei ziemlich erledigt – falls die Mails echt waren. Waren die Mails das dagegen nicht, und ich würde sie veröffentlichen, wäre wohl eher ich erledigt.
Es spricht einiges dafür, dass das eine gerade umgehende Masche ist, Leute zu erledigen. Antifa und Staatsanwaltschaften Hand in Hand. Die einen fingieren Straftaten, indem sie irgendwelche Hass-Posts fälschen, und die Staatsanwaltschaft schlägt dann gleich mit Hausdurchsuchung und Anklage zu. Zermürbungs- und Zerstörungstaktiken wie unter der Stasi.