Ansichten eines Informatikers

Identifikationspflicht für Webseiten

Hadmut
17.10.2021 2:00

Das geht wieder mal schief.

Ich habe ja schon so oft beschrieben, dass die Impressumspflicht in Deutschland rein einseitig abläuft. Während normale Blogger, vor allem, wenn sie mainstreamkritisch sind, für jeden kleinen Fehler abgemahnt und abgestraft werden, gilt das bestehende Recht für Linke praktisch gar nicht. Es gibt jede Menge Webseiten ohne, mit fehlerhaftem oder einfach falschem Impressum. Die dann einfach irgendeine Phantasieadresse angeben oder irgendeine Briefkastenadresse.

Und je weiter sich die marxistische Korruptionssuppe in der Verwaltung ausbreitet, desto weniger machen die. Die Medienaufsichten reagieren auf sowas gar nicht mehr. Aber sag ein falsches Wort und das Rollkommando kommt morgens um 6 zur Hausdurchsuchung.

Inzwischen geht rum, dass die EU vorhabe, anonyme Webseiten zu verbieten. Es geht um eine sogenannte „NIS 2-Richtlinie“.

Sie wollen da eine Identifizierungspflicht einführen,

Danach soll die Registrierung von Internetdomainnamen künftig die korrekte Identifizierung des Inhabers in der Whois-Datenbank einschließlich Namen, Anschrift und Telefonnummer voraussetzen. Die denic registriert bisher keine Telefonnummern der Inhaber. Der federführende Industrieausschuss fordert zudem eine Überprüfung der Registrierungsdaten. Dies könnte das Ende von „whois privacy“-Diensten zur stellvertretenden Registrierung von Domains bedeuten und die Sicherheit von Aktivisten und Whistleblowern bedrohen. Heute Nachmittag stimmt der Innenausschuss über die Frage ab, am Monatsende soll sich der federführende Industrieausschuss positionieren.

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer, Schattenberichterstatter im mitberatenden Innenausschuss, warnt vor diesen Vorstoß: […]

Was natürlich dann – wie auch ungefähr schon unsere Impressumspflicht – die Verpflichtung mit sich bringt, einen Wohnsitz und ein Telefon zu haben. Bisher war man zu beidem nicht verpflichtet und musste nicht per Telefon, sondern nur „elektronisch“ erreichbar sein, also irgendwas schnelles. Das ist nicht unproblematisch, weil beispielsweise ein Obdachloser oder einer, der im Wohnmobil rumreist oder einfach Weltenbummler ist, keine Webseite mehr betreiben dürfte.

Andererseits kann ich dem allerhand abgewinnen, weil ich selbst davon keine Nachteile hätte, denn ich erfülle das ja schon, und eine Menge Leute, die mich – oder andere – im Netz mit Dreck bewerfen, anonym bleiben. Wenn ich so auf die letzten 10 Jahre zurückschaue, dann gab es eine ganze Menge Leute, die mir ans Bein pinkeln wollten und dabei ganz anonym bleiben oder zumindest Wohnort und Anschrift geheim halten, um es zu erschweren, sie rechtlich zu belangen.

Es ist auch technisch nicht ganz richtig, was dieser Patrick Beyer da so erzählt.

Es spielt durchaus eine Rolle in der IT-Sicherheit, den Verantwortlichen für eine Webseite identifizieren und kontaktieren zu können, weil eben sehr oft auch Webseiten gehackt werden und da dann Phishing abläuft, die für Drogen- und Waffenhandel missbraucht werden, indem da ein Unterbereich des Servers genutzt wird, was der normale Benutzer nicht merkt. Oder als Kommandozentrale für Bots oder als Proxy für Angriffe. Das ist schon richtig, dass das relevant für IT-Sicherheit ist.

Und es stimmt auch nicht so ganz, dass die denic bisher keine Telefonnummern speichert. Denn bisher wurden zu Domaineinträgen durchaus die Fax-Nummern gespeichert. Fax kommt halt nur so aus der Mode.

Absurder ist eher, dass dieselbe EU mit ihrer Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt hat, dass man die denic-Daten nicht mehr ohne weiteres abfragen kann, jetzt aber Identifikationsdaten des Anbieters drin stehen sollen.

Ich frage mich, wie sie das prüfen wollen.

Sie können ja nicht mal die Identität der Leute in Deutschland prüfen. Es kommen ständig Leute ohne Pass, die sich einen Namen frei ausdenken. Oder 20. Gibt ja Leute mit 20, 30, 40 Identitäten.

Was wollen die denn machen, wenn da im Impressum dann Mohammed Irgendwas, Herr Li oder Frau Nguyen drinsteht, Anschrift Asylbewerberheim Großstadt.

Und dann?

Und sie wollen die Daten überprüfen. Schön. Und wen bestrafen sie, wenn es die Person dann nicht gibt?

Bei Münkler-Watch gab es damals gar kein Impressum. Damals hat die Medienaufsicht Berlin noch auf Beschwerden reagiert, dann stand eine Phantasieadresse und Phantasieperson in Neuseeland drin.

Nur: Wie wollen europäische Behörden Adressen in Neuseeland oder Panama oder so überprüfen?

Was machen die denn, wenn eine Adresse in Syrien oder Afghanistan oder im Senegal oder in Nordkorea drinsteht?

Wenn ich mich recht erinnere, ist unsere Bundeswehr gerade Hals über Kopf aus Afghanistan geflohen. Und nun wollen die überprüfen, ob der Domaininhaber dort auch rechtmäßig gemeldet ist?

Und was machen die dann überhaupt mit Webseiten aus dem Nicht-EU-Ausland?

Beispielsweise aus England. Oder Russland. Oder der Türkei.

Komischerweise aber ist man wieder mal nicht in der Lage, technische und rechtliche Probleme zu verstehen, blubbert da aber linksextrem daher. So schreibt dieser Breyer mit Verlinkung auf Feminismus-Seite:

Besonders unverzichtbar ist das Recht auf Anonymität im Netz z.B. für Frauen, Kinder, Minderheiten und gefährdete Personen, Missbrauchs- und Stalkingopfer.

Geht’s noch? Frauen und Minderheiten brauchen Anymität im Netz, um mit möglichst viel Dreck werfen zu können, damit man sich gegen sie nicht wehren kann?

Der Mann ist Jurist. Sollte man kaum glauben.

Whistleblower und Presseinformanten, politische Aktivisten und beratungssuchende Menschen in Not, verstummen ohne den Schutz der Anonymität. Nur Anonymität verhindert die Verfolgung und Benachteiligung mutiger und hilfsbedürftiger Menschen und gewährleistet den freien Austausch mitunter lebenswichtiger Informationen. Hätten Wikileaks-Aktivisten beispielsweise die Website der Plattform auf ihren Namen registrieren müssen, wären sie von den USA sofort verfolgt worden.

Die weit überwiegende Mehrheit sind aber nun mal keine Edelmenschen, Whistleblower und beratungssuchende Menschen in Not, sondern widerliche Drecksecke, die wie Heckenschützen aus der Tarnung der Identität Leute diffamieren, verleumden, und zu Gewalt aufrufen. Die weit überwiegende Zahl der Betreiber voll- oder teilanonymer Webseiten ist schlicht und einfach kriminell und begeht darüber Straftaten. Die Frage, wie sich beispielsweise jemand wie ich dagegen wehren würde, kommt bei Breyer erst gar nicht auf.

Mir ist zumindest auf Anhieb nicht ganz klar geworden, wo man denn nun auf dieser angegebenen EU-Seite den eigentlichen Text der Direktive runterladen kann.

Wenn ich aber dann sehe, dass da eine K. Barley von der SPD und ein M. Sonneborn von der Partei angeblich abgestimmt haben, stellt sich mir dann schon, wie so oft, die Frage, ob da überhaupt irgendwer mitwirkt, der wenigstens halbwegs weiß, wovon er da eigentlich redet.

Die EU ist bekanntlich ein Dümmstenparlament, weil die Parteien schon aus Dummen bestehen, und sie die, die sie selbst nicht mehr brauchen können, zur EU abschieben. Die Teletubbies der Grünen durften wir ja schon kennenlernen.

Ich bin mal sehr gespannt, wie das laufen soll und wird, und was dann mit Seiten passiert, deren Inhaber außerhalb der EU sitzen sollen, oder die gleich ganz von außerhalb der EU kommen.

Und ob sie das dann auch für Linke Hetzseiten umsetzen.